Neues aus dem Rathaus: Gemeinde Weissach

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Neues aus dem Rathaus

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Autor: Corinna Lindauer

Beraten und Beschlossen: Gemeinderat (GR) am 26.07.2021

Artikel vom 05.08.2021

Wechsel im Gemeinderat: Christina Wiggenhauser scheidet aus und Dr. Angelika Brümmer rückt für BÜNDNIS 90/Die Grünen nach

Als Kind der Gemeinde ist Christina Wiggenhauser in Flacht aufgewachsen, hat den Kindergarten besucht und ist auch hier zur Schule gegangen. Mit nur 22 Jahren wurde Frau Wiggenhauser als jüngstes Mitglied des Gemeinderates 2019 mit einem Listenplatz von „Bündnis 90/Die Grünen“ erstmals in den GR gewählt. Das Motto Ihrer Fraktion „die Umwelt im Kopf, die Welt im Blick, die Freiheit im Herzen und Gerechtigkeit im Sinn“ lebte Frau Wiggenhauser zwei Jahre lang mit vollem Engagement. Im Juli hatte Frau Wiggenhauser den Antrag gestellt, sie von ihrem Ehrenamt zu entbinden, da sie sich im Rahmen ihres Studiums für längere Zeit im Ausland aufhalten wird. Bei Vorliegen eines wichtigen Grundes kann das Ausscheiden verlangt werden, was der GR bei Frau Wiggenhauser einstimmig feststellte. Bürgermeister Daniel Töpfer sowie die Fraktionsvorsitzenden würdigten das Engagement von Frau Wiggenhauser im Rahmen der letzten GR-Sitzung.

Anschließend stellte der Gemeinderat fest, dass bei Linda Herter, welche als nächste Ersatzbewerberin des Wahlvorschlags „Bündnis 90/Die Grünen, für die ausgeschiedenen Gemeinderätin Christina Wiggenhauser nachrücken würde, ein wichtiger Grund für das Ablehnen des Ehrenamtes vorliegt. Auch Linda Herter hat aufgrund eines im Rahmen ihres Studiums geplanten Auslandsaufenthaltes die Ablehnung des Ehrenamtes beantragt. Der GR hat diesem Antrag einstimmig entsprochen. Als nächste Ersatzbewerberin des Wahlvorschlags „Bündnis 90/Die Grünen“ hat der GR einstimmig Frau Dr. Angelika Brümmer bestätigt. Frau Dr. Brümmer wurde durch Ablegen des Eids von Bürgermeister Daniel Töpfer offiziell in ihr neues Amt verpflichtet.

Abschluss des Geschäftsjahres 2020 der Wohnbau Weissach GmbH

Der GR ist bei einer Enthaltung einstimmig der Empfehlung des Aufsichtsrates der Wohnbau Weissach GmbH (WWG) gefolgt, aufgrund des Prüfungsberichts der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft HABITAT Revisions- und Treuhandgesellschaft mbH für das Geschäftsjahr 2020 keine besonderen Maßnahmen zu treffen. Die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft hat im Zeitraum vom 10.05.2021 bis 21.05.2021 die gesetzliche Prüfung der WWG durchgeführt und im Ergebnis mit einem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk versehen.

