Neues aus dem Rathaus: Gemeinde Weissach

Seitenbereiche

Sie verwendeten einen veralteten Browser. Bitte führen Sie für ein besseres Surf-Erlebnis ein Upgrade aus.
JavaScript scheint momentan in Ihren Browsereinstellungen deaktiviert zu sein.
Bitte nehmen Sie eine Änderung dieser Einstellung vor und laden Sie die Webseite neu, um deren volle Funktionalität zu ermöglichen.
Kontrast erhöhen
Neues aus dem Rathaus

Hauptbereich

Autor: Susann Licha

Beraten & Beschlossen: Gemeinderat (GR) am 28.01.2019

Artikel vom 06.02.2019

Startschuss für die Entwicklung des Gewerbegebietes „Neuenbühl III“
Der GR hat sich bereits im Rahmen einer halbtägigen Klausurtagung im November 2018 intensiv mit ersten Überlegungen für eine mögliche Gewerbegebietserweiterung im Ortsteil Flacht befasst. Das beauftragte Planungsbüro mquadrat aus Bad Boll hat daraufhin die Planung den Wünschen und Anregungen des Gremiums entsprechend angepasst und den Bebauungsplanentwurf in der Sitzung des GRs am 28.01.2019 vorgestellt. Im geplanten dritten Abschnitt des Gewerbegebietes „Neuenbühl“ sollen ca. 20 Gewerbebauplätze entstehen. Neben neuen Flächen für Gewerbetreibende soll auch Platz für einen neuen Standort des Bauhofs sowie ggf. des Wertstoffhofes geschaffen werden. Bürgermeister Daniel Töpfer hatte dem Gremium diesen Vorschlag im November unterbreitet, der auf große Zustimmung stieß. Der neue Abschnitt soll in einer Ringstraße mit dem angrenzenden Gewerbegebiet Neuenbühl II verbunden werden. Bei zwei Gegenstimmen, sonst Ja-Stimmen, beschloss der GR den vorgestellten Bebauungsplanentwurf und die Durchführung der ersten Öffentlichkeitsbeteiligung. Direkt im Anschluss hat das Gremium bei ebenfalls zwei Gegenstimmen, sonst Ja-Stimmen, die notwendige Anordnung der Umlegung für das Plangebiet beschlossen. So kann nach Abschluss des Bebauungsplanverfahrens eine sinnvolle Neuordnung der Grundstücke vollzogen werden. Das eigentliche Umlegungsverfahren wird nun durch den ständigen Umlegungsausschuss der Gemeinde Weissach durchgeführt.

Gemeindewahlausschuss für die Kommunalwahlen am 26.05.2019 gebildet und Sitzverteilung für die unechte Teilortswahl festgelegt
Mit den bevorstehenden Kommunalwahlen am 26.05.2019 hat sich der GR in seiner Sitzung am 28.01.2019 auseinandergesetzt. Zur Durchführung der Wahlen hat das Gremium die Mitglieder des Gemeindewahlausschusses berufen. Der Gemeindewahlausschuss ist als zentrales Leitungsorgan auf Gemeindeebene für die Leitung der Gemeindewahlen, die Prüfung und Zulassung der Wahlvorschläge sowie für die Feststellung des Wahlergebnisses zuständig. Dem Gemeindewahlausschuss wurden zusätzlich die Aufgaben des Briefwahlvorstandes der Kommunalwahlen sowie für die gleichzeitig stattfindende Europawahl übertragen. Die Sitzung des Gemeindewahlausschusses zur Zulassung der Wahlvorschläge wird am 02.04.2019 stattfinden, für die Feststellung des Wahlergebnisses wird der Gemeindewahlausschuss voraussichtlich am 31.05.2019 tagen. Die Bekanntmachung der Wahl verbunden mit der Aufforderung zur Einreichung der Wahlvorschläge erfolgt in dieser Ausgabe des Mitteilungsblatts. Die Frist zur Einreichung beginnt damit am 07.02.2019 und endet zum 28.03.2019 um 18 Uhr.

