Kämmerei: Gemeinde Weissach

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Kämmerei

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Aktuelles aus der Kämmerei

Der Gemeinderat hat den Haushaltsplan und die Haushaltssatzung für 2022 verabschiedet.

Haushaltsreden 2022

In ihren Haushaltsreden erklären die vier Fraktionen, welche Schwerpunkte sie im aktuellen Haushaltsjahr setzen: was ist ihnen besonders wichtig? Wofür wollen sie das Geld in Weissach und Flacht ausgeben?

Haushaltsplan 2022

Mit der öffentlichen Auslegung der Haushaltssatzung und des Wirtschaftsplans des Eigenbetriebs Wasserversorgung hat der Haushaltsplan 2022 seine Rechtsgültigkeit erlangt.

Sie können den Haushaltsplan hier abrufen.

Für den schnellen Blick finden Sie die wichtigsten Zahlen und Fakten zum aktuellen Haushalt hier.

Haushaltsrede von Bürgermeister Daniel Töpfer

Sehr geehrte Damen und Herren Gemeinderäte,
liebe Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter,
meine sehr geehrten Damen und Herren,

„in diesem Jahr war vieles anders“, so habe ich meine letzte Haushaltsrede begonnen und gehofft, dass es der letzte Corona-Haushalt wird. Für 2022 darf ich feststellen: „in diesem Jahr ist weiterhin vieles anders“ und das sogar noch mit einer Steigerung. Die anhaltende Corona-Pandemie sorgt nicht nur dafür, dass unsere geschätzte Kämmerin heute leider nicht dabei sein kann und wir seit Jahresbeginn im Rathaus Quarantäne bedingt maximal mit der Hälfte der Beschäftigten auskommen mussten, sondern auch dafür, dass viele Bereiche unseres Alltags weiterhin von besonderer Achtsamkeit, Rücksichtnahme und Distanz geprägt sind. Und ebenso dafür, dass die Kommune zusätzliche Haushaltsmittel zur Pandemiebekämpfung benötigt.

Seit dem 24. Februar erleben wir mit dem abscheulichen russischen Überfall auf die Ukraine einen Krieg in Europa, der vermutlich die größte Flüchtlingswelle seit dem Zweiten Weltkrieg ausgelöst hat. Im Landkreis Böblingen stellen wir uns bereits seit einigen Wochen darauf ein, eine ähnlich hohe Anzahl an Menschen unterzubringen und zu versorgen, wie es bereits 2015 der Fall war. In Weissach sind wir darauf sehr gut vorbereitet und haben durch die klugen Neubauten der letzten Jahre genügend Aufnahmekapazitäten.

Und unter diesen besonderen Voraussetzungen der vergangenen Monate ist auch der Haushaltsplan für das laufende Jahr entstanden, den die Kämmerei in kürzester Zeit unter Hochdruck erarbeitet hat.

Meine sehr geehrte Damen und Herren,

Produkte, Budgetierungen und Liquiditätsbetrachtung sind für unsere Gemeinderäte zur Verabschiedung unseres dritten doppischen Haushaltes keine haushalterischen Fremdbegriffe mehr, sondern in Fleisch und Blut übergegangen. Die Vergleichbarkeit ist aufgrund der Datengrundlage mit den Ansätzen aus 2021 und dem Rechnungsergebnis des Jahres 2020 nun wieder gegeben und bietet gute Orientierung. Aus den bisher gemachten Erfahrungen haben wir von der Verwaltung aus weitere Verfeinerungen von Budgets eingearbeitet und setzen kontinuierlich Prozess- und Ablaufverbesserungen um.

Wie ist es also um den Haushalt 2022 bestellt? Wir verabschieden heute für das laufende Haushaltsjahr ein ordentliches Ergebnis, das weiterhin mit einem fetten Minus gekennzeichnet ist. Der Gesamtergebnishