Gemeinde Weissach (Druckversion)
Autor: Nancy Bittl

Beraten & Beschlossen Gemeinderat (GR) am 16.11.2020

Artikel vom 25.11.2020

Sanierungsgebiet „Ortskern Flacht“ ist sehr gut angelaufen, private Nachfrage hoch

Das Sanierungsgebiet „Ortskern Flacht“ wurde im Dezember 2017 förmlich festgelegt und im August 2018 nach Beschlussfassung im GR erweitert. Die Laufzeit des Sanierungsverfahrens wurde vorläufig auf den 30.04.2030 befristet. Die Zuwendung des Landes im Landessanierungsprogramm beträgt 800.000 €. Mit dem Eigenanteil der Gemeinde i.H.v. 533.333 € ergibt sich ein Gesamtförderrahmen von 1.333.333 €, der für die Umsetzung von Sanierungsmaßnahmen eingesetzt werden kann. Die Gemeinde wird dabei vom Büro die STEG Stadtentwicklung GmbH begleitet. Der erste Zwischenstandsbericht zeigt, dass bereits zahlreiche Beratungsgespräche geführt wurden sowie einige konkrete private Maßnahmen begleitet werden. Zu vier Gebäuden wurden zwischenzeitlich Erneuerungsvereinbarungen zwischen Bauherrschaft und der Gemeinde geschlossen, wovon eine Maßnahme zum Zeitpunkt des Zwischenstandsbericht bereits abgeschlossen werden konnte. Eine kleine geförderte Abbruchmaßnahme wurde ebenfalls durchgeführt. Die zukünftigen Sanierungsbemühungen privater Eigentümer umfassen bspw. die energetische Sanierung der Außenfassade, den Anbau eines Carports mit Nutzung des Daches als attraktivem Freisitz für die Wohnung, die Beseitigung von Leerstand und die Entstehung von Wohnungen, eine Aufwertung der Wohnverhältnisse sowie der sanitären Ausstattung, Erneuerung von Dach und Fenstern bis hin zur kompletten Gebäudemodernisierung und der Beseitigung von Schädlingsbefall an Holzteilen. Ein Eigentümer stellt Überlegungen an, ein schmales Grundstück freizulegen und neu zu bebauen. Die Gemeinde selbst hat verschiedene Grunderwerbe getätigt. Darüber hinaus konnten für die Neugestaltung und Herstellung der Parkplätze „Feuersee“ sowie der Plätze Ost und West Fördermittel abgerufen werden. Mit der fortschreitenden Umsetzung und dem Beginn neuer Maßnahmen wird voraussichtlich für das Programmjahr 2022 ein Aufstockungsantrag erforderlich.

 

Einstimmige Feststellung der Jahresrechnung für das Haushaltsjahr 2019

Die letzte kamerale Jahresrechnung 2019 wurde einstimmig vom GR festgestellt. Kämmerin Karin Richter erläuterte, dass das Rechnungergebnis 2019 gegenüber der Planung mit 9,95 Mio. € deutlich besser abschließt. Im Haushaltsplan 2019 war eine Entnahme aus der Allgemeinen Rücklage i.H.v. 3,32. Mio. € eingestellt, wogegen mit Rechnungsabschluss der Allgemeinen Rücklage 6,63 Mio. € zugeführt werden können. Diese deutliche Verbesserung ergibt sich sowohl im Verwaltungs-, als auch im Vermögenshaushalt. Höhere Einnahmen an Gewerbesteuer, beim Gemeindeanteil an der Umsatzsteuer und bei Gebühren und Mieten sowie deutlich geringere Ausgaben für Personalaufwendungen und den Sach- und Zweckausgaben ergeben diese äußerst positive Entwicklung im Verwaltungshaushalt. Im Vermögenshaushalt wirken sich die Weniger-Ausgaben durch ausfallende Haushaltsreste mit der Umstellung auf die Doppik positiv aus. Durch die Umstellung zum 01.01.2020 können veranschlagte Mittel nicht wie üblich auf das nächste Haushaltsjahr übertragen werden. An Baumaßnahmen wurden schwerpunktmäßig der Neubau der Flüchtlingsunterbringung in der Flachter Straße sowie Straßen- und Kanalbaumaßnahmen für die OD Flacht und der umliegenden Plätze geleistet. Der Stand der allgemeinen Rücklage zum 31.12.2019 beträgt 85.039.882,36 €. Die Gemeinde ist seit 2017 weiterhin schuldenfrei.

