Neues aus dem Rathaus: Gemeinde Weissach

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Neues aus dem Rathaus

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Autor: Susann Licha

Beraten & Beschlossen: Gemeinderat (GR) am 13.05.2019

Artikel vom 22.05.2019

Gemeinde Weissach ist nach der Kriminalstatistik 2018 die sicherste Kommune im Revierbereich Leonberg
Ausführlich stellte Polizeidirekt Oliver Hiller, Leiter des Polizeireviers in Leonberg, die polizeiliche Kriminal- und Verkehrsstatistik für das Jahr 2018 vor. Obwohl die absolute Anzahl der für Weissach erfassten Straftaten von 124 Fälle im Jahr 2017 auf 161 Fälle im Jahr 2018 gestiegen ist, ist die Häufigkeitszahl im kreisweiten Vergleich weiterhin unterdurchschnittlich gering. Die Häufigkeitszahl gibt die Anzahl im Verhältnis zu 100.000 Einwohnern an. Dabei erreicht Weissach nur rund 44 v.H. der Häufigkeitszahl des Landkreises Böblingen und im landesweiten Vergleich lediglich 41 v.H. des für Baden-Württemberg ermittelten Wertes. Die Steigerung in den erfassten Straftaten von 2017 auf 2018 kann zu einem großen Teil auf eine Veränderung des Anzeigeverhaltens in der Bevölkerung zurückgeführt werden sowie auf durchgeführte Polizeikontrollen, insbesondere im Kontext der Bekämpfung von Rauschgiftkriminalität. Auch im Bereich der Verkehrsunfälle sind die erfassten Zahlen für Weissach unauffällig und weichen nicht erwähnenswert von den Jahreswerten 2017 ab, sodass Polizeidirekt Hiller zusammenfassend zutreffend feststellte: „In Weissach lebt es sich sehr sicher“.

Schlussabrechnung für die Fassaden- und Sockelsanierung am Rathaus Weissach anerkannt
Bei der im vergangenen Jahr beschlossenen Sanierung der Rathausfassade und dem Austausch der Keller-fenster zur Hochwasserertüchtigung, wurden im Zuge der Sanierungsarbeiten erhebliche Bauschäden an Sockel und Mauerwerk festgestellt. Bereits zum Zeitpunkt des Rathausneubaus wurden falsche Materialien verwendet, die auch damals nicht zulässig gewesen wären. Dadurch entstanden über die Jahre erhebliche Feuchtigkeitsschäden, die die Bausubstanz angegriffen haben. Der gesamte Sockelbereich musste nun erstmalig wasserdicht hergestellt und die Kellerschachtfester durch Fenster ersetzt werden, die den Anforderungen an den Hochwasserschutz gerecht werden, da das Rathaus in einer Überflutungsfläche liegt. Die Arbeiten starteten im Spätherbst 2018 und sollten bis Ende des Jahres abgeschlossen werden. Witterungsbedingt mussten die Arbeiten an der Fassade jedoch von Dezember bis Mitte Januar eingestellt werden, da die Putz- und Streicharbeiten Temperaturen oberhalb von 5 °C notwendig waren, weshalb der Abschluss der Gesamtmaßnahme erst im März 2019 möglich war. Trotz der entdeckten und behobenen Schäden konnte die ursprüngliche Kostenberechnung mit einem Betrag von 5.373,24 € erfreulicherweise leicht unterschritten und die Baumaßnahme mit einem Betrag von 139.059,68 € abgerechnet werden. Vom Gemeinderat wurde die vorgestellte Schlussabrechnung einstimmig anerkannt.

Erneute Anordnung der Umlegung des Gewerbegebietes „Neuenbühl III“
Bereits in der Sitzung des GRs am 28.01.2019 wurde der Aufstellungsbeschluss sowie der Beschluss zur anschließenden öffentlichen Auslegung des zugehörigen Bebauungsplans zur Erweiterung des Gewerbegebiets in Flacht gefasst. Die Verwaltung stellte in den nächsten Verfahrensschritten fest, dass bei zwei Gemeinderäten verwandtschaftliche Verhältnisse vorliegen, die eine Befangenheit zur Folge haben. Nachdem an der Beschlussfassung, durch nicht angezeigte Befangenheiten somit unberechtigte Gemeinderäte mitgewirkt haben, musste die Beschlussfassung zur Anordnung der Umlegung wiederholt werden, um ein rechtssicheres Verfahren zu gewährleisten. Die erneute Anordnung der Umlegung für das Plangebiet „Neuenbühl III“ wurde bei zwei Gegenstimmen und einer Enthaltung mehrheitlich beschlossen.

