Neues aus dem Rathaus: Gemeinde Weissach

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Neues aus dem Rathaus

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Autor: Susann Licha

Beraten & Beschlossen: Gemeinderat (GR) am 26.06.2017

Artikel vom 05.07.2017

Geänderter Vorentwurf zum Bebauungsplan „Entwicklungszentrum Porsche Weissach, 7. Änderung und Südwesterweiterung“ beschlossen
Der Bebauungsplan „Entwicklungszentrum Porsche Weissach, 7. Änderung und Südwesterweiterung“ wurde im Verlauf des Verfahrens geringfügig modifiziert. Hintergrund sind die Änderungen im südwestlichen Bereich, die sich u.a. nach den Eigentümergesprächen ergeben haben. Die veränderte Planung im Bereich der „grünen Fuge“ macht eine Umsetzung der benötigten Verkehrsflächen vor der Pforte sowie der Ein- und Ausfahrt des geplanten Parkhauses zusammen mit den Stellplätzen für die LKW an anderer Stelle notwendig. Im geänderten Vorentwurf soll die Fläche der grünen Fuge in Teilen als Versickerungsfläche dienen. Dadurch ändert sich jedoch im östlichen Bereich geringfügig die Lage der Südanbindung. Außerdem kommen die Verkehrsflächen hinzu, weshalb dort der Eingriff in den regionalen Grünzug vergrößert wird. In der Sitzung am 26.06.2017 hat der GR den geänderten Vorentwurf bei zwei Nein-Stimmen und zwei Enthaltungen mehrheitlich beschlossen und den Bürgermeister beauftragt, auf Grundlage dieses Vorentwurfs zeitnah den Antrag auf Zielabweichung beim Regierungspräsidium Stuttgart zu stellen.

Tief- und Leitungsbauarbeiten für die neue Trinkwasserleitung zur Anbindung des Hochbehälters Friedenshöhe an das Wasserwerk Flacht vergeben
Bereits in seiner Sitzung am 12.12.2016 hat der GR über alternative Leitungstrassen beraten und die Umsetzung einer Trasse außerhalb des besonders geschützten Naturschutzgebiets Hartmannsberg beschlossen, um Konflikte zu vermeiden. In dieser Variante erfolgt die Verlegung vorrangig neben asphaltierten Flurwegen in den Wiesen- bzw. Ackergrundstücken.

Für die benötigte Trasse wurden in der Kostenberechnung des beauftragten Ingenieurbüros Baukosten i.H.v. rund 490.000 € (netto) ermittelt. Zwischenzeitlich wurden die erforderlichen Tief- und Leitungsbauarbeiten entsprechend der gesetzlichen Vorgaben öffentlich ausgeschrieben. Der GR hat die Firma Max Wild GmbH aus Berkheim als wirtschaftlichsten Bieter zum Gesamtpreis i.H.v. 448.538,10 € (netto) einstimmig mit den erforderlichen Arbeiten beauftragt. Die Ausführung erfolgt bei entsprechender Witterung bis zum Ende des Jahres 2017.

Gemeindeverwaltung erhält noch in diesem Jahr neue Telefoninfrastruktur
Ebenfalls einstimmig wurde vom GR die Beschaffung einer neuen Telefonanlage für die Gemeindeverwaltung beschlossen. Unter Einbeziehung bestehender Hardware soll bis zum Jahresende die Telefonanlage im Rathaus modernisiert werden. Dafür sind bspw. ein neuer Server sowie weitere Module für die Telefonanlage notwendig. Die derzeitige Telefonanlage stammt aus dem Jahr 2001. Seit 2009 wurde – aus nicht nachvollziehbaren Gründen – jedoch nichts mehr in die Anlage investiert. Seit rund zehn Jahren wurden keinerlei Nachrüstungen oder Softwareaktualisierungen durchgeführt, sodass bspw. neue Mitarbeiter der Gemeindeverwaltung nicht alle Funktionen der Telefonie nutzen können. Diese Zustände erschweren das Arbeiten und stehen dem Dienstleistungsgedanken der Gemeindeverwaltung entgegen. Deshalb wurde in den letzten Monaten ein neues Konzept erarbeitet, dass u.a. vorsieht, alle 22 Standorte der Gemeinde, bspw. Bauhof, Bibliothek, Kindergärten, usw. zukünftig einzubinden und direkt mit der Telefonanlage im Rathaus zu vernetzen. Parallel dazu wird ein einheitliches Rufnummernsystem aufgebaut, sodass künftig alle Standorte der Gemeinde unter einer einheitlichen Rufnummer (07044 9363 – XXX) erreichbar sein werden. Für die Aufrüstung der Telefonanlage hat der GR 84.000 € bereitgestellt.

