Gemeinde Weissach (Druckversion)
Autor: Susann Licha

Beraten & Beschlossen: Gemeinderat (GR) am 27.04.2020

Artikel vom 06.05.2020

Ableiten von Abwasser aus dem Ortsteil Perouse wird nach nahezu 40 Jahren neu geregelt
Zwischen der Gemeinde Weissach und der Stadt Rutesheim besteht bereits seit dem Jahr 1973/74 eine öffentlich-rechtliche Vereinbarung zur Einleitung von anfallendem Abwasser vom Ortsteil Perouse in die Entwässerungsanlagen und zur Reinigung in der Kläranlage der Gemeinde Weissach. In dieser Vereinbarung wurde u.a. die Kostentragung geregelt. Die Kostenaufteilung erfolgte im Verhältnis von früheren Einleitungswerten der beiden Gemeinden und wurde letztmalig im Jahr 1982 geändert. Die damalige Anpassung erfolgte insbesondere aufgrund der Erweiterung des Entwicklungszentrums (EZW) der Firma Porsche AG auf der Gemarkung Weissach. Infolge dessen verringerte sich das Verhältnis des eingeleiteten Abwassers aus dem Ortsteil Perouse am Gesamtverhältnis. Die seit 1982 gültige Vereinbarung ist bis heute unverändert. Vereinbart ist die anteilige Abrechnung der jährlichen Unterhaltungskosten sowie der Erneuerung und Investitionen des sogenannten Hauptsammlers und der Kläranlage. Mit Dienstantritt der Kämmerin im Jahr 2015 wurde festgestellt, dass aus nicht nachvollziehbaren Gründen die jährliche Abrechnung der Kosten für Erneuerungen und Investitionen seit Jahrzehnten nicht durchgeführt wurde. Die im Rahmen der Verjährungsfristen noch geltend zu machenden Jahre wurden daraufhin rückwirkend abgerechnet. Die nicht mehr abrechenbaren Kosten bis zum Jahr 2012 gehen jedoch voll zu Lasten der Gemeinde Weissach. Die Höhe des Schadens liegt im mittleren sechsstelligen Bereich. Hierbei handelt es sich um einen weiteren nicht unerheblichen Schaden, der im Zuge der Aufarbeitung der Altlasten im Rechnungswesen zu Tage getreten ist. Mit der Erneuerung und Erweiterung der Kläranlage Weissach inklusive der Schlammbehandlung bzw. -faulung stehen hohe Investitionen an. Zudem sind seit dem Jahr 1982 Einwohnersteigerungen im Ortsteil Perouse sowie in beiden Ortsteilen Weissach und Flacht zu verzeichnen. Zusätzlich erfolgte die Neuausweisung von Gewerbegebieten (insbesondere durch die Erweiterung des EZWs sowie der Gewerbegebiete im Neuenbühl und Boschstraße). Alle Faktoren machen eine Anpassung / Neufassung der nahezu seit 40 Jahren unveränderten Vereinbarung notwendig, welche die aktuelle Auslastung durch die Gemeinde Weissach sowie den Ortsteil Perouse nach dem tatsächlichen Anfall widerspiegelt. Die Kostenverteilung ist daher in logischer Konsequenz ebenfalls neu festzulegen. Bereits seit dem Frühjahr 2019 wurden hierüber erste Gespräche zwischen den Kämmerern der Gemeinde Weissach und der Stadt Rutesheim geführt. Das Ziel und damit gemeinsame Intention der Beteiligten besteht darin, eine tragfähige Vereinbarung zu treffen, welche eine derzeitige und zukünftige verursachergerechte Kostenfestlegung beinhaltet. Nach Prüfung verschiedener Varianten wurde zwischen den Vertragsparteien eine künftige Abrechnung anhand der In-Rechnung gestellten Frischwasser- und Niederschlagswassermengen festgelegt. Der Vorteil besteht darin, dass die Abrechnung für das Vorjahr turnusmäßig im Frühjahr / -sommer sowohl bei der Gemeinde Weissach und der Stadt Rutesheim erfolgt. Hierüber wird bei jeder Gemeinde jährlich ein sogenanntes „Verkaufsbuch“ für die Kategorien Wasser, Schmutzwasser und Niederschlagswasser erstellt, sodass sich der Verteilungsschlüssel unkompliziert ermitteln lässt. Für die Abrechnung des Jahres 2019 ergibt sich wie erwartet ein reduzierter Verteilungsschlüssel für den Ortsteil Perouse von bislang 11,4 % auf knapp 9 %. Angesichts der Steigerung der Einwohnerzahlen sowie der Entwicklung von Gewerbegebieten in der Gemeinde Weissach sowie der deutlichen Vergrößerung des EZWs der Firma Porsche AG seit 1982 (Mitarbeiter und Fläche) war eine Verringerung des Kostenanteils zugunsten der Stadt Rutesheim vorhersehbar. Der Gemeinderat stimmte dem Beschlussvorschlag der Verwaltung einstimmig zu. Nach erfolgte Zustimmung des Gemeinderates der Stadt Rutesheim kann die Unterzeichnung der Vereinbarung vollzogen werden und die Vereinbarung der Rechtsaufsichtsbehörde zur Genehmigung vorgelegt werden.