Vermietung und bessere Auslastung der Räumlichkeiten durch neue Nutzungskonzeption für die „Alte Strickfabrik“
Die „Alte Strickfabrik“, welche im Jahr 2009 für rund 9,7 Mio. € zur Nutzung als Jugend- und Kulturzentrum saniert wurde, hat seitdem eine weit unterdurchschnittliche Auslastung und steht in Teilbereichen seit dem Jahr 2013 komplett leer. Um zum einen die geringe Nutzerfrequenz, die sich nicht nur auf die Kostenstruktur, sondern auch negativ auf die Gebäudesubstanz auswirkt, und die Einnahmensituation zu verbessern, hat die Verwaltung dem FVA in seiner Sitzung am 08.05.2019 und dem GR in seiner Sitzung am 13.05.2019 eine komplett erarbeitete Nutzungskonzeption für das Gebäude vorgestellt. Insbesondere für das Obergeschoss mit rund 230 m², das seit dem Jahr 2013 nahezu durchgängig komplett leer steht, und die Auslastung der Säle im Erdgeschoss mit lediglich 70 Veranstaltungen im Jahr 2018, sieht die Verwaltung deutliche Optimierungspotenziale. Den Handlungsempfehlungen der Verwaltung, das Obergeschoss dauerhaft gewerblich zu vermieten, die Benutzungs- und Gebührenordnung grundsätzlich zu überarbeiten und damit auch den Nutzerkreises an Interessenten von außerhalb der Gemeinde auszuweiten, wurden einstimmig zugestimmt. Für das 3. Quartal 2019 soll ein Vorschlag einer Neufassung der Benutzungs- und Gebührenordnung im GR beraten und beschlossen werden.

Anpassung der Benutzungsgebühren für die Kindertageseinrichtungen auf September vertagt

Nach dem gefassten Grundsatzbeschluss des GRs vom 26.09.2016, die Festsetzung der Elternbeiträge in der Gemeinde Weissach grundsätzlich an den Empfehlungen der kommunalen Landesverbände zu orientieren und diese entsprechend der Empfehlungen fortlaufend und moderat anzupassen, hat sich der FVA in seiner Sitzung am 08.05.2019 mit der Neufassung der Benutzungs- und Gebührensatzung über den Besuch der Kindertageseinrichtungen und der Schulkindbetreuung und der Anpassung der Gebühren um 3 v.H. beschäftigt. Der FVA hat die Entscheidung über eine Anpassung der Gebühren bei einer Enthaltung auf das 3. Quartal dieses Jahres vertagt, sodass dann der neu zusammengesetzte GR in der Verantwortung steht.

Gemeinderat wird digital – Neufassung der Geschäftsordnung und Satzung über die öffentliche Be-kanntmachung beschlossen

Am 25.02.2019 hat der GR einstimmig beschlossen, zum Juli 2019 die digitale Gremienarbeit und ein Ratsin-formationssystem (RIS) einzuführen. Die Einführung des digitalen (papierlosen) Sitzungsdienstes machte auch eine entsprechende Anpassung der Geschäftsordnung des Gemeinderates sowie die Neufassung der Satzung über die öffentliche Bekanntmachung erforderlich. Die Neufassung der Geschäftsordnung setzt die notwendigen Änderungen zur elektronischen Einladung und Unterlagenbereitstellung um. Die Einladungen sowie alle Sitzungsunterlagen werden den Mandatsträgern ab Juli 2019 im RIS bereitgestellt. Alle öffentlichen Sitzungsunterlagen werden darüber hinaus für Zuhörer und Besucher, wie bereits bislang, weiterhin im Sitzungssaal in Papierform ausgelegt.

Die bisherige Fassung der Bekanntmachungssatzung vom 30.05.1964 wurde mit der vorgeschlagenen Neufassung grundlegend überarbeitet und an die bestehenden örtlichen Gegebenheiten angepasst. Öffentliche Bekanntgaben der Gemeinde erfolgen weiterhin im Amtsblatt (Mitteilungsblatt) der Gemeinde Weissach, dem offiziellen Verkündungsorgan der Gemeinde. In Zukunft soll mit der Neufassung der Bekanntmachungssatzung die Bekanntgabe zusätzlich auch über das Internet, durch Einstellen auf der Homepage der Gemeinde Weissach, erfolgen. Zudem eröffnet die neugefasste Satzung der Gemeinde die Möglichkeit einer Notbekanntmachung in der Leonberger Kreiszeitung bzw. durch Aushang an der Anschlagstafel des Rathauses. Beiden Neufassungen hat der GR einstimmig zugestimmt. Die Geschäftsordnung und die Bekanntmachungssatzung werden in dieser Ausgabe des Amtsblattes veröffentlicht und können jederzeit auf der Homepage unter www.weissach.de eingesehen werden.

