Neues aus dem Rathaus: Gemeinde Weissach

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Neues aus dem Rathaus

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Autor: Susann Licha

Beraten & Beschlossen: Gemeinderat (GR) am 06.08.2018

Artikel vom 15.08.2018

Sanierungsgebiet „Ortskern Flacht“ wird um Bereich der Leonberger Straße erweitert
Bereits zu Beginn der Sanierungsdurchführung „Ortskern Flacht“ verdichteten sich im südlich anschließen-den Bereich der Leonberger Straße die Anzeichen, dass auch dort ein städtebaulichen Verbesserungsbedarf besteht. Vor diesem Hintergrund hat der GR die STEG Stadtentwicklung GmbH in seiner Sitzung am 26.02.2018 damit beauftragt, für den betroffenen Bereich den Sanierungsbedarf zu erheben und zu dokumentieren. Die Ergebnisse der vorbereitenden Untersuchungen wurden in der vergangenen Sitzung vorgestellt. Zu den 31 Gebäuden innerhalb des geplanten Erweiterungsgebietes gingen lediglich fünf Rückmeldungen von Eigentümern ein, die ihr Gebäude erneuern möchten oder zu einem Verkauf bereit sind. Im Erweiterungsbereich gelten dieselben städtebaulichen Zielsetzungen und Förderbedingungen wie auch im ursprünglichen Sanierungsbiet. Allerdings steht dafür zunächst nicht mehr Geld zur Verfügung, die sanierungsbedingten Kosten bleiben bei 2.500.000 €. Auf Grundlage der gewonnenen Ergebnisse wurde vom GR die Änderung der Satzung der förmlichen Festlegung des Sanierungsgebiets „Ortskern Flacht“.

Fassaden- und Sockelsanierung sowie Hochwasserschutzmaßnahmen am Rathaus Weissach notwendig
Am Rathaus in Weissach sind umfangreiche Sanierungsmaßnahmen erforderlich. Zunächst war davon auszugehen, dass lediglich Ausbesserungen am Putz und Streicharbeiten an der Außenfassade durchzuführen sind. In diesem Zusammenhang sollte auch eine bislang nicht vorhandene Hochwasserertüchtigung der Fenster im Kellerbereich umgesetzt werden, da die vorhandenen Kellerschachtfenster im Bereich des Eingangs Ost (Parkplatz) nicht die erforderlichen Hochwasserschutzkriterien erfüllen. Da das Rathaus in einem Überschwemmungsbereich liegt und bereits bei vergangenen Hochwassern in Mitleidenschaft gezogen wurde, müssen dringend Vorsorgemaßnahmen getroffen werden, um dies künftig zu vermeiden. Aus welchen Gründen diese Schutzmaßnahmen nicht bereits beim Neubau des Rathauses umgesetzt wurden, kann leider nicht nachvollzogen werden. In Teilbereichen der Fassade, insbesondere auf der Westseite, sind aufgrund anhaltender Feuchte und fehlender Sonneneinstrahlung starke Veralgungen vorhanden. Die Sockelzonen des Gebäudes sind zum Teil stark beschädigt. Um die Beschädigungen zu beseitigen und künftig sicherzustellen, dass sich keine Feuchtigkeit aufstaut, muss um das gesamte Rathaus herum im Sockelbereich ca. 30 cm tief abgegraben werden. Die Aufgrabungsarbeiten können vom Bauhof durchgeführt werden. Der eingebrachte Split muss in Gänze gegen einen grobkörnigen Kies oder Schotter ausgetauscht werden, da durch die Dichte des Splits das anfallende Wasser nicht schnell genug versickern kann. Nach dem Neuaufbau der Sockelzone muss die Fassade abgedampft und mit einer Algen- und Schimmelbefall-Desinfektion behandelt werden, um anschließend den Fassadenanstrich aufbringen zu können. Nach Kostenberechnung ist mit Gesamtkosten i.H.v. 145.000 € zu rechnen. Der GR hat die Verwaltung einstimmig beauftragt, auf dieser Grundlage Umsetzung vorzunehmen. Im Herbst soll mit den Arbeiten begonnen werden, die nach erfolgreicher Ausschreibung vor Jahresende abgeschlossen werden.