 

Zweiter doppische Haushaltsplan 2021 wird eingebracht

Bereits im November bringt die Verwaltung den Haushaltsplan für das Jahr 2021 ein. Da es sich um den zweiten doppischen Haushaltsplan handelt, sind auch die Vorjahresansätze enthalten, sodass eine Vergleichbarkeit hergestellt werden kann. Für das Jahr 2021 wird im ordentlichen Ergebnis (laufende Verwaltungstätigkeit) mit einem Fehlbetrag von -7,87 Mio. € geplant. Unter Berücksichtigung der Ein- und Auszahlungen für Investitionen beläuft sich die veranschlagte Änderung des Finanzierungsmittelbestandes auf -14,5 Mio. €. Diese notwendige Liquidität steht derzeit noch durch das vorhandene Geldanlagevermögen der Gemeinde zur Verfügung, welches jedoch rapide abschmilzt. Im Jahr 2021 werden bereits begonnene Projekte wie die Neugestaltung der Ortsmitte Weissach, der DigitalPakt an Schulen sowie die Friedhofskonzeption weiter umgesetzt. Neue Projekte wie bspw. die Umsetzung von Maßnahmen aus dem Gewässerentwicklungsplan sowie dem Kommunalen Starkregenrisikomanagement sind eingeplant. Als größte Investitionen stehen im nächsten Jahr neben der Erneuerung der Kläranlage, die Erschließung des Gewerbegebietes „Neuenbühl III“ sowie der Erwerb von Grundstücken insbesondere für das künftige Neubaugebiet „Am Graben“ an. Bei den Erschließungsmaßnahmen und beim Grundstückserwerb tritt die Gemeinde zunächst finanziell in Vorleistung. Bei einem späteren Verkauf der Gewerbe- und Baugrundstücke sind die Kosten bei der Festlegung des Quadratmeterpreises zwingend zu refinanzieren.

 

Im Jahr 2021 trifft die Gemeinde die Auswirkungen der dramatisch zurückgehenden Erträge besonders hart. Mit Gewerbesteuerträgen wird lediglich i.H.v. 1 Mio. € gerechnet. Auch die Erträge der Gemeinschaftssteuern wie der Gemeindeanteil an der Einkommen- und Umsatzsteuer fallen durch die coronabedingt zurückgegangene Konjunktur im Vergleich zu den Vorjahren deutlich geringer aus. Es ist daher weiterhin unerlässlich, bei jeder Ausgabe und Investition die daraus entstehenden Folgewirkungen für die dauernde Leistungsfähigkeit der Gemeinde zu berücksichtigen. Handlungsspielräume zur Erfüllung von freiwilligen Aufgaben sowie für die Vergabe von freiwilligen Leistungen sind auf ein absolutes Minimum eingeschränkt. Mit den Planzahlen werden sich der GR und Vertreter der Verwaltung in einer zweitägigen Haushaltsklausur Anfang Dezember intensiv auseinandersetzen. Die Verabschiedung des Haushaltsplanes erfolgt in einer öffentlichen Sondersitzung des GR im Dezember 2020.

