Neues aus dem Rathaus: Gemeinde Weissach

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Neues aus dem Rathaus

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Autor: Susann Licha

Beraten & Beschlossen: Gemeinderat (GR) am 09.12.2019

Artikel vom 18.12.2019

Gemeinsamer Gutachterausschuss der Städte Renningen und Rutesheim und der Gemeinde Weissach startet zum 01.01.2020
Der GR hat in seiner Sitzung am 23.09.2019 einstimmig dem Abschluss einer öffentlich-rechtlichen Verein-barung zur Bildung eines gemeinsamen Gutachterausschusses zwischen der Stadt Renningen, der Stadt Rutesheim und der Gemeinde Weissach zum 01.01.2020 zugestimmt. Die Rechtsaufsichtsbehörde hat die Rechtmäßigkeit der Vereinbarung mit Datum vom 14.11.2019 uneingeschränkt bestätigt. Zum 31.12.2019 sind im nächsten Schritt nun die Gutachterausschüsse der abgebenden Kommunen Rutesheim und Weissach abzuberufen sowie die jeweilige Gutachterausschussgebührensatzung aufzuheben. Der GR hat der Abberufung der bislang tätigen ehrenamtlichen Gutachter zum 31.12.2019 sowie der Satzung zur Aufhebung der Gutachterausschussgebührensatzung vom 15.05.2017 einstimmig zugestimmt.

Für den gemeinsamen Gutachterausschuss, der mit Wirkung zum 01.01.2020 seine Arbeit aufnehmen soll, hat die Gemeinde Weissach entsprechend § 3 Abs. 2 der vorgenannten öffentlich-rechtlichen Vereinbarung drei Vertreter für den Gutachterausschuss zu benennen. Die Gutachter werden auf Vorschlag der Gemeinde Weissach anschließend vom Gemeinderat der Stadt Renningen formell auf die Zeit von vier Jahren bestellt. Der GR ist dem fraktionsübergreifenden Vorschlag einstimmig gefolgt, Gerhard Böhmler, Georg Frick und Walter Kost als ehrenamtliche Gutachter der Gemeinde Weissach im gemeinsamen Gutachterausschuss zu benennen. Alle vorgeschlagenen Mitglieder waren bereits bislang im Gutachterausschuss der Gemeinde Weissach tätig.

Die Satzung zur Aufhebung der Gutachterausschussgebührensatzung sowie die öffentlich-rechtliche Vereinbarung zur Bildung des gemeinsamen Gutachterausschusses werden in diesem Amtsblatt öffentlich bekanntgemacht und sind auf der Homepage der Gemeinde unter www.weissach.de eingestellt.

Finanzielle Entlastung der Vereine durch Neufassung der Vereinsförderrichtlinie auf den Weg gebracht
Mit der Neufassung der Vereinsförderrichtlinie zum 01.01.2017 hat der GR im Jahr 2016 die bestehenden alten Regelungen zur Förderung der Vereine grundlegend überarbeitet, vereinheitlicht und damit Gleichberechtigung und Transparenz innerhalb der Vereinslandschaft hergestellt. Nach nunmehr drei Jahren Anwendung der Vereinsförderrichtlinie kann dieser eine gute Akzeptanz, Anwendbarkeit und Nachvollziehbarkeit attestiert werden. An der Struktur wird deshalb weiterhin festgehalten. Im Rahmen der kontinuierlichen Evaluation kann jedoch selbstkritisch festgestellt werden, dass die damit einhergehenden Verrechnungen, insbesondere der von den Vereinen abgerufenen Bauhofleistungen, nicht in vollem Umfang den Zweck erfüllt, der zum Zeitpunkt der Beschlussfassung im Jahr 2016 beabsichtigt wurde. Obwohl der Ertrag bei der Gemeinde Weissach durch die Verrechnungen gering ist, führen diese (bei Überschreitung der Kostenpauschale von 500 € pro Verein) bei einzelnen Vereine zu einer finanziellen Belastung. Im Jahr 2019 betraf dies lediglich drei Vereine, in den Vorjahren maximal fünf Vereine. Um die Wertigkeit und Anerkennung der örtlichen Vereine und Organisationen für eine aktive Gesellschaft auf kommunaler Ebene zu stärken und die ehrenamtliche Arbeit in den Vereinen, Verbänden und weiteren Einrichtungen als Baustein der Daseinsvorsorge noch stärker zu unterstützen, hat Bürgermeister Daniel Töpfer dem Gremium vorgeschlagen, die Verrechnungen der Inanspruchnahme von Mitarbeitern der Gemeinde für öffentliche, der Bevölkerung zugängliche Veranstaltungen, ab dem 01.01.2020 nicht mehr durchzuführen. Zur Klarstellung wurde darüber hinaus für die kostenlose zur Verfügungstellung des Geschirrmobils, des Toilettenwagens und der Verkehrsschilder bis maximal zweimal jährlich, die Formulierung „für jeweils maximal drei Nutzungstage“ ergänzt. Gemeinderat Detlef Bausch brachte für die Fraktion der Freien Wähler den Antrag ein, auf die bei der Jugendförderung enthaltene Wohnsitzbegrenzung in der Neufassung der Richtlinie zu verzichten. Dieser Antrag wurde einstimmig angenommen, sodass der Jugendförderbeitrag nach der Neufassung für alle Jugendlichen bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres, unabhängig des Wohnortes, von der Gemeinde bezahlt wird. Die Neufassung der Vereinsförderrichtlinie zum 01.01.2020 wurde einstimmig beschlossen.

