Neues aus dem Rathaus: Gemeinde Weissach

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Neues aus dem Rathaus

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Autor: Susann Licha

Beraten & Beschlossen: Gemeinderat (GR) am 23.07.2018

Artikel vom 01.08.2018

Satzungsbeschluss zum Bebauungsplan „Kirchbergstraße“ gefasst
Um den stetig wachsenden Bedarf an Wohnbaufläche decken zu können, wird im Bereich der Kirchbergstraße in Flacht ein kleines Neubaugebiet ausgewiesen. Bereits im Januar 2018 hatte der GR den Entwurf des Bebauungsplanes „Kirchbergstraße“ in Flacht mit den örtlichen Bauvorschriften zum Bebauungsplan gebilligt und beschlossen, die Beteiligung der Behörden und der sonstigen Träger öffentlicher Belange sowie die Beteiligung der Öffentlichkeit durchzuführen. Der Bebauungsplan umfasst zwischen der Kirchbergstraße und dem Oberen Weg einen rund 1,6 Hektar großen Bereich. Nach Abwägung der öffentlichen und privaten Belange hat der GR, die zum Entwurf des Bebauungsplans und die zu den örtlichen Bauvorschriften zum Bebauungsplan abgegebenen Stellungnahmen zu berücksichtigen. Den Abwägungsvorschlägen der Verwaltung wurde zugestimmt und der Bebauungsplan „Kirchbergstraße“ als Satzung beschlossen. Im nächsten Schritt werden nun die Erschließung des Gebiets sowie ausstehende Untersuchungen zur Wasserversorgung und der Kanalisation vorangetrieben.

Auch der Platz „Ost“ wird im Zuge der Sanierung und Umgestaltung der Ortsdurchfahrt Flacht vollständig neu hergestellt
Durch die Sanierung der Ortsdurchfahrt und das Sanierungsgebiet „ Ortskern Flacht“ ist die Erneuerung des Platzes „Ost“, der die Bereiche von der Volksbankfiliale bis hin zur Seitenstraße umfasst, wieder verstärkt ins Blickfeld gerückt, nachdem man erste Planungen im Jahr 2015 aufgrund der damaligen Haushaltssituation zurückgestellt hatte. Um im Ortskern dringend notwendige Parkflächen zu schaffen und gleichzeitig den offenen Platzcharakter durch großzügig angelegte Pflanzbeete und Sitzbereiche zu erhalten bzw. zu stärken, wurden dem GR in der vergangenen Sitzung unterschiedliche Entwürfe vorgestellt. Nach intensiver Diskussion fand eine Variante mit 15 entstehenden Parkplätzen im Bereich der Seitenstraße sowie zwei Parkplätzen vor der ansässigen Bäckerei eine einstimmige Mehrheit. Der Bürgermeister wurde ermächtigt und beauftragt, auf dieser Grundlage die öffentliche Ausschreibung der Arbeiten durchzuführen. In der mit Gesamtkosten i.H.v. 490.000 € (brutto) geplanten Umgestaltung werden die umgebenden Straßenflächen mit Farbasphalt gestaltet. Die Pflasterflächen werden mit dem entlang der Ortsdurchfahrt verwendeten Pflaster hergestellt. Weiterhin entstehen zwei Hochbeete aus Cortenstahl mit Bepflanzung und Sitzgelegenheiten. Der GR hat sich für den Erhalt der Bestandsbäume ausgesprochen, sodass insgesamt acht Bäume die Aufenthaltsqualität steigern sollen. Die Verwaltung wurde ebenfalls damit beauftragt, im Zuge der Ausführungsplanung die barrierefreie Ausführung der Eingangsbereiche auf dem Platz und die Anordnung von Fahrradstellplätzen bei der ansässigen Bäckerei zu prüfen. Die notwendigen Arbeiten werden voraussichtlich ab dem Frühjahr 2019 ausgeführt.