Gemeinde Weissach nimmt mit Teilnahme am European-Energy-Award Vorreiterrolle im Landkreis Böblingen ein
Der kommunale Klimaschutz stellt einen wichtigen Bestandteil für das gesamtstaatliche Ziel dar, in den nächsten Jahren und Jahrzehnten mehr für den Klimaschutz zu unternehmen und so den Klimawandel zu bewältigen. Ein wichtiges Instrument für funktionierenden kommunalen Klimaschutz ist dabei der European Energy Award (EEA). Der GR hat in seiner letzten Sitzung die Teilnahme an diesem Award einstimmig beschlossen. Der EEA ist ein Zertifizierungs- und Qualitätsmanagementsystem, mit welchem die Gemeinde anhand eines standarisierten Verfahrens den Umgang mit Energie und die verstärkte Nutzung von erneuerbaren Energien in den Fokus rückt. Ein zu gründendes Energieteam der Verwaltung wird umfangreich Daten erheben und evaluieren und anhand der Ergebnisse Optimierungen und neue Projekte vorstellen und umsetzen. Begleitet wird die Gemeinde dabei von der Energieagentur Böblingen. Der gesamte Prozess wird voraussichtlich vier Jahre dauern. Mit erfolgreichem Abschluss erfolgt eine europaweit gültige Zertifizierung. Die Öffentlichkeit und der Gemeinderat werden dabei über den gesamten Prozess in regelmäßigen Abständen im Amtsblatt sowie unter der neuen Rubrik „kommunaler Klimaschutz“ auf der Homepage der Gemeinde unterrichtet. Mit der Teilnahme am EEA und den damit verbundenen konkreten Maßnahmen ist die Gemeinde Weissach die erste Kommune im Landkreis Böblingen und nimmt somit eine Vorreiterrolle ein. In Baden-Württemberg nehmen insgesamt 122 Gemeinden, Städte und Landkreise am EEA teil.

