Neues aus dem Rathaus: Gemeinde Weissach

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Autor: <Gelöschter Benutzer>

Informationen zur Entschädigung bei Quarantäne, Tätigkeitsverbot & Kinderbetreuung

Artikel vom 11.10.2021

Das Sozialministerium Baden-Württemberg hat die wichtigsten Fragen und Antworten zu Entschädigungen bei Verdienstausfall wegen Absonderung (Quarantäne), Tätigkeitsverbot oder Kinderbetreuung nach § 56 Infektionsschutzgesetz (IfSG) zusammen gestellt, bspw:

  • Wo ist der Anspruch auf Entschädigung geregelt, wenn ich aufgrund meiner Quarantäne einen Verdienstausfall habe?
  • Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein?
  • Was gilt für Personen unter 18 Jahren?
  • Wie hoch ist die Entschädigung?
  • Wie gestaltet sich die Situation, wenn ich einen Verdienstausfall aufgrund Kinderbetreuung habe?
  • Unter welchen Voraussetzungen haben Eltern einen Anspruch auf Entschädigung?

Alle Fragen und Antworten des Sozialministeriums gibt es hier.

Die Anträge können über die Website www.ifsg-online.de gestellt werden. Auf dieser Webseite finden sich auch weitere nützliche Informationen zu Antragstellung und Entschädigungsleistungen. Zuständig sind die Regierungspräsidien.

Alle weiteren Informationen rund um das Corona-Virus finden Sie hier auf unserer Homepage.