 

Aufstellungsbeschluss für das Wohngebiet „Am Graben“ gefasst

Der Bedarf an Wohnbauland in der Gemeinde ist weiterhin ungebrochen groß. Auf der Interessentenliste der Gemeinde werden aktuell rund 420 Anfragen geführt. Die Entwicklung des Wohnbaugebietes „Kirchbergstraße" in Flacht ist weit vorangeschritten, die Erschließung abgeschlossen und die gemeindeeigenen Grundstücke veräußert. Die Gemeinde kann daher derzeit keine Bauplätze anbieten. Vor diesem Hintergrund ist es erforderlich, in die Entwicklung der im Flächennutzungsplan einzig verbleibenden größeren Fläche zur Wohnbauentwicklung, die bislang unter dem Arbeitstitel „Rutesheimer Straße Süd“ geführt wurde, einzusteigen, da die Entwicklung eines Wohngebiets in dieser Größe und Komplexität vermutlich mehrere Jahre in Anspruch nehmen wird. Mit der Aufstellung des Bebauungsplans sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für das ca. 7,5 Hektar große Wohngebiet geschaffen werden. Mit fünf Nein-Stimmen, zwei Enthaltungen und sonst Ja-Stimmen wurde mehrheitlich der Beschluss gefasst, den Bebauungsplan „Am Graben“ nach § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch aufzustellen und diesen Beschluss öffentlich bekannt zu machen. Im Anschluss wird der städtebauliche Entwurf ausgearbeitet und dem Gremium zur weiteren Beschlussfassung vorgelegt. Ziel der Gemeinde ist es die Öffentlichkeit und die Behörden entsprechend den Vorgaben im Baugesetzbuch möglichst frühzeitig in die Planung einzubeziehen. Dies bietet sich nach dem weiterführenden Beschluss über ein Entwurfskonzept an, wenn tiefergehende und abgestimmte städtebauliche Überlegungen bestehen.

 

Fachgutachten für die Neugestaltung der Ortsmitte Weissach vorgestellt

In der Sitzung des GR am 18.11.2019 wurde der Grundsatzbeschluss zur Neugestaltung der Ortsmitte Weissach auf Grundlage eines Wettbewerbsverfahrens mit aktiver Einbindung der Bürgerschaft und des Gewerbes gefasst. Ziel ist es, eine zusammenhängende innerörtliche Fläche von rund 5.150 m² städtebaulich zu entwickeln und dem Ortskern mehr Aufenthaltsqualität für unterschiedliche Nutzergruppen zu ermöglichen. Der GR sprach sich mit geändertem Beschlussvorschlag für eine Mehrfachbeauftragung von fünf (statt von der Verwaltung vorgeschlagenen drei) Planungsbüros aus. Diese sollen ihre Arbeit in der ersten Jahreshälfte 2021 aufnehmen. Grundlage dafür bilden die Ergebnisse und Eckdaten aus den beauftragten Fachgutachten.

 

Die Analyse des Einzelhandels- und Dienstleistungskonzepts der CIMA Beratung + Management GmbH aus Stuttgart hat anhand ausgewählter Strukturdaten das Marktgebiet und das Kaufkraftpotenzial für die Gemeinde Weissach ermittelt. Ebenso wurde die Angebotsstruktur in der Gemeinde mit vergleichbaren Gemeinden und den Nachbargemeinden gegenübergestellt und bewertet. Die Marktposition und das Verkaufsflächenpotenzial „Weissach“ sowie die städtebaulichen Faktoren „Erreichbarkeit“, „Verkehr“, „Parken“, „Fußgänger / Radfahrer“ und die „Aufenthaltsqualität“ wurden einbezogen. Dabei wurden auch die Ergebnisse aus der Informationsveranstaltung mit den Gewerbetreibenden am 13.02.2020 berücksichtigt. Abschließend wurden mögliche Entwicklungsszenarien für den Ortskern in Weissach aufgeführt, von denen der GR eines für die konkrete Aufgabenstellung sowie die anstehende Online-Beteiligung auswählen sollte.

