Gemeinde Weissach (Druckversion)
Autor: Nancy Bittl

Beraten & Beschlossen Gemeinderat (GR) am 01.03.2021

Artikel vom 10.03.2021

Ist-Analyse zum European-Energy-Award präsentiert

Dem GR wurde in der letzten Sitzung der derzeitige Stand zur Teilnahme der Gemeinde am „European Energy Award“ vorgestellt, den Bürgermeister Töpfer initiiert hat. Die Gemeinde nimmt an diesem vom Land Baden-Württemberg geförderten Zertifizierungsprozess seit Juli 2020 teil. Die vorgestellte Ist-Analyse ergab, dass bereits 35,3 % der geforderten Maßnahmen für eine erste Zertifizierung umgesetzt werden konnten. Eine Validierung und Zertifizierung ist ab einem Umsetzungsgrad von 50 % möglich. Darüber hinaus ist eine „Gold-Zertifizierung“ ab 75 % möglich. Sehr erfreulich ist, dass die Ist-Analyse drei Monate früher als vorgesehen vorgestellt werden konnte. Im Anschluss zur erfolgreichen Ist-Analyse wird das energiepolitische Arbeitsprogramm ausgearbeitet. Das Energieteam plant konkrete Vorstellungen für dieses Arbeitsprogramm im Herbst 2021 dem GR zu präsentieren.

Erster Energiebericht der Gemeinde Weissach für den Erhebungszeitraum 2018 bis 2020 vorgestellt

Bereits im vorangegangen TA am 22.02.2021 wurde der erste Energiebericht der Gemeinde für den Betrachtungszeitraum 2018 bis 2020 vom neuen Klimaschutzmanager, Dominik Karczag, vorgestellt. Der Energiebericht stellt den energetischen Stand der kommunalen Gebäude dar. Dabei wurden auch die Kosten der letzten Jahre sowie ein Ausblick mit verschiedenen Szenarien für die Zukunft vorgestellt. Als Kernaussagen des Berichts lässt sich ableiten, dass die kommunalen Liegenschaften, im Vergleich zum bundesweiten Durchschnitt aus dem Jahr 2005, welcher als Benchmark gilt, in weiten Teilen energetisch schlechter wirtschaften. Die neu eingeführte CO2-Steuer werde daher in der Zukunft zu einer spürbaren Kostensteigerung führen, sollten keine Gegenmaßnahmen getroffen werden.

Den Energiebericht finden Sie unter www.weissach.de unter „Rathaus & Service/Klimaschutz“ abrufbar.

Baubeschluss für die Erneuerung der Treppenanlage zwischen Eichen- und Bahnhofstraße gefasst

Einstimmig hat der GR der Sanierung der Treppenanlage zwischen Eichen- und Bahnhofstraße zugestimmt und den Baubeschluss dafür gefasst. Bürgermeister Töpfer wurde gleichzeitig beauftragt und ermächtigt, auf dieser Grundlage die öffentliche Ausschreibung der Arbeiten durchzuführen und die Vergabe an den wirtschaftlichsten Bieter vorzunehmen. Die Treppenanlage zwischen Eichen- und Bahnhofstraße wurde im Herbst 2018 turnusgemäß auf ihre Verkehrssicherheit hin überprüft. Dabei wurden bei der Begehung vor Ort massive bauliche Mängel entlang der gesamten Treppenanlage festgestellt, die vermutlich durch ein Abrutschen des Hangs verursacht wurden und deren Behebung durch kleinere Reparaturen nicht mehr möglich war. Stattdessen war die Gemeinde dazu verpflichtet, die Treppenanlage für die Benutzung sofort zu sperren, da deren Verkehrssicherheit nicht mehr sichergestellt werden konnte. Ende 2019 wurde das Ingenieurbüro Mayer GmbH aus Böblingen mit der weiteren Planung beauftragt, nachdem geologische und statische Untersuchungen erfolgt waren. Das aufwendig ausgearbeitete Planungskonzept sieht nun die Umsetzung der Treppenanlage mittels Blockstufen und vollständig neuer Gründung vor, da diese entgegen des heutigen baulichen Zustands massiver und dadurch langlebiger sind. Die Treppenanlage wird auf kompletter Länge neu erstellt. Die dafür anfallenden Kosten i.H.v. insgesamt 530.000 € beinhalten die Baustelleneinrichtung und Herstellung der Zugänglichkeit des Baufelds, den Rückbau der bisherigen Treppenanlage, die Erneuerung der Entwässerungseirichtungen und Beleuchtungsanlagen sowie den Neubau der Treppenanlage inkl. der Podeste und zugehörigen Verkehrsflächen sowie Anpassungen an den Bestand. Die Ausschreibung soll Mitte März erfolgen. Die Submission findet im April statt, sodass Anfang Mai mit den Arbeiten begonnen werden kann. Ein Bauende wird sich erst in Abstimmung mit der späteren Baufirma konkretisieren lassen. Im schlechtesten Falle ist mit einer Fertigstellung der Treppenanlage im Frühjahr 2022 zu rechnen, sollten Witterung und Arbeitsbedingungen sich gut darstellen, ist Ende 2021 denkbar. Um die Zugänglichkeit zur Treppenanlage zu verbessern und die Baustelleneinrichtung zu optimieren wurde Bürgermeister Töpfer beauftragt, die beiden Gebäude Bahnhofstraße 12 und 10 zeitnah abzubrechen. Diese Maßnahme war ohnehin für das laufende Jahr geplant und wird nun etwas früher ausgeführt, um die Baustellenabläufe zu verbessern und dadurch Kosten einzusparen.