Das Geschäftsjahr 2020 schloss mit einem Jahresfehlbetrag i.H.v. 62.392,08 € (Vorjahr: Jahresfehlbetrag i.H.v. 53.119,67 €) ab. Der ursprünglich geplante Jahresfehlbetrag i.H.v. 64.000 € konnte geringfügig unterschritten werden. Durch den Kauf der 44 Wohneinheiten von der Gemeinde Weissach haben sich die Umsatzerlöse aus der Hausbewirtschaftung erhöht. Dadurch erhöhten sich jedoch auch die Aufwendungen für Hausbewirtschaftung wie auch die Abschreibung für Wohnbauten. Auch die Umsatzerlöse aus Lieferungen und Leistungen wie auch die sonstigen betrieblichen Erträge verliefen positiver als geplant. Jedoch erhöhten sich auch der Personalaufwand wie auch die sonstigen betrieblichen Aufwendungen. Die Umsatzerlöse aus der Hausbewirtschaftung sind auf 573.464,79 € (Vorjahr: 343.289,46 €) angestiegen. Dies resultiert im Wesentlichen aus den zusätzlichen 44 Wohneinheiten. Bei den Umsatzerlösen aus anderen Lieferungen und Leistungen werden die Stromeinspeisevergütungen der Photovoltaikanlagen sowie die Energielieferung aus dem Holzhackschnitzelkraftwerk dargestellt. Diese betrugen im Geschäftsjahr insgesamt 170.143,12 € (Vorjahr: 167.769,28 €). Der Bilanzverlust 2020 i.H.v. 8.089.626,65 € (Vorjahr: 8.027.234,57 €) soll vorgetragen werden. Die Bilanzsumme der Gesellschaft hat sich von 8.688.939,70 € im Vorjahr auf nun 13.596.084,61 € erhöht. Das Eigenkapital ist im Wesentlichen aufgrund der Zuführung zur Kapitalrücklage um 3.510.151,92 € auf 11.252.917,35 € gestiegen. Die Eigenkapitalquote beträgt 82,77 % und bewegt sich weiterhin auf hohem Niveau (Vorjahr: 89,11 %).

Für den Neubau des Sechsfamilienhauses in der Talstraße 23 sowie für die Zwischenfinanzierung des 14-Familien-Wohnhauses in der Flachter Straße 5 wurden im Jahr 2020 Fremdkapital i.H.v. 1.273.420,00 € aufgenommen. Dem Jahresabschluss zum 31.12.2020, den Bilanzverlust für das Geschäftsjahr 2020 i.H.v. 8.089.626,65 € vorzutragen und dem Lagebericht zum Geschäftsjahr 2020 hat der GR ebenfalls bei einer Enthaltung zugestimmt. Der GR nahm darüber hinaus den Bericht des Aufsichtsrates zum Geschäftsjahr 2020 zur Kenntnis und erteilte der Geschäftsführung und dem Aufsichtsrat nach § 7 Abs. 5 e) des Gesellschaftsvertrages bei einer Enthaltung, sonst Ja-Stimmen, die Entlastung.

Gemeindewahlausschuss für den Bürgerentscheid gegen den Aufstellungsbeschluss zum Bebauungsplan des Wohngebiets „Am Graben“ am 26.09.2021 gebildet

Der GR hat den Verwaltungsvorschlag zur Besetzung des Gemeindewahlausschusses (GWA) zur Durchführung des Bürgerentscheides einstimmig gebilligt. Der GWA ist als zentrales Leitungsorgan auf Gemeindeebene für die Durchführung des Bürgerentscheides und für die Feststellung des Abstimmungsergebnisses zuständig. Vorsitzender ist Kraft Amtes der Bürgermeister. Die weiteren zwei Beisitzer sowie Stellvertreter in gleicher Zahl werden vom GR gewählt. Weiter hat der GR die Information für die Bevölkerung festgelegt. Mit der Durchführung eines Bürgerentscheides geht die Verantwortung für die Sachentscheidung auf die Bürgerschaft über. Da diese Verantwortung nur getragen werden kann, wenn die Bürgerschaft die für die Entscheidung maßgebenden, sich aus der Gesamtsituation ergebenden Gesichtspunkte kennt, muss den Bürgern sowohl die Pro- als auch die Contra-Seite innerhalb der Gemeindeorgane dargelegt werden. Dies erfolgt im Rahmen eines Sonderveröffentlichung im Amtsblatt der Gemeinde Weissach in der KW 35 mit Erscheinungsdatum 01.09.2021. Im Rahmen dieser Sonderveröffentlichung bekommen die Gemeindeorgane (Bürgermeister und jede Fraktion) sowie die Vertrauenspersonen jeweils eine Seite zur Darlegung der jeweiligen Sichtweisen und Argumente zum Neubaugebiet „Am Graben“.