Die Richtlinie zur Förderung der Vereine wird in diesem Amtsblatt öffentlich bekanntgemacht und ist auf der Homepage der Gemeinde unter www.weissach.de eingestellt 

Umfangreiches Paket zur weiteren Verbesserung der Personalsituation in den Kindertageseinrichtungen beschlossen
Der sich kontinuierlich weiter verschärfende Fachkräftemangel im Bereich des pädagogischen Fachpersonals beschäftigt alle Kommunen und freien Träger von Kindertageseinrichtungen, denn geeignetes Fach-personal ist Kernvoraussetzung für eine qualitativ hochwertige und funktionierende Kinderbetreuung. Vor diesem Hintergrund hat die Verwaltung verschiedene Möglichkeiten zur langfristigen Sicherstellung der Deckung des Personalbedarfs in den kommunalen Kindertageseinrichtungen der Gemeinde Weissach für die Klausurtagung des Gemeinderates am 28.09.2019 erarbeitet. Bei einer realistischen Betrachtung sowie unter Berücksichtigung der vorhandenen Ressourcen wird zunächst eine Auswahl an Maßnahmen kurz- oder mittelfristig umsetzbar sein.

Die Verwaltung hat dazu in der Sitzung des GRs am 09.12.2019 vorgeschlagen, in einem ersten Schritt die notwendigen Anpassungen am Stellenplan vorzunehmen sowie im Nachgang sukzessive weitere Maßnahmen zur Steigerung der Arbeitgeberattraktivität sowie zur steten Verbesserung der Arbeitsbedingungen in den Kindertageseinrichtungen umzusetzen. Konkret wurden drei Anpassungen im Stellenplan empfohlen: Auf Grundlage einer Neuberechnung des Mindestpersonalbedarfs der Kindertageseinrichtungen wurden die vorhandenen Fachkraft-Stellen im Stellenplan grundlegend neu auf die vorhandenen Kindertageseinrichtungen verteilt. Damit orientieren sich die zur Verfügung stehenden Stellen zukünftig am tatsächlichen Bedarf der Einrichtungen und nicht mehr am errechneten Wert. Zusätzlich sollen zukünftig weitere Stellen in den Kindertageseinrichtungen besetzt werden, welche bisher zwar bereits vorhanden waren, jedoch aufgrund der geringeren Mindestpersonalschlüssel nach den Betriebserlaubnissen nicht besetzt wurden. Als zweite Maßnahme wurde eine Schaffung von zwei zusätzlichen Vollzeitstellen im Vertretungskräftepool vorgeschlagen, um vorhandene Vakanzen in den Kindertageseinrichtungen zukünftig besser auffangen zu können. Als dritte Maßnahme soll in jeder Einrichtung jeweils eine Stelle für die ständige Stellvertretung der Einrichtungsleitung geschaffen werden, wodurch klare Verantwortlichkeiten sowie weitere Personalentwicklungsmöglichkeiten entstehen.

