Neues aus dem Rathaus: Gemeinde Weissach

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Neues aus dem Rathaus

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Autor: Nancy Bittl

Beraten & Beschlossen: Gemeinderat (GR) am 18.11.2019

Artikel vom 27.11.2019

Startschuss für das Jahrhundertprojekt „Neue Ortsmitte Weissach“ unter aktiver Einbindung von Bürgerschaft und Gewerbe gefallen
Auf den ausführlichen Bericht von Bürgermeister Töpfer auf der Titelseite des Mitteilungsblatts in KW 47 wird verwiesen.

Schlussabrechnungen für Abrissmaßnahmen in der Ortsmitte Weissach sowie zur Neuinstallation von zwei E-Ladesäulen in der Ortsmitte Flacht anerkannt
In seiner Sitzung am 25.03.2019 hat der Gemeinderat den großflächigen Abriss von insgesamt zwölf Gebäuden in der Ortsmitte Weissach beschlossen. Es handelte sich hierbei um die Gebäude Hirschstraße 2 und 4, jeweils mit Scheunengebäude sowie um die Gebäude Hauptstraße 13, 15, 27, 29 und 31, teilweise ebenfalls mit dahinterliegenden Scheunengebäuden. Die Abrissarbeiten wurden an die Firma Stäbler aus Weil der Stadt vergeben und sind zwischenzeitlich vollständig abgeschlossen. Die freigewordenen Flächen im Bereich zwischen dem Alten Rathaus und der Metzgerei Böhmler wurden als öffentliche Parkplatzfläche hergestellt und werden seitdem sehr gut angenommen. Die durch den Abbruch der Bestandsgebäude entstehende Freifläche zwischen dem Rathaus, der Raiffeisenstraße und dem Marktplatz wurde interimsweise bis zur Neubebauung des Areals als Grünfläche angelegt. 2020 wird diese Fläche als Blumenwiese eingesät. Die Gesamtmaßnahme ist mittlerweile schlussgerechnet. Der GR hat die Gesamtkosten i.H.v. 225.974,31 € einstimmig, bei 4 Enthaltungen der Fraktion „Grüne“, anerkannt.

Ebenso wurde die Schlussabrechnung für die Neuinstallation von zwei E-Ladesäulen in der Ortsmitte Flacht i.H.v. 32.359,08 € einstimmig, wiederum bei 4 Enthaltungen der Fraktion „Grüne“, anerkannt. Im Zuge der Sanierung und Umgestaltung der Ortsdurchfahrt in Flacht hat der GR die Installation von zwei E-Ladesäulen, eine beim Parkplatz am Feuersee und eine auf den Parkplatzflächen vor der Kreissparkasse beschlossen. Hierfür konnte die Gemeinde erfolgreich Zuschüsse vom Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur i.H.v. 10.597,59 € generieren, sodass bei der Gemeinde nach Abzug der Fördermittel ein Eigenanteil i.H.v. 21.761,49 € verbleibt.

Forderungen an das Landratsamt Böblingen zur stationären Geschwindigkeitsüberwachung entlang der Ortsdurchfahrt Flacht formuliert
Am 11.06.2015 fand auf Einladung der Gemeinde Weissach im Ortsteil Flacht erstmals eine öffentliche Verkehrsschau statt, an der neben den üblich teilnehmenden Behörden (Landratsamt, Polizei, Straßenmeisterei, etc.) alle interessierten Bürgerinnen und Bürger die Möglichkeit zur Teilnahme hatten. Schwerpunkte waren bei der Besichtigung der Ortsdurchfahrt die Frage nach der Umsetzung der Tempo-30-Regelung sowie verschiedene konzeptionelle Maßnahmen im Zuge der Sanierung der Ortsdurchfahrt des Teilorts. Nach intensiven Bemühungen der Verwaltung und zahlreichen Kontakten mit der Straßenverkehrsbehörde des Landkreises Böblingen im Jahr 2015 ist es dann gelungen, die Geschwindigkeitsbegrenzung auf der Kreisstraße auf Tempo 30 bereits in den Sommerferien 2015 umzusetzen. Die Freude über die Geschwindigkeitsreduzierung und die nun sanierte Ortsdurchfahrt war bei den Anwohnern nur von kurzer Dauer: Mit Schreiben vom 18.09.2019, indem verschiedene Forderungen formuliert werden, wendeten sich diese an die Verwaltung, das sie in einem persönlichen Gespräch mit Bürgermeister Töpfer am 19.09.2019 erläuterten. So soll bspw. die Geschwindigkeitsbegrenzung auf 30 km/h bis zum Ortsschild am Kreisverkehr in Richtung Rutesheim / Perouse ausgeweitet werden, für die Sicherheit der Schüler ein Fußgängerüberweg vor der Brunnenstraße hergestellt und eine stationäre Geschwindigkeitsmessanlage an der Leonberger Straße zwischen Kelter- und Brunnenstraße aufgestellt werden. Darüber hinaus sollen entlang der Ortsdurchfahrt Hinweisschilder zum Lärmschutz angebracht werden.

