Gemeinde Weissach (Druckversion)
Autor: Susann Licha

Beraten & Beschlossen: Gemeinderat (GR) am 25.03.2019

Artikel vom 03.04.2019

Satzungsbeschluss für den Bebauungsplan „Wengert I Erweiterung, 2. Änderung“ gefasst
Der GR hat in seiner Sitzung am 02.05.2018 die Einleitung des Verfahrens zur Änderung des Bebauungsplans „Wengert I“ zur innerörtlichen Nachverdichtung beschlossen. Aufgrund der Ergebnisse der ersten Beteiligung der Öffentlichkeit wurden die Festsetzungen des Bebaungsplans überarbeitet und das Baufenster so angepasst, dass eine bessere Einpassung in die Bestandsbebauung gewährleistet ist. Auf die sich anschließende erneute öffentliche Auslegung ging keine einzige Rückmeldung von privater Seite ein. Der GRhat in seiner Sitzung am 25.03.2019 einstimmig den zugehörigen Satzungsbeschluss gefasst. Die öffentliche Bekanntmachung erfolgt in dieser Ausgabe des Amtsblattes.

Schlussabrechnung für die Neukonzeption der Wasserversorgung anerkannt
Die Neukonzeption der Trinkwasserversorgung der Gemeinde Weissach aus dem Jahr 2015 sah vor, die vorhandenen Eigenwasservorkommen zukünftig verstärkt zu nutzen, um dadurch auch den Fremdbezug von der Bodenseewasserversorgung stabil zu halten. Die in die Jahre gekommenen technischen Einrichtungen im Wasserwerk Flacht mussten dabei grundlegend erneuert und vor allem erweitert werden. Die Aufbereitung des aus den eigenen Tiefbrunnen geförderten Wassers erfolgt nun mittels neuer moderner Aufbereitungstechnik. Zusätzlich hat sich der GR im Jahr 2015 dazu entschieden, eine zentrale Enthärtungsanlage im Wasserwerk Flacht einzubauen. Den Verbrauchern aus Weissach und Flacht stehen seit der Inbetriebnahme der Nanofiltrationsanlage im Frühjahr 2018 Trinkwasser im Härtebereich „weich“ (Wasserhärte < 8,4° dH) zur Verfügung. Um auch die Eigenwasservorkommen aus dem Wasserwerk Weissach enthärten zu können, waren neben den Maßnahmen im Wasserwerk Flacht auch noch Leitungsverlegearbeiten vom Wasserwerk Flacht bis zu einem Wasserschacht beim CVJM-Heim in Flacht notwendig. Das Wasser aus dem Wasserwerk Weissach wird nun nach Flacht gepumpt, dort zentral enthärtet und wiederum dem Hochbehälter Friedenshöhe zugeführt. Mit der Neukonzeption der Wasserversorgung ist für die Gemeinde langfristig eine sehr hochwertige Trinkwasserversorgung sichergestellt.

Alle Schlussrechnungen wurden zwischenzeitlich geprüft und zur Auszahlung freigegeben. Die Maßnahme konnte mit einer geprüften Schlussrechnungssumme i.H. 2.506.553,60 € (brutto) abgerechnet werden. Darüber hinaus sind noch Kosten für die Inanspruchnahme von privaten Grundstücken im Zuge der Baumaßnahme sowie der Eintragung von Leitungsrechten i.H.v. insgesamt 7.836,06 € angefallen, die ebenfalls der Baumaßnahme im Vermögensplan des Eigenbetriebs Wasserversorgung zuzurechnen sind, wodurch sich letztlich Gesamtkosten i.H.v. 2.514.389,66 € für die Gesamtmaßnahme ergeben. Damit liegt das Ergebnis nur 0,3 % über der vom GR im Jahr 2015 freigegebenen Kostenberechnung. Der GR hat die Schlussrechnung einstimmig anerkannt und gleichzeitig für das laufende Jahr überplanmäßig 55.000 € für die höheren Strom- und Betriebskosten zur Verfügung gestellt.

