Neues aus dem Rathaus: Gemeinde Weissach

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Neues aus dem Rathaus

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Autor: Nancy Bittl

Beraten & Beschlossen Gemeinderat (GR) 25.01.2021

Artikel vom 03.02.2021

Ergebnisse der Bürgerbeteiligung vorgestellt und Aufgabenstellung zur Neugestaltung der Ortsmitte Weissach beschlossen

Im November 2020 hat der GR den Projekt- und Zeitplan für die „Neugestaltung der Ortsmitte Weissach“ angepasst, da sich durch die Kontaktbeschränkungen während der Corona-Pandemie bspw. die Bürgerbeteiligung nach hinten verschoben hat. Vom 20.11.2020 bis zum 31.12.2020 fand eine große (Online-)Bürgerbefragung aller Weissacher und Flachter ab 16 Jahren statt. In einem Informationsschreiben des Bürgermeisters wurden Haushalte über die Bürgerbeteiligung in Form einer Online-Befragung unterrichtet. Für jede Person ab 16 Jahren, die im Haushalt lebt, wurde ein eigener Zugangscode (TAN) generiert. Jeder konnte an der Befragung mit seiner TAN einmal teilnehmen. Alternativ zur Online-Teilnahme konnte auch ein Papierfragebogen angefordert werden. Insgesamt nahmen 921 Personen teil, was einer Rücklaufquote von 13 % entspricht. Der zugrunde gelegte Fragebogen umfasste allgemeine Angaben sowie drei thematische Handlungsfelder: Angebote und Funktionen, Aufenthaltsqualität und Grün sowie Mobilität. Darüber hinaus wurden über 1.000 freie Antworten geäußert. Auf die beiden für das Gremium bedeutenden Schwerpunkte der Aufgabenstellung („Lebensmittelmarkt“ und „Verkehrssituation“) konnten klare Richtungen in den Ergebnissen ausgemacht werden, sodass dem GR eine gute Entscheidungsgrundlage für die Aufgabenstellung zur Verfügung stand. Die Ergebnisse wurden dem GR in seiner Sitzung am 25.01.2021 vorgestellt und waren letzte Woche am 27.01.2021 im Amtsblatt abgedruckt. Die geplanten Beteiligungsformate für Kinder, Jugendliche und Senioren Anfang Februar 2021 müssen aufgrund der geltenden Corona-Verordnung leider verschoben werden. Die neuen Termine werden rechtzeitig im Amtsblatt bekannt gegeben.

 

Als nächster Schritt stand die Verabschiedung der Aufgabenstellung für die Planungsbüros an, die der GR einstimmig beschloss. Für die Neugestaltung der Ortsmitte hat sich das Gremium für eine Mehrfachbeauftragung von fünf Planungsbüros entschieden. Aufgabe der Planungsbüros ist es, die Ortsmitte als Lebens-, Geschäfts-, Wohn- und identitätsstiftenden Begegnungsraum zu stärken und Lösungen für die Verkehrssituation sowie neue Gestaltungsmöglichkeiten des öffentlichen Raums aufzuzeigen. Die Büros nehmen ihre Arbeit Anfang Februar auf. Voraussichtlich Ende März wird es eine Bürgerwerkstatt geben, um bereits in einem frühen Stadium die Zwischenentwürfe der Planungsteams mit weiteren Ideen der Bürgerinnen und Bürger anzureichern. Bis zum Sommer 2021 sollen die fünf Vorschläge für die Neugestaltung der Ortsmitte vorliegen.

 

Die Ergebnisse der Bürgerbeteiligung können Sie auch auf der Homepage abrufen unter www.weissach.de > Rathaus & Service > Bauvorhaben der Gemeinde > Neugestaltung der Ortsmitte Weissach.

 

Baubeschluss für den 2. Bauabschnitt zur Erweiterung der Kläranlage Weissach gefasst

