Gemeinde Weissach (Druckversion)
Autor: Corinna Lindauer

Beraten & Beschlossen: Gemeinderatssitzung (GR) am 26.04.2021

Artikel vom 05.05.2021

Ergebnisse von Zwischenkolloquium, Bürgerwerkstatt sowie der Kinder- und Jugendbeteiligung zur Neugestaltung der Ortsmitte Weissach vorgestellt

Nachdem die fünf Planungsbüros Anfang Februar mit der Erarbeitung der Entwürfe gestartet haben, konnte bereits am Wochenende 19.03. / 20.03. ein Blick auf die Zwischenentwürfe erfolgen. Im nichtöffentlichen Zwischenkolloquium haben die Fachjury (Stadtplaner, Architekten, Landschaftsarchitekten, etc.) und die Sachjury (Vertreter von Gemeinderat und Verwaltung) allgemeine Planungshinweise rückgemeldet. Am Samstag, den 20.03., konnten die Bürgerinnen und Bürger in je drei Veranstaltungen die Entwürfe einsehen und ihre Ideen rückmelden. Das daraus entstandene Fotoprotokoll wurde in der Sitzung des Gemeinderats zur Kenntnis genommen. Ebenfalls zur Kenntnis genommen wurden die Ergebnisse der Kinder- und Jugendbeteiligung, über die wir bereits letzte Woche im Amtsblatt berichtet hatten. Insgesamt hatten 42 Kinder bei der Schatzsuche in der Ortsmitte teilgenommen und 29 Jugendliche bei der digitalen Umfrage auf der Homepage mitgemacht. Alle Ergebnisse finden Sie auch auf unserer Homepage unter www.weissach.de > Rathaus & Service > Bauvorhaben der Gemeinde > Neugestaltung der Ortsmitte Weissach.

Formale Änderungen des Gesellschaftsvertrages der Wohnbau Weissach GmbH beschlossen

Die Gemeinde Weissach wird alle fünf Jahre von der Gemeindeprüfungsanstalt Baden-Württemberg (GPA) im Rahmen der Allgemeinen Finanzprüfung geprüft. Aufgrund des letzten Prüfungsberichts vom 17.02.2020 soll der Gesellschaftsvertrag der WWG aus formellen Gründen ergänzt bzw. geändert werden. Die Regelungen werden bereits seit dem Jahr 2015 angewendet und nun durch Änderung des Gesellschaftsvertrags auch formell umgesetzt. Die Änderungsvorschläge wurden im Aufsichtsrat vorberaten und daraufhin vom GR einstimmig beschlossen. Nach der sich anschließenden identischen Beschlussfassung in der Gesellschafterversammlung erfolgten am 27.04.2021 bereits die notariell zu beurkundenden Änderungen des Gesellschaftsvertrages zur Eintragung im Handelsregister.

Friedhofskonzeption für die Friedhöfe Weissach und Flacht beschlossen

Für den Friedhof Weissach zeigt sich aktuell ein akuter Bedarf mit Blick auf die Belegung bzw. Über-planung der vorhandenen Grabfelder ab. Bei der Konzeptionserstellung wurden die verschiedenen Gestaltungsmöglichkeiten zur Anlegung neuer Grabfelder sowie die topographischen Besonderheiten des Weissacher Friedhofs, insbesondere unter dem Aspekt der Barrierefreiheit, miteinbezogen. Die Nutzung der Urnengemeinschaftsanlagen hat sich weniger gut entwickelt als geplant: durch die sehr geringe Nutzung könnte es in Zukunft zu Kapazitätsengpässen in Bezug auf die zur Verfügung stehenden Flächen kommen, da stärker als angenommen traditionelle Bestattungsformen nachgefragt werden. Diese Bestattungsformen gehen mit einem deutlich höheren Flächenverbrauch einher. Im Gegensatz zum Weissacher Friedhof ist in Flacht ausreichend Fläche vorhanden und mit den vorhandenen freien Flächen insbesondere das Potenzial, das bestehende Angebot an Bestattungsformen zu erweitern. Grundsätzlich trägt die Gemeinde Weissach den aktuellen Nachfrageentwicklungen durch die vorhandenen alternativen Bestattungsformen der Urnengemeinschaftsanlagen, Urnenwände sowie der Wiesengräber Rechnung. Dennoch wurde betrachtet, dass bestehende Angebot insbesondere um eine zusätzliche Bestattungsart in Form von Baumbestattungen zu erweitern. Die Konzeptionellen Ideen wurden im Vorfeld im Detail in zwei Sitzungen einer Arbeitsgruppe diskutiert. Die Arbeitsgruppe setzt sich zusammen aus Vertretern der vier Gemeinderatsfraktionen, Vertretern der örtlichen Kirchengemeinden, der Bestattungsunternehmen, der Verwaltung sowie den Verantwortlichen des Bauhofs.

