Gemeinde Weissach (Druckversion)
Autor: <Gelöschter Benutzer>

Beraten & Beschlossen: Gemeinderat (GR) am 25.01.2016

Artikel vom 27.01.2016

4.530 € fehlender Mittel der Kameradschaftskasse der ehemaligen Feuerwehrabteilung Flacht niedergeschlagen
Im Zuge der Auflösung der Feuerwehrabteilung Flacht im Frühjahr 2014 waren in der Gemeindekasse Haushaltsmittel i.H.v. 4530 € offen. Im Zeitraum der Übergabe wurde das Vermögen der Kameradschaftskasse der aufgelösten Feuerwehrabteilung Flacht von den ehemaligen, bereits ausgetretenen Feuerwehrkameraden im Laufe des Jahres 2014 verbraucht.

Die Gemeindefeuerwehr ist eine rechtlich unselbständige gemeinnützige Einrichtung der Gemeinde. Die Kameradschaftskasse ist somit rechtlich Teil der Gemeinde. Im vorliegenden Fall hat sich die Abteilung Flacht zum 01.04.2014 aufgelöst. Entsprechend hätte das Kameradschaftsguthaben zu diesem Zeitpunkt an die Gemeinde vollständig zurückfließen müssen. Aufgrund der mangelnden Aktenlage und widersprüchlichen Aussagen der damaligen Verantwortlichen in der Verwaltung hat der Gemeinderat den Sachverhalt rechtlich prüfen lassen und den offenen Betrag in der Gemeindekasse i.H.v. 4530 € aufgrund mangelnder Nachvollziehbarkeit mehrheitlich niedergeschlagen.
 
Außerplanmäßige Haushaltsmittel für den gerichtlichen Vergleich mit der Firma Lanz GmbH & Co. KG zur Verfügung gestellt
Die Gebäude Kirchplatz 1 und 2 wurden im Jahr 2012 grundsaniert, wozu auch die Fassaden gehörten. Nach einer Ausschreibung erhielt die Fa. Lanz (Rutesheim) Mitte 2012 den Auftrag für die Auftragssume i.H.v. 36.500 €. Aufgrund einer nicht vorhersehbaren Fülle von Baumängeln des alten Fachwerkbaus ergaben sich neue Bauleistungen, die nicht vom ausgeschriebenen Leistungsverzeichnis (LV) abgedeckt wurden.

Daher kam es zu Nachtragsangeboten i.H.v. von rund 23.000€ (neue Bausumme nun rund 59.500 €) sowie der Vereinbarung zwischen Architekt und Auftragnehmer, die Arbeiten nur nach Stunden abzurechnen. Bis zur Stellung der Schlussrechnung im Januar 2013 gab es keinerlei Hinweise auf übergroße Kostensteigerungen, sodass deren Endsumme von rund 116.500 € die Verantwortlichen Mitarbeiter der Gemeindeverwaltung überraschte.

In der Folgezeit wurde versucht, mit der Fa. Lanz eine gütliche und faire Einigung zu erzielen. Eine intensive, eigene Überprüfung aller Preise und Kosten mit Zuordnung zu Massen / Mengen ergab eine angemessene Vergütung i.H.v. rund 84.400 €, die die Gemeinde Weissach folglichauch bezahlte.

Der Auftragnehmer bestand weiterhin auf den Gesamtbetrag, sodass ein Gutachter eingeschaltet wurde. Aufgrund fehlender Angaben sowie Unklarheiten bei LV bzw. Zuordnungen konnte dieser keinen Lösungsbeitrag erarbeiten, sodass die Gemeinde auch keinen Anlass für eine Nachzahlung sah. Daraufhin reichte die Fa. Lanz Klage beim Landesgericht Stuttgart auf Zahlung der Restsumme von rund 32.000 € zzgl. Zinsen (seit März 2013) ein. In der Verhandlung am Landgericht am 16.12.2015 schlug der vorsitzende Richter nach Beweis- bzw. Sachverhaltserhebungen einen Vergleich vor, bei dem die Gemeinde  45 % der offenen Summe (ohne Zinsen) und die Fa. Lanz 55 % übernehmen solle. Eine Einigung konnte dann bei einer Pauschalzahlung i.H.v. 15.500 € erzielt werden. Diesem Vergleich stimmte der Gemeinderat  einstimmig zu.

Gemeinderat erteilt Vertretern in der Verbandsversammlung des Zweckverbands Hochwasserschutz Strudelbachtal Ermächtigung unter Vorbehalt
Die Gemeinde Weissach ist seit 2002 Verbandsmitglied des Zweckverbandes Hochwasserschutz Strudelbachtal (ZHS). Dieser stellt wie jede Kommune zur Bewirtschaftung jährlich einen Haushaltsplan sowie eine Haushaltssatzung auf. Die Vertreter der jeweiligen Gemeinde benötigen vom Gemeinderat eine Ermächtigung, um in der Verbandsversammlung stattfindenden Beratung & Beschlussfassung im Interesse der Gemeinde agieren zu können. 

In einer lebhaften Diskussion brachten die Gemeinderatsmitglieder ihre jeweilige Position zu den geplanten Maßnahmen des Zweckverbandes Hochwasserschutz Strudelbachtal zum Ausdruck. Die Gemeinde hat zu den geplanten Vorhaben des Zweckverbandes zum Hochwasserschutz auf der Gemarkung von Weissach & Flacht eine Alternativenprüfung in Auftrag gegeben, da die bisherige Konzeption mögliche Seitenretentionen nicht vollumfänglich berücksichtigt und der Ortsteil Flacht aufgrund des verdohlten Austritts des Strudelbachs keine direkten Schutzmaßnahmen am Strudelbach vornehmen kann.

Die Vertreter der Gemeinde, Bürgermeister Töpfer und 2. Stv. Bürgermeister Kühnemann, wurden mehrheitlich unter der Maßgabe ermächtigt, dem Haushaltsplan 2016 des Zweckverbandes zuzustimmen,  sofern die anstehende Alternativenprüfung in das Planfeststellungsverfahren einbezogen wird.

http://www.weissach.de/index.php?id=61&L=0