Die Maßnahmen zur Erweiterung der Kläranlage Weissach wurden bereits durch einen Gremienbeschluss im Januar 2018 eingeläutet. Das Bauwerk für die erneuerte mechanische Reinigung als Kompaktanlage ist in der Zwischenzeit fertiggestellt und die hierbei frei gewordenen Flächen stehen nun der Erweiterung im Rahmen des 2. Bauabschnitts zur Verfügung. Dieser umfasst die Erweiterung des Betriebsgebäudes, den Bau der neuen Vorklärung und Schlammentwässerung samt der Erweiterung der Belüftung für das Belebungsbecken. Im Rahmen der Erweiterungsmaßnahmen wird altersbedingt und aufgrund von neuen verschärften Ablaufgrenzwerten die Phosphatfällung erneuert und hierbei Sicherheitsvorkehrungen im Hinblick auf den Gewässerschutz umgesetzt. Ebenso wird die Erneuerung der Gebläse für die Belüftung des Belebungsbeckens beschlossen. Abgewogen wurden hierbei die Investitionskosten gegen die energieoptimierter arbeitenden neuen Gebläse. Eine überschlägige Berechnung lässt eine Effizienzsteigerung von ca. 20 % bis 25 % erwarten, was im Falle der Kläranlage Weissach eine Energieeinsparung von ca. 50.000 bis 65.000 kWh pro Jahr ergäbe. Dies entspricht einer CO2-Einsparung von ca. 20 bis 26 Tonnen pro Jahr, was bei der Entscheidungsfindung des GR großes Gewicht einnahm. Nach Abschluss und Inbetriebnahme der Maßnahmen des Bauabschnitts 2 a können die restlichen Maßnahmen durchgeführt werden, der Bau eines Faulturms und eines Gasspeichers, eines Maschinenhauses und Schlammbehälter im Bereich des Emscherbeckens und der Einbau eines BHKWs zur Energierückgewinnung im Betriebsgebäude. Die geschätzten Baukosten der Gesamtmaßnahme für den Bauabschnitt 2 a i.H.v. rund 2,85 Mio. € werden durch das Gremium einstimmig zur Verfügung gestellt. Somit kann der straffe Zeitplan fortschreiten. Die Erstellung der Ausführungsplanung ist bis April 2021 vorgesehen, daraufhin erfolgt die Ausschreibung und Wertung der Angebote samt einem Vergabevorschlag im Juni 2021. Der Beginn der Ausführung ist im Juli geplant und die Fertigstellung der Baumaßnahme ein Jahr später im September 2022.

 

Schlussabrechnung zur Sanierung und Umgestaltung der Ortsdurchfahrt Flacht anerkannt

Vor rund vier Jahren, am 12.12.2016, beschloss der GR im Zuge der Sanierung und Umgestaltung der Ortsdurchfahrt Flacht durch den Landkreis Böblingen die angrenzenden Gehwege, Kanal- und Wasserleitungen, Straßenbeleuchtung sowie die Plätze Süd (Ecke Rathausstraße / Leonberger Straße) und West (Areal zwischen Heimatmuseum und Rathausstraße) umfassend zu sanieren. Mit der Planung des Mammutprojektes wurde das Ingenieurbüro Schädel aus Weil der Stadt beauftragt. Nach dem Baubeginn im Mai 2017 wurde nach exakt zwei Jahren Bauzeit die OD Flacht wieder für den Verkehr freigegeben. Die umfangreiche Prüfung der vorgelegten Schlussrechnungen erfolgte in der Zeit von März 2020 bis Dezember 2020 und wurde dem Gremium nun zur Beschlussfassung vorgelegt. In seiner Präsentation führte das Büro Schädel die Herausforderungen der Maßnahme aus: Zeitweise wurden bis zu drei Baustellen zeitgleich auf engstem Raum ausgeführt. Hierbei musste der Fußgänger- und Schülerverkehr berücksichtigt werden und die überörtliche Verkehrsführung führte zu größeren Umwegen. Die Strudelbachverdolung sorgte durch die höhere Lage als ursprünglich angenommen zu einer Änderung der Ausführungsplanung, da die Kabel nicht über sondern unter dieser verlegt werden mussten. Daneben führte der schlechte Zustand zu weiteren nicht vorhergesehenen Maßnahmen. Neben einbetonierten Kanal- und Wasserleitungen hatten zahlreiche unbekannte Kabel Kostensteigerungen zur Konsequenz. Sowohl das Ergebnis vor Ort als auch die Kostenübersicht können sich allerdings sehen lassen. Die Schlussrechnung schließt mit einer Summe von rund 5.680.000 € und damit lediglich 580.000 € über der Kostenberechnung aus dem Jahr 2017. Diese wurden durch während der Bauphase hinzukommende Arbeiten ausgelöst. Auch die Bauzeit wurde lediglich um 4 Wochen überschritten, welche sich bei einer Maßnahme mit einer Bauzeit von rund zwei Jahren absolut im Rahmen befindet. Die Schlussabrechnung für sämtliche Maßnahmen im Zuge der Sanierung und Umgestaltung der Ortsdurchfahrt Flacht samt angrenzender Plätze wurde durch das Gremium einstimmig anerkannt.