Gemeinde baut neue Flüchtlingsunterkunft in der Flachter Straße 35 in Weissach
Auch wenn die Zuweisungszahlen seit dem Jahr 2015 kontinuierlich sinken, sind durch die weiter anhaltenden Flüchtlingszahlen und der sich daraus ergebenden Verteilung auf die Kommunen und Städte im Landkreis Böblingen in den kommenden Jahren von der Gemeinde Weissach weitere Flüchtlinge in die sog. „Anschlussunterbringung“ aufzunehmen. Bedingt durch den zwischenzeitlich stattfindenden Familiennachzug der anerkannten Flüchtlinge sind die Aufnahmezahlen nur schwer kalkulierbar, da dieser bereits heute eine steigende Relevanz einnimmt. Im Jahr 2017 wurden in Weissach 45 Personen und im Jahr 2018 nochmals 36 Personen in die Anschlussunterbringung aufgenommen. Für das Jahr 2019 wird die vorläufige Aufnahmequote für Weissach insgesamt 17 Personen betragen. Nicht beinhaltet sind hierbei die möglichen Familiennachzüge, die grundsätzlich nicht auf die von der Gemeinde zu erfüllende Aufnahmequote angerechnet werden. Im Jahr 2018 betraf dies nochmals zusätzlich zehn Personen.

Die Kapazitäten der kommunalen Bestandsgebäude sind mit 122 belegten von 128 insgesamt zur Verfügung stehenden Plätzen nahezu voll ausgelastet. Bereits die für das 3. und 4. Quartal 2019 der Gemeinde zugeteilten Personen können mit den zur Verfügung stehenden Platzkapazitäten nicht mehr in die Anschlussunterbringung aufgenommen werden. Der GR hat am 25.06.2018 die vorübergehende Anmietung von Wohncontainern des Landkreises auf der Gemarkung der Stadt Rutesheim beschlossen, um den Bedarf an weiterem Unterbringungswohnraum kurzfristig befriedigen zu können. Die 30 bestehenden Plätze in den Wohncontainern in Rutesheim stehen noch bis zum Ende des Jahres 2019 zur Verfügung. Diese 30 Plätze müssen für das Jahr 2020 zusätzlich zu den verpflichtenden Zuteilungsquoten und Familiennachzüge in Weissach geschaffen werden. Bis Ende 2020 besteht damit ein geschätzter zusätzlicher Bedarf von 63 Plätzen. Die dargestellte Situation macht eine zusätzliche Bereitstellung von Plätzen für die Anschlussunterbringung, die eine Pflichtaufgabe der Gemeinde ist, zwingend notwendig.

Bereits im Jahr 2017 hat die Verwaltung alle zur Verfügung und grundsätzlich in Frage kommenden kommunalen Grundstücke einer Prüfung hinsichtlich der Bebaubarkeit mit einem Wohngebäude für vergünstigten Mietwohnraum (Sozialwohnungen) unterzogen. Auf dieser Grundlage wurde nun geprüft, welche alternativen Standorte für den Neubau einer Flüchtlingsunterkunft grundsätzlich in Frage kommen. Dies betraf insbesondere die Grundstücke Porschestraße 29, Tannenweg 20, Bahnhofstraße 10, 12 und 20, Flachter Straße 35, Weissacher Straße 27 sowie Hindenburgstraße 22. Als am besten geeignet ging das Grundstück Flachter Straße 35 hervor, das nach dem Abriss des Bestandsgebäudes wieder die bisherige Nutzung als Flüchtlingsunterkunft, allerdings mit mehr Bewohnern als zuvor, erhalten wird. In relativ kurzer Zeit kann an diesem Standort Platz für 60 bis 70 Personen geschaffen werden. Für den Neubau ist das Bestandsgebäude zunächst abzureißen und die bislang dort untergebrachten Personen umzusiedeln.