Weitere Informationen finden Sie auch auf unserer Homepage www.weissach.de unter Rathaus & Service > Bauvorhaben der Gemeinde.

Gesamtes Gemeindegebiet wird mit Glasfaser ausgebaut

Bereits in seiner Sitzung am 25.01.2021 hat der GR die Deutsche Glasfaser Wholesale GmbH (nachfolgend: Deutsche Glasfaser) damit beauftragt, im Gewerbegebiet „Neuenbühl“ eine flächendeckende Glasfaserinfrastruktur herzustellen. Darüber hinaus hat die Deutsche Glasfaser bei ihrer Präsentation im TA am 18.01.2021 auch Interesse signalisiert, den Glasfaserausbau nicht nur im Gewerbegebiet „Neuenbühl“, sondern in der Gesamtgemeinde voranzutreiben. Die Verwaltung begrüßt dies ausdrücklich. Für die weitere Zusammenarbeit mit der Deutschen Glasfaser zum Ausbau der Gesamtgemeinde spricht, dass die Investitionen – wie auch beim Gewerbegebiet „Neuenbühl“ – ohne Eigenanteil der Gemeinde vorgenommen werden. Weitere Anbieter haben unabhängig davon nach wie vor die Möglichkeit, entweder selbst Glasfaser mitzuverlegen oder zu einem späteren Zeitpunkt ein eigenes Glasfasernetz aufzubauen. Der GR stimmte der Erschließung der Gesamtgemeinde durch die Deutsche Glasfaser zu. Für die Erweiterung des Ausbaugebiets vom Gewerbegebiet „Neuenbühl“ auf die Gesamtgemeinde ist der in der Sitzung am 25.01.2021 beschlossene Kooperationsvertrag zugrunde zu legen.

Ab dem 01.04.2021 gilt in Weissach die neue Vergnügungssteuersatzung

Die Gemeinde Weissach erhebt als eine der wenigen Gemeinden im Landkreis Böblingen bislang keine Vergnügungssteuer. Diese wird nicht nur zu Einnahmezwecken, sondern gleichermaßen zur Regulierung des Gerätebestands bzw. zur Eindämmung der Spielsucht erhoben. Die Einführung einer Vergnügungssteuersatzung dient dazu, den Betreiber von Spielautomaten keine weiteren Anreize zu setzen, den Spielbetrieb auszuweiten. Die Gemeinde Weissach wird die Besteuerung auf Basis des reinen Spieleinsatzes für Spielgeräte mit Gewinnmöglichkeit durchführen. Der Spieleinsatz ist transparenter zu ermitteln, da alle eingesetzten Geräte geeicht sind bzw. sein müssen und somit sämtliche Risikofaktoren wie Fehlbeträge und nicht nachvollziehbare Nachfüllungen, die das Einspielergebnis und somit den Steuersatz mindern, bereits im Vorfeld ausgeschlossen sind.

Den Satzungstext finden Sie auf der Homepage der Gemeinde Weissach unter www.weissach.de „Schnell gefunden/Ortsrecht“.

Neufassung der Satzung der Freiwilligen Feuerwehr zur Durchführung digitaler Sitzungen