 

Gemeinderat nimmt Spenden von rund 13.200 € an

Der GR hat folgende drei Sachspenden und acht Geldspenden einstimmig angenommen: Eine Sachspende der Firma Porsche AG für die kostenfreie Lieferung des Mittagessens für das Sommercamp 2020, eine Sachspende des Zweckverbands Bodensee-Wasserversorgung für die Bereitstellung von Bodensee-Trinkwasser in Flaschen sowie eine Sachspende i.H.v. 420 € der Firma B&M Distribution GmbH für die Lieferung von 500 Mundschutzmasken für die Freiwillige Feuerwehr. Geldspenden gingen von der Firma Noller e.K. i.H.v. 200 € für die Kindertagesstätte Regenbogen, von der Firma Gemminger Kanalservice i.H.v. 50 € für die Kindertagesstätte Brunnenstraße, von der VR-Bank Magstadt-Weissach e.G. i.H.v. 500 € für die Flachter Kindertagesstätten, aus dem Gewinnsparen der VR-Bank e.G. Magstadt-Weissach i.H.v. 779,52 € für die Anschaffung eines Tablets in der Bibliothek sowie i.H.v. 1.500 € für die Anschaffung einer Tischtennisplatte an der Ferdinand-Porsche-Gemeinschaftsschule ein. Zwei Geldspenden von Privatpersonen i.H.v. jeweils 50 € gingen an die Freiwillige Feuerwehr / Abteilung Jugendfeuerwehr. Der Förderverein der Ferdinand-Porsche-Schule spendete 9.628,70 € für die Beschaffung eines Klettergerüstes im Außenbereich der Schule. Die Gemeinde Weissach bedankt sich an dieser Stelle sehr herzlich für die Spenden.

 

Neufassung der Satzung über die Sitzungsvergütung für Schriftführer

Für die Sitzungen kommunaler Gremien erhalten die Schriftführer bei der Gemeinde Weissach seit 2015 auf Grundlage der Satzung über die Vergütung der Schriftführer eine pauschale Aufwandsentschädigung i.H.v. 40 € pro Sitzung und 60 € pro Klausurtag. Die erbrachte Arbeitszeit für die Schriftführung ist damit abgegolten. Seit dem Inkrafttreten der Satzung im Jahr 2015 und insbesondere seit der Kommunalwahl im Mai 2019 hat sich die Gremienarbeit spürbar verändert und zeichnet sich durch deutlich gestiegene Sitzungsdauern aus. In Anbetracht der durchschnittlichen Zeitdauer einer Gemeinderats- sowie häufig auch der Ausschusssitzungen entspricht die Sitzungsvergütung keiner angemessenen Höhe mehr. Bspw. beträgt die errechnete Vergütung bei einer Sitzungslänge von fünf Stunden gerade noch 8 € je Stunde, was nicht einmal dem Mindestlohn entspricht. Insbesondere vor dem Hintergrund der häufig sehr umfangreichen und arbeitsintensiven Protokollerstellung hat der GR die Neufassung der Satzung über die Vergütung der Schriftführer nach fünf Jahren einstimmig beschlossen. Angelehnt an die Empfehlungen der Mustersatzung des Gemeintages wird die Pauschalierung anhand der Sätze über die Mehrarbeitsvergütung für Beamte berrechnet. Bei einer angenommenen durchschnittlichen Sitzungslänge von drei Stunden wird die neue Pauschalierung auf 65 €, bei einer durchschnittlichen Sitzungslänge eines Klausurtages von sechs Stunden wird die neue Pauschalierung auf 130 € festgesetzt. Die Neufassung der Satzung über die Sitzungsvergütung für Schriftführer tritt rückwirkend zum 01.01.2021 in Kraft. Die Bekanntmachung des Satzungstextes erfolgt in dieser Ausgabe des Amtsblattes.