Dem GR wurden in seiner letzten Sitzung insgesamt drei verschieden Varianten für eine Neubebauung ausführlich vorgestellt. Die nun festgelegte Planung sieht zwei separate jeweils zweigeschossige Gebäude mit Steildach in massiver Bauweise vor. Die Bauweise und die Planung orientiert sich dabei an der Leonberger Straße 30 in Flacht und den mit diesem Gebäude gemachten positiven Erfahrungen. Die Gebäude sollen in der Ausführung für eine optimale Nutzbarkeit und Nachhaltigkeit so angelegt werden, sodass für eine folgende Nutzung ein unkomplizierter Umbau in Ein-, Zwei- oder Dreiraum-Wohnungen möglich ist. Bei einer Enthaltung, sonst Ja-Stimmen, hat der GR den Neubau der Flüchtlingsunterkunft auf dem Grundstück der Flachter Straße 35 mit voraussichtlichen Baukosten i.H.v. 2.730.820 € (brutto) beschlossen. Das Büro arcIin aus Stuttgart wurde mit der Bau- und Technikplanung, Ausschreibung und Bauüberwachung zu einem Gesamthonorar i.H.v. 317.800 € (brutto) und das Büro Kaltenbach aus Holzgerlingen mit der Tragwerksplanung mit einem Gesamthonorar i.H.v. 47.600 € beauftragt.

Der geplante, jedoch bis zum Ergebnis der Ausschreibungen unverbindliche, optimale Zeitplan sieht einen Baubeginn ab Juli 2019 und die Fertigstellung beider Gebäude im April 2020 vor. Die genaue Planung des Neubaus wird allen Anwohnern und Interessierten in der Bürgerinformationsveranstaltung am Mittwoch, 03.04.2019 um 19 Uhr im Großen Sitzungssaal des Rathauses Weissach vorgestellt.

Tannenweg 20 wird in vorübergehende Flüchtlingsunterkunft umgebaut
Um den Neubau in der Flachter Straße 35 realisieren zu können, muss das Bestandsgebäude abgebrochen werden. Die bislang dort untergebrachten Personen müssen für diese Zeit in einem anderen Gebäude untergebracht werden. Hierfür stehen jedoch keine vorhandenen Platzkapazitäten zur Verfügung, sodass nur der Umbau eines anderen kommunalen Gebäudes in Frage kommt. Im Zuge der Überprüfung leerstehender Gebäude kristallisierte sich schnell heraus, dass hierfür lediglich das ehemalige katholische Gemeindehaus im Tannenweg 20 in Betracht kommt, da es über die benötigte Größe verfügt und sich aufgrund der Kubatur und Aufteilung auch für eine Sammelunterkunft eignet. Da bereits Sanitäranlagen vorhanden sind, fällt der Umbauaufwand bei diesem Gebäude im Vergleich zu anderen Objekten verhältnismäßig gering aus. Der Umbau erfolgt unter der Prämisse, die damit verbundenen Kosten so gering wie möglich zu halten, da das Gebäude mittelfristig abgebrochen werden soll. Die geschätzten Umbaukosten belaufen sich auf ca. 47.000 €. Der GR hat dem Umbau einstimmig zugestimmt. Das Gebäude wird nach Abschluss aller Maßnahmen vom Gebäudemanagement betreut. Das Sachgebiet Ordnung wird, wie bei allen anderen kommunalen Flüchtlings- und Obdachlosenuntekünften, die Betreuung der Bewohner übernehmen. Auch die Belegung wird sinnvoll eingeteilt, um möglichen Konflikten von Beginn an keine Grundlage zu bieten.

Abriss von zwölf Gebäuden in der Ortsmitte Weissach beschlossen
Die Ortsmitte in Weissach, die sich vom REWE-Markt und dem davorliegenden Parkplatz zum Alten Rathaus über den Marktplatz bis hin zu den Ratsstuben erstreckt, soll neugestaltet werden. Auf den Bericht im Amtsblatt vom 27.03.2019 wird verwiesen. Dafür hat der GR mit großer Mehrheit den Abriss der zwischenzeitlich im Eigentum der Gemeinde befindlichen Wohnhäuser und Scheunengebäude in der Hirschstraße 2 und 4 sowie in der Hauptstraße 13, 15, 27, 29 und 31 beschlossen. Die Auftragsvergabe erfolgt an die Firma Gottlob Stäbler GmbH aus Weil der Stadt mit einer Auftragssumme i.H.v. 187.765€ (brutto).