Der GR hat die Konzeption für die Friedhöfe Weissach und Flacht bei zwei Enthaltungen mit großer Mehrheit beschlossen. Für die Maßnahmen auf dem Weissacher Friedhof zur Anlage von Urnenerdgräbern mit Gesamtkosten von 58.310 €, der Anlage von Baumgräbern mit Gesamtkosten von 86.870 €, der Einfassung der Kindergräber i.H.v. 5.355 € sowie der Instandsetzung eines Grabfeldes mit Kosten von 7.140 € wurde gleichzeitig der Baubeschluss gefasst. In die Konzeption sind auch die Überlegungen zur langfristigen Verbesserung der Erschließung im oberen Bereich des Friedhofs durch die konzeptionell vorgesehenen Wegeplanung sowie Terrassierung eingeflossen. Die vorgesehenen Maßnahmen für den Friedhof Flacht, ohne Flächendruck und eine großzügige und naturnähere Gestaltung des Friedhofes, umfassen die Bestattung unter Bäumen sowie eine Verbesserung der Barrierefreiheit. Die Umsetzung ist für 2022 vorgesehen. In einem zweiten Schritt soll die Friedhofssatzung und die Gebührenordnung überarbeitet werden. Die Kalkulation der Friedhofsgebühren sowie die Neufassung der Friedhofssatzung sind von der Verwaltung für das Ende des ersten Halbjahres 2021 geplant.

Bürgerentscheid gegen den Aufstellungsbeschluss zum Bebauungsplan „Am Graben“ findet gemeinsam mit der Bundestagswahl am 26.09.2021 statt

Die rechtlichen Voraussetzungen für die Zulässigkeit eines Bürgerbegehrens sind abschließend in § 21 Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) geregelt. Danach muss die zu entscheidende Frage zwingend eine Angelegenheit des gemeindlichen Wirkungskreises betreffen, für die auch der Gemeinderat und nicht der Bürgermeister kraft Gesetzes zuständig ist. Weiter darf die Angelegenheit nicht Bestandteil des Negativkataloges sein. Zuständig für die Entscheidung über die Zulässigkeit eines Bürgerbegehrens ist grundsätzlich der Gemeinderat. Dieser ist in seiner Entscheidungsfindung abschließend an die Prüfung der Voraussetzungsmerkmale gebunden und hat dabei keinen Ermessenspielraum. Neben weiteren formalen Zulässigkeitsvoraussetzungen erfordert ein Bürgerbegehren ein Unterschriftenquorum von mindestens 7 v.H. der in Weissach lebenden Bürger. Zum Stichtag 30.03.2021 waren insgesamt 6.013 Bürgerinnen und Bürger wahlberechtigt, sodass das notwendige Quorum 421 Unterstützerunterschriften beträgt. Zum Stichtag der Einreichung am 30.03.2021 wurden 916 Unterstützungsunterschriften eingereicht. Nach Prüfung des Vorliegens der Wahlberechtigung der Unterzeichnenden zum Zeitpunkt der Unterzeichnung konnte die Wahlberechtigung und damit die Rechtmäßigkeit der Unterstützungsunterschrift von 893 Unterzeichner bestätigt werden. Der GR hat die Zulässigkeit des am 30.03.2021 eingereichten Bürgerbegehrens auf Durchführung eines Bürgerentscheides gegen den Aufstellungsbeschluss zum Bebauungsplan des Neubaugebiets „Am Graben“ einstimmig bestätigt. Weiter hat der GR die Abstimmungsfrage, wie beantragt, „Sind Sie dafür, dass der Aufstellungsbeschluss des Gemeinderats vom 16.11.2020 zum Bebauungsplan Wohngebiet „Am Graben“ wieder aufgehoben wird?“ festgesetzt. Nach Bestätigung der Zulässigkeit durch den Gemeinderat hat die Durchführung grundsätzlich innerhalb von vier Monaten zu erfolgen. Nach Anhörung der Vertrauenspersonen in der Gemeinderatssitzung und deren Zustimmung zu einer Terminverschiebung wurde der Wahltag, ebenfalls einstimmig, auf den 26.09.2021 gemeinsam mit der Bundestagswahl festgelegt.