Burgmühlendurchlass wird 2019 grundlegend erneuert
Von der Verwaltung waren bereits Planungen für den Neubau des Durchlasses veranlasst, als der bestehende Durchlass an der Burgmühle Anfang 2017 aufgrund des stark baufälligen Zustandes eingestürzt war. Um kurzfristig eine Zufahrt zur Burgmühle, vorrangig auch für Rettungsfahrzeuge, wieder zu ermöglichen, wurde der Durchlass provisorisch mit einem Stahlbetonrohr hergestellt. Durch naturschutzrechtlichen und wasserschutzrechtlichen Anforderungen muss der Durchlass gänzlich erneuert werden. Im Zuge des Neubaus des Durchlasses wird die Straße im Bereich der Baugrube und in den angrenzenden Anschlussbereichen insgesamt auf einer Länge von ca. 45 m erneuert. Das Bachbett wird mithilfe eines 10,6 m langen Wellstahlrohres unter der Straße hindurchgeführt. Das momentan bestehende Provisorium wurde lediglich unter der Maßgabe genehmigt, dass der Durchlass noch im Jahr 2018 erneuert wird. Die Baumaßnahme mit Projektkosten i.H.v. 279.000 € kann ausschließlich unter Vollsperrung der Zufahrt von der Landesstraße 1177 zur Burgmühle realisiert werden. Dies hat zur Folge, dass die Anwohner der Burgmühle, Lieferfahrzeuge sowie Rettungsfahrzeuge während der Bauzeit über den vorhandenen Wirtschaftsweg hinter der Burgmühle zufahren müssen. Aufgrund der Bauzeit im Winter, der Steilheit und des hierdurch entstehenden Risikos für Räumfahrzeuge und Anwohner hat sich das Gremium in seiner Sitzung am 23.07.2018 dafür ausgesprochen, eine Umsetzung erst im Frühjahr 2019 vorzunehmen. Aufgrund eines gesundheitlichen Zwischenfalls musste der Tagesordnungspunkt auf eine Sondersitzung vertagt werden, die am 27.07.2018 stattfand. Im Rahmen dieser Sondersitzung wurde die Erneuerung des Burgmühlendurchlasses für Baukosten i.H.v. 279.000 € beschlossen. Dafür müssen überplanmäßig 78.200 € zur Verfügung gestellt werden.

Halbjahresbericht zum Haushalt 2018 vorgestellt
Kämmerin Karin Richter gab in der vergangenen Sitzung einen Überblick über die wesentlichen Positionen und Budgets zum Halbjahr 2018. Ausreichende Mittel sind nach Auswertungen und Prognosen flächendeckend sowohl im Verwaltungshaushalt für den laufenden Betrieb sowie im Vermögenshaushalt für die geplanten Investitionsmaßnahmen vorhanden. Korrigierende Maßnahmen sind aus heutiger Sicht nicht erforderlich. Sofern die Einnahmen auf dem erfreulichen Niveau bleiben, rechnet Kämmerin Richter mit einem leicht verbesserten Rechnungsergebnis. Die Verwaltung wurde in der Haushaltsklausurtagung des GRs Ende April damit beauftragt, das „strukturelle Defizit“ der Gemeinde für das Gremium verständlich aufzuarbeiten. Aufgrund der sehr schwankenden Gewerbesteuereinnahmen und den sich daraus ergebenden Umlagezahlungen treten bislang enorme jährliche Schwankungen auf. Eine Vergleichbarkeit der einzelnen Haushaltsjahre ist daher nicht gegeben. Um eine Vergleichbarkeit herzustellen, wurden von der Kämmerei drei Szenarien präsentiert und erläutert. Kernaussage der Szenarien ist, dass die Gemeinde bei einer künftigen jährlichen Gewerbesteuereinnahme i.H.v. 3,5 Mio € gerade so den laufenden Betrieb des Verwaltungshaushaltes decken kann. Dies bedeutet, dass derzeit jegliche Investitionen ausschließlich durch eine Rücklagenentnahme zu finanzieren sind. Mit Umstieg auf die Doppik im Jahr 2020 wird sich das Defizit im laufenden Betrieb deutlich erhöhen, da alle kalkulatorischen Kosten zu erwirtschaften sind. Kämmerin Richter richtete einen Appell an die Gemeinderäte, sich auf die Pflichtaufgaben der Gemeinde zu konzentrieren und keine freiwilligen Aufgaben und Leistungen zu übernehmen. Darüber hinaus sind bei allen Entscheidungen stets die Folgekosten in Form von Unterhaltungskosten etc. zu beachten. Mittelfristig wird eine Erhöhung der Hebesätze für die Grund- und Gewerbesteuer unausweichlich sein. Bei den Hebesätzen der Grundsteuer liegt die Gemeinde Weissach in der gesamten Region Stuttgart, die 179 Städte und Gemeinden umfasst, seit vielen Jahren auf dem letzten Platz.