 

Gemeinde Weissach soll bis 2040 klimaneutral werden – Beitritt des Klimaschutzpaktes zwischen dem Land Baden-Württemberg und der Gemeinde Weissach

Der GR hat Bürgermeister Daniel Töpfer einstimmig damit beauftragt dem Klimaschutzpakt zwischen dem Land Baden-Württemberg und der Gemeinde Weissach beizutreten. Bürgermeister Daniel Töpfer hat diese Unterzeichnung als einen Baustein von vielen im Bereich des kommunalen Klimaschutzes dem Gremium vorgeschlagen. Erklärtes Ziel ist es, die öffentliche Verwaltung bis zum Jahr 2040 weitgehend klimaneutral zu organisieren. Die Gemeinde Weissach unterstützt damit zum ersten Mal den Klimaschutzpakt und kommt ihrer Vorbildfunktion nach. Der Klimaschutzpakt ist auch ein wichtiges Puzzleteil im fortlaufenden European-Energy- Award. Zu erwarten ist auch, dass die Gemeinde durch die Erklärung an speziellen Förderprogrammen teilnehmen kann und somit konkrete Maßnahmen in der Gemeinde förderfähig umgesetzt werden können.

 

Das gesamte Gewerbegebiet „Neuenbühl“ wird mit Glasfaser erschlossen

Einstimmig wurde Bürgermeister Daniel Töpfer beauftragt und ermächtigt, mit der Deutschen Glasfaser Wholesale GmbH (nachfolgend: Deutsche Glasfaser) einen Kooperationsvertrag zu unterzeichnen mit dem Ziel, im Gewerbegebiet „Neuenbühl“ eine flächendeckende Glasfaserinfrastruktur herzustellen. Eine bedarfsgerechte und zukunftsfähige Glasfaserinfrastruktur für Wirtschaft, Bevölkerung und öffentliche Einrichtungen ist ein entscheidender Standortfaktor und damit von maßgeblicher struktur- und wirtschaftspolitischer Bedeutung. Bereits bei einer Befragung der Gewerbetreibenden im Jahr 2017 war die Nachfrage zum damaligen Zeitpunkt hoch, aber die Kosten für einen Hausanschluss wollten von den Gewerbetreibenden oftmals nicht selbst getragen werden. Die Deutsche Glasfaser hat der Gemeinde Weissach nach intensiven Gesprächen Ende 2020 das Angebot unterbreitet, das Gewerbegebiet „Neuenbühl“ mit FTTH-Glasfaserinfrastruktur (FFTH = Fibre to the home) zu versorgen. FTTH-Netze gelten derzeit als leistungsstärkste und hochwertigste Form der Breitbandanschlüsse. Der Ausbau durch die Deutsche Glasfaser erfolgt eigenwirtschaftlich, d.h. für die Gemeinde Weissach entstehen keinerlei Kosten. Bereits mehr als 1.500 Kommunen haben sich mit Unterstützung der Deutschen Glasfaser bundesweit für die digitale Zukunft gewappnet. Weitere 250 Ausbauprojekte in Kommunen sind in der Bauphase. Für den Ausbau der Glasfaserinfrastruktur ist die Gemeinde verpflichtet, alle in Frage kommenden Leitungsträger abzufragen. Der Ausbau eines Glasfasernetzes mit dem Ziel, eine Breitbandversorgung im gesamten Gewerbegebiet „Neuenbühl“ zu erzielen, lässt sich deshalb nach jetzigem Kenntnisstand kurz- und mittelfristig nur mit der Deutschen Glasfaser erreichen. Durch den Ausbau mit der Deutschen Glasfaser wäre das Gewerbegebiet „Neuenbühl“ lediglich durch einen Versorger komplett erschlossen. Weitere Anbieter haben unabhängig davon nach wie vor die Möglichkeit, entweder selbst Glasfaser mitzuverlegen oder zu einem späteren Zeitpunkt ein eigenes Glasfasernetz aufzubauen. Darüber hinaus hat die Deutsche Glasfaser auch Interesse signalisiert, den Glasfaserausbau im engen Schulterschluss mit der Verwaltung in der gesamten Gemeinde voranzutreiben. Der Glasfaserausbau selbst wird in enger Abstimmung mit der Gemeinde vorgenommen sowie den jeweils zuständigen Straßenbaulastträgern und zuständigen Genehmigungsbehörden. Die Arbeiten werden – je nach Baukapazitäten – bereits im Frühjahr aufgenommen und dauern ca. fünf bis acht Monate. Der Abschluss der Arbeiten wird noch in 2021 erwartet.