Der Beschlussvorschlag der Verwaltung zur Anpassung des Stellenplans wurde vom GR einstimmig angenommen. Über die genannten Maßnahmen hinaus sind aus Sicht der Verwaltung in den nächsten Jahren zahlreiche weitere Projekte in den Bereichen Mitarbeitergewinnung sowie –bindung umzusetzen, damit die Gemeinde Weissach im „Wettlauf und Wettkampf um die besten Köpfe“ auch in Zukunft bestehen kann. Hierzu soll bis Anfang des zweiten Quartals 2020 ein umfassendes Konzept ausgearbeitet sowie dem Gremium präsentiert werden.

Friedhof- und Brunnenstraße werden im Jahr 2020 saniert
Während der Sanierung und Umgestaltung der Ortsdurchfahrt Flacht von Mai 2017 bis Mai 2019 dienten die Friedhof- und Brunnenstraße für längere Zeit als Umleitungsstrecke für den Hauptverkehr. Nachdem die letzten Nach- und Ausbesserungsarbeiten entlang der Ortsdurchfahrt zwischenzeitlich abgeschlossen wurden, kann nun die notwendige Sanierung der Friedhof- und Brunnenstraße nun unverzüglich in Angriff genommen werden. Im Zuge der Sanierung hat Bürgermeister Daniel Töpfer vorgeschlagen, auch den Vorplatz des Friedhofs und die Parkplatzflächen für die Friedhofsbesucher zu sanieren. Das Gremium ist dem Vorschlag der Verwaltung einstimmig gefolgt, sodass nun der Planungsauftrag an das Büro Mayer Ingenieure aus Böblingen zu einem Gesamthonorar i.H.v. 95.522,65 € erteilt wurde. Die Baumaßnahme ist nach der ersten Kostenberechnung mit einem Bauvolumen von 1.170.000 € veranschlagt.

Erneuerung der Treppenanlage zwischen Eichen- und Bahnhofstraße wird viel Zeit in Anspruch nehmen
Die Treppenanlage zwischen Eichen- und Bahnhofstraße wurde im Herbst 2018 turnusgemäß auf ihre Verkehrssicherheit hin überprüft. Dabei wurden bei der Begehung vor Ort massive bauliche Mängel entlang der gesamten Treppenanlage festgestellt, die vermutlich durch ein Abrutschen des Hangs verursacht wurden und deren Behebung durch kleinere Reparaturen nicht mehr möglich war. Aufgrund der nicht mehr gegebene Verkehrssicherheit war die Gemeinde verpflichtet, die Treppenanlage für die Benutzung unverzüglich zu sperren. Kurzfristige Reparaturmaßnahmen zur Behebung der sichtbaren Schäden hätten einen Aufwand i.H.v. rund 30.000 € verursacht, den der GR in Abwägung einer möglichen Erneuerung abgelehnt hatte. Im Laufe des Jahres wurden verschiedene Voruntersuchungen und Gutachten durchgeführt, das die Vermutung betätigte, dass die Defekte an der Treppenanlage durch Bodenrutschungen bedingt waren und eine Teilsanierung damit ausgeschlossen ist. Weiter wurde festgestellt, dass die Treppenanlage seinerzeit baulich nicht ordnungsgemäß gegründet wurde und ein weiteres Abrutschen auch durch Sanierungsmaßnahmen nicht verhindert werden kann. In der Sitzung des GRs am 23.09.2019 wurde auf dieser Grundlage eine aussagefähige Kostenschätzung präsentiert und die Verwaltung mit den vorbereitenden Arbeiten für die Planung des Neubaus beauftragt. Da es sich bei einer Treppenanlage um ein kompliziertes Sonderbauwerk handelt, beträgt alleine die Planungszeit sechs bis neun Monate. Bei optimalem Verlauf ist eine Ausschreibung der Bauleistungen Ende 2020 denkbar. Die tatsächliche Umsetzung kann nach derzeitigem Kenntnisstand frühestens 2021 begonnen werden. Für einen zügigen Beginn der Planungsarbeiten wurde der Planungsauftrag einstimmig an das Büro Mayer Ingenieure aus Böblingen, das als einziges von drei angefragten Büros ein Angebot abgab, i.H.v. 92.865,38 € vergeben. In den Haushaltsplänen 2020 und 2021 werden für die Maßnahme insgesamt 500.000 € eingestellt.