Deutliche Ratsmehrheit möchte die Kreisstraße K 1017 von Mönsheim nach Flacht nicht zu einer Gemeindeverbindungsstraße abstufen
Die mögliche Abstufung zur Gemeindeverbindungsstraße wurde erstmals am 19.03.2018 im GR diskutiert. Vor dieser politischen Grundsatzentscheidung hat das Gremium darum gebeten, notwendige Informationen zu den Kosten für den Unterhaltungsaufwand in verständlicher Form aufzuarbeiten. Mit den gewonnenen Erkenntnissen, dass nicht nur die jährliche Erhaltung ja Streckenkilometer i.H.v. rund 10.650 €, sondern auch mittel- bis langfristig erhebliche Investitionen im sechsstelligen Bereich anfallen, hat sich das Gremium gegen die Abstufung entschieden. Im Gegenzug stehen aus dem Finanzausgleich lediglich Zuweisungen in Höhe von jährlich 3.110 € gegenüber. Ausschlaggebend war darüber hinaus, dass auch durch die Übernahme der Straßenunterhaltungslast eine positive Entwicklung der Verkehrssituation nicht zu erwarten ist. Neben der Ablehnung der Abstufung hat sich der GR sich dafür ausgesprochen, beim Landkreis Böblingen darauf hinzuwirken, einen möglichst geringen Ausbau vorzunehmen und Aufweitungen bspw. nur dort vorzusehen, wo sie sicherheitsrelevant erforderlich sind.

Grundlage für eine frühere Aufnahme mit zwei Jahren und neun Monaten geschaffen
Bereits in seiner Sitzung am 25.06.2018 hat der GR ausführlich über den Kindergartenbedarfsplan für die Jahre 2018 – 2020 beraten. Mit Beschluss des Kindergartenbedarfsplanes wurden auch die Weichen für eine Aufnahme von Kindern ab zwei Jahren und neun Monaten in den Kindergärten gestellt. Die Grundlagen für die frühere Aufnahme waren noch durch Satzung zu regeln, die Anpassung der Benutzungs- und Gebührensatzung wurde in der Sitzung am 23.07.2018 beschlossen. Die Satzung regelt im neugeschaffenen § 6 die frühere Aufnahme ab dem 15.09.2018. Weiter wird festgelegt, dass die Abrechnung der Betreuung von Kindern unter drei Jahren bis zum Erreichen des dritten Geburtstages des Kindes stichtagsgenau mit der doppelten Kindergartengebühr erfolgt. Dies hat der GR auf Antrag von Gemeinderat Lautenschlager mehrheitlich beschlossen. Als Aufnahmevoraussetzung ist die Vorlage einer Arbeitsbescheinigung festgelegt. Außerdem wird in der Satzung konkretisiert, dass grundsätzlich kein Rechtsanspruch auf eine frühere Aufnahme besteht und die Gemeinde in Ausnahmesituationen die frühere Aufnahme unterbrechen oder absagen kann. Redaktionell wurde das Gebührenverzeichnis geändert, da mit Eröffnung der neuen Mensa die Verpflegung der Kinder der Hortgruppe Rasselbande nicht mehr über die Satzung abgerechnet werden. Die neue Satzung tritt mit Wirkung zum 01.09.2018 in Kraft und wird in diesem Amtsblatt öffentlich bekanntgegeben.