Ein Bürgerentscheid erfordert in der Entscheidung die Mehrheit der gültigen Stimmen, jedoch mindestens 20 v.H. der Wahlberechtigten. Bei Stimmengleichheit gilt die Frage als mit Nein beantwortet. Wird das Quorum von 20 v.H. nicht erreicht hat der GR die Angelegenheit zu entscheiden. Ein entschiedener Bürgerentscheid hat die Wirkung eines endgültigen Beschlusses des GRs und darf innerhalb von drei Jahren nicht abgeändert werden, auch nicht unter Berufung auf eine Änderung der für die Entscheidung maßgebenden Umstände. Eine Änderung bzw. Aufhebung innerhalb der Sperrfirst ist nur durch einen erneuten Bürgerentscheid durch den GR möglich. Für die Durchführung des Bürgerentscheides fallen Zusatzkosten i.H.v. rund 9.000 € an, weshalb der GR einer überplanmäßigen Ausgabe in selber Höhe zugestimmt hat.

Bebauungsplanverfahren „Hinter der Kirche – 2. Änderung“ wird eingeleitet

Der Bebauungsplan „Hinter der Kirche“ wurde mit öffentlicher Bekanntmachung am 05.03.2008 rechtskräftig. Dieser legt unter anderem die baulichen Rahmenbedingungen für die Grundstücke Flst. 8993, 8994 und 8995 entlang der Porschestraße fest. Hierbei ist als Art der Nutzung ein Mischgebiet vorgesehen. Ein wesentlicher Aspekt zur dort definierten Nutzung als „Mischgebiet“ ist im Zuge der Bauantragsbearbeitung für die Bebauung der o.g. Grundstücke mit einem Miets-Mehrfamilienhaus aufgefallen, mit dem die Gemeinde ihre kommunale Tochtergesellschaft, die Wohnbau Weissach GmbH (WWG), in der Gemeinderatssitzung am 21.09.2020 beauftragt hat. Das durch die WWG zu errichtende Gebäude verstößt durch seine Eigenart als reines Wohngebäude gegen die Festsetzungen des Bebauungsplanes und die Grundzüge der Planung, da in einem Mischgebiet keine reine Wohnbebauung zulässig ist und ein fest definierter Anteil an Gewerbe hergestellt werden müsste, was jedoch nicht Wille der Gemeinde ist. Zur Umsetzung ist daher zwingend der Bebauungsplan zu ändern. Gründe für die damalige Festsetzung eines Mischgebiets war zum einen die angedachte Umsetzung einer Nahwärmeversorgung, für die ein Betriebsgebäude benötigt worden wäre. Ein Nahwärmeverbundnetz wurde jedoch nie hergestellt und kann auch nicht nachträglich errichtet werden. Zum anderen führte die direkte Lage zur Landesstraße und das direkt nebenan befindliche Technikgebäude der Telekom zu dieser Festlegung, um den Anforderungen an den Lärmschutz entlang der L 1177 gerecht zu werden.