Die Kontaktbeschränkungen während der aktuellen Corona-Situation sind auch im Sitzungsbetrieb der Freiwilligen Feuerwehr spürbar. Seit dem Beginn der Pandemie im Frühjahr 2020 konnten nur vereinzelte Ausschusssitzungen entsprechend der Abstands- und Hygieneregeln stattfinden, sofern die Dringlichkeit und Notwendigkeit gegeben waren. Die geplante Jahreshauptversammlung, die turnusgemäß im Januar stattfindet, wurde bis auf weiteres verschoben. Um alternative Formate formal und rechtssicher nutzbar zu machen, bspw. das Durchführen von digitalen Sitzungen, bedarf es einer entsprechenden Regelung in der Feuerwehrsatzung. Aus diesem Grund wurde das Satzungsmuster des Gemeindetags in Zusammenarbeit mit Vertretern des Innenministeriums Baden-Württemberg, der Gemeindeprüfungsanstalt Baden-Württemberg sowie dem Landesfeuerwehrverband Baden-Württemberg für eine Feuerwehrsatzung angepasst und ergänzt. Auch während der weiter anhaltenden Corona-Pandemie sollen die Hauptversammlung und Ausschusssitzungen der Freiwilligen Feuerwehr durchführbar bleiben, weshalb die Verwaltung die Neufassung der Feuerwehrsatzung empfohlen hat. Der GR hat die neugefasste Feuerwehrsatzung einstimmig beschlossen. Zum 01.04.2021 kann nun in Ausnahmefällen bei Vorliegen schwerwiegender Gründe (bspw. Kontaktbeschränkungen) bei der Durchführung der Hauptversammlung und den Ausschusssitzungen vom Grundsatz der Präsenzveranstaltung abgewichen werden. Die Hauptversammlung kann darüber hinaus um bis zu ein Jahr verschoben werden, wenn sie nicht in digitaler Form stattfinden soll. Für die Durchführung von digitalen Sitzungen greift die Freiwillige Feuerwehr auf ein datenschutzkonformes Videokonferenz-Tool der Verwaltung zurück.

Den Satzungstext finden Sie auf der Homepage der Gemeinde Weissach unter www.weissach.de „Schnell gefunden/Ortsrecht“.

Eigenbetriebssatzung für die Wasserversorgung Weissach geändert

Nach der seit dem Jahr 2015 kontinuierlich durchgeführten Aufarbeitung steht der Eigenbetrieb Wasserversorgung wieder auf soliden Beinen. Sowohl das Rechnungswesen als auch die organisatorischen Regelungen sind grundhaft erneuert worden und entsprechenden den heutigen Anforderungen an eine moderne Betriebsführung. Bei der Betriebsführung selbst, sowohl kaufmännisch als auch technisch, hat sich in den vergangenen Jahren herauskristallisiert, dass zum einen durch die besondere wirtschaftliche Situation des Eigenbetriebs, sowie auch durch die neu hergestellten technischen Anlagen wie bspw. die Nano-Filtration sowie das erworbene zweite Wasserwerk (ehemals Stadt Renningen) ein deutlich höherer Aufwand erforderlich ist, um den Eigenbetrieb dauerhaft auf dem nun erreichten guten Niveau zu halten. Der Gemeinderat hat daher beschlossen, rückwirkend ab dem 01.01.2021 für die kaufmännische und technische Leitung des Eigenbetriebs eine monatliche pauschalierte Aufwandsentschädigung i.H.v. 300 € zu gewähren, um die mit der Betriebsführung des Eigenbetriebs Wasserversorgung Weissach einhergehenden erhöhten Personalaufwendungen abzugelten. Im Zuge dessen beschloss das Gremium, dass die Leitung des Ortsbauamtes künftig die dauerhafte stellvertretende Betriebsleitung übernimmt, mit der auch die technische Leitung des Eigenbetriebs einher geht.

Den Satzungstext finden Sie auf der Homepage der Gemeinde Weissach unter www.weissach.de „Schnell gefunden/Ortsrecht“.

Gemeinde verzichtet auf die Erhebung der Betreuungsgebühren während der coronabedingten Schließung der Kindertageseinrichtungen im zweiten Lockdown und berechnet Notbetreuung nur nach tatsächlicher Inanspruchnahme

