Gemeinde Weissach (Druckversion)
Autor: Corinna Lindauer

Beraten und Beschlossen: Technischer Ausschuss (TA) am 13.09.2021

Artikel vom 22.09.2021

Ahornbäume im Bereich des Oberen Ettlesbergs werden erhalten und nicht gefällt

Eine Anwohnerinitiative im Bereich des Oberen Ettlesbergs beanstandete gegenüber der Gemeinde, dass im dortigen Wohngebiet seinerzeit Bäume gepflanzt wurden, die sich als nicht geeignet herausgestellt haben, da diese eine Wuchshöhe von bis zu 30 m erreichen können. Zudem würden die Wurzeln der Bäume Schäden an den Gehwegen und Kanälen verursachen. Ebenfalls gibt es durch die Bäume naturgegebene Beeinträchtigungen wie bspw. Laubabfall, Verschattung der Gärten und Solar- / Photovoltaik-Anlagen. Die Anwohnerinitiative forderte daher die Fällung und ggf. eine Neupflanzung von kleinwüchsigen Bäumen oder zumindest einen starken Rückschnitt der Bäume. Das Fällen der Bäume lehnt die Verwaltung ab. Grundlage für den Umgang mit Bäumen in der Gemeinde ist die Baumkontrollrichtlinie der Forschungsstelle Landschaftsentwicklung Landschaftsbau e.V. Diese regelt die Anforderungen der Verkehrssicherungspflichten bei Bäumen. In Anlehnung an diese Richtline werden die Bäume, so weit möglich und nötig, zurückgeschnitten und kranke Bäume entfernt. Sollten künftig Bäume entfernt werden müssen, erfolgt im Zuge einer notwendigen Neupflanzung die Auswahl von kleinwüchsigeren Baumarten und zusätzlich entsprechende Baumquartiere, die seinerzeit wohl vergessen wurden. Der TA stimmte dem Verwaltungsvorschlag einstimmig zu.

Zustand des Kanalnetzes im Ortsteil Weissach wird überprüft

Alle Gemeinden in Baden-Württemberg sind nach der Eigenkontrollverordnung dazu verpflichtet, den Zustand ihres Kanalnetzes in einem 10- bis 15-jährigen Rhythmus zu inspizieren und hinsichtlich der im Kanal vorhandenen Schäden zu bewerten. Mit diesen Inspektionen wird überprüft, ob die Kanalisation noch den allgemeinen anerkannten Regeln der Technik entspricht und ob ggf. Sanierungsmaßnahmen zu veranlassen sind. Um dieser Pflicht nachzukommen, wird das gesamte Kanalnetz der Gemeinde mit einer Gesamtlänge von ca. 68,6 km inkl. ca. 1.814 Schächten befahren. Aufgrund der umfangreichen Maßnahme wird die Befahrung auf die Jahre 2020, 2021 und 2022 aufgeteilt. Im Jahr 2020 wurde das südliche Kanalnetz in Weissach auf einer Länge von ca. 17 km und ca. 536 Schächten befahren. In diesem Jahr werden ca. 11,5 km Kanal mit den Durchmessern DN 150 bis DN 3000 und ca. 337 Schächte im nördlichen Gemeindegebiet in Weissach inspiziert. Zur Vergabe der Durchführung der Inspektion wurde im Juni 2021 eine öffentliche Ausschreibung durchgeführt. Insgesamt gingen vier Angebote bei der Gemeinde ein. Der TA hat einstimmig beschlossen, den Auftrag für die Inspektion nach der Eigenkontrollverordnung an den wirtschaftlichsten Bieter, die Firma Hermann Umweltservice GmbH aus Pforzheim, zum Gesamtpreis i.H.v. 60.260,53 € (brutto) zu vergeben.

Baugesuche

Für folgende Bauvorhaben hat der TA sein Einvernehmen erteilt bzw. in Aussicht gestellt:

  • Mühlbergstraße 30, Flst. 758/2
    -  Um- und Anbau Wohngebäude, Nutzungsänderung in Wohnraum

  • Leonberger Straße 26, Flst. 168/1 und 170/2
    -  Abbruch einer Scheune und Errichten eines Zweifamiliengebäudes

  • Bergstraße 29 und 29/1, Flst. 304/2 und 304/3
    -  Umbau und Nutzungsänderung des Wohngebäudes

  • Birkenweg, Flst. 4862/3
    -  Bauvoranfrage: Neubau von Garagen und Wohngebäude

 

Für folgendes Bauvorhaben konnte das Einvernehmen nicht erteilt werden:

  • Mühlbergstraße, Flst. 758/12
    -  Errichten eines Mehrfamilienhauses
http://www.weissach.de/index.php?id=61