 

Als zweites vorbereitendes Fachgutachten des Büro Modus Consult aus Karlsruhe wurde eine Verkehrsanalyse für die Ortsmitte in Weissach in einem Zwischenbericht präsentiert. Dieses beinhaltet die erhobenen Verkehrszahlen sowie verschiedene Möglichkeiten der Verkehrsführung im Ortskern. Das Gutachten befindet sich noch in der Erarbeitung, denn die Verkehrsströme konnten aufgrund der Corona-Pandemie und dem dadurch veränderten Fahrverhalten (bspw. Homeoffice) nicht repräsentativ erhoben werden. Die endgültigen Ergebnisse fließen in die zweite Bearbeitungsphase der fünf Planungsbüros im Sommer 2021 ein.

 

Der Großteil des Gremiums konnte sich entgegen der Empfehlung der Verwaltung noch nicht final auf eines der drei Szenarien aus dem Einzelhandel- und Dienstleistungskonzept sowie die städtebaulichen Rahmenbedingungen zum Gastronomieangebot festlegen. Mit sechs Gegenstimmen ist das Gremium mehrheitlich dem Antrag der Fraktion Bürgerliste gefolgt diese Entscheidungen abzusetzen. Die Wahl eines Szenarios findet damit zu einem späteren Zeitpunkt statt. Die weiteren Punkte wurden darüber hinaus einstimmig beschlossen. Die Online-Beteiligung wird aufgrund der veränderten Beschlusslage um eine Woche verschoben und findet ab Montag, den 30.11.2020, statt.

 

Der Brunnen in der Bergstraße wird erneuert

Durch die Nutzung der Bergstraße als Umleitungsstrecke während der Sanierung und Umgestaltung der Ortsdurchfahrt Flacht hat die Fahrbahn erheblich gelitten. Daher hat der GR am 13.07.2020 beschlossen, die Bergstraße zwischen Weissacher Straße und dem Abzweig in die Straße Am Berg im kommenden Jahr zu sanieren. Im Verlauf der Diskussion zur Ausführung der Sanierung wurde auch der Erhalt des vorhandenen Brunnens im Gremium besprochen und die Verwaltung mit der Prüfung der Ertüchtigung beauftragt. Nachdem der vorhandene Brunnen ausschließlich durch die Quelle am Feuersee gespeist wird und das Jahr 2019 aufgrund der langanhaltenden Hitzewelle sehr trocken war, hat der Brunnen wie auch in diesem Jahr nur zeitweise Wasser geführt. Daher wäre bei einer Erneuerung des Brunnens die Verlegung einer Frischwasserleitung, der Einbau einer Zisterne sowie die Installation der erforderlichen Technik für den Betrieb des Brunnens mit einer Umwälzpumpe zur dauerhaften Wasserführung unumgänglich. Für diese Sanierung wäre, ob mit einem neuen oder dem alten Brunnen, mit geschätzten Kosten i.H.v. 35.000 € bis 38.000 € zu planen. Die Verwaltung hat zur Reduzierung der Kosten, bei gleichzeitiger sinnvoller Nutzung der Fläche, in der Vorberatung im Technischen Ausschuss vorgeschlagen, den Brunnen zu entfernen und an dieser Stelle ein Baumquartier mit Sitzbank zu errichten. Hier wäre mit einem Kostenaufwand von ca. 10.500 € zu rechnen. Dieser Vorschlag wurde im Technischen Ausschuss kontrovers diskutiert und in der Sitzung des GR daher weitere Ausbauvarianten vorgestellt. Hierbei wurde festgestellt, dass der Brunnen als solcher erhalten werden soll, jedoch das Bauwerk in diesem Zuge nicht wiederhergestellt sondern in einer anderen Bauausführung ersetzt werden soll. Hierfür wird bei einer Gegenstimme der Baubeschluss gefasst und Haushaltsmittel in Höhe von vorläufig 35.000 € für das kommende Haushaltsjahr zur Verfügung gestellt. Die Planung und Ausschreibung erfolgt im Rahmen der Sanierung der Bergstraße. Um dem Brunnen als Stück der Dorf- und Heimatgeschichte die entsprechende Bedeutung beizumessen wird eine Arbeitsgruppe aus Gemeinderatsmitgliedern die Ausbaudetails des Brunnens im Weiteren klären.

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