Überarbeitung der Titelseite des Mitteilungsblattes und des Redaktionsstatuts geplant
Seit dem 01.01.2018 erscheint das Amtsblatt der Gemeinde Weissach im neuen Layout. Die Leserinnen und Leser hatten im Mai die Möglichkeit, das neue Erscheinungsbild sowie die neuen Rubriken und deren Inhalte zu bewerten. Die ausführlichen Ergebnisse wurden bereits in der KW 27 im Amtsblatt veröffentlicht. Die Auswertung aller 105 eingegangen Rückmeldungen ergab, dass insgesamt 44 % der Leserschaft den Gesamteindruck des neuen Amtsblattes mit gut bewertet haben. Es zeigten sich aber auch kleinere Schwächen im Erscheinungsbild. Diese und daraus abgeleitete Verbesserungsvorschläge der Verwaltung wurden dem GR nun vorgestellt. So wurde vermehrt die Schriftgröße der Angabe zum Datum und der Ausgabe auf der Titelseite sowie die Seitenzahlen, Datums- und Wochenangaben des Innenteils als zu klein und zu schwer lesbar genannt. Außerdem vermisst ein Teil der Leserschaft auf dem Titelblatt den Bezug zur Gemeinde und auch zum Ortsteil Flacht. Die Anpassung der Schriftgrößen der genannten Angaben kann kurzfristig erfolgen und durch das Redaktionsteam umgesetzt werden. Die Verwaltung hat dem GR darüber hinaus vorgeschlagen, bis zum Jahresende zwei Vorschläge zur Optimierung der Titelseite zu erarbeiten, um den Wiedererkennungswert noch zu steigern. Außerdem schlägt die Verwaltung vor, das Zeilenkontingent der Vereine und Organisationen durch eine Anpassung des Redaktionsstatus leicht zu erhöhen, um deren Bedarf bestmöglich abzubilden. Der GR hat die Umfrage sowie die daraus abgeleiteten Anpassungen begrüßt und die Verbesserungsvorschläge einstimmig beschlossen.

Gewerbegrundstück „Im Bühl 16/2“ nachträglich an die öffentlichen Ver- und Entsorgungsleitungen angeschlossen
Im Gewerbegebiet „Im Neuenbühl“ wurde für die Herstellung des gemeindeeigenen Beachvolleyballfeldes auf Veranlassung der Gemeinde zwei Grundstücke neu aufgeteilt, sodass ein weiteres Grundstück entstand. Für die drei entstandenen Grundstücke waren lediglich zwei Grundstücksanschlüsse vorhanden. Die Gemeinde hat im Juni diesen Jahres die notwendigen Vorstreckungen bis auf das Grundstück für den zukünftigen Wasser- und Kanalanschluss hergestellt. Die notwendigen Arbeiten wurden, nach erfolgter Aufforderung mehrerer Firmen zur Abgabe eines Angebotes, an die Firma Karl Essig GmbH (Weissach) mit einer Auftragssumme von 20.520,60 € (brutto) vergeben. Diese Firma hatte als einziges Bauunternehmen ein Angebot abgegeben. Im Zuge der Bauausführung musste aufgrund einer Gasleitung der geplante Hydrantenschacht verschoben und die bestehende Hauptwasserleitung umverlegt werden, um den notwendigen Sicherheitsabstand zur Gasleitung einzuhalten. Hieraus ergaben sich Mehrmassen beim Asphaltausbau, Grabenaushub, Verfüllen und Asphalteinbau. Ebenfalls nicht vorhersehbar war der beim Aushub der für die Leitungen notwendigen Gräben angetroffene massive Fels, welcher bis in eine Tiefe von 3,00 m und teilweise zwischen den Versorgungsleitungen hindurch aufwendig herausgemeißelt werden musste. Dies hatte deutliche Mehrkosten im Vergleich zur Auftragssumme von über 14.000 € zur Folge. Der GR hat in seiner Sitzung am 06.08.2018 die Schlussabrechnung der Baumaßnahme mit einer Summe i.H.v. 34.993,09 € (brutto) einstimmig anerkannt.