Weiter hat das Gremium sich einstimmig für die bestehende Sitzverteilung zwischen den beiden Ortsteilen Weissach und Flacht ausgesprochen. Die Sitzverteilung von 10 Sitzen für Weissach und 8 Sitze für Flacht ist in der Hauptsatzung festgeschrieben und auf den Eingemeindungsvertrag vom 01.12.1971 zurückzuführen. Diese Verteilung ist regelmäßig vor jeder Gemeinderatswahl zu Überprüfen. Die Berechnung der Sitzverteilung erfolgt auf Grundlage einer festgeschriebenen Formel, welche sich auf die fortgeschriebene Einwohnerzahl des Statistischen Landesamtes zum Stichtag 30.09.2017 bezieht. Die rechnerische Sitzverteilung nach Rundung ergibt, entgegen der bisherigen Regelung der Hauptsatzung, eine Sitzverteilung von 11 (10,64) Sitzen für Weissach und 7 (7,36) Sitze für Flacht. Die Verschiebung des rechnerischen Ergebnisses der Kommunalwahl 2014 zur Kommunalwahl 2019 ist mit 0,05 % jedoch als unwesentlich zu betrachten und führt nur zu einer geringfügigen Abweichung der Sitzverteilung. Nach Anwendung der entsprechenden gesetzlichen Grundlage hat der GR, unter Anerkennung der maßgeblichen Einwohnerzahlen und nach Abwägung und Berücksichtigung der örtlichen Verhältnisse, die im Eingemeindungsvertrag und in der Hauptsatzung festgelegten Sitzverteilung beibehalten. Die Entwicklung der Einwohnerzahlen macht aber deutlich, dass eine erneute Überprüfung vor der Kommunalwahl 2024 erforderlich und mit hoher Wahrscheinlichkeit auch zu einer Anpassung der Sitzverteilung führen wird. Der Bürgermeister wurde deshalb damit beauftragt, dies vor den nächsten Kommunalwahlen im Jahr 2024 zu überprüfen.

Tief- und Straßenbauarbeiten für die Arbeiten am „Platz Ost“ auf Grundlage der Ausführungsplanung vergeben       
In seiner letzten Sitzung hat der GR der Ausführungsplanung bei einer Enthaltung, sonst Ja-Stimmen, zugestimmt. Die Entwurfsplanung wurde weiter detailliert und aufgrund erster Ergebnisse der Abstimmungen mit privaten Grundstückseigentümern angepasst. Im Wesentlichen umfassen die Änderungen den Bereich hinter der Kreissparkasse und die Flächen des Gehwegs zwischen Berg- und Seitenstraße, die Verlängerung des sog. „Waschhausgässles“. Im Zuge der Ausführungsplanung wurde unter anderem die überplanten Fläche (Mitpflasterung bislang privater Flächen) erweitert, sowie der Standort der E-Ladestation und die Beleuchtung angepasst. Für die Neuordnung der Parkplatzsituation ist, unter Berücksichtigung der notwendigen Zufahrtsmöglichkeiten zu den privaten Grundstücken, bereits Einigung mit den privaten Grundstückseigentümern in Aussicht gestellt. Auch die von der Verwaltung mit den weiteren Eigentümern hinsichtlich der Herstellung eines barrierefreien Zugangs zu den Geschäften und Gebäuden geführten Gespräche verliefen erfolgreich, da alle Eigentümer der Planung und Umsetzung zugestimmt haben. Um eine einheitliche Neugestaltung des Platzes bis hin zu den Hausfassaden zu erzielen und an den Platzbereich angrenzende Flächen einheitlich mit dem für die Sanierung der Ortsdurchfahrt gewählten Pflasterbelags zu gestalten hat der GR die Mitpflasterung erweiterter Grundstücksflächen mit Gesamtkosten i.H.v. 44.300,00 € (brutto inkl. Honorar) beschlossen.

Die für die Neugestaltung des Platzbereiches notwendigen Tief- und Straßenbauarbeiten wurden durch die Verwaltung entsprechend der gesetzlichen Vorgaben öffentlich ausgeschrieben. Eine Erweiterung des bestehenden Auftrags, der mit den Arbeiten an der Ortsdurchfahrt Flacht beauftragten Firma Reif (Rastatt), war aufgrund der Höhe des Bauvolumens rechtlich nicht möglich. Zum Submissionstermin am 30.11.2018 waren fünf Angebote eingegangen. Der GR hat die Arbeiten an den wirtschaftlichsten Bieter, die Firma Friedrich Engel OHG aus Pforzheim zum Gesamtpreis i.H.v. 433.490,94 € (brutto) vergeben. Bei Berücksichtigung aller Kosten inkl. erweiterten Platzflächen, der Ausstattungskosten für Beleuchtung und Bepflanzung ergeben sich Gesamtkosten i.H.v. 622.000 €, welchen der GR mit der entsprechenden Kostenfortschreibung zugestimmt hat. Die Fertigstellung der Baumaßnahme am Platzbereich „Ost“ ist – in Abhängigkeit der Witterungsverhältnisse – für Mai 2019 geplant.