 

Anlagenrichtlinie für das Geldvermögen der Gemeinde wird fortgeschrieben

Die Gemeinde Weissach hat zum 01.01.2020 erstmalig eine Anlagerichtlinie für das Geldvermögen der Gemeinde Weissach erlassen. Die Richtlinie bildet seitdem den Rahmen, um das liquide Vermögen der Gemeinde unter Berücksichtigung der Vorgaben der Gemeindehaushaltsverordnung anzulegen. Ziel der Kapitalanlagen ist es, eine langfristige Kapitalanlagestruktur bei angemessenem Risiko unter Beachtung der Ziele Liquidität, Sicherheit und Rentabilität aufzubauen. Die Geldanlagen der Gemeinde müssen nach der Gemeindeordnung mit oberster Priorität eine ausreichende Sicherheit und in zweiter Stufe einen angemessenen Ertrag erwirtschaften. Die ausreichende Sicherheit beinhaltet, dass ein Kapitalverlust mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit ausgeschlossen sein muss, was bedeutet, dass der Anlagebetrag vollständig erhalten bleiben muss. Zur Risikoabwägung spielt dabei die Bonität der Bank eine Rolle. Die Sicherheitsvorschriften setzen daneben immer eine Anlagestrategie der Diversifikation zur Minderung von Verlustrisiken voraus. Praktisch bedeutet dies, dass Geldanlagen über verschiedene Banken zu streuen sind. Das Geldvermögen der Gemeinde Weissach ist gemäß den Vorgaben der Anlagerichtlinie zum Stand 31.12.2020 in 41 verschiedene Geldanlagen aufgeteilt, die sich über einen Anlagezeitraum bis zu maximal sechs Jahren erstrecken. Seit Beginn des III. Quartals 2020 machen sich die Auswirkungen der Corona-Pandemie auch auf den Finanz- und Kapitalmärkten bemerkbar. Hinsichtlich verbundener Ausfallrisiken von Krediten an Unternehmen fand eine flächendeckende Abwertung der Bankenratings um ein bis zwei Stufen durch die Ratingagenturen statt. Weitere Abwertungen sind aus heutiger Sicht kurzfristig nicht zu erwarten, hängen jedoch von der Dauer und Intensität der weiteren Corona-Maßnahmen, wie bspw. dem derzeitigen „Lockdown“, ab. Hinzu kommt, dass die Europäische Zentralbank seit Jahren neues Geld zur Stabilisierung der Staatsanleihen und Wertpapiere zur Verfügung stellt, sodass der Markt mit liquiden Mitteln völlig übersättigt ist. Als Folge daraus offerieren viele Banken derzeit keine Geldanlagen mehr und sind stattdessen sog. „off“. Beide Komponenten sorgen nun dafür, dass für die Gemeinde mit der bestehenden Anlagerichtlinie nahezu keinerlei Anlagemöglichkeiten vorhanden sind, um das noch überdurchschnittlich vorhandene Geldvermögen der Gemeinde zinsbringend anzulegen. Die Zinseinnahmen der Gemeinde beliefen sich im Jahr 2020 auf über 0,5 Mio. € und stellen damit einen wesentlichen Finanzierungsanteil für den Haushalt dar. Um am derzeitigen Markt weiter agieren zu können, hält die Verwaltung die Änderung der Ratings in der Anlagerichtlinie für erforderlich und geboten. Mit der bestehenden Anlagerichtlinie sind nahezu ausschließlich Geldanlagen nur im negativen Zinsbereich möglich. Das bedeutet, dass die Gemeinde Verwahrentgelte für ihr Vermögen zahlen muss und dieses dadurch sukzessive geringer wird. Um das Spektrum der Geldanlagen auch weiterhin offen zu halten, empfiehlt die Verwaltung die Änderung der Anlagerichtlinie, indem die Ratingstufen der Ratingagenturen Moody´s, Standard & Poor´s und Fitch um ebenfalls zwei Ratingstufen, bei Tagesgeldkonten und Sichteinlagen um eine Ratingstufe, nach unten abgesenkt werden. Die Gemeinde bewegt sich damit weiterhin im sog. „Investment Grade Rating“, einem Ratingbereich für einen Schuldner mit geringem Ausfallrisiko und nicht im spekulativen Bereich. Hinter den Ratings stehen anlagewürdige Banken, bei denen kein Verlustrisiko zu erwarten ist. Die Anlagerichtlinie berücksichtigt weiterhin die Vorgaben des Gemeindetags und entspricht in vollem Umfang den gesetzlichen Anforderungen. Der GR stimmte dem Vorschlag der Verwaltung mehrheitlich zu, lediglich die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen lehnte die Änderung der Anlagerichtlinie bei vier Gegenstimmen ab.