Neues aus dem Rathaus: Gemeinde Weissach

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Neues aus dem Rathaus

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Autor: Nancy Bittl

Beraten und Beschlossen Gemeinderat (GR) am 22.06.2020

Artikel vom 01.07.2020

Die Weichen für den Bebauungsplan „Neuenbühl III“ sind gestellt

Um u.a. der Nachfrage nach Erweiterungs- und Entwicklungsflächen für die in der Gemeinde ansässigen Unternehmen nachzukommen beschäftigt sich das Gremium bereits seit dem Jahr 2018 mit der Entwicklung des Gewerbestandorts östlich des bestehenden Gewerbegebiets „Neuenbühl“ in Flacht. Denn durch die zurückhaltende Ausweisung an gewerblichen Bauflächen der letzten Jahre sind in den vorhandenen Gewerbegebieten der Gemeinde nahezu keine nennenswerten nutzbaren Reserven vorhanden. Um künftig bei Bedarf Gewerbebauflächen anbieten zu können wurde der Bebauungsplan „Neuenbühl III“ entwickelt, der in der Zwischenzeit im Entwurfsstatus vorliegt. Bereits bei einer Klausurtagung Ende Mai hat sich das Gremium intensiv mit den Inhalten des textlichen und planerischen Teils samt aller Fachgutachten beschäftigt. Nach intensiver Vorstellung der Rahmenbedingungen und Diskussion nimmt der GR die während der frühzeitigen Beteiligung der Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange sowie die während der Beteiligung der Öffentlichkeit abgegebenen Stellungnahme zur Kenntnis. Ebenfalls wird der nächste Verfahrensschritt für den Bebauungsplan bei fünf Gegenstimmen, einer Enthaltung und sonst Ja-Stimmen eingeleitet, die erneute Beteiligung der Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange wird durchgeführt und die Öffentlichkeit erhält die Möglichkeit, die Planungen im Detail einzusehen, Stellung zu beziehen und Anregungen vorzubringen. Der Zeitraum der öffentlichen Auslegung wird im Mitteilungsblatt bekannt gegeben. Im nächsten Schritt folgt dann der Satzungsbeschluss, danach wird der Bebauunbgsplan rechtskräftig.

 

Änderung zum Bebauungsplan „Eiterberg“ beschlossen

Um die Nachverdichtung und Innenentwicklung zu fördern hat der GR in seiner Sitzung am 18.11.2019 der Änderung des Bebauungsplans „Eiterberg“ zugestimmt. Der Eigentümer des Grundstücks Eichenstraße 1 möchte auf einem Teil seines Grundstücks, der bislang nicht überbaut werden darf, ein Wohnhaus mit Garage errichten. Eine Befreiung konnte nicht in Aussicht gestellt werden, da dadurch die Grundzüge der Planung betroffen sind. Mit dem Bauherrn wurde ein Planungskostenvertrag zur Absicherung der Übernahme sämtlicher anfallender Kosten für das Bebauungsplanverfahren abgeschlossen. Nach dem Aufstellungsbeschluss im November vergangenen Jahres wurde die Bebauungsplanänderung in der Zeit von 05.12.2019 bis zum 10.01.02020 öffentlich zur Einsicht ausgelegt. In der Sitzung wurde dem Gremium das Ergebnis dieser Beteiligung der Öffentlichkeit vorgestellt. Nachdem alle vorgebrachten Anregungen und Bedenken sowohl von öffentlicher als auch privater Seite vorgestellt und entweder in der Planung berücksichtigt oder mit einem entsprechenden Abwägungsvorschlag versehen worden sind, fasste der GR einstimmig den Satzungsbeschluss.

 

Die öffentliche Bekanntgabe des Satzungsbeschlusses finden Sie im Mitteilungsblatt KW 27/2020.