Notwendige Haushaltsmittel für Mehrkosten bei der Sanierung der Ortsdurchfahrt Flacht zur Verfügung gestellt
Die durch das mit der Planung und Bauleitung beauftragte Ingenieurbüro Schädel aus Weil der Stadt im Januar 2019 erstellte Kostenfortschreibung für die Gesamtmaßnahme weist Mehrkosten aus. Die Mehrkosten ergeben sich vorrangig aus erheblich einbetonierten Kanalanschlüssen entlang der Ortsdurchfahrt und der zusätzlichen Verlegung von Breitbandleerrohren entsprechend dem zwischenzeitlich fertiggestellten Masterplan zum Breitbandausbau. Weiter ergeben sich begründete Mehrkosten aus Nachtragsangeboten und Mehrkostenanmeldungen der Firma Reif, welche unter anderem auf belastetes Asphaltmaterial und die sehr aufwendige Umleitungsführung beruhen. Mit Blick auf die ursprüngliche Kostenberechnung vom 08.02.2017 mit Gesamtkosten i.H.v. 4.433.940 € brutto ergibt sich trotz der angeführten begründeten Mehrkosten sowie der erheblichen Auftragserweiterung beim Parkplatz am Feuersee mit Gesamtkosten i.H.v. 224.256,93 € und des Platzes „West“ in Richtung Altes Rathaus lediglich eine Kostensteigerung für das Gesamtprojekt i.H.v. 325.190 € brutto auf 4.759.130 € brutto. Hiervon trägt der Landkreis Böblingen 916.855 €, welche entsprechend einer geschlossenen Vereinbarung die Gemeinde lediglich in Vorleistung für das Landratsamt begleicht. Die dafür notwendigen über- und außerplanmäßigen Ausgaben wirken sich aufgrund der Einnahmen vom Landkreis Böblingen kostenneutral im Gemeindehaushalt aus. Der GR hat der Kostenfortschreibung einstimmig zugestimmt und die notwendigen über- und außerplanmäßige Haushaltsmittel in den Haushaltsjahren 2018 und 2019 zur Verfügung gestellt. Zusätzlich wurde der Bürgermeister ermächtigt, die Nachtragsvereinbarungen und Mehrkostenanmeldungen der ausführenden Firma Reif Bauunternehmung GmbH & Co. KG ab zu schließen. Für die Installation von zwei E-Ladesäulen auf dem Parkplatz am Feuersee und auf dem noch neu zu gestaltenden Platz „Ost“ hat der Gemeinderat in 2019 außerplanmäßige Haushaltsmittel i.H.v. 30.000 € freigegeben. Die Gemeinde hat bereits einen Zuwendungsbescheid für eine Förderung des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur für eine Zuwendung i.H.v. 10.597,59 € erhalten. Die verbleibenden Kosten für die Installation der beiden E-Ladesäulen betragen damit ca. 18.500 €. Für die Ladevorgänge erhält die Gemeinde vom Betreiber (EnBW Baden-Württemberg) jährlich eine Umsatzbeteiligung.

Titelseite des Mitteilungsblattes erscheint in neuem Layout
Siehe Infokasten auf Seite 4 im Amtsblatt.

Rahmenbedingungen für das Sommercamp 2019 ändern sich geringfügig
Ausführlich hat der GR die Rahmenbedingungen für das Sommercamp 2019 diskutiert. Nach dem die Nachfrage und die Anmeldezahlen für das Sommercamp in 2018 sich sehr positiv und steigend darstellten, hat die Verwaltung vorgeschlagen die wesentlichen Rahmenbedingungen, insbesondere die festgelegten Teilnehmerbeiträge, bei derzeit 95 € je Woche und Teilnehmer, beizubehalten. Die große Beliebtheit des Sommercamps bei den Teilnehmern und Teilnehmerinnen zeigt keinen Anpassungsbedarf an der Ausgestaltung des Ferienangebotes. Seit 2015 konnte auch, durch die vorgenommenen Veränderungen an der Konzeption, der Abmangel für die Finanzierung bis auf nunmehr rund 5.000 € weiter reduziert werden. Bei Betrachtung der aktuellen Ausgabensituation hat die Aufrechterhaltung des Charakters und der hohen Qualität des Sommercamps Priorität. Ein Einsparpotenzial konnte beim angebotenen Bus-Shuttle-Service, welcher mit Kosten i.H.v. 5.310 € über 20 % der Gesamtkosten ausmacht, identifiziert werden. Das Gremium hat sich nach ausgiebiger Diskussion bei einer Gegenstimme, sonst Ja-Stimmen, für die Reduzierung des Shuttles-Angebotes ausgesprochen, da die Kinder und Jugendliche aus Weissach die Heckengäusporthalle sehr gut mit dem Fahrrad oder zu Fuß erreichen können. Für das Sommercamp 2019 wird das Angebot nur noch die Haltestellen in Flacht und am Entwicklungszentrum der Firma Porsche AG umfassen. Damit können die Buskosten um rund 1.600 € reduziert werden.