Um künftig ein Allgemeines Wohngebiet auszuweisen, müsste das bisherige Gutachten mit den aktuellen Verkehrszahlen als Grundlage und einer erneuten Lärmpegelberechnung neu aufgestellt werden. Weitere mögliche Verstöße gegen den rechtskräftigen Bebauungsplan werden im weiteren Verfahren ebenso betrachtet und abgewogen. Als Verfahrensart wird ein vorhabenbezogenen Bebauungsplan nach § 12 Baugesetzbuch gewählt. In diesem Fall können neben aktiven Lärmschutzeinrichtungen auf oder entlang des Grundstückes passive Lärmschutzeinrichtungen am Gebäude selbst betrachtet und im Verfahren abgewogen werden. Spezielle bauliche Anpassungen wie bspw. die Wohn-, Schlaf- und Kinderzimmer an der dem Lärm abgewandten Gebäudeseite vorzusehen können hierdurch frühzeitig berücksichtigt und der Bauherr hierzu von der Gemeinde verpflichtet werden. Der Aufstellungsbeschluss zur Einleitung des Änderungsverfahrens wurde mit zwei Nein-Stimmen, sonst Ja-Stimmen, mit großer Mehrheit beschlossen.

Amtliche Bekanntmachung des ersten Beteiligungsberichtes der Gemeinde Weissach

Zustimmend nahm der GR in der vergangenen Sitzung den Beteiligungsbericht 2019 der Gemeinde Weissach zur Kenntnis. Die Erstellung des Berichtes war eine Premiere für die Kämmerei, da dies in der Vergangenheit durch die fehlenden Jahresabschlüsse nicht möglich war, obwohl es seit der Gründung der früheren KommBau hätte erfolgen müssen. Somit konnte eine weitere Altlast final abgearbeitet werden. Ab sofort wird der GR jährlich über sämtliche Beteiligungen der Gemeinde informiert. Der Beteiligungsbericht soll in verständlicher Weise aufschlüsseln, an welchen Unternehmen die Gemeinde beteiligt ist, um so einen Betrag zu größerer Transparenz und Öffentlichkeit zu leisten. Insgesamt ist die Gemeinde Weissach mit rund 27 Mio. € an verschiedenen Unternehmen, Zweckverbänden und sonstigen Einrichtungen beteiligt. Neben der bekannten Wohnbau Weissach GmbH gehören hierzu unter anderem auch ein Wind- und ein Solarpark. Im Bericht werden der Unternehmensgegenstand, die Beteiligungsverhältnisse und aktuelle Geschäftszahlen einer jeden Beteiligung erläutert. Der Beteiligungsbericht ist für Sie gemäß § 105 der Gemeindeordnung Baden-Württemberg im Rathaus der Gemeinde Weissach, Zimmer 1.15, während den üblichen Öffnungszeiten im Zeitraum vom 06.05.2021 bis einschließlich 18.05.2021 öffentlich ausgelegt und einsehbar. Darüber hinaus können Sie den Bericht auf unserer Homepage unter www.weissach.de > Rathaus & Service > Verwaltung > Kämmerei abrufen.

Avalkredit für die EnBW Windpark Aalen-Waldhausen GmbH wird erhöht

Einstimmig hat der GR dem Abschluss des Avalkreditvertrages i.H.v. 1 Mio. € zwischen der EnBW AG als Kreditgeberin und der Windpark Aalen-Waldhausen GmbH als Kreditnehmerin zugestimmt. Die Gemeinde Weissach ist seit November 2019 am Windpark beteiligt. Der Avalkredit, dem Grunde nach eine Bürgschaft, ist formalrechtlich notwendig, um den Rückbau der fünf Windenergieanlagen nach deren Laufzeitende abzusichern.

