Impressum des Mitteilungsblatts der Gemeinde Weissach
Herausgeber:
Gemeinde Weissach, Bürgermeister Jens Millow (verantwortlich)
Redaktion des Amtsblatts
Rathausplatz 1, 71287 Weissach
Redaktion:
Vorzimmer Hauptamt, Zimmer 2.05 (1.OG)
(07044) 9363-201
(07044) 9363-44
mitteilungsblatt(@)weissach.de
Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung am 13.12.2021 das aktuelle Redaktionsstatut für das Amtsblatt der Gemeinde Weissach beschlossen. Es steht Ihnen hier zum Download zur Verfügung.
Häufige Fragen
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Kontakt:
NUSSBAUM MEDIEN Weil der Stadt GmbH & Co. KG
Merklinger Str. 20, 71263 Weil der Stadt
Tel.: 07033 69240
Geschäftszeiten:
Montag + Donnerstag 7.30 – 17.00 Uhr
Dienstag + Mittwoch 7.30 – 18.00 Uhr
Freitag 7.30 – 15.00 Uhr
jeweils durchgehend
Aktuelle Ausgaben des Amtsblattes liegen auch im Bürgerbüro des Rathauses zum Mitnehmen aus.
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NUSSBAUM MEDIEN
Weil der Stadt GmbH & Co. KG
Merklinger Straße 20
71263 Weil der Stadt
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Telefon 07033 525-0
Telefax 07033 525370
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Frau Mürle Vorzimmer der Hauptamtsleitung, Zimmer 2.05 (1.OG)
(07044) 9363-201
(07044) 9363-44
mitteilungsblatt(@)weissach.de.
Beraten & Beschlossen: Technischer Ausschuss (TA) am 16.07.2018
Baugesuche
Für folgende Bauvorhaben hat der TA sein Einvernehmen erteilt bzw. in Aussicht gestellt:
- Talstraße 23, Flst. 741/1 – Neubau eines Mehrfamilienhauses mit sechs Wohneinheiten
- Hindenburgstraße 19, Flst. 934/2 – Umbau, Anbau und Modernisierung des bestehenden Mehrfamilienhauses mit Neubau einer Doppelgarage
- Bachstraße 42/1, Flst. 63/6 – Bauvoranfrage: Anbau eines Technikraums
- Lilienweg 20 und 22, Flst. 3761/1 und 3762/1 – Anbau einer barrierefreien Garage mit Außenaufzug und Verlängerung der Balkone
- Löchleswiesen, Flst. 4879 – Erstellen eines Wildbienenhauses als Schauobjekt für Schul- und Kindergartenkinder und kleiner Geräteanbau
Für folgende Bauvorhaben hat der TA sein Einvernehmen mit Maßgaben in Aussicht gestellt:
- Eberdinger Straße 47, Flst. 1052 und 1052/1 – Bauvoranfrage: Anbau einer Doppelhaushälfte an das bestehende Gebäude und Erstellen eines weiteren Doppelhauses mit einer Garage, Maßgaben: Sämtliche erforderlichen Dienstbarkeiten, Überfahrtsrechte und Baulasten sind auf den jeweiligen Grundstücken eingetragen und die Erschließung über die Theodor-Heuss-Straße wird auf mind. 3,50 m aufgeweitet
Für folgende Bauvorhaben hat der TA sein Einvernehmen versagt:
- Hauptstraße 12, Flst. 105/3 – Nutzungsänderung der Garage als Erweiterung des bestehenden Gastraumes
- Eichenstraße 1, Flst. 4661/4 – Bauvoranfrage: Neubau eines Einfamilienhauses mit Garage