Aufgrund der weiteren dynamischen Verbreitung des Coronavirus hat die Landesregierung am 13.12.2020 erneut eine landesweite Schließung von Kindertageseinrichtungen, Kindertagespflegeangeboten und Schulen mit Wirkung zum 16.12.2020 beschlossen. Seit dem 16.12.2020 ist bei der Gemeinde Weissach eine Notbetreuung eingerichtet. Der GR hat analog der Beschlussfassung zur Schließung im ersten Lockdown, neben der satzungsrechtlichen Regelung, welche einen Gebührenverzicht ab einer Schließzeit von einem Monat vorsieht, auch die finanzielle Belastung vieler Familien in der aktuellen Situation besonders gewürdigt und sich auf Empfehlung des FVA einstimmig dafür ausgesprochen auf die Gebührenerhebung für den Zeitraum der Schließung bis zum 22.02.2021 zu verzichten. Die Betreuungsgebühren für den Januar werden daher vollumfänglich erstattet und die Gebührenerhebung für den Februar ausgesetzt. Die in Anspruch genommene Notbetreuung wird nicht nach Pauschalen, sondern nur nach tatsächlicher Inanspruchnahme von Tagessätzen auf Grundlage der Betreuungsgebühren nachberechnet werden. So soll eine möglichst nachvollziehbare und gerechte Abrechnung erfolgen, da die Gebührenstruktur und so auch die familienbezogenen Sätze berücksichtigt werden können. Die beschlossene Abrechnung findet Anlehnung an das Vorgehen anderer Kommunen im Landkreis sowie die Empfehlungen des Gemeindetages Baden-Württemberg. Die entgangenen Einnahmen für den Bereich der U3, Ü3, Hort- und Kernzeitbetreuung sowie von TAKKI belaufen sich pro Monat auf rund 60.000 € und liegen damit bei insgesamt rund 120.000 €. Vom Land Baden-Württemberg wurde gegenüber den Kommunen zugesichert, zur Abmilderung der finanziellen Auswirkungen der Corona-Pandemie eine Entschädigung i.H.v 80 v.H. zu zahlen. Der genaue Zuschussbetrag steht dazu aber noch nicht fest.

Alle Eltern und Erziehungsberechtigten wurden mit einem separaten Schreiben zum Gebührenverzicht und der Abrechnung der Notbetreuung informiert. Die errechneten Tagessätze können im Ratsinformationssystem (RIS) unter S.4 der Drucksache eingesehen werden. Das RIS ist erreichbar über die Homepage der Gemeinde www.weissach.de „Schnell gefunden/RIS“ oder direkt über www.weissach.ris-portal.de.

Kostenschätzung für die Medienentwicklungsplanung an den Schulen in Weissach und Flacht fortgeschrieben

Bereits in seiner Sitzung am 09.12.2019 hat der GR die Digitalisierungsstrategie und Medienentwicklungsplanung (MEP) für die Ferdinand-Porsche-Gemeinschaftsschule einstimmig beschlossen sowie in seiner Sitzung am 27.04.2020 diese fortgeschrieben. Nach Beschlussfassung zur Fortschreibung der Medienentwicklungsplanung und mit Zuspitzung der Corona-Pandemie und deren Folgen wurden zur schnellen Ausstattung der Schulen zur Verbesserung der Rahmenbedingungen des digitalen Fernunterrichts verschiedene Förderprogramme zur Beschaffung von EDV-Infrastruktur aufgelegt. Vor dieser, sehr guten, aber zunehmend unübersichtlich werdenden Förderkulisse sowie vor dem Hintergrund der technischen Evaluation der aufgestellten Medienentwicklungsplanung wurde im August 2020 das Fachbüro POSCIMUR damit beauftragt, die Ausschreibung der Medienausstattung zu begleiten und in einem ersten Schritt die bisherige Medienplanung zu verifizieren. Der GR hat auf Empfehlung des FVA die Fortschreibung der Kostenschätzung einstimmig beschlossen. Maßgeblich zur Veränderung in der Planung sowie in Folge auch in der Kostenschätzung hat die Einplanung der Erneuerung des Servers für die Schul-Netzwerklösung geführt, der mit einem Alter von knapp sechs Jahren zum Zeitpunkt des Projektabschluss veraltet wäre. Außerdem wurde konzeptionell auf die Beschaffung von Beamern mit aufwendigen Deckeninstallationen verzichtet und dafür die Ausstattung von Großbildmonitoren, welche in der pädagogischen Arbeit deutlich flexibler einsetzbar sind, für die Klassenzimmer der Grundschule vorgesehen. Daneben sind Dienstleistungskosten für die Installation, Konfiguration und Schulung sowie Arbeiten im bestehenden Netzwerk aufgenommen worden. Die Fortschreibung der Kostenschätzung, unter Berücksichtigung einer leichten Kostensteigerung, sieht Gesamtkosten i.H.v. 198.313,50 € vor und liegt damit mit 27.813,50 € über der genehmigten Kostenschätzung von April 2020. Die zur Beschlussfassung vorgelegte Kostenfortschreibung sieht aktuell eine Förderung aus dem DigitalpaktSchule i.H.v. 125.243,60 € und damit einen Finanzierungsbetrag für die Gemeinde Weissach i.H.v. 73.069,90 € vor. Im nächsten Schritt folgt die Beantragung der Fördermittel sowie die Ausschreibung und Installation.

Für die Grundschule Flacht wurde eine erste Erhebung der IST-Situation als Grundlage einer möglichen Ausstattungsplanung vorgestellt. Diese soll aufbauen auf den Erfahrungen der FPS entwickelt werden und ebenfalls 2021 zur Umsetzung kommen.

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