In der ausführlichen Drucksache hat die Verwaltung die verschiedenen Maßnahmen entlang der Ortsdurchfahrt, die eine Kreisstraße ist und somit in der Zuständigkeit des Landratsamts Böblingen liegt, aus rechtlicher Sicht beurteilt und Lösungsvorschläge unterbreitet. Als Ergebnis wird die Gemeinde sich nun mit einem umfangreichen Forderungskatalog an das Landratsamt Böblingen wenden, um bspw. die Hinweisschilder zum Lärmschutz einzufordern oder die Entfernung des 50 km/h-Schildes kurz vor der Einmündung in die Kelterstraße. Auch im Rahmen der nächsten öffentlichen Verkehrsschau sollen nochmals verschiedene Punkte entlang der Ortsdurchfahrt in den Fokus genommen werden.

Eine stationäre Geschwindigkeitsmessanlage soll auf der Leonberger Straße (K 1018) zwischen Kelter- und Brunnenstraße aufgestellt werden.Die Voraussetzungen für eine stationäre Geschwindigkeitsmessanlage ergeben sich aus dem „Konzept und Einsatzgrundsätze der kommunalen Geschwindigkeitsüberwachung zur Verbesserung der Verkehrssicherheit im Landkreis Böblingen“ des Landratsamts Böblingen. Beide Voraussetzungen, das Vorliegen einer besonderen Gefahrenstelle und die Auslastung der Straße, müssen kumulativ vorliegen Beides ist auf Grundlage der Unfallstatistik, welche seit vielen Jahren unauffällig ist und der nicht nachweisbaren Mindestauslastung von 8.000 Fahrzeugen pro Tag derzeit nicht gegeben. Die Entscheidung über die Einrichtung einer stationären Geschwindigkeitsmessanlage trifft nach fachlicher Prüfung grundsätzlich das Amt für Verkehr und Ordnung des Landkreises Böblingen, die Gemeinde hat hierbei keinerlei Kompetenzen oder Zuständigkeiten. Bereits in den vergangenen Jahren gab es immer wieder Kontakte zwischen der Verwaltung und dem Landratsamt. Regelmäßig wurde die Frage zum Errichten einer stationären Geschwindigkeitsmessanlage an den Landkreis adressiert, der diese unter Hinweis auf die nicht erfüllten Voraussetzungen ablehnte.

Der Beschluss zur weiteren Vorgehensmaßnahme erfolgte am Ende einstimmig. Über das Ergebnis wird der Gemeinderat in öffentlicher Sitzung informiert.

Resolution zum Klimaschutz der Initiative des Greenteam Schwabenpower mündet in Arbeitsgruppe und Sondersitzung des Gemeinderates
Mit seiner Resolution und leidenschaftlichen Präsentation im Gemeinderat hat Ludwig Essig als Sprecher des Greenteam Schwabenpower auf das Thema Klimaschutz und die Wichtigkeit diesen, gerade auch auf kommunaler Ebene voranzutreiben, aufmerksam gemacht. Die in der Resolution enthaltenen Forderungen und Absichtserklärungen gingen dem Gremium in einigen Punkten zu weit, allerdings fand sich schnell eine Mehrheit, die diesen Themenbereich nun aktiv angehen möchte. Der zur Resolution gestellte Antrag der Fraktion „Grüne“ fand nur mit Blick auf die geforderte Sondersitzung eine Mehrheit. Bürgermeister Daniel Töpfer erweiterte den Antrag der Fraktion „Grüne“ und schlug vor, dass sich aus Vertretern des Gemeinderats und des Greenteam Schwabenpower mit Unterstützung der Verwaltung eine Arbeitsgruppe bilde, die konkrete Inhalte für ein Diskussionspapier zum lokalen Klimaschutz erarbeitet. Mit den inhaltlichen Änderungen wurde der Antrag einstimmig angenommen. Möglichst bis Februar 2020 soll eine Sondersitzung (halbtägige Klausurtagung) zum Thema „Klimaschutz in der Gemeinde Weissach“ stattfinden.