Das Menzelareal wird mit einem Mehrfamilienhaus neu bebaut: Wohnbau Weissach GmbH mit der Umsetzung beauftragt

Die Nachfrage nach Wohnraum, den sich ein Durchschnittsverdiener leisten kann, nimmt aufgrund der wachsenden Anzahl an (kleinen) Haushalten seit einigen Jahren kontinuierlich zu. Die Gemeindeverwaltung erreichen wöchentlich Anfragen nach kommunalen bzw. bezahlbaren Mietwohnungen. Alle im Eigentum der Gemeinde befindlichen Wohnobjekte sind vermietet, Leerstand gibt es bei den kommunalen Gebäuden nicht. Darüber hinaus ist der Wohnungsmarkt in der Gemeinde trotz zahlreicher privater Neubauten aufgrund des Siedlungsdrucks und der gleichbleibend hohen Nachfrage stark angespannt. Erschwerend kommt hinzu, dass private Eigentümer oftmals nicht bereit sind, leerstehende Wohnungen, Einliegerwohnungen oder anderweitige Wohneinheiten an „sozial schwache“ Interessenten zu vermieten. Der GR hat deshalb bereits Ende 2017 verschiedene kommunale Grundstücke unter dem Gesichtspunkt analysiert, ob diese als Standort für den Bau von neuen Wohnungsgebäuden in Frage kommen. Dabei wurde u.a. die Flachter Straße 5, das sog. „Menzelareal“, als Standort für eine Wohnbauentwicklung festgelegt. Das Bestandsgebäude muss vor einer Neubebauung jedoch abgerissen werden. Dies soll im Nachgang zu den umfangreichen Abrissarbeiten in der Ortsmitte Weissach erfolgen.

In der Sitzung des GRs am 25.02.2019 wurde dem Gremium der zwischenzeitlich seit Herbst 2018 mehrfach überarbeitete und optimierte Entwurf für den Neubau eines Mehrfamilienhauses vorgestellt. Die Planung sieht vor, auf den betroffenen Grundstücken ein Mehrfamilienhaus mit insgesamt 14 Wohneinheiten und einer zugehörigen Tiefgarage zu errichten. Neben Eigentumswohnungen, die auf dem freien Markt angeboten werden, werden preisgebundene Mietwohnungen für einkommensschwächere Gruppen entstehen. Gegenüber einer städtischen Blockrandbebauung weisen die Gebäude unterschiedliche Höhen, Dachneigungen und Firstrichtungen auf. Insgesamt entsteht auf dem ehemaligen Menzelareal eine Wohnfläche von 965 m² und dadurch ein neues Zuhause für insgesamt bis zu 50 Bewohner.

Die detaillierte Kalkulation zur Realisierung des Bauprojektes hat deutlich aufgezeigt, dass ein reines Mietobjekt mit sozialem Wohnraum wirtschaftlich nicht darstellbar ist. Um die betroffenen Grundstücke trotzdem einer Neubebauung nach den Vorgaben der Gemeinde zuführen zu können, werden vier der 14 Wohneinheiten preisvergünstigt auf dem Markt angeboten, sodass auch einkommensschwächere Gruppen, die jedoch keine Transferleistungen beziehen, die Chance einer bezahlbaren Mietwohnung erhalten.

Die Wohnbau Weissach GmbH (WWG), die vor kurzem in der Talstraße 23 mit dem Bau eines Sechsfamilienhauses begonnen hat, soll das neue Mehrfamilienhaus auf dem Menzelareal errichten. Die in der WWG realisierte Kombination von öffentlichem Eigentum und Unternehmertum in privatwirtschaftlicher Rechtsform ist besonders geeignet, um die Herausforderungen zu bewältigen, die sich aus dem Versorgungsauftrag mit Wohnraum einer Kommune ergeben. Die Gemeinde kann ihrer eigenen Wohnungsbaugesellschaft inhaltliche und finanzielle Vorgaben formulieren. Dabei ist konkret formuliert, welchen Zweck das Gebäude erfüllt und dass für die vier von der Gemeinde gesicherten Wohneinheiten die Kaltmiete für eine Bindungsdauer von 30 Jahren ab Bezugsfertigkeit um 25 % je m² und Monat unter der ortsüblichen Vergleichsmiete liegt.

