Gemeinde Weissach (Druckversion)
Autor: Susann Licha

Beraten & Beschlossen: Technischer Ausschuss (TA) am 20.03.2017

Artikel vom 29.03.2017

Baugesuche
Für folgende Bauvorhaben hat der TA sein Einvernehmen erteilt bzw. in Aussicht gestellt:

  • Mörikestraße 17, Flst. 1192/2- Anbau eines Gästezimmers auf der Nordseite
  • Eibenweg 6, Flst. 4738/14 – Errichten einer Schleppgaube auf der Westseite
  • Kirchbergstraße 53, Flst. 3413 – Neubau eines Einfamilienhauses mit Garage
  • Otto-Mörike-Weg 16, Flst. 152/7 - Nachtragsgesuch

Für folgende Bauvorhaben hat der TA sein Einvernehmen mit Maßgaben in Aussicht gestellt:

  • Weissacher Straße 6, Flst. 4737 – Bauvoranfrage: Errichten eines Mehrfamilienhauses mit Tiefgarage
    Maßgaben:
  1. Der südliche Baukörper (geplant in West- / Ost-Richtung) soll zur Weissacher Straße hin mit einem Giebel vorgesehen werden.
  2. Die Firsthöhe des geplanten Gebäudes darf die Firsthöhe des bestehenden Gebäudes Weissacher Straße 2 nicht überschreiten. Dabei sind aus gestalterischen Gründen unterschiedliche (versetzte) Firsthöhen vorzusehen.
  3. Die Traufhöhe des geplanten Gebäudes darf die Traufhöhe des bestehenden Gebäudes Weissacher Straße 2 nicht überschreiten.
  4. Vom öffentlichen Gehweg entlang der Weissacher Straße und zum Flst. 4854 (Fußweg über Strudelbachverdolung) ist auf der gesamten Gebäudelänge ein Sicherheitsabstand von mindestens 0,50 m einzuhalten. In diese Abstandsfläche dürfen auch keine Bauteile auskragen.
  5. Die nachgewiesene Zahl von sechs Pkw-Stellplätzen ist auf 15 zu erhöhen, ggf. unter Verwendung von Parksystemen (bspw. Doppelparker) und oberirdischen Stellplätzen mit Zufahrt von der Bergstraße. Eine Ablösung der Stellplatzverpflichtung wird ausgeschlossen.
  6. Der Ausbau bzw. die Nutzung des Dachgeschosses sind nicht Bestandteil der Bauvoranfrage und werden deshalb von dieser Entscheidung nicht erfasst.
  7. Die eventuelle Notwendigkeit von Schutzmaßnahmen gegen Hochwasser und der Ausbildung des Untergeschosses als wasserdichte Wanne gegen drückendes Grundwasser ist mit der zuständigen Behörde abzuklären.

  • Kelterstraße 13, Flst. 5799 – Errichten von zwei Dachgauben auf der Nordost- / Südwestseite, einem Wintergarten auf der Südwestseite sowie einem Vordach und einem Edelstahlkamin Maßgabe: Der Abstand der geplanten Dachgauben zur Ortgangbegrenzung muss mindestens 1,00 m betragen.

Für folgende Bauvorhaben hat der TA sein Einvernehmen versagt bzw. nicht in Aussicht gestellt:

  • Eibenweg 6, Flst. 4738/14 – Errichten einer Schleppgaube auf der Ostseite
    Die Schleppgaube widerspricht den Festsetzungen des Bebauungsplanes. Die Verwaltung prüft, ob es im Geltungsbereich des hier gültigen Bebauungsplanes „Rutesheimer Straße, 1. Änderung“ bereits genehmigte Ausnahmen gibt. Bei positivem Ergebnis wird auch zur Schleppgaube auf der Ostseite das Einvernehmen erteilt.
http://www.weissach.de/index.php?id=61&L=0