Vergaben im Rahmen der Erweiterung der Kläranlage Weissach beschlossen

Einstimmig hat der GR die Vergaben i.H.v. 964.171 € für Erd- und Rohbauarbeiten an die Firma Bramm Bau GmbH, i.H.v. 67.007 € für Estrich und Fliesenarbeiten an die Firma Von Au- Gehrung Fliesen GmbH und i.H.v. 466.296 € für die Elektrotechnische Ausrüstung an die Firma Wittinger GmbH vergeben. Die Vergaben für die Abbrucharbeiten, die Maschinentechnische Ausrüstung sowie Außentüren und Fenster konnten leider nicht getätigt werden, da diese Ausschreibungen mit keinem oder keinem annehmbaren Ergebnis abgeschlossen hatten. Der GR hat dafür die Beauftragung erteilt diese Gewerke erneut beschränkt auszuschreiben.

Hofsanierung des Gewerbegrundstücks in der Jahnstraße 3/1 beschlossen 

Die Gemeinde Weissach ist Eigentümerin des Gewerbeareals Jahnstraße 3, das seit vielen Jahren an einen örtlichen Gewerbebetrieb verpachtet ist. Die dort befindliche Hoffläche war sanierungsbedürftig. Für die Durchführung der Sanierung war zunächst eine beschränkte Ausschreibung notwendig. Hierzu sind bei der Gemeinde zwei Angebote abgegeben worden. Erfreulicherweise befanden sich beide Angebote unterhalb der eingeplanten Haushaltsmittel i.H.v. 160.000 €. Der GR beauftragte einstimmig den wirtschaftlichsten Anbieter, die Firma Kohler Straßen-Tiefbau GmbH & Co. KG aus Ditzingen mit einer Angebotssumme i.H.v. 101.215 € mit der Hofsanierung. Die Tiefbauarbeiten werden von Mitte August bis Mitte September durchgeführt.

Vereinbarung zur Rehwildbewirtschaftung ohne behördlichen Abschlussplan (RobA) für die Jagdbögen Weissach Nord, Weissach Süd und Flacht beschlossen

Der GR hat als Vertreter der Jagdgenossenschaft die Vereinbarungen zur Rehwildbewirtschaftung ohne behördlichen Abschussplan (RobA) der drei Weissacher Jagdbögen für die Jagdjahre 2021 bis 2024 einstimmig beschlossen. Diese vom Jagdrecht geforderten Vereinbarungen zwischen Verpächter und Pächter legen im Wesentlichen fest, wie viel Rehwild pro Jagdjahr und Jagdbogen von den Jagdausübungsberechtigten erlegt werden soll. Ziel dabei ist es, die Wildtierpopulation so zu regulieren, dass sich der Baumbestand natürlich verjüngen kann. Ein Indikator kann dabei der Wildverbiss an heranwachsenden Bäumen sein, der durch Fachleute der Unteren Jagdbehörde des Landratsamtes in regelmäßigen Abständen begutachtet wird. Die Zielvereinbarungen wurden in Kooperation mit dem Forstrevierleiter, Herr Neumann sowie mit Beteiligung der Jagdpächter erarbeitet. Flankiert werden diese mit Leitbildern, welche dazu beitragen sollen, Konflikte zwischen allen Waldnutzern zu reduzieren.

Windpark Aalen-Westhausen GmbH – Feststellung des Jahresabschlusses 2020

Das Gremium hat dem Jahresabschluss 2020 der EnBW Windpark Aalen-Waldhausen GmbH, an der die Gemeinde Weissach seit November 2019 mit 1,5 % beteiligt ist, einstimmig zugestimmt. Die fünf Windenergieanlagen des Parks haben im abgelaufenen Geschäftsjahr rund 40.500 MWh nachhaltig produzierten Strom ins Netz eingespeist und so einen wichtigen Beitrag zum Klimaschutz geleistet. Auch aus wirtschaftlicher Sicht verlief das Geschäftsjahr erfreulich. Die Gesellschaft erwirtschaftete einen Gewinn nach Steuern von rund 135.000 €, welcher an die Gesellschafter ausgeschüttet wurde. In Kombination mit der jährlichen Kapitalrückführung wurde an die Gemeinde Weissach so insgesamt ein Betrag i.H.v. 33.430 € ausgeschüttet.