Die WWG wird das Bauvorhaben jedoch nur dann umsetzen, wenn es sich nicht negativ auf die Bilanz der Gesellschaft auswirkt. Der durch die vorgeschriebene Reduzierung der Miete entstehende Abmangel muss durch die Gemeinde getragen werden. Der im Zeitraum der festgeschriebenen Nutzung des Gebäudes entstehende Abmangel beträgt im Gesamtzeitraum von 30 Jahren 200.880 €. Die Gemeinde Weissach trägt darüber hinaus keine Kosten für den Neubau. Bei zwei Gegenstimmen und 17 Ja-Stimmen beauftragte der GR die WWG mit der Umsetzung mit sehr großer Mehrheit.

Ehren- und Präsentordnung der Gemeinde wird neugefasst
Die aktuell gültige Ehren- und Präsentordnung wurde zuletzt vom GR in seiner Sitzung am 26.01.2015 als Neufassung beschlossen. Als Ergänzung zur Verleihung der Bürgermedaille wurde auf Vor-schlag von Bürgermeister Daniel Töpfer die zusätzliche Möglichkeit zur Verleihung einer Ehrennadel für ehrenamtlich Tätige in örtlichen Vereinen, Organisationen und Gruppierungen geschaffen. Die Gemeinde Weissach würdigt damit die langjährige – jedoch mindestens 15 Jahre dauernde – aktive leitende ehrenamtliche Tätigkeit von Mitgliedern in Weissacher und Flachter Vereinen, Organisationen und Gruppierungen, die sich besondere Verdienste um die Förderung des Sports oder der Kultur erworben haben sowie das nachhaltige Wirken anderer Persönlichkeiten für das Gemeinwohl.

Die gesellschaftliche Entwicklung mit einer abnehmenden Bereitschaft zur Übernahme ehrenamtlicher Funktionen macht eine angemessene Würdigung langjährigen leitenden Engagements zunehmend noch bedeutender. Da seit der Neufassung im Jahr 2015 bislang noch keine Verleihung einer Ehrennadel beantragt oder vorgeschlagen wurde, sieht die vorgeschlagene Neufassung zukünftig die Verleihung einer sog. „Ehrenstele“ als Ersatz der bisherigen Ehrennadel vor. Der GR beschloss die Neufassung einstimmig. Diese beinhaltet neben den redaktionellen Änderungen eine Anpassung des § 9 zu Presseveröffentlichungen der Alters- und Ehejubilare. Eine Presseveröffentlichung erfolgt nur noch, bedingt durch das Inkrafttreten der Europäischen Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO), nach ausdrücklicher Zustimmung der Betroffenen. Die neugefasste Ehren- und Präsentordnung wird im nächsten Mitteilungsblatt öffentlich bekanntgemacht und ist ganz unkompliziert auf der Homepage der Gemeinde abzurufen.

Erschließungsträger für das Gewerbegebiet „Neuenbühl III“ beauftragt
Am 28.01.2019 hat der GR den Aufstellungsbeschluss für die Entwicklung der Gewerbegebietserweiterung „Neuenbühl III“ gefasst und die Umlegung für diesen Bereich angeordnet. Einer der nächsten Verfahrensschritte ist die Erschließungsplanung mit sich anschließender Realisierung des Plangebiets. Durch Beauftragung eines Erschließungsträgers wird die Koordinierung der anstehenden Verhandlungen mit den beteiligten privaten Grundstückseigentümern, die Auftragsvergabe für die Erschließungsplanungen (Straßenbau, Wasser- und Kanalleitungen, Straßenbeleuchtung, etc.), die Erstellung der Ausschreibungsunterlagen für sämtliche Bauarbeiten, die Vergabe der Aufträge und Übernahme der Bauleitung an diesen abgegeben. Im Rahmen einer Markterkundung wurden vier geeignete Planungsbüros zur Abgabe eines Angebotes aufgefordert. Als wirtschaftlichster Bieter ging die mquadrat Erschließungsträger GmbH aus Bad Boll hervor. Der GR hat bei zwei Gegenstimmen, sonst Ja-Stimmen, mit breiter Mehrheit den Abschluss eines Erschließungsvertrages mit der mquadrat Erschließungsträger GmbH i.H.v. 45.791,20 € (brutto) beschlossen und hierfür im Haushalt 2019 außerplanmäßig 46.000 € zur Verfügung gestellt.