Weissacher Forstbetrieb erhält einen UVV-Schlepper für 100.000 €

Der GR stimmte bei zwei Gegenstimmen, nach einer bereits im Finanz- und Verwaltungsausschuss intensiv geführten Diskussion, der Beschaffung eines Unterstützungsschleppers (kurz: UVV-Schlepper) zu. Der UVV-Schlepper trägt den Anforderungen der Unfallverhütungsvorschriften für eine sichere und ergonomischere Waldarbeit Rechnung. Er dient mit der Vermeidung von Unfällen und Gesundheitsschäden insbesondere der Arbeitssicherheit der Forstwirte bei der umfangreichen Schadholzernte durch Borkenkäferbefall und Dürreschäden. Mit ihm können bspw. im Kronenraum hängen gebliebene Bäume oder schwierig zu fällenden Einzelbäume sicher und bestandsschonend zu Fall gebracht werden. Bislang mussten Holzerntemaßnahmen oftmals eingestellt oder unterbrochen werden, bis ein Holzrücker mit Rückeschlepper verfügbar war und ein sicheres Arbeitsumfeld wieder hergestellt werden konnte.

50-jähriges Jubiläum des Zusammenschlusses von Weissach und Flacht

Das Jahr 2021 steht für unsere Gemeinde in einem ganz besonderen Licht. Am 01.12.1971 wurde die bis dahin selbständige Gemeinde Flacht durch freiwillige Vereinbarung in die Gemeinde Weissach eingegliedert. Dieses runde Jubiläum soll gebührend gefeiert werden. Ein großer gemeinsamer Festakt kann aufgrund der anhaltenden Corona-Situation nicht stattfinden und wurde mit einstimmigem Beschluss auf das Frühjahr 2022 verschoben. Auf Vorschlag der Verwaltung stimmte der GR auch zu, das Jubiläumsjahr mit kleinen Aktionen und Veranstaltungen zu zelebrieren. Das Jubiläum soll sich vor allem an die Bürgerinnen und Bürger aller Altersgruppen und Herkunft richten und eine starke Beteiligung der Weissacher und Flachter sowie der beiden Ortsteile fördern. Es kann zum einen der Blick um 50 Jahre zurückgeworfen werden – was war in Weissach und Flacht vor 50 Jahren los? Zum andern kann auch der Blick in die Zukunft geworfen werden – wie können wir in den nächsten 50 Jahren noch mehr zusammenwachsen? Was soll die Gemeinde Weissach in 50 Jahren auszeichnen. Das Jubiläumsprogramm, das aktuell rund 20 Aktionen und Veranstaltungen umfasst, wird im Mai fertiggestellt und anschließend veröffentlicht. Die Aktionen und Veranstaltungen sind überwiegend im Freien oder digital. Die örtlichen Vereine, Einrichtungen, Institutionen, Unternehmen und Privatpersonen, die sich mit einer eigenen Aktion bzw. Veranstaltung im Jahr 2021 einbringen, erhalten eine finanzielle Förderung in Höhe der tatsächlichen Auslagen bis 500 €.

Haben Sie noch Ideen oder Anregungen? Wenden Sie sich gerne an Frau Ruoff (ruoff@weissach.de).

Besetzung des Umlegungsausschusses

Der GR bestellt die Mitglieder und Stellvertreter der beschließenden Ausschüsse stets widerruflich aus seiner Mitte. Zuletzt wurde der Umlegungsausschuss in der konstituierenden Sitzung des Gemeinderates am 28.06.2019 nach der Kommunalwahl neu gebildet. Nach der Durchführungsverordnung zum Baugesetzbuch ist in den Umlegungsausschuss mindestens ein Bausachverständiger, der im Baurecht, insbesondere in der Bauleitplanung Erfahrung besitzt, als Sachverständiger zur Mitwirkung mit beratender Stimme (beratender Sachverständiger) zu bestellen. Aufgrund des Ausscheidens von Frau Österle bei der Gemeinde Weissach zum 31.01.2021 hat der Gemeinderat ihre Bestellung vom 28.06.2019 als beratende Sachverständige widerrufen und die Bestellung von Bauamtsleiterin Katharina Hinz einstimmig beschlossen.

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