Jahresrechnung der Gemeinde Weissach für das Jahr 2016 festgestellt

Nach der im November vom Gemeinderat festgestellten Jahresrechnung 2015 folgte nun die Feststellung der Jahresrechnung 2016. Ein weiterer wichtiger Schritt, um sukzessive aufs „Laufende“ zu kommen. Käm-merin Karin Richter erläutert die wesentlichen Eckdaten für das positiv abschließende Rechnungsjahr 2016. Die größten Investitionsausgaben wurden für den Neu- und Umbau der Gemeinschaftsschule sowie für den Neubau der Obdachlosenunterkunft in der Leonberger Straße 30 getätigt. Für freiwillige Leistungen hat die Gemeinde Weissach jährlich einen Betrag i.H.v. ca. 0,65 Mio ausgegeben. Diese Zahlungen wurden insbesondere für das Programm „Mach mit“, für Baukindergeld sowie für Zuschüsse für Solaranlagen und Zisternen gewährt. Der Verschuldungsstand der Gemeinde Weissach ist mit 134.541 € zum Ende des Jahres 2016 äußerst gering. Der Jahresabschluss der Gemeinde Weissach für das Jahr 2016 wurde einstimmig festgestellt. Die amtliche Bekanntmachung erfolgt in dieser Ausgabe des Mitteilungsblatts.

Spenden des zweiten Halbjahres 2018 angenommen
Der GR hat folgende drei Spenden einstimmig angenommen: Eine Geldspende der Firma Rosenbauer an die Freiwillige Feuerwehr i.H.v. 4.000 €, eine Sachspende der Firma Porsche AG, welche das Mittagessen für das Sommercamp 2018 gespendet hat und eine weitere Sachspende des Zweckverband Bodensee-Wasserversorgung i.H.v. 162 € für die Bereitstellung von Bodensee-Trinkwasser in Flaschen. Die Gemeinde Weissach bedankt sich an dieser Stelle herzlich für die Spenden.

Niederschlagung von uneinbringlichen Forderungen des zweiten Halbjahres 2018
Der GR hat in seiner Sitzung Kenntnis von den in der Zuständigkeit des Bürgermeisters durchgeführten Niederschlagungen des zweiten Halbjahres 2018 genommen. Die niederzuschlagenden Fälle des zweiten Halbjahres 2018 beinhalten im Wesentlichen Sachverhalte, bei welchen die Beitreibung im Verhältnis zur Höhe der Forderung unverhältnismäßig wäre bzw. eine Beitreibung aufgrund einer Restschuldbefreiungen im abgeschlossenen Insolvenzverfahren nicht mehr möglich war. Im Rahmen der seit 2015 intensiven Bearbeitung von sog. „Kassenresten“ wurden von der Gemeindekasse die zahlreichen offenen Positionen auf ihre Einbringlichkeit überprüft. Zum heutigen Zeitpunkt sind, bis auf wenige Einzelfälle, nahezu alle Altfälle aufgearbeitet. Die Gemeindekasse ist damit im Bereich des Forderungsmanagements wieder gut aufgestellt und auf dem Laufenden. Im zweiten Halbjahr 2018 betrugen die Niederschlagungen insgesamt 4.882,12 €.

Genehmigung einer außerplanmäßigen Ausgabe für die Kapitalbeteiligung beim KVBW
Die Gemeinde hat im Herbst 2018 eine verzinsliche Kapitalbeteiligung beim Kommunalen Versorgungsband Baden-Württemberg (KVBW) i.H.v. 2.500.000 € erworben, für die formal noch die Genehmigung einer außerplanmäßigen Ausgabe einzuholen war. Dabei handelt es sich um ein interessantes Produkt für Kommunen, da die Verzinsung derzeit bei 1,35 % liegt. Die Beschlussfassung erfolgte einstimmig.