Außerplanmäßigen Ausgabe für die Kapitalbeteiligung beim KVBW genehmigt

Die Gemeinde hat im März 2019 eine zweite verzinsliche Kapitalbeteiligung beim Kommunalen Versor-gungsband Baden-Württemberg (KVBW) i.H.v. 1,5 Mio. € erworben, für die formal noch die Genehmigung einer außerplanmäßigen Ausgabe einzuholen war. Dabei handelt es sich um ein interessantes Produkt für Kommunen, da die Verzinsung derzeit mit jährlich 1,35 % erfolgt. Die Beschlussfassung erfolgte einstimmig.

Gemeinde übt Vorkaufsrecht für ein Grundstück im Gewann „Graben“ aus
Mit der Entscheidung, ob die Gemeinde ihr gesetzlich verankertes Vorkaufsrecht für ein Grundstück im Gewann „Graben“ wahrnimmt, hat sich der GR in seiner Sitzung kontrovers auseinandergesetzt. Grundstückskaufverträge werden der gemeindlichen Vorkaufsrechtsstelle grundsätzlich durch den jeweiligen Notar, zur Prüfung ob ein mögliches Vorkaufsrecht der Gemeinde gegeben ist, vorgelegt. Anfang April ging bei der Verwaltung ein Kaufvertrag über eine landwirtschaftliche Fläche mit einer Flächengröße von 1.237 m² im Gewann „Graben“ ein. Eine Überprüfung des Kaufvertrags durch die Verwaltung hat zum Ergebnis geführt, dass der Gemeinde hier ein Vorkaufsrecht nach dem Baugesetzbuch (BauGB) für das gesamte Grundstück zusteht, da dieses im Geltungsbereich des rechtskräftigen Flächennutzungsplans der Gemeinde mit Gültigkeit bis zum Jahr 2035 liegt. Das betroffene Grundstück befindet sich innerhalb einer rund 7 Hektar großen Entwicklungsfläche zur Ausweisung als Wohnbaufläche. Die Entscheidung, ob ein Vorkaufsrecht besteht und ob dieses auch ausgeübt werden soll, ist innerhalb einer Frist von zwei Monaten ab Eingang des Kaufvertrags bei der Gemeinde zu treffen. Der GR folgte mehrheitlich der Empfehlung der Verwaltung für diese Fläche zur Sicherung einer geordneten städtebaulichen Entwicklung das Vorkaufsrecht auszuüben.

Entscheidung über weiteres Vorgehen zur Treppenanlage zwischen Eichenstraße und Bahnhofstraße voraussichtlich im Herbst 2019

Bei der Überprüfung der vorhandenen Schäden an einzelnen Stufen und Podesten der Treppenanlage zwi-schen Eichenstraße und Bahnhofstraße Ende 2018 wurden massive Mängel an der gesamten baulichen Anlage festgestellt, die durch ein Abrutschen des gesamten Hangs entstanden sind. Die Schäden sind, auch wenn sie optisch für den Nutzer vermeintlich nicht in Erscheinung treten, so erheblich, dass die Verkehrssicherheit nicht mehr gewährleistet werden kann und die Treppenanlage deshalb aufgrund der gesetzlichen Vorschriftgen unverzüglich gesperrt werden musste. Der GR wurde regelmäßig über den Fortgang der Dinge unterrichtet und beauftragte die Verwaltung, sowohl die Kosten einer Komplettsanierung sowie auch die Möglichkeit des Rückbaus der gesamten Treppenanlage zu ermitteln bzw. zu prüfen. Für die Planungen wurde das Fachbüro Mayer Ingenieure aus Böblingen hinzugezogen, da die Gemeinde selbst keine Mitarbeiter mit den benötigten Fachkenntnissen (Statik, Geologie, etc.) beschäftigt. Für die Kostenkalkulation einer Vollsanierung sind jedoch weitere und tiefergehende Untersuchungen zwingend notwendig. Bspw. muss ein geologisches Gutachten zur Bodenbeschaffenheit erstellt werden, ohne das die Gründung sowie die Baustatik einer neuen Treppenanlage nicht berechnet werden kann. Die derzeitige Marktsituation zeigt allerdings deutlich, dass Fachbüros aufgrund der enorm hohen Auslastung im Baubereich frühestens im Sommer Kapazitäten für die erforderlichen Gutachten haben. Im besten Falle sind die Untersuchungen bis Ende Juni abgeschlossen, woraufhin die notwendigen Gutachten erstellt werden können. Geplant ist deshalb eine Behandlung der Thematik mit den ersten Beschlüssen durch den GR im Herbst 2019. Die Treppenanlage zwischen der Eichenstraße und der Bahnhofstraße bleibt deshalb weiterhin gesperrt, mit hoher Wahrscheinlichkeit mindestens bis in das Frühjahr 2020 hinein.