Spende des ersten Halbjahres 2018 angenommen
Ralf Angermaier aus Weissach hat Anfang 2018 an die Jugend der Freiwilligen Feuerwehr eine Spende i.H.v. 50 € getätigt. Die Gemeinde Weissach bedankt sich an dieser Stelle herzlich für die Spende, die an die Feuerwehr weitergeleitet wird.

Niederschlagung von uneinbringlichen Forderungen des zweiten Halbjahres 2017 und des ersten Halbjahres 2018
Der GR hat in seiner Sitzung Kenntnis von den durchgeführten Niederschlagungen des zweiten Halbjahres 2017 sowie des ersten Halbjahres 2018 genommen, welche in der Zuständigkeit des Bürgermeisters. Liegen. Diese betrafen überwiegend Forderungen der Jahre 2001 ff., die allesamt bereits verjährt oder uneinbringlich geworden sind. Für das zweite Halbjahr 2017 betrugen diese insgesamt 14.087,74 € und für das erste Halbjahr 2018 insgesamt 5.662,75 €. Im Rahmen der Abarbeitung der zahlreichen Kasseneinnahme- und Kassenausgabereste werden von der Gemeindekasse die noch offenen Positionen auf ihre Einbringlichkeit und Plausibilität überprüft. Neben den unbefristeten Niederschlagungen von offenen Forderungen konnten auch zahlreiche Sachverhalte durch sog. „Sollabgänge“ bereinigt werden. Dies ist u.a. dann der Fall, sofern der Rechnungsbetrag doppelt zur Annahme erfasst wurde.

Umfangreiche Beschlüsse und Informationen zur kommunalen Baugesellschaft
Neben dem Bericht über die gesetzliche Prüfung der Kommunalen Bauentwicklungsgesellschaft Weissach mbH (KommBau) für das Geschäftsjahr 2017 wurde auch die Feststellung des Jahresabschlusses (Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung, Lagebericht) für das Geschäftsjahr 2017 und der Verwendung des Bilanzverlustes öffentlich beschlossen. Der Aufsichtsrat hat seinen Bericht für das Geschäftsjahr 2017 abgegeben und die Geschäftsführung und der Aufsichtsrates wurden für das Geschäftsjahr 2017 entlastet. Im Fokus der Diskussion standen auch Änderungen des Gesellschaftsvertrags der Wohnbau Weissach GmbH (vormals "KommBau" Kommunale Bauentwicklungsgesellschaft Weissach mbh). Hier hat der GR u.a. die Übertragung der Bestellung der Geschäftsführer sowie der Festlegung über die Anzahl dieser ebenso wie die Festlegung über die Höhe der Aufwandsentschädigung für den Aufsichtsrat und dessen Vorsitzenden an den Aufsichtsrat übertragen. Die Geschäftsführung entscheidet ab sofort eigenständig über Beschäftigungsverhältnisse auf geringfügiger Basis, diese Zuständigkeit lag bislang beim Aufsichtsrat bzw. sogar der Gesellschafterversammlung. Lediglich die Regelung, dass Bauprojekte mit Baukosten von mehr als 1 Mio. € vor Beginn in der Gesellschafterversammlung behandelt werden, wurde bei Stimmengleichheit (9 Ja-, 9 Nein-Stimmen) abgelehnt, sodass auch künftig vor der Befassung im Aufsichtsrat die Gesellschafterversammlung darüber befindet. Zusammengefasst ist damit der Weg für die Änderungen des Gesellschaftsvertrags frei und die nun umfirmierte „Wohnbau Weissach GmbH“ kann ihren regulären Geschäftsbetrieb aufnehmen. Neben dem Neubauprojekt in der Talstraße in Weissach ist bereits ein weiteres Projekt in der Vorplanung, das selbstverständlich öffentlich im Gemeinderat vorgestellt ist, sobald die Voraussetzungen dafür erfüllt sind.