Gemeinde Weissach (Druckversion)
Autor: <Gelöschter Benutzer>

Maskenpflicht entfällt ab 04.04.2022

Artikel vom 04.04.2022

Ab Sonntag, den 03.04.2022, gilt in Baden-Württemberg eine neue Corona-Verordnung. Damit fallen weitreichende Schutzmaßnahmen weg, für die es aufgrund des neuen Infektionsschutzgesetzes des Bundes keine rechtliche Grundlage mehr gibt. Die Maskenpflicht im Nahverkehr und im medizinischen Bereich bleibt erhalten.

In den öffentlichen Gebäuden der Gemeinde Weissach, bspw. im Rathaus, entfällt die Maskenpflicht für Mitarbeitende sowie Besucherinnen und Besucher ab Montag, den 04.04.2022. Mit Blick auf das Infektionsgeschehen und Ihren eigenen Schutz können Mund-Nasen-Bedeckungen gerne weiterhin freiwillig getragen werden.

In den Kindertageseinrichtungen der Gemeinde Weissach bleibt für Besucherinnen und Besucher weiterhin FFP2-Maskenpflicht bis 02.05.2022. Uns ist es wichtig, mit Blick auf die aktuellen Infektionszahlen und damit verbundenen Quarantänen coronabedingte Personalausfälle zu vermeiden. Wir hoffen auf Ihr Verständnis!

http://www.weissach.de/index.php?id=61