Neues aus dem Rathaus: Gemeinde Weissach

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Neues aus dem Rathaus

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Autor: Susann Licha

Beraten & Beschlossen: Gemeinderat (GR) am 19.11.2018

Artikel vom 28.11.2018

Bauhof erhält dringend notwendige neue Hubarbeitsbühne
Die auf dem Bauhof vorhandene Hubarbeitsbühne stammt aus dem Jahr 2001 und ist ein Prototyp, der nie in Serie gegangen ist. Bei der letzten Unfallverhütungsuntersuchung wurde festgestellt, dass mehrere sicherheitsrelevante Teile defekt sind. Die geschätzten Gesamtkosten einer Reparatur würden sich auf ca. 25.000 € belaufen, wobei hinterher trotzdem nicht mehr alle Fahrzeugfunktionen zur Verfügung stünden. Der Bürgermeister wurde daher vom GR beauftragt, eine öffentliche Ausschreibung zur Neubeschaffung einer Hubarbeitsbühne durchzuführen. Die Arbeitsbühne sollte allen Anforderungen der Einsatzbereiche des Bauhofes gerecht werden, sodass in Zukunft auf den zusätzlichen Einsatz von Mietgeräten verzichtet werden kann. Der Topographie im Gemeindegebiet und der unterschiedlichen Einsatzbereiche (bspw. Flutlichtanlage u.ä.) ist es geschuldet, dass eine Arbeitsbühne mit einer Regelarbeitshöhe von 25 m erforderlich ist. Das wirtschaftlichste Angebot wurde von der Firma Ruthmann GmbH & Co. KG aus Gescher-Hochmoor mit Gesamtkosten i.H.v. 187.000 € abgegeben. Der GR hat der Neubeschaffung, die erst Mitte 2019 ausgeliefert wird, einstimmig zugestimmt.

Jahresrechnung der Gemeinde Weissach für das Jahr 2015 festgestellt
Nach den im Oktober vom GR festgestellten Jahresrechnungen 2010 bis 2014 folgte nun die Feststellung der Jahresrechnung 2015. Ein weiterer Schritt, um sukzessive aufs „Laufende“ zu kommen. Kämmerin Karin Richter erläutert die wesentlichen Eckdaten für das positiv abschließende Rechnungsjahr 2015. Die größten Investitionsausgaben wurden für den Neu- und Umbau der Gemeinschaftsschule, für die Fertigstellung der Außenanlagen an der Ferry-Porsche-KiTa sowie für den Neubau der Obdachlosenunterkunft in der Leonberger Straße 30 getätigt. Für freiwillige Leistungen hat die Gemeinde Weissach jährlich einen Betrag i.H.v. ca. 1,25 Mio. € ausgegeben. Diese Zahlungen wurden insbesondere für das Programm „Mach mit“, für Baukindergeld sowie für Zuschüsse für Solaranlagen und Zisternen gewährt. Nach den Jahren 2013 und 2014 konnte im Jahr 2015 aufgrund der hohen Gewerbesteuereinnahmen von 38,86 Mio. € und den im Vergleich zum Vorjahr deutlich geringeren Umlagezahlungen wieder eine Zuführung zur Rücklage i.H.v. 21,22 Mio. € erwirtschaftet werden. Der Stand der allgemeinen Rücklage beträgt zum Jahresende 2015 97.819.599,54 €. Der Verschuldungsstand der Gemeinde Weissach ist mit 140.000 € zum Ende des Jahres 2015 äußerst gering. Der Jahresabschluss der Gemeinde Weissach für das Jahr 2015 wurde einstimmig festgestellt. Die amtliche Bekanntmachung erfolgt in dieser Ausgabe des Mitteilungsblatts.