Gemeinderat nimmt Spenden von rund 21.000 € an

Der GR hat jeweils vier Sach- und Geldspenden einstimmig angenommen: Eine Sachspende der Firma B&M Distribution GmbH für die kostenfreie Lieferung von Masken und Kinderbüchern für die Kindertagesstätten, sowie Sachspenden von Privatpersonen über Kinderbücher für das Kinder- und Familienzentrum Villa Kunterbunt sowie einem Billardtisch für das Schülercafé. Zwei Geldspenden mit rund 17.500 € gingen vom Trinkwasserwald e.V. für Anpflanzungen im Gemeindewald ein. Das Kinderhaus Regenbogen erhielt eine Geldspende i.H.v. 250 € von der Stiftung Bildung und Soziales der Sparda Bank Baden-Württemberg. Für die Willkommensgeschenke für Neugeborene in der Gemeinde Weissach hat die Gemeinde eine Privatspende von 50 € erhalten. Die Gemeinde Weissach bedankt sich an dieser Stelle sehr herzlich für die Spenden.

Neufassung der Benutzungs- und Gebührensatzung über den Besuch der Kindertageseinrichtungen und der Schulkindbetreuung der Gemeinde Weissach zum 01.09.2021

Der GR hatte bereits in seiner Sitzung am 14.06.2021 gleich mehrere einstimmige Beschlüsse zur Weiterentwicklung der Kindertageseinrichtungen gefasst, welche in der Neufassung der Satzung über den Besuch der Kindertageseinrichtungen und Schulkindbetreuung zur Umsetzung kommen. Die Neufassung der Satzung beinhaltet eine Gebührenanpassung zum 01.09.2021 i.H.v. 3 v.H. Die Erhöhung im Bereich Kindergarten für den Betreuungsumfang von 40 Wochenstunden wird ausgesetzt, um den dort bestehenden Kostensprung sukzessive abzumildern. Die Betreuungsgebühren sind mathematisch gerundet. Weiter wurde die Systematik der TAKKI-Gebühren angepasst. Dies erfolgt auf Wunsch des Tagespflegevereins, um die Gebührensystematik an die Struktur der Kommunen im Umkreis anzupassen, so soll eine transparentere und nachvollziehbare Abrechnung verfolgt werden. Weiter enthält die Neufassung der Satzung eine Gebührenreduzierung um 50 v.H. in Anknüpfung eines Leistungsbescheides einer Transferleistung. Und die Aufnahme eines Modellprojektes mit flexiblen Zubuchoptionen im Kindergarten Wehrkirchbereich. Die Modellphase soll dort für ein Jahr erprobt und evaluiert werden.

Die grundsätzliche Vorgehensweise zum Umgang mit dem Betreuungsumfang „35 Wochenstunden und Mittagessen“ wird erneut in einer Arbeitsgruppe, voraussichtlich im September erarbeitet. Die Umsetzung einer möglichen Lösung daraus ist zum 01.01.2022 mit der geplanten Einführung der neuen KiTa-Software realistisch.

Die Bekanntmachung des Satzungstextes finden Sie in diesem Amtsblatt sowie die Satzung unter www.weissach.de/Ortsrecht.

Bildungsstätten und Kindertageseinrichtungen werden mit Raumluftanlagen und CO2-Ampeln ausgestattet 

Nach einer intensiven Debatte hat sich der GR, bei einer Gegenstimme, auf das weitere Vorgehen zu Corona-Schutzmaßnahmen in Kindertagesstätten, Kindergärten und Schulen geeinigt. Gemeinsam wurde der Wille bekräftigt, die Kinder in Weissach und Flacht bestmöglich vor einer Infektion zu schützen. Um noch eine Realisierung zu Beginn des neuen Schuljahres zu erreichen, wurde eine Pilotphase mit mobilen Luftreinigern und einem Abluftsystem des Max-Planck-Instituts beschlossen. So sollen unterschiedliche Geräte noch in den Sommerferien getestet werden mit anschließender Evaluierung der Ergebnisse. Zusätzlich dazu sollen sogenannte CO2-Ampeln beschafft werden. Diese messen die Konzentration des Kohlenstoffdioxids in der Luft und geben ein Signal, ab wann gelüftet werden soll. Da die Virenlast in einem Raum mit der CO2-Konzentration korreliert, sind diese Geräte effektive Warnmelder für den richtigen Lüftungszeitpunkt. Denn mobile Luftreiniger können das Stoßlüften nicht ersetzen, sondern nur ergänzen und die Häufigkeit vermindern.