Grundsatzentscheidung zum Neubau eines Bauhofs auf September vertagt
Mit der Frage, ob der Bauhof und der Wertstoffhof im Zuge der Erschließung des Gewerbegebietes „Neuenbühl III“ in das neu erschlossenen Gebiet verlegt werden soll, hat sich der Gemeinderat ausführlich auseinandergesetzt. Aus der Mitte des Gremiums wurde mehrheitlich der Wunsch geäußert, dass diese Entscheidung der nach der Kommunalwahl neu gewählte Gemeinderat treffen soll. Auf Vorschlag des Vorsitzenden wurde der Sachverhalt auf die Sitzungsrunde des GRs im September 2019 vertagt.

Jahresabschluss 2018, Haushaltssatzung 2019, Bericht über die Bausausgaben und Möglichkeit einer Förderung für die Beckenunterhaltung des Zweckverbandes „Hochwasserschutz Strudelbachtal“ behandelt
Auf der Tagesordnung des GRs standen gleich mehrere Tagesordnungspunkte des Zweckverbandes „Hochwasserschutz Strudelbachtal" (ZVHS). Für die Abstimmungen in der Verbandsversammlung hat der GR seine Vertreter jeweils mit breiter Mehrheit ermächtigt.

Der Zweckverband erzielte im Jahr 2018 durch die Umlageerhebung einen ausgeglichenen Haushalt und erwirtschaftet weder Überschüsse noch Fehlbeträge. Nach Verrechnung der Rückerstattung aus der Betriebskostenumlage 2018 mit der Nachzahlung aus der Investitionskostenumlage 2018 wird der Differenzbetrag von 25.718,76 € den Verbandsmitgliedern in Rechnung gestellt. Die Gemeinde Weissach trägt davon einen Anteil von 4.609,04 €.

Der ZVHS stellt, wie jede Kommune, zur Bewirtschaftung eine Haushaltssatzung sowie einen Haushaltsplan inklusive der mittelfristigen Finanzplanung auf. Der vorgesehene Bau des Hochwasserrückhaltebeckens (HRB) in Weissach wurde in den Vorjahren, entgegen dem Bau der drei anderen HRB in Riet, Eberdingen und im Grund, zurückgestellt. Für das Jahr 2019 werden hierfür Planungskosten i.H.v. 50.000 € erwartet. Diese sollen für die Erarbeitung einer Variantenauswahl zur Ausführung des HRB eingesetzt werden. Landeszuwendungen sind i.H.v. 70 % der förderfähigen Kosten zu erwarten. Dies entspricht einem Betrag von 35.000 €. Die restlichen Kosten werden entsprechend deren Anteil am ZVHS von den Verbandsmitgliedern erhoben. Dies ergibt für die Gemeinde Weissach Kosten i.H.v. 2.700 €.

Die Gemeindeprüfungsanstalt Baden-Württemberg (GPA) hat im Frühjahr 2018 die Bauausgaben des ZVHS in den Haushaltsjahren (Wirtschaftsjahren) 2014 bis 2017 geprüft. Dabei wurden keine wesentlichen Feststellungen getroffen, sodass eine uneingeschränkte Prüfungsbestätigung erteilt wurde.

Die Förderrichtlinien Wasserwirtschaft des Landes sehen eine Stichtagsregelung vor, nach der bestimmte Ausgaben für Rückhaltebecken mit überörtlicher Bedeutung gefördert werden können. Eine Förderung war seither nur möglich, wenn der Wasserverband vor dem 22.04.1997 Bestandskraft hatte. Zur Gleichbehandlung zwischen den Wasserverbänden wurde diese Regelung zwischenzeitlich angepasst, sodass auch jüngere Verbände entsprechende Förderungen erhalten können. Der Firma Wald+Corbe soll nun zum Preis i.H.v. 6.433,14 € ein hydrologisches Flussgebietsmodell erarbeiten, das als Grundlage für die Förderung verwendet werden kann.

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