 

Gemeinde möchte künftigem Zweckverband „Klärschlammverwertung Böblingen“ beitreten

Die Entsorgung der bei der kommunalen Abwasserbehandlung anfallenden Klärschlämme unterliegt strengen gesetzlichen Bestimmungen. Künftig verbietet der Gesetzgeber aus Vorsorgegründen die bodenbezogene Verwertung von Klärschlamm, bspw. als Dünger. Auf diese Weise soll die Einbringung von giftigen und / oder belastenden Stoffen (bspw. Nitraten) und Mikroplastik in die Böden und damit in die Nahrungskette nachhaltig vermieden werden. Auf der Kläranlage Weissach fällt heute wie künftig aerob stabilisierter Klärschlamm an, der seither einer thermischen Verwertung zugeführt wird. Der auf der Kläranlage anfallende Schlamm wird mittels einer Siebbandpresse unter Zugabe eines Flockungshilfsmittels auf einen Fest-stoffgehalt von ca. 20 % entwässert. Jährlich fallen somit rund 1.000 Tonnen entwässerter Klärschlamm zur Verwertung an. Die Gemeinde hatte am 10.05.2010 einen Vertrag über die Klärschlamm-Mitverbrennung abgeschlossen, der nach mehreren Verlängerungen zum 31.12.2018 endete. Daraufhin wurde die Klärschlammbeseitigung öffentlich ausgeschrieben und vergeben, wobei die Entsorgungskosten spürbar gestiegen sind. Neben den Entsorgungskosten spielt für die Gemeinde auch die Entsorgungssicherheit eine große Rolle. Wie lange die Mitverbrennung in Kohlekraftwerken und Zementwerken noch möglich sein wird, ist wegen eines möglichen Kohleausstiegs Deutschlands nicht sicher, zumal durch die Vermischung der Aschen die Phosphorrückgewinnung erschwert oder unmöglich gemacht wird.

 

Auf Landkreisebene wurde bereits im Jahr 2016 eine Machbarkeitsstudie für eine Klärschlammverbrennungsanlage am Standort des Restmüllheizkraftwerks in Böblingen vorgestellt. In enger Zusammenarbeit zwischen Betreibern und dem Zweckverband Restmüllheizkraftwerk Böblingen (RBB) wurde für das Projekt Klärschlammverwertung Böblingen eine interkommunale Lösung erarbeitet, die durch ihre Struktur für alle Beteiligten kaum Risiken aber sehr viele Chancen birgt. Durch die Verzahnung der Anlagen können teils völlig neue Umwelt-Teilprojekte angegangen und der Standort so zu einer beispielhaften Anlage für nachhaltige und klimaschützende Nutzung von Abfällen und Klärschlamm ausgebaut werden. Diese interkommunale Zusammenarbeit im Landkreis Böblingen kann zeigen, dass Kommunen ohne Gewinnbestreben sowohl die Entsorgungssicherheit als Grundpfeiler der Kreislaufwirtschaft als auch intelligente Klimapolitik durch nachhaltige Projekte umsetzen können. Auch wirtschaftliche Vorteile ergeben sich für beide Zweckverbände bei gemeinsam genutzten Einrichtungen und ein gemeinsamem Personalpool für beide Anlange. Für die Entsorgung der Klärschlämme ergeben sich so Entsorgungskosten die voraussichtlich deutlich unter dem heutigen Marktpreis liegen werden. Darüber hinaus können auf diese Weise die Kosten der Restabfallverbrennung im Verbandsgebiet des RBB ebenfalls stabilisiert werden. Der GR hat sich nach intensivem Austausch mit dem Geschäftsführer des RBB, Herrn Dr. Schumacher, einstimmig für den Beitritt in einen künftigen Zweckverband „Klärschlammverwertung Böblingen“ ausgesprochen.