36 neue Parkplätze für die Flachter Ortsmitte und keine Informationsstelen
Nach dem Baubeschluss zur Umsetzung von 18 Parkplätzen im März 2017 konnte die Gemeinde zwischenzeitlich ein direkt daneben liegendes Grundstück erwerben, sodass eine noch weitergehende Entspannung der Parkplatzsituation in Flacht möglich wird. In der vergangenen GR-Sitzung wurden unterschiedliche Entwürfe diskutiert und letzten Endes fand die Variante mit 36 entstehenden Parkplätzen eine einstimmige Mehrheit. Der Bürgermeister wurde ermächtigt und beauftragt, auf dieser Grundlage die öffentliche Ausschreibung der Arbeiten durchzuführen sowie nach entsprechender Angebotseinholung die Vergabe an den wirtschaftlichsten Bieter vorzunehmen. In der mit Gesamtkosten i.H.v. 220.000 € (brutto) geplanten Umgestaltung werden eine Zufahrt und eine Ausfahrt erstellt, sodass eine unkomplizierte Nutzung möglich ist. Darüber hinaus wurde beschlossen, dass die Parkflächen, die Einfassungen der Grünbereiche und der jeweiligen Zugangsbereiche zum Parkplatz mit dem identischen, vom Gemeinderat festgelegten, Pflasterbelag versehen werden, welcher auch im Zuge der Sanierung und Umgestaltung der Ortsdurchfahrt sowie der Plätze in der Ortsmitte zum Einsatz kommt. Dem Vorschlag der Verwaltung zur Errichtung von drei Fertiggaragen mit Kosten i.H.v. 40.000 € (brutto), die an die zahlreichen vorhandenen Interessenten vermietet würden sowie zu einem späteren Zeitpunkt als nachgewiesene Stellplätze für die Wohnungen in der Leonberger Straße 30 dienen können, hat der GR bei neun Ja-Stimmen und neun Nein-Stimmen bei Stimmengleichheit abgelehnt.

In gleicher Sitzung hat sich das Gremium mit deutlicher Mehrheit gegen die Installation digitaler Informationsstelen entlang der Ortsdurchfahrt ausgesprochen. Die Stelen, welche mithilfe geeigneter Bildschirme die Veröffentlichung von Informationen der Gemeindeverwaltung und den ortsansässigen Vereinen, Organisationen und Kirchen ermöglichen, waren an drei Standorten entlang der Ortsdurchfahrt in Flacht geplant. Trotz der momentanen Nichtrealisierung werden im Zuge der Baumaßnahme der Ortsdurchfahrt Flacht kostengünstige Leerrohre zur Stromversorgung der Informationsstelen mitverlegt, sodass für die Installation zu einem späteren Zeitpunkt keine Arbeiten im Fahrbahnbereich notwendig sind.

Neufassung der Marktsatzung
Mit drei Enthaltungen hat der GR die Neufassung der Marktsatzung der Gemeinde Weissach beschlossen. Die neue Satzung ersetzt die bestehende Marktsatzung von 1983 und bündelt darin die bislang separate Gebührensatzung und Wochenmarktordnung. Während beim dreimal jährlich stattfindenden Krämermarkt die Standgebühren von 1,25 € pro lfm. auf 2,00 € auf geringem Niveau angepasst werden, bleibt der Wochenmarkt für die Beschickter weiter gebührenfrei. Neu aufgenommen in die Marktsatzung wurde der Nikolausmarkt, welcher seit letztem Jahr durch die Gemeinde veranstaltete und organisiert wird. Hier wurde vom Gremium eine pauschale Standgebühr von 15 € sowie eine Stromkostenpauschale von 30 € für Stände, deren Strombedarf über die reine Beleuchtung hinausgeht, angesetzt. Stände am Nikolausmarkt, deren Zweck der Förderung der örtlichen Kindertageseinrichtungen und Schulen dienen, sind gebührenfrei.

Neue Satzung über die Entschädigung für ehrenamtliche Tätigkeit
Die Satzung über die Entschädigung für die ehrenamtlicher Tätigkeit regelt die Entschädigung von Gemeindebürgern bspw. bei deren Tätigkeit als Wahlhelferinnen und Wahlhelfern, soweit nicht sondergesetzliche Regelungen bestehen, wie bspw. für die Entschädigung der Angehörigen der Freiwilligen Feuerwehr. Die Sätze für die ehrenamtliche Entschädigung wurden seit 2009 nicht mehr verändert, weshalb der GR nun mit einer Gegenstimme und einer Enthaltung die Neufassung der Satzung und die Anpassung der Entschädigungssätze beschlossen hat. So erhalten Wahlhelfer zukünftig bspw. für die Mitarbeit bei einer Wahl 70 € anstatt 45 €. Gleichzeitig wurde der Förderkreis Kultur mit in die Satzung aufgenommen. Durch eine Änderung der Gemeindeordnung erhalten ehrenamtliche Mitglieder des Gemeinderats und seiner Ausschüsse für die Betreuung ihrer Kinder bis zum vollendeten 12. Lebensjahr oder für die notwendige Pflege von Familienangehörigen im häuslichen Bereich einen Auslagenersatz, sofern ihnen durch die Übernahme der ehrenamtlichen Tätigkeit Nachteile entstehen.

Die Aufwandsentschädigung für die Mitglieder des Gemeinderats wurden ebenfalls seit acht Jahren nicht mehr angepasst, weshalb die Verwaltung auch hier eine geringfügige Erhöhung der Aufwandsentschädigung bei gleichzeitiger Streichung der Jahrespauschale i.H.v. 50 € vorgeschlagen hatte. Die Bürgerliste und die Freien Wähler sprachen sich aufgrund der derzeitigen Haushaltssituation mehrheitlich gegen eine Erhöhung aus, währen die Unabhängige Liste mehrheitlich eine Erhöhung der Sitzungsgelder für angezeigt hielt.

Die Geschäftsordnungsanträge von Gemeinderätin Susanne Herrmann (45 € Sitzungsgeld, 50 € Jahrespauschale sowie 70 € Entschädigung für Klausurtagungen) und Gemeinderat Detlef Bausch (35 € Sitzungsgeld, 50 € Jahrespauschale sowie 70 € Entschädigung für Klausurtagungen) fanden keine Mehrheit. Auf Antrag von Gemeinderat Andreas Pröllochs hat der GR bei fünf Gegenstimmen und fünf Enthaltungen beschlossen, dass die Entschädigungssätze für Gemeinderäte nicht erhöht und somit die bisherigen Regelungen der alten Satzung beibehalten werden.