Jahresrechnung für das Haushaltsjahr 2017 einstimmig festgestellt
Nach der im Januar diesen Jahres vorgelegten Jahresrechnung 2016 folgte nun die Feststellung der Jahresrechnung 2017. Damit ist die Verwaltung der Zielsetzung aufs „Laufende“ zu kommen, einen weiteren wichtigen Schritt näher gekommen. Das Rechnungsergebnis schließt gegenüber der Planung wesentlich besser ab. Im Haushaltsplan war eine Entnahme aus der Allgemeinen Rücklage i.H.v. 31,87 Mio. € eingestellt. Mit Vorliegen des Rechnungsabschlusses beträgt die Entnahme aus der Allgemeinen Rücklage für das Jahr 2017 letztendlich 25,38 Mio €. Die Entnahme aus der Rücklage war insbesondere für die Entrichtung der verschiedenen Umlagen (Finanzausgleich-, Kreis- und Gewerbesteuerumlage) von insgesamt 25,86 Mio. € erforderlich. Diese resultieren aus den hohen Gewerbesteuernahmen des Jahres 2015 mit 38,8 Mio €. Der Stand der allgemeinen Rücklage beträgt nach der Entnahme zum 31.12.2017 nun 93,7 Mio. €. Ursächlich für das verbesserte Rechnungsergebnis 2017 von insgesamt ca. 6,5 Mio. € ist im Wesentlichen die deutlich höhere Gewerbesteuereinnahme gegenüber der Planung. Zum zweiten Mal in Folge nach 2016 sind die Personalausgaben trotz tariflicher Steigerung spürbar rückläufig. Die konsolidierenden Maßnahmen zeigen auch in diesem Bereich ihre Wirkung. Für Baumaßnahmen wurden insgesamt 8,5 Mio. € ausgegeben, wovon die größten Investitionen für den Neu- und Umbau der Gemeinschaftsschule (ca. 4,3 Mio. €) sowie für den Kanalbau der Ortsdurchfahrt Flacht und der Kläranlage (ca. 2,8 Mio. €) getätigt wurden. Mit außerordentlicher Tilgung des einzigen Darlehens ist die Gemeinde zum 31.12.2017 schuldenfrei. Der Jahresabschluss der Gemeinde Weissach für das Jahr 2017 wurde vom GR einstimmig festgestellt. Die amtliche Bekanntmachung erfolgt in dieser Ausgabe des Mitteilungsblatts.

Richtlinie für die Vergabe von kommunalen Wohnbaugrundstücken verabschiedet
Sowohl jüngste rechtliche Entwicklungen als auch die Ausgangslage auf dem Markt für Eigenheimbauplätze im Gemeindegebiet Weissach haben die Verwaltung dazu veranlasst, eine Richtlinie für die Vergabe von Baugrundstücken für Eigenheime zu erarbeiten. Die Richtlinie setzt einen Rahmen für die Gemeindeverwaltung hinsichtlich des Verfahrens und der inhaltlichen Ausgestaltung der Vergabe kommunaler Baugrundstücke für private Bauvorhaben als selbstgenutzte Eigenheime (bspw. Einfamilienhaus, Doppelhaushälfte, Reihenhaus, Kettenhaus etc.) und bietet damit insbesondere Interessenten eine höhere Transparenz und Planungssicherheit. Die Richtlinie hat das Ziel, für die praxisbewährte Vergabe von Baugrundstücken in Weissach und Flacht mit Hilfe rechtskonformer und Transparenz herstellender Regelungen Rechtssicherheit zu schaffen und dabei das allgemeinwohlbegründete Interesse an der Schaffung bzw. dem Erhalt sozial stabiler Bewohnerstrukturen in den Ortschaften mit zu berücksichtigen. Die Richtlinie geht dabei unter anderem auf die einzelnen Vergabekriterien (Ortsansässige Bewerber, Arbeitsstelle, Besitz von Wohneigentum, Sozialkomponenten und ehrenamtliches Engagement) sowie den Verfahrensablauf ein. Im Finanz- und Verwaltungsausschuss wurden die jeweiligen Vergabekriterien mit einer Beratungsdauer von nahezu drei Stunden sehr intensiv diskutiert und vorberaten. Die Diskussion wurde erneut im Gemeinderat geführt und die Richtlinie für die Vergabe von kommunalen Wohnbaugrundstücken bei einer Gegenstimme von Gemeinderätin Dr. Stoffel-Jauß mehrheitlich beschlossen.