 

Gemeinde verzichtet auf die Erhebung der Betreuungsgebühren während der coronabedingten Schließung der Kindertageseinrichtungen und berechnet Notbetreuung nur nach tatsächlicher Inanspruchnahme

Auf Grundlage der mehrfach fortgeschriebenen und angepassten Corona-Verordnung der Landesre-gierung sind seit dem 17.03.2020 der Betrieb von Kindertageseinrichtungen, Schulen und Schulkindbe-treuung sowie der Kindertagespflege verboten bzw. nach den Anpassungen der Corona-Verordnung stark eingeschränkt. Seit dem 17.03.2020 findet daher nur die Aufrechterhaltung einer Notbetreuung statt. Die Anspruchsgruppe und die Notbetreuung wurden dabei in bisher drei Stufen erweitert. In einem weiteren Schritt zu einer stufenweisen Öffnung des Regelbetriebs wird in den Einrichtungen in Weissach seit dem 25.05.2020, neben den weiterhin bestehenden Notbetreuungen, zunächst allen Eltern die Möglichkeit angeboten, ihr Kind tageweise betreuen zu lassen.

 

Der GR hat neben der satzungsrechtlichen Regelung, welche einen Gebührenverzicht ab einer Schließzeit von einem Monat vorsieht, auch die finanzielle Belastung vieler Familien in der aktuellen Situation besonders gewürdigt und sich auf Empfehlung des FVA einstimmig dafür ausgesprochen auf die Gebührenerhebung für den gesamten Zeitraum der Schließung zu verzichten. Neben dem Verzicht für die Monate April, Mai und Juni werden auch die hälftigen Betreuungsgebühren für den Monat März zurückerstattet. Die in Anspruch genommene Notbetreuung sowie die tageweise Betreuung bis zur Wiederöffnung des Regelbetriebs am 29.06.2020 wird nicht nach Pauschalen, sondern nur nach tatsächlicher Inanspruchnahme von Tagessätzen auf Grundlage der Betreuungsgebühren nachberechnet werden. So soll eine möglichst nachvollziehbare und gerechte Abrechnung erfolgen, da die Gebührenstruktur und so auch die familienbezogenen Sätze berücksichtigt werden können. Die beschlossene Abrechnung findet Anlehnung an das Vorgehen anderer Kommunen im Landkreis sowie die Empfehlungen des Gemeindetages Baden-Württemberg. Der Antrag der Fraktion der Grüne, wonach die Notbetreuung erst ab dem 27.04.2020 berechnet werden soll, hat mit 10 Gegenstimmen keine Mehrheit gefunden. Die entgangenen Einnahmen für den Bereich der U3, Ü3, Hort- und Kernzeitbetreuung sowie von TAKKI belaufen sich pro Monat auf rund 66.500 € und liegen damit bei insgesamt rund 233.000 €, die die Gemeinde aus dem kommunalen Haushalt bestreiten muss. Die vom Land Baden-Württemberg bereits ausbezahlte Soforthilfe zur Abmilderung der finanziellen Auswirkungen der Corona-Pandemie betragen zum aktuellen Stand für die Gemeinde Weissach 104.500 €. Die Soforthilfen stehen Mehrbelastungen des Gemeindehaushaltes durch die Corona-Pandemie von aktuell geschätzt rund 6 Mio. € gegenüber.

 

Alle Eltern und Erziehungsberechtigten werden noch mit einem separaten Schreiben zum Gebührenverzicht und der Abrechnung der Notbetreuung informiert. Die errechneten Tagessätze können im Ratsinformationssystem (RIS) unter S.5 der Drucksache eingesehen werden. Das RIS ist erreichbar über die Homepage der Gemeinde www.weissach.de oder direkt über www.weissach.ris-portal.de.

 

Vorstellung der Prüfungsberichte über die Allgemeine Finanzprüfung der Jahre 2010 bis 2016, des Eigenbetriebs der Jahre 2012 bis 2017 und der Bauausgaben der Jahre 2014 bis 2018