Medienentwicklungsplan der Ferdinand-Porsche-Gemeinschaftsschule wird fortgeschrieben
Bereits in seiner Sitzung am 09.12.2019 hat der GR die Digitalisierungsstrategie und Medienentwicklungsplanung (MEP) für die Ferdinand-Porsche-Gemeinschaftsschule einstimmig beschlossen. Erst nach der Beschlussfassung des MEPs wurde die Schulleitung durch Presseberichterstattung auf eine Schule aufmerksam, welche bereits als „Digitalisierungsschule“ ausgezeichnet ist und ein neues Konzept verfolgt, das anstelle der Ausstattung mit Laptops auf Tablets setzt. Dieses Konzept hat in mehreren Punkten überzeugt, sodass auf Wunsch der Schulleitung eine Fortschreibung des MEPs vorgeschlagen wurde. Das geänderte Konzept sieht als Kernelement keine Grundausstattung mit Schüler-Notebooks bezogen auf eine Stockwerksstruktur, sondern eine Ausstattung mit Tablets je Schüler vor. Eine differenzierte zusätzliche Ausstattung mit Tablets in den Fachräumen Naturwissenschaften, Kunst und Musik wird damit obsolet. Auch die geplante Aufwertung und Erneuerung der Serverlandschaft ist mit der an den Tablets orientieren Konzeption nicht mehr notwendig, da die Erweiterung der Serverlandschaft hauptsächlich an die erhöhte Anzahl eingebundener Endgeräte geknüpft war. In der Sekundarstufe soll in den Stufen 5 und 6 eine klassische PC-Ausbildung (Medienerziehung als Unterrichtsfach) angeboten werden. Dafür stehen die Rechner im Computerraum sowie die vorhandenen Notebooks zur Verfügung. Ab Klassenstufe 7 sollen alle Schüler mit einem persönlichen Tablet ausgestattet werden. Unterrichtet wird in Klasse 7 noch klassisch am PC sowie die Einführung in die Arbeit mit dem Tablet. Die Kostenschätzung für die gesamte Ausstattung beläuft sich auf insgesamt 168.500 € und liegt damit mit 35.900 € unter dem bisherigen beschlossenen Kostenrahmen des Medienentwicklungsplanes i.H.v. 204.400 €. Nach Abzug der Förderung von 80 v.H. und maximal 149.500 € beträgt der durch die Gemeinde zu finanzierende Anteil noch 33.700 €. Die Verwaltung plant für Support und Betreuung mit jährlichen Kosten i.H.v. 7.400 €, welche jährlich zusätzlich über das Schulbudget finanziert werden muss. Mittelfristig sollte der Betrag jedoch durch zurückgehenden Bedarf an Lehrbücher und Materialien ausgeglichen werden. Der in der Drucksache noch vorgesehene Mietkauf der Tablets durch die Eltern und die so geplante Refinanzierung der Geräte wirkt sich leider förderschädlich aus, weshalb darauf in der Erstanschaffung verzichtet wird. Der GR hat der Fortschreibung des MEPs einstimmig zugestimmt. Nach Erhalt des Förderbescheides ist die Ausschreibung und Installation für das dritte und vierte Quartal 2020 geplant. Die Grundschule Flacht soll auf den Erfahrungen aufbauend im Jahr 2021 die Medienausstattung erhalten.

Schlussrechnung der Sanierung des Burgmühlendurchlasses liegt deutlich unter der Kostenschätzung
Der bestehende Durchlass an der Burgmühle dient dem Strudelbach als Unterquerung der Zufahrtsverbindung von der Landesstraße L1177 zur Burgmühle. Zur Sanierung des baufälligen Durchlasses wurden Planungen für den Neubau veranlasst, als dieser Anfang 2017 einstürzte. Um kurzfristig und bis zur Fertigstellung der Sanierung eine Zufahrt zur Burgmühle sicherzustellen wurde der Durchlass provisorisch mit einem Stahlbetonrohr wiederhergestellt. Dieses Provisorium konnte die natur- und wasserschutzrechtlichen Anforderungen langfristig nicht gewährleisten, weshalb durch das Ingenieurbüro Kirn Ingenieure (Pforzheim) ein neuer Durchlass geplant und mit Gesamtkosten i.H.v. 279.000 € projektiert wurde. Bei der anschließend durchgeführten Ausschreibung wurden die Ausschreibungsunterlagen von drei Firmen angefordert, zur Submission gab aber lediglich eine Firma ein Angebot ab. Dieses lag mit 354.000 € rund 50 % und damit erheblich über den kalkulierten Kosten. Mit Beschluss vom 10.12.2018 wurde daher vom GR die Ausschreibung aufgehoben und weiter beschlossen, die Baumaßnahme nochmals beschränkt auszuschreiben. Bei der Prüfung der daraufhin eingegangenen vier Angebote ging die Firma HS Bau aus Mühlacker mit einer Angebotssumme i.H.v. 210.329,80 € als wirtschaftlichster Bieter hervor. Die Maßnahme konnte bereits im Juli 2019 abgeschlossen werden und der Strudelbach seitdem wieder in seinem ursprünglichen Bachbett fließen. Die Maßnahme wurde nun mit einer Summe i.H.v. 239.504,49 € (brutto) endabgerechnet und schließt somit rund 39.000 € unter der vom GR freigegebenen Kostenberechnung ab. Der GR hat die Schlussrechnung einstimmig anerkannt, sodass damit das Projekt offiziell abgeschlossen ist.

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