Vergabeverfahren für Wohnbauplätze im Baugebiet „Kirchbergstraße“ in Flacht startet
Die Gemeinde Weissach schreibt im Wege der öffentlichen Ausschreibung zum Festpreis mehrere voll erschlossene Wohnbaugrundstücke in der Kirchbergstraße in Weissach zum Verkauf aus. Die Gemeinde hat mit den Erschließungsarbeiten die Firma mquadrat Erschließungsträger GmbH aus Bad Boll beauftragt, die zwischenzeitlich das umfangreiche Vergabeverfahren für die Erschließungsarbeiten beendet hat. Die Erschließungsarbeiten haben bereits im September 2019 begonnen und sollen bis zum 30.03.2020 abgeschlossen sein. Für das in Entstehung befindliche Baugebiet Kirchbergstraße werden insgesamt 13 Bauplätze mit einer Größe von 320 m² bis zu 398 m² ausgeschrieben. Im Vergabeverfahren werden zunächst die zum Verkauf stehenden Bauplätze beworben. Die Eröffnung des Verfahrens über die Vergabe erfolgt mit Beschlussfassung des Gemeinderates und anschließender Bekanntmachung durch Ausschreibung im Mitteilungsblatt der Gemeinde Weissach. Der Bewerbungsablauf selbst wird über die digitale Plattform „Baupilot“ abgewickelt. Hierbei können sich Interessenten zunächst in eine Interessentenliste eintragen und später direkt auf das Baugebiet bewerben. Hierfür wird anhand der beschlossenen Vergabekriterien ein Fragekatalog erstellt, zur Beantwortung durch die Bewerberinnen und Bewerber. Die Bewertung der einzelnen Bewerber findet über die Vergabekriterien gemäß § 5 der neubeschossenen Richtlinie statt. Die gesamte Abwicklung sowie die Kommunikation finden über diese Plattform statt, sodass alle Bewerberinnen und Bewerber das Angebot losgelöst von Öffnungszeiten des Rathauses und de facto „rund um die Uhr“ nutzen und einsehen können. Die Flurstücke werden nun im Rahmen einer öffentlichen Ausschreibung in diesem Mitteilungsblatt zum Festpreis angeboten. Weitere Informationen hierzu entnehmen Sie der Ausschreibung oder finden Sie auf der Homepage unter www.weissach.de.

Feldweg im Gewann „Tränke“ soll 2020 für rund 110.000 € ertüchtigt werden
In seiner Sitzung am 08.07.2019 hat sich der GR mit dem Antrag der Fraktion „Bürgerliste“ vom 12.05.2019 auseinandergesetzt. Wegen einer Baumaßnahme der Firma Porsche AG entfiel im Jahr 2007 der bislang asphaltierte Feldweg entlang des Firmengeländes. 12 Jahre später lautete der Antrag nun darauf, als Ersatz des ehemaligen Feldweges den heutigen Feldweg Flst. 6392 im Gewann „Tränke“ auf ca. 318 m so zu ertüchtigen, dass die fußläufige Verbindung der Wohngebiete „Auf der Steige“ und „Wengert“ mit dem Krummenlandweg wiederhergestellt wird. Das betroffene Stück Feldweg befindet sich im Landschaftsschutzgebiet Weissach. Von der Unteren Naturschutzbehörde des Landratsamts Böblingen wurde ein asphaltierter Ausbau bereits abgelehnt. Einem Ausbau in wasserdurchlässiger Bauweise steht die Behörde grundsätzlich positiv gegenüber.

In einer weiteren Behandlung im GR am 23.09.2019 hat die Verwaltung auf Wunsch des Gremiums verschiedenen mögliche Ausbauvarianten vorgestellt. In der sich an die Variantenvorstellung anschließenden Diskussion äußerte der Fraktionsvorsitzende der „Bürgerliste“, Andreas Pröllochs, Zweifel daran, ob die Kosten der Ausbauvarianten i.H.v. rund 80.000 € valide seien, da er selbst ein Angebot für Kosten von rund 35.000 € eingeholt hätte. Nach erschöpfender Diskussion wurde der vorliegende Sachverhalt auf Vorschlag von Bürgermeister Töpfer auf die Sitzung des GR am 18.11.2019 vertagt. Damit verbunden war der Arbeitsauftrag, bis zu dieser Sitzung ein bepreistes Leistungsverzeichnis für den konkreten Ausbau des Feldwegs Flst. 6392 im Gewann „Tränke“ zu beauftragen, um einen objektiven Abgleich der Kostenschätzung der Verwaltung zu erhalten.

