Neues aus dem Rathaus: Gemeinde Weissach

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Neues aus dem Rathaus

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Autor: Corinna Lindauer

Beraten und Beschlossen: Finanz- und Verwaltungsausschuss (FVA) am 19.01.2022

Artikel vom 27.01.2022

Stand und Entwicklung der Geldanlagen der Gemeinde Weissach zum 31.12.2021

Die Verwaltung informierte in der vergangenen FVA-Sitzung über den Stand der Geldanlagen der Gemeinde Weissach zum 31.12.2021. Der Stand des bereits im Jahr 2012 abgeschlossenen Bausparvertrages beträgt rund 5,4 Mio. €. Daneben bestehen Termin- und Festgelder i.H.v. 36,7 Mio. €, die nach den Vorgaben der seit dem 01.01.2019 gültigen, und zum 01.02.2021 angepassten Anlagerichtlinie angelegt wurden. Die Anlagerichtlinie bildet den Rahmen, um das liquide Vermögen der Gemeinde unter Berücksichtigung der gesetzlichen Vorgaben anzulegen. Spekulative Anlagen werden von der Anlagerichtlinie gänzlich ausgeschlossen. Bei Geldanlagen wird auf eine ausreichende Streuung geachtet. Das angelegte Vermögen ist in 22 einzelne Geldanlagen bei acht verschiedenen Banken aufgeteilt. Die Laufzeiten variieren zwischen ein bis maximal sechs Jahren, sodass stets eine ausreichende Liquidität in der Gemeindekasse vorhanden ist. Aufgrund des noch überdurchschnittlich vorhandenen Geldvermögens der Gemeinde konnten trotz schwieriger Zinslage im Jahr 2021 Zinseinnahmen von rund 0,3 Mio. € erwirtschaftet werden. Die Zinseinnahmen stellen einen wesentlichen Finanzierungsanteil im Haushalt dar. Gemäß den Maßgaben des Gemeinderates werden seit März 2021 vorerst keine neuen Geldanlagen getätigt und das Geldvermögen auf dem Girokonto der Gemeinde belassen. Dafür fallen erhebliche Zahlungen von Verwahrentgelt an, da sich zwischenzeitlich rund 20 Mio. € auf dem Girokonto der Gemeinde befinden.

11.000 € uneinbringliche Forderungen im 2. Halbjahr 2021 niedergeschlagen

Der FVA hat in seiner Sitzung Kenntnis von den in der Zuständigkeit des Bürgermeisters und der Kämmerin durchgeführten Niederschlagungen des zweiten Halbjahres 2021 genommen. Die Niederschlagung bedeutet die Zurückstellung der Weiterverfolgung eines fälligen Anspruches, nicht den Verzicht auf den Anspruch selbst. Die niederzuschlagenden Fälle beinhalten im wesentlichen Sachverhalte, bei denen weitere Beitreibungsmaßnahmen im Verhältnis zum Forderungsbetrag unverhältnismäßig gewesen wären sowie offene Forderungen, deren Beitreibung aufgrund einer Restschuldbefreiungen im abgeschlossenen Insolvenzverfahren nicht mehr möglich sind. Im zweiten Halbjahr 2021 betrugen die Niederschlagungen insgesamt 11.059,61 €.