Informationen zur Entschädigung bei Quarantäne, Tätigkeitsverbot & Kinderbetreuung
Artikel vom 11.10.2021
Das Sozialministerium Baden-Württemberg hat die wichtigsten Fragen und Antworten zu Entschädigungen bei Verdienstausfall wegen Absonderung (Quarantäne), Tätigkeitsverbot oder Kinderbetreuung nach § 56 Infektionsschutzgesetz (IfSG) zusammen gestellt, bspw:
- Wo ist der Anspruch auf Entschädigung geregelt, wenn ich aufgrund meiner Quarantäne einen Verdienstausfall habe?
- Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein?
- Was gilt für Personen unter 18 Jahren?
- Wie hoch ist die Entschädigung?
- Wie gestaltet sich die Situation, wenn ich einen Verdienstausfall aufgrund Kinderbetreuung habe?
- Unter welchen Voraussetzungen haben Eltern einen Anspruch auf Entschädigung?
Alle Fragen und Antworten des Sozialministeriums gibt es hier.
Die Anträge können über die Website www.ifsg-online.de gestellt werden. Auf dieser Webseite finden sich auch weitere nützliche Informationen zu Antragstellung und Entschädigungsleistungen. Zuständig sind die Regierungspräsidien.
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