Die Kostenberechnung des beauftragten Büros Mayer Ingenieure, für die die Gemeinde 1.500 € ausgegeben hat, hat die Kostenschätzung der Verwaltung vom Sommer bestätigt und sieht eine Erneuerung des bestehenden Feldwegs auf einer Strecke von ca. 300 Mete, mit rund 1.000 m² vor, auf der der Feldweg bislang als Grasweg mit Schotterauffüllungen besteht. Der Aufbau erfolgt dabei in einer Dicke von 45 cm aus einer mehrlagigen Mineralschottertragschicht und einer Rasenschotterdeckschicht. Die an den Feldweg angrenzenden Grundstücke werden nach den Baumaßnahmen wieder angeglichen. Für den Ausbau des Feldwegs auf eine Breite von 3,00 m fallen Gesamtkosten i.H.v. rund 110.000 € an. Nach Auffassung der Verwaltung ist diese Ertüchtigung weder erforderlich noch bringt sie die gedachte Verbesserung für Radfahrer oder Spaziergänger. Der GR hat auf Antrag der Bürgerliste bei 14 Ja-Stimmen (Fraktionen Bürgerliste, Unabhängige Liste und Grüne) und sieben Nein-Stimmen (Fraktion Freie Wähler und Bürgermeister Töpfer) einen Ausbau mit 3,00 m Breite bei Kosten i.H.v rund 110.000 € beschlossen.

Jahresabschluss 2018 und die Gewährung eines Trägerdarlehens für den Eigenbetrieb Wasserversorgung beschlossen
Das Wirtschaftsjahr 2018 des Eigenbetriebs Wasserversorgung Weissach schließt erstmalig seit vielen Jahren mit einem Gewinn i.H.v. 234.975,46 € ab. Gegenüber dem Vorjahr hat sich das Ergebnis um rund 250.000 € verbessert. Die deutliche Verbesserung des Jahresergebnisses ergibt sich bei gestiegenen Aufwendungen insbesondere aus höheren Umsatzerlösen aufgrund der Gebührenerhöhung zum 01.01.2018 von bislang 1,96 € / m³ auf 2,26 € / m³ sowie einer höheren Wasserverkaufsmenge von rund 40.000 m³ im Vergleich zum Vorjahr. Dies ist auch auf den Hitzesommer 2018 zurückzuführen. Trotz deutlich verbessertem Jahresergebnis 2018 ist der Eigenbetrieb Wasserversorgung weiterhin stark unterfinanziert. Es besteht zum 31.12.2018 ein Finanzierungsfehlbetrag i.H.v. ca. 4,4 Mio. €, womit - wie in den beiden Vorjahren - weitere eigenkapitalstärkende Maßnahmen in den Jahren 2019 und 2020 notwendig sind. Zum 31.12.2019 wird daher aus den Mitteln des Vermögenshaushaltes der Gemeinde ein Trägerdarlehen i.H.v. 2 Mio. € mit einer Laufzeit von 25 Jahren und einem Zinssatz von 1,5 % an den Eigenbetrieb gewährt. Der notwendige weitere Ausgleich der Finanzierungsfehlbeträge wird auf Vorschlag der Verwaltung in den Jahren 2020 ff. vorgenommen. Der GR hat den Jahresabschluss des Eigenbetriebs Wasserversorgung Weissach für das Jahr 2018, die Verwendung des Jahresgewinns i.H.v. 234.975,46 € zur Tilgung des Verlustvortrages sowie die Gewährung eines Trägerdarlehens i.H.v. 2 Mio. € einstimmig beschlossen.

Kommunales Starkregenrisikomanagement zur Gefährdungs- und Risikoanalyse wird beauftragt
Meldungen über extreme Wetterereignisse wie den sog. „Katastrophenregen“, der innerhalb kürzester Zeit ganze Ortschaften flutet und Schäden in Millionenhöhe anrichtet, sind immer häufiger in den Medien und der Presse zu verfolgen. Dabei entstehen Starkregenfluten sehr schnell und ohne große Vorankündigung, wodurch die Reaktionsmöglichkeiten stark eingeschränkt sind. Städte und Gemeinden können lediglich lernen, wie mit den Gefahren umzugehen ist, wenn sie risikobehafteten Bereiche, Wege, Plätze oder Straßen kennen. Starkregenrisikomanagement ist daher neben dem Hochwasserschutz an Gewässern (der für das Gemeindegebiet durch den Zweckverband Hochwasserschutz Strudelbachtal wahrgenommen wird) und der kommunalen Generalentwässerungsplanung die dritte Säule der Überflutungsvorsorge.