Die Gemeindeprüfungsanstalt Baden-Württemberg (GPA) ist für die überörtliche Prüfung der Gemeinde Weissach zuständig. Die GPA prüft alle vier bzw. fünf Jahre die kommunalen Finanzen, den Eigenbetrieb und die Bauausgaben. Die Allgemeine Finanzprüfung und die Prüfung des Eigenbetriebs erfolgten in der Zeit vom 03.12.2018 bis zum 26.02.2019 im Rathaus vor Ort und anschließend bei der GPA in Karlsruhe. Die Prüfung der Bauausgaben erfolgte in der Zeit vom 16.05.2019 bis zum 19.06.2019 im Rathaus vor Ort und anschließend bei der GPA in Karlsruhe. Der Bürgermeister hat den GR über den wesentlichen Inhalt der beiden Prüfungsberichte zu unterrichten, was in der Sitzung am 22.06.2020 und zuvor bereits schriftlich erfolgte. Jede Gemeinderätin und jeder Gemeinderat kann darüber hinaus auf ein entsprechendes Verlangen Einsicht in den Prüfungsbericht nehmen, da eine inhaltliche Diskussion der einzelnen Prüfvermerke aus datenschutzrechtlichen Gründen und aufgrund der Geheimhaltungsvorschriften der Gemeindeordnung in öffentlicher Sitzung ausgeschlossen ist.

 

Gegenstand der Allgemeinen Finanzprüfung sind die Haushalts-, Kassen- und Rechnungsführung der Gemeinde in den Haushaltsjahren 2010 bis 2016 sowie die Wirtschaftsführung und das Rechnungswesen des Eigenbetriebs Wasserversorgung in den Wirtschaftsjahren 2012 bis 2017. In die sachliche Prüfung wurden auch Verwaltungsvorgänge bis in die Gegenwart einbezogen. Die Schlussbesprechung über die Ergebnisse der Prüfung fand am 02.04.2019 zwischen GPA und der Verwaltung sowie den Fraktionsvorsitzenden unter Mitwirkung der Rechtsaufsichtsbehörde des Landratsamtes Böblingen statt. Der Prüfungsbericht über die Allgemeine Finanzprüfung ist am 17.02.2020 eingetroffen und enthält insgesamt 53 Prüfvermerke, die in den Geschäftsbereichen der Kämmerei (Kasse, Haushalt, Liegenschaften, Eigenbetrieb Wasserversorgung), des Hauptamts (Personal) und des Bürgermeisters (Wohnbau Weissach GmbH) aufzuarbeiten sind. Darüber hinaus finden sich im Prüfungsbericht einige Hinweise für bedeutsame finanzwirksame Sachverhalte und Problemstellungen sowie Empfehlungen zur Haushaltskonsolidierung und Optimierung des Verwaltungshandelns. Insgesamt wurden keine gravierenden Mängel beanstandet, wie dies im letzten Prüfungsbericht vom 22.01.2015 in exorbitantem Umfang der Fall war. Die finanziellen und wirtschaftlichen Verhältnisse der Gemeinde waren im Prüfungszeitraum von 2010 bis 2016 geordnet.

 

Gegenstand der Prüfung der Bauausgaben sind die kommunalen Baumaßnahmen der Gemeinde in den Haushaltsjahren 2014 bis 2018. Der Prüfauftrag beschränkte sich auf einzelne Schwerpunkte und Stichproben. In die sachliche Prüfung wurden auch Verwaltungsvorgänge bis in die Gegenwart einbezogen. Die Schlussbesprechung über die Ergebnisse der Prüfung fand am 30.07.2019 zwischen GPA und der Verwaltung sowie den Fraktionsvorsitzenden unter Mitwirkung der Rechtsaufsichtsbehörde statt. Im Prüfungsbericht vom 13.03.2020 sind insgesamt 26 Prüfvermerke aufgeführt, die in den Geschäftsbereichen des Ortsbauamts aufgearbeitet und zu denen Stellung genommen werden müssen. Darüber hinaus finden sich im Prüfungsbericht Hinweise und Anregungen zur fachrechtlichen Verwaltungsoptimierung bei kommunalen Baumaßnahmen.