Ausbau des Mischwasserkanals im Oberen Weg in Flacht erfolgt 2020
Seit September 2019 werden die Erschließungsarbeiten des Neubaugebiets „Kirchbergstraße“ in Flacht planmäßig im vereinbarten Zeitplan durchgeführt, sodass im Frühjahr 2020 baureife Grundstücke zur Verfügung stehen. Noch bis zum Jahresende läuft das Verfahren zur Grundstücksvergabe. Neben den eigentlichen Bauarbeiten innerhalb des Neubaugebiets sind auch Maßnahmen am Oberen Weg erforderlich. Hier ist u.a. die Wasserleitung neu zu verlegen, damit im Neubaugebiet ausreichend Versorgungssicherheit durch eine Ringleitung zum Bestand gegeben ist. Im Zuge der fortschreitenden Erschließungsarbeiten wurde eine Videobefahrung des bestehende Mischwasserkanal im Oberen Weg durchgeführt und festgestellt, dass dieser schadhaft ist und eine Innensanierung nicht mehr in Frage kommt. Der Kanal könnte seine Zwecke zwar wahrscheinlich in den nächsten Jahren noch erfüllen, jedoch wäre ein späterer Austausch unter der nun neu zu verlegenden Wasserleitung umständlich, teuer und aus verschiedenen Gesichtspunkten heraus nicht sinnvoll. Daher hat der GR einstimmig beschlossen, den Austausch des Mischwasserkanals im Zuge der Erschließungsmaßnahme „Kirchbergstraße“ durchzuführen und das Büro mquadrat aus Bad Boll mit den notwendigen Planungsleistungen im Rahmen des bereits bestehenden Erschließungsträgervertrags zu beauftragen. Die Maßnahme wird direkt im Anschluss an die Erschließungsarbeiten im Frühjahr 2020 erfolgen. Der Gesamtaufwand für die Erschließungsmaßnahme inklusive des Ausbaus des Oberen Wegs beläuft sich nach der Kostenkalkulation auf insgesamt 1.730.000 €.