Die Erarbeitung beruht auf einer hydraulischen Gefährdungsanalyse zur Ermittlung des Oberflächenabflusses und einer darauf aufbauenden Risikoanalyse. Damit wissen bspw. auch Rettungskräfte, an welchen Stellen die Gefahr für Leib und Leben am höchsten ist. Im nächsten Schritt steht die Erstellung eines Handlungskonzeptes, ein Bündel an geeigneten Einsatzplänen und Maßnahmen. Das Handlungskonzept beinhaltet im Wesentlichen die Informationsvorsorge, die kommunale Flächenvorsorge, das Krisenmanagement und die Konzeption baulicher Maßnahmen. Für die Durchführung Gemeindegebiet hat die Verwaltung drei Angebote eingeholt. Das Ingenieurbüro „Wald + Corbe“ aus Hügelsheim hat das wirtschaftlichste Angebot mit 57.015,28 € (brutto) eingereicht. Das Büro hat bereits die gesamte Hydrologie des Gemeindegebiets im Zuge der Diskussionen um den Hochwasserschutz im Strudelbachtal erarbeitet und wurde vom GR einstimmig beauftragt. Das Land Baden-Württemberg unterstützt die Erstellung eines Starkregenrisikomanagementkonzepts im Rahmen der Förderrichtlinien Wasserwirtschaft 2015 (FrWw 2015) mit einem Zuschuss von maximal bis zu 70 % der förderfähigen Kosten. Bei Gesamtkosten i.H.v. 57.015,28 € würden bei voller Förderung durch das Land (70 %) bei der Gemeinde Kosten i.H.v. 17.104,58 € verbleiben.

Auch wenn das Starkregenrisikomanagement für die Gefahrenabwehr der kommunalen Einrichtungen und Infrastruktur durchgeführt wird, sollen die Starkregengefahrenkarten nach erfolgtem Handlungskonzept veröffentlicht werden, um dadurch auch den Bürgerinnen und Bürgern die Gefährdungsabschätzung für eigene Immobilien und Grundstücke zu ermöglichen und Eigenvorsorge treffen zu können. Im Anschluss an die Verabschiedung des Handlungskonzepts soll ein Konzept mit Kommunikationsstrategien erarbeitet und umgesetzt werden (bspw. Erstellen einer Informationsseite auf der kommunalen Homepage, regelmäßige Berichte im Mitteilungsblatt, Erstellen von Pressemitteilungen, Durchführen von öffentlichen Informationsveranstaltungen, etc.).

Aufstellungsbeschluss zum Bebauungsplan „Eiterberg – 1. Änderung“ gefasst
 Für das Grundstück Flst. 4661/4 wurde im vergangenen Jahr der Wunsch nach einer Bebauung an die Gemeinde herangetragen und eine entsprechende Bauvoranfrage eingereicht. Das Grundstück liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplans „Eiterberg“, der für diese Fläche einen öffentlichen Platz und somit eine nicht überbaubare Grundstücksfläche ausweist. Nach Überprüfung des Sachverhalts konnte dem Antrag nicht zugestimmt werden, da mit dem geplanten Vorhaben die Grundzüge der Planung berührt werden. Dem Bauherren wurde daher empfohlen, die Bauvoranfrage zurückzuziehen und eine Bebauungsplanänderung zu beantragen. Dies ist mittlerweile erfolgt und mit dem Bauherren ein Planungskostenvertrag zur Absicherung der Übernahme sämtlicher anfallender Kosten, die für die Änderung des Bebauungsplans anfallen, abgeschlossen. Der GR hat in seiner Sitzung der Änderung des Bebauungsplans bei zwei Enthaltungen zugestimmt. Im Anschluss daran wird nun der Bebauungsplan für die Dauer eines Monats öffentlich ausgelegt. Damit erhält die Öffentlichkeit die Möglichkeit, Stellung zu beziehen und Anregungen vorzubringen. Außerdem werden die Behörden von der Auslegung informiert und um Stellungnahme gebeten. Die Ergebnisse werden dann im kommenden Jahr dem GR zur weiteren Entscheidung vorgestellt.