Vertrag mit der ausführenden Firma zur grabenlosen Kanalsanierung wird aufgehoben
Nach der in den Jahren 2008 bis 2014 erfolgten Sanierung von ca. 4,5 km schadhafter Kanäle in offener Bauweise wurde nach einer Ausschreibung für die Innensanierung der restlichen rund 10,5 km schadhafter Kanäle die Firma Aarsleff Rohrsanierung GmbH (Stuttgart) zum Gesamtpreis i.H.v. 742.779,22 € (brutto) beauftragt. Die Begleitung dieser Sanierungsarbeiten erfolgte durch den zum damaligen Zeitpunkt verantwortlichen Stv. Ortsbaumeister und das mit der Sanierungsplanung und der Bauleitung beauftragte Ingenieurbüro Pöyry (Mannheim). Die ursprünglich beauftragte Ausführungsfrist sah die Fertigstellung der grabenlosen Kanalsanierungarbeiten zum 14.11.2014 vor. Bei Vorlage einer Abschlagsrechnung der Firma Aarsleff im August 2016 wurde von den heute verantwortlichen Mitarbeitern erstmalig festgestellt, dass durch die damaligen Verantwortlichen gravierende Missstände bei den bisher erfolgten Arbeiten entstanden sind. Die Weiterführung der Arbeiten durch Aarsleff wurden von Bürgermeister Töpfer aufgrund der unklaren Sachlage bis auf Weiteres gestoppt. Bei der sich anschließenden sehr zeit- und arbeitsintensiven Prüfung des Sachverhaltes stellte sich heraus, dass bspw. Auszahlungen erfolgt sind, für die keine Grundlage gegeben waren und für Nachtragsforderungen der ausführenden Firma überhaupt keine Vereinbarungen mit der Gemeinde abgeschlossen wurden. Mehrmalige Aufforderungen an das beauftragte Ingenieurbüro, die entsprechenden Unterlagen und Nachweise vorzulegen, blieben ohne Erfolg. Die Gemeindeverwaltung hat daraufhin den mit dem Ingenieurbüro Pöyry geschlossenen Vertrag aufgehoben. Auch der bestehende Aktenbestand des Ortbauamtes muss ebenfalls als desolat bzw. nicht vorhanden bezeichnet werden. Es ist keine nachvollziehbare Dokumentation vorhanden, wann bei der Gemeinde welche Entscheidungen getroffen wurde. Es muss deshalb angenommen werden, dass eine weitere Behandlung oder Information in den kommunalen Gremien nicht erfolgt ist und der verantwortliche Mitarbeiter Entscheidungen über Art und Umfang der Baumaßnahmen selbstständig traf. So wurden bspw. Kanäle komplett saniert, die nur punktuell sanierungsbedürftig waren und ebenso Abschnitte, die der Gemeinderat bzw. Technische Ausschuss nie beschlossen hatte. Dafür wurden Bereiche ausgelassen, die aufgrund ihres schlechten Zustands hätten saniert werden müssen. In den mit der ausführenden Firma Aarsleff geführten Gesprächen konnten einige Unklarheiten beseitigt werden und seitens der Firma nachvollziehbar dargelegt werden. Die Nachtragsforderungen lagen damaligen Verantwortlichen vor, wurden aber nicht weiter bearbeitet. Jedoch wurde in den Gesprächen sehr deutlich, dass eine Weiterführung der Arbeiten zum jetzigen Zeitpunkt auf Grundlage der mangelhaften Dokumentation seitens Pöyry und der Gemeinde wenig Sinn macht. Die Firma hat sich trotz deren Recht, entsprechend dem mit der Gemeinde abgeschlossen Vertrag auf Weiterführung der beauftragten Sanierungsarbeiten, dazu bereit erklärt, den Aufhebungsvertrag in beiderseitigem Einvernehmen zu unterzeichnen. Gleichzeitig muss die Gemeinde die entstandenen Allgemeinkosten i.H.v. 30.123,65 € (brutto) in Form einer Ausgleichszahlung an Aarsleff begleichen. Da weitere Sanierungsarbeiten auf der bestehenden Datengrundlage nicht sinnvoll erscheinen bzw. auch die Notwendigkeit nicht beurteilt werden kann, hat der GR in seiner letzten Sitzung einem Aufhebungsvertrag mit Aarsleff inklusive der Ausgleichszahlung zugestimmt und die bereits vorliegende Schlussrechnung i.H.v. 474.839,56 € (brutto) anerkannt. Der GR hat sich weiter dafür ausgesprochen, nach der nächsten Kanalzustandserfassung gemäß der Eigenkontrollverordnung ggf. ein geeignetes neues Ingenieurbüro für die Planung der zu diesem Zeitpunkt notwendigen Sanierungsarbeiten zu suchen.

Für folgende Bauvorhaben hat der Gemeinderat sein Einvernehmen erteilt:

  • Talstraße 20, Flst. 712/2
    – Abbruch und Errichten eines Balkons 
  • Gumppenstraße 5, Flst. 108/1
    – Abbruch des bestehenden Wohngebäudes mit Garage und Scheune - Neubau von vier Reihenhäusern ▪
  • Vogelsangweg 9, Flst. 3039
    – Abbruch und Errichtung einer Garage mit Unterkellerung 
  • Weissacher Straße 6, Flst. 4737
    – Neubau eines Mehrfamilienhauses mit Fahrradstellplätzen und neun PKW-Stellplätzen