Digitale Ausstattung für die Ferdinand-Porsche-Gemeinschaftsschule beschlossen
Das Thema Digitalisierung ist allgegenwärtig und der stattfindende Digitalisierungsprozess betrifft und prägt alle Bereiche: Wirtschaft, Politik, Verwaltung und Gesellschaft. Alle technischen Entwicklungen und Neuerungen beruhen zwischenzeitlich auf dem Prinzip der Digitalisierung. Die Komplexität des Verände-rungsprozesses und die daraus bedingten Auswirkungen bringen nicht nur Chancen, sondern auch Herausforderungen mit sich. Um den Herausforderungen der Digitalisierung gerecht zu werden, müssen nicht nur die Bürgerinnen und Bürger innerhalb dieser Veränderungsprozesse mitgenommen und begleitet werden. Gerade im Bildungsbereich muss der Grundstein für ein Bewusstsein in einer digitalen Welt gelegt und eine medienpädagogische Erziehung erfolgen. Neben einem medienpädagogischen Unterrichtskonzept und der notwendigen Qualifizierung des Lehrkörpers ist eine leistungsfähige Internetanbindung und die geeignete digitale Ausstattung Grundstein dieser medienpädagogischen Erziehung. Zur Umsetzung der Digitalisierung in der Schulinfrastruktur stellt der Bund insgesamt fünf Milliarden Euro zur Verfügung. Davon entfallen rund 90 Mio € für Investitionen in die Digitalisierung der Schulen in Baden-Württemberg. Das Budget aus dem „DigitalPakt Schule“ für Investitionen in die digitale Infrastruktur der beiden Schulen in Weissach beträgt auf Grundlage der für die Berechnung maßgeblichen amtlichen Schulstatistik zum Schuljahr 2018 / 2019 insgesamt 177.700 €. Der Förderanteil beträgt 80 v.H., den Rest muss die Gemeinde als Schulträger übernehmen. Die Fördersummen betreffen die erstmaligen Investitionen in die digitale Infrastruktur. Zwingende Voraussetzung im Antragsverfahren sind die Sicherstellung des laufenden IT-Supports sowie die Vorlage eines ausgearbeiteten Medienentwicklungsplanes (MEP) inklusive einer Bestandsaufnahme der bestehenden und benötigten digitalen Ausstattung, ein technisch-pädagogisches Einsatzkonzept und ein medienpädagogisches Qualifizierungskonzept der Lehrkräfte. Der MEP für die Ferdinand-Porsche-Gemeinschaftsschule (FPS) ist auf der Leitperspektive Medienbildung des Bildungsplanes für Baden-Württemberg konzipiert und gemeinsam mit der Landesmedienzentrale Baden-Württemberg erarbeitet worden. Die Konzeption und Bedarfsaufstellung sieht sowohl in der Grundschule als auch in der Sekundarstufe eine Mindestausstattung der Klassenzimmer vor, welche in der Sekundarstufe noch um eine interaktive Tafel (Whiteboard) ergänzt wird. Die Mindestausstattung zielt auf eine bedarfsorientierte Abdeckung mit Schüler-Notebooks bezogen auf eine Stockwerksstruktur ab. Eine differenziertere Ausstattung und damit Schwerpunkt soll, wie auch in der Veraltungsvorschrift des Kultusministeriums verankert, in den Fachräumen erfolgen. In den Bereichen Naturwissenschaft sowie Musik- und Kunst ist eine direkte Einbindung von Tablets in den Unterricht vorgesehen. Der MEP sieht neben der Ausstattung mit (mobilen) Endgeräten auch eine Aufwertung und Erneuerung der Serverlandschaft sowie punktuell bedarfsbezogen eine Ausweitung und Verbesserung des schulischen WLANs durch weitere Access Points vor. Der GR hat in seiner Sitzung dem MEP für die FPS mit einer Kostenschätzung für die gesamte Ausstattung von insgesamt 204.400 € einstimmig zugestimmt. Nach Abzug der Förderung von 80 v.H. und maximal 149.500 € beträgt der durch die Gemeinde zu finanzierende Anteil noch 54.900 €. Nach Erhalt der Förderzusage soll ab dem 2. Quartal 2020 die öffentliche Ausschreibung mit anschließender Installation und Einbindung erfolgen. Aus den daraus gezogenen Erfahrungen sollen im 4. Quartal 2020 die Erarbeitung des MEP für die Grundschule Flacht beginnen, sodass eine Beschaffung und Installation in 2021 abgeschlossen werden kann.

Gemeinde Weissach erhält eine sehr umfangreiche Neufassung einer Anlagenrichtlinie
Die Gemeinde Weissach verwaltet ihr liquides Vermögen nach den Vorgaben der Gemeindehaushaltsverordnung (GemHVO). Ziel der Kapitalanlagen ist es, eine langfristige Kapitalanlagestruktur bei angemessenem Risiko unter Beachtung der Ziele Liquidität, Sicherheit und Rentabilität aufzubauen. Die Geldanlagen der Gemeinde müssen nach den rechtlichen Vorgaben mit oberster Priorität ausreichend sicher angelegt sein und einen angemessenen Ertrag erwirtschaften. Die ausreichende Sicherheit beinhaltet, dass ein Kapitalverlust mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit ausgeschlossen sein muss. Diese Sicherheitsvorschriften setzen daneben immer eine Anlagestrategie zur Minderung von Verlustrisiken voraus. Praktisch bedeutet dies, dass Geldanlagen über verschiedene Banken zu streuen sind. Das sogenannte Anlagemanagement wird seit Mitte 2016 vom Thema Negativzins oder Strafzins begleitet. Auf Bankguthaben wie Tagesgeldkonten (sog. „Verwahrentgelt“) werden von den Geldinstitute Zinsen i.H.v. derzeit 0,5 v.H. berechnet. Bei einem Geldvolumen von bspw. 80 Mio. € sind auf einem Tagesgeldkonto jährlich 400.000 € Negativzinsen zu entrichten. Hinzu kommt der Wegfall der Einlagensicherung für Kommunen seit dem Jahr 2017. Diese Rahmenumstände machen eine höhere Flexibilität bei Geldanlagen notwendig. Daher sollte künftig auch die Möglichkeit von Geldanlagen in Investmentfonds, welche bislang nicht im Portfolio der Gemeinde sind, näher in Betracht gezogen werden können. Um eine solche Geldanlage zu tätigen, ist der Erlass einer Anlagerichtlinie Voraussetzung. Der Erlass einer Anlagerichtlinie wurde bei der örtlichen Prüfung durch die Gemeindeprüfungsanstalt (GPA) im Frühjahr 2019 ebenfalls angeregt. Zur Erweiterung des Spektrums der Geldanlagen für Investmentfonds, hat die Verwaltung eine sehr umfangreiche Anlagerichtlinie erarbeitet und dem Gremium im Finanz- und Verwaltungsausschuss am 04.12.2019 ausführlich vorgestellt. Die erar-beitete Anlagenrichtlinie basiert auf den Vorgaben des Gemeindetages, erweitert um die lokalen Gegebenheiten in Weissach und damit deutlich über den Mindestanforderungen von Gemeindetag und GPA, und wurde vom GR einstimmig beschlossen.

Neue vertragliche Grundlage für die Übernahme des forstlichen Revierdienstes
Der Wald der Gemeinde Weissach wird bisher durch das forstliche Personal des Landratsamtes Böblingen betreut (Beförsterung). Dieses ist gleichermaßen mit dem Verkauf des Holzes aus dem Gemeindewald betraut. Handelt es sich bei der Beförsterung um eine staatliche Aufgabe des Landes, die das Landratsamt für die Kommune wahrnimmt, so handelt das Landratsamt im Bereich des Holzverkaufs als kommunale Körperschaft. Sowohl im Bereich der Beförsterung wie auch im Bereich des Holzverkaufs wurden bisher keine kostendeckenden Gebühren verlangt. Der dem Landratsamt aufgrund dieser Gebührenunterdeckung entstehende Abmangel wurde bisher über das Finanzausgleichsgesetz durch das Land Baden-Württemberg dem Landkreis ausgeglichen. Das Landratsamt ist bisher auch mit der Beförsterung des Waldes des Landes (Staatswald) betraut und das dort eingeschlagene Holz zu verkaufen. Das Holz aus dem staatlichen wie auch aus dem kommunalen Wald wurde seither gemeinsam vermarktet. Im Zuge des Kartellverfahrens Holzvermarktung, das sich gegen diese gemeinsame Vermarktung des Holzes richtete, hat sich das Land Baden-Württemberg entschieden, den Staatswald aus der Beförsterung und Bewirtschaftung der Landratsämter zu lösen und künftig in einer eigenen Landesanstalt betreuen zu lassen. Der Landtag hat die gesetzlichen Grundlagen hierzu mit dem am 15.05.2019 verabschiedeten Forstreformgesetz beschlossen. Danach sind die Landratsämter gehalten, Beförsterung und Holzverkauf künftig kostendeckend zu kalkulieren, diese Leistungen ab dem 01.01.2020 nur noch zu den sogenannten Gestehungskosten anzubieten. Die über den Finanzausgleich bestehende Quersubventionierung durch das Land wird zum 31.12.2019 vollständig eingestellt. Die Abrechnung für die forstliche Revierleitung erfolgt künftig nach der Forstbetriebsfläche, das Entgelt für den Holzverkauf wurde auf 4,10 € für jeden verkauften Festmeter festgelegt. Für die Gemeinde Weissach entstehen dadurch jährliche Mehrkosten von ca. 9.000 €. Die erforderliche Zustimmung des Gremiums zum Abschluss der Verträge zwischen der Gemeinde Weissach und dem Landratsamt Böblingen zum 01.01.2020 erfolgte einstimmig.