Hort- und Kernzeitmodule werden mit neuer Satzung angepasst
Der GR hat in die vom Finanz- und Verwaltungsausschuss einstimmig empfohlene Anpassung der Hort- und Kernzeitmodule durch einstimmigen Beschluss zur Neufassung der Benutzungs- und Gebührensatzung für die Kindertageseinrichtungen und die Schulkindbetreuung beschlossen. Die Ergebnisse der Elternumfrage im Februar 2018 waren Grundlage für die vorgeschlagene Anpassung. Die Umfrage ergab eine große Schnittmenge bei den Eltern, die keine volle Woche, aber doch mehr als zwei Tage Betreuungsbedarf haben. Kernpunkt der Anpassung ist die künftige Unterscheidung zwischen fünf und drei Tage zu der bisherigen Unterscheidung von fünf und zwei Tagen. Außerdem ist beinhaltet, dass für die Kernzeitbetreuung vor der Schule künftig keine Snack- und Getränkepauschale mehr zu entrichten ist. Die Darstellung der unterschiedlichen Module wurde grundlegend hinsichtlich der Übersichtlichkeit der Angebotsstruktur und Darstellung überarbeitet. Die Satzung mit den neuen Modulen gilt ab dem 01.04.2019 und kann unter www.weissach/service eingesehen werden. Eine Übersicht zu den Modulen ist unter www.kitas-weissach/Schülerbetreuung eingestellt. Alle Eltern werden von der Gemeindeverwaltung noch im Laufe des Dezembers ausführliche Informationen zu den neuen Modulen erhalten.

Grundsatzbeschluss zum Beitritt in den Zweckverband Breitbandausbau Landkreis Böblingen gefasst
Der digitale Wandel ist eine der zentralen Herausforderungen der nächsten Jahre. Grundlage nahezu jeder digitalen Anwendung sind leistungsfähige Glasfaserleitungen, die bislang nicht flächendeckend vorhanden sind. Gemeinsam mit der Region Stuttgart, vertreten durch die Wirtschaftsförderung Region Stuttgart GmbH (WRS), den benachbarten Landkreisen und der Landeshauptstadt Stuttgart wird der Breitbandausbau durch den Landkreis Böblingen forciert. Ziel dieser regionalen Kooperation ist es, bis 2025 nahezu alle Gewerbegebiete und mindestens 50 % der Privathaushalte mit einem gigabitfähigen Glasfaseranschluss zu versorgen. Bis 2030 sollen dann 90 % der privaten Haushalte und alle Gewerbetreibenden die Möglichkeit eines Glasfaseranschlusses haben. Im Frühjahr 2018 hat die WRS eine an den Regionszielen orientierte Marktabfrage gestartet, auf die sich die Deutsche Telekom GmbH (Telekom) mit einem Vorschlag zur gemeinsamen Kooperation bewarb. Der Ansatz der Telekom wies unter allen eingereichten Ansätzen die mit Abstand größte Deckung mit den Regionszielen auf. Voraussetzung für eine erfolgreiche und effiziente Kooperation mit der Telekom in der Region Stuttgart ist die Gründung einer jeweiligen Breitbandorganisation auf Kreisebene, die alle Verhandlungen und Abstimmungen für die Städte und Gemeinden sowie den Landkreis gebündelt mit der Telekom übernehmen kann. Geplant ist die Gründung des Zweckverbandes im Januar 2019. Dies bedarf neben dem bereits gefassten Grundsatzbeschluss eines konkreten Beitrittsbeschluss, den der Gemeinderat in seiner nächsten Sitzung zur Beschlussfassung vorgelegt bekommt. Neben dem Zweckverband bedarf es für eine entsprechende Kooperation auch die Gründung einer regionalen Breitband-Service-Gesellschaft. Diese wird vertretend für die gesamte Region Stuttgart als Vertragspartner der Telekom auftreten und insbesondere Aufgaben wahrnehmen, die einer regionalen Steuerung des gesamten Projektgebiets bedürfen und die die fachlichen und personellen Kapazitäten der Kreisorganisationen Zweckverband übersteigen. Der GR hat dem Grundsatzbeschluss zum Beitritt zum Zweckverband und der zugehörigen Satzung einstimmig zugestimmt.