 

Die Aufarbeitungen in den betroffenen Sachgebieten haben unverzüglich nach Eingang der Prüfungsberichte gestartet. Die Hälfte der Feststellungen aus dem Prüfungsbericht über die Allgemeine Finanzprüfung (27 von 53 Prüfvermerken) ist zum Zeitpunkt der Erstellung der Sitzungsvorlage bereits erledigt bzw. konnten die Mängel schon während der Prüfungsdurchführung im Rathaus ausgeräumt werden. Stand heute ist davon auszugehen, dass die Aufarbeitung spätestens bis zum Herbst 2020 abgeschlossen wird. Aufgrund der desolaten Aktenführung in den Bauakten und bei den vergangenen Bauprojekten vor den Jahren 2014, die Inhalt der Prüfvermerke sind, gestaltet sich die Aufarbeitung im Bereich der Bauausgaben als sehr aufwändig und zeitintensiv. Stand heute ist noch nicht absehbar, bis wann die Aufarbeitung abgeschlossen sein wird. Es wird jedoch angestrebt, die Aufarbeitung noch in diesem Jahr abzuschließen.

 

Die näheren Ausführungen über die einzelnen Prüfungsschwerpunkte können im Ratsinformationssystem (RIS) unter der jeweiligen Drucksache eingesehen werden. Das RIS ist erreichbar über die Homepage der Gemeinde www.weissach.de oder direkt über www.weissach.ris-portal.de.

 

Überplanmäßige Ausgabe für die Verzinsung der Kassenmehrausgaben des Eigenbetriebs Wasserversorgung genehmigt

Die Kassengeschäfte des Eigenbetriebes werden durch die Gemeindekasse in einer sogenannten „Einheitskasse“ erledigt. Da der Eigenbetrieb Wasserversorgung nach wie vor mit mehreren Millionen Euro überschuldet ist, sind seine Kassenmehrausgaben an die Gemeinde zu verzinsen. Diese Ausgabe im Eigenbetrieb Wasserversorgung führt zu einer Einnahme im kommunalen Haushalt in identischer Höhe und im Haushaltsjahr 2019 zu einer überplanmäßigen Ausgabe im Eigenbetrieb Wasserversorgung i.H.v. 50.000 €, die der GR einstimmig genehmigte.

 

Bericht über den aktuellen Stand der Sanierungsmaßnahmen im Bereich der Eisenbahninfrastruktur der Gemeinde Weissach und dem Beitritt der Gemeinde Weissach zum Zweckverband Strohgäubahn

Bereits 2018 ist die Gemeinde Weissach in weitere Verhandlungen mit der Württembergischen Eisenbahn-Gesellschaft mbH (WEG) und dem Landkreis Böblingen zum Umgang und der Unterhaltung der Infrastruktur auf dem Streckenabschnitt vom Bahnhof Heimerdingen bis nach Weissach, getreten. Auf Basis der Vereinbarung sowie einer Aktualisierung des Pöyry-Gutachtens wurde die Trassensanierung und –unterhaltung auf niedrigem Niveau zügig angegangen. Bei den Maßnahmen für das Jahr 2018 handelte es sich um Weichenarbeiten und Schwellenwechsel am Bahnhof Weissach, Gleissanierungen sowie Einzelschwellenwechsel. Die Maßnahmen im Jahr 2019 beinhalteten größtenteils Vegetationskontrollen und –rückschnitt, Fällarbeiten sowie weitere Einzelschwellenwechsel. Außerdem fand die Ausführungsplanung der für den Übergang in den Zweckverband Strohgäubahn (ZSB) notwendigen Leit- und Sicherungstechnik statt. Mit Abschluss dieser Maßnahme sind alle großen Maßnahmen durchgeführt und damit ein Übergang in den ZSB von Seiten der Gemeinde Weissach und des Landkreises Böblingen grundsätzlich möglich. Ziel ist es, die Strecke grundsätzlich für den Schienenpersonennahverkehr (SPNV) zu erhalten und vor einer Entwidmung (Freistellung von Bahnbetriebszwecken) zu schützen und mittelfristig an den Zweckverband Strohgäubahn zu übergeben.