Neues aus dem Rathaus: Gemeinde Weissach

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Autor: Rimac, Katarina

Änderungen im Bauantragsverfahren in Baden-Württemberg

Artikel vom 31.01.2024

Durch eine Änderung der Landesbauordnung für Baden-Württemberg Ende des vergangenen Jahres ergeben sich nun ab Donnerstag, 01.02.2024 auch für die Bürgerinnen und Bürger des Landkreises Böblingen und somit auch für die Gemeinde Weissach Änderungen im Prozess der Bauantragstellung. Die wichtigsten Informationen haben wir nachfolgend für Sie zusammengestellt:

  • Alle Anträge (Bauantrag, Bauvoranfrage, Antrag auf Ausnahme, Abweichung, Befreiung etc.) sind ab sofort nicht mehr bei der Gemeinde Weissach, sondern direkt bei der unteren Baurechtsbehörde des Landkreises Böblingen (Landratsamt) einzureichen. Einreichungen über die Gemeinde müssen zukünftig abgewiesen werden.
  • Die eingereichten Anträge werden ausschließlich in digitaler Form entgegengenommen und verarbeitet. Anträge in Papierausfertigung werden zurückgewiesen. Für die Zusendung der Unterlagen soll folgendes E-Mail-Postfach des Landkreises Böblingen genutzt werden: bauantrag@lrabb.de.
  • Alle weiteren Verfahrensschritte des Baugenehmigungsverfahrens bleiben für Sie als Antragsteller/Antragstellerin unverändert.

Weitere Informationen sowie die entsprechenden Vordrucke zum digitalen Bauantrag finden Sie jeweils aktualisiert auf der Homepage des Landratsamtes Böblingen unter folgendem Link: www.lrabb.de/start/Service+_+Verwaltung/Bauen+und+Wohnen.html.

Auch wenn die Antragstellung künftig über das Landratsamt Böblingen erfolgen soll, bleibt die Gemeinde Weissach Ihr Ansprechpartner vor Ort für Fragen zum Thema Bauen. Wenden Sie sich daher gerne an unsere Kollegen im Sachgebiet Bauverwaltung. Für Rückfragen oder Anmerkungen steht Ihnen Sachgebietsleiter Herr Braun unter (07044) 9363-403 oder per Mail unter braun(@)weissach.de zur Verfügung.