Gemeinde Weissach (Druckversion)
Autor: Susann Licha

Beraten & Beschlossen: Gemeinderat (GR) am 29.01.2018

Artikel vom 07.02.2018

Überplanmäßige Ausgabe im Eigenbetrieb Wasserversorgung
Einstimmig hat der GR eine überplanmäßigen Ausgabe i.H.v. 82.100 € im Eigenbetrieb Wasserversorgung für das Wirtschaftsjahr 2017 genehmigt. Dies war erforderlich, da im Rahmen der Aufarbeitung der alten Jahresabschlüsse festgestellt wurde, dass bislang die Verzinsung der sogenannten Kassenmehrausgaben des Eigenbetriebes nicht durchgebucht war. Die Kassengeschäfte des Eigenbetriebes werden durch die Gemeindekasse in einer sogenannten Einheitskasse geführt. Da der Eigenbetrieb, wie schon mehrfach berichtet, hoch überschuldet ist, sind seine Kassenmehrausgaben an die Gemeinde zu verzinsen. Die hierfür erforderlichen Ansätze im Haushaltsplan blieben bislang unberücksichtigt. Der formale Beschluss des Gremiums war entsprechend nachzuholen. Die überplanmäßige Ausgabe im Eigenbetrieb führt in derselben Höhe zu einer überplanmäßigen Einnahme im kommunalen Haushalt.

Baubeschluss zum ersten Bauabschnitt der Erweiterung der Kläranlage gefasst
Im Rahmen der Planungen zur Erweiterung der Kläranlage wurde zwischenzeitlich eine Konzeption zur Sanierung der Mechanischen Reinigung erarbeitet. Im Juli 2016 hatte der Technische Ausschuss die Verwaltung beauftragt, aufgrund der räumlich beengten Verhältnisse auf der Kläranlage die Erneuerung der Mechanischen Reinigung mittels einer Kompaktanlage in einer Entwurfsplanung zu konkretisieren. Das beauftragte Ingenieurbüro dreher+stetter aus Empfingen hat diese Entwurfsplanung nun fertiggestellt. Die geplante Kompaktanlage enthält neben einer Rechenanlage auch die notwendigen Sand- und Fettfangeinrichtungen. Die Realisierung der Kompaktanlage ist der erste Bauabschnitt. Nach erfolgreicher Erstellung und Inbetriebnahme der neuen Kompaktanlage können das bestehende Rechenhaus sowie der Sand- und Fettfang zurückgebaut werden, um den notwendigen Platz für die weiteren Baumaßnahmen zu schaffen.

Einstimmig hat der GR der Entwurfsplanung mit Gesamtkosten i.H.v. 1.408.000 € (brutto) zugestimmt und die erforderlichen Haushaltsmittel bereitgestellt. Für die weiteren Vorplanungen der Schlammfaulung und die Ausführungsplanung für die Mechanische Reinigung wurde das Ingenieurbüro dreher+stetter auf Basis des bestehenden Ingenieurvertrages für die Erweiterung der Kläranlage Weissach, sowie mit den erforderlichen Planungsleistungen für die Tragwerksplanung mit der Honorarsumme i.H.v. 153.020,05 € (brutto) beauftragt. Nach derzeitigem Zeitplan werden die Baumaßnahmen zur Mechanischen Reinigung im Mai 2018 begonnen und im März 2019 abgeschlossen.

Der Bebauungsplan „Kirchbergstraße“ geht in die nächste Runde
Nach ausführlicher Beratung hat der GR einstimmig die Einleitung des Verfahrens zur Aufstellung des Bebauungsplans „Kirchbergstraße“ in Flacht beschlossen. Rund zwanzig neue Baugrundstücke sollen in diesem Bereich später realisiert werden. Zwischenzeitlich hat der Gesetzgeber aufgrund des hohen Siedlungsdrucks eine Gesetzgebung geschaffen, die es ermöglicht, ein Bebauungsplanverfahren schneller und unbürokratischer durchzuführen. Durch dieses Verfahren kann auf eine Umweltprüfung, einen Umweltbericht und eine frühzeitigen Beteiligung verzichtet werden. Weiter bestehen größere Freiräume bei naturschutzrechtlichen Ausgleichsmaßnahmen. Um in das beschleunigte Verfahren nach § 13 b Baugesetzbuch wechseln zu können, hat der GR einstimmig beschlossen, den vorherigen Aufstellungsbeschluss aufzuheben und das Bebauungsplanverfahren quasi neu zu starten. Der Bebauungsplan wird in Kürze für die Dauer eines Monates öffentlich ausgelegt. Dabei erhält die Öffentlichkeit die Möglichkeit, Stellung zu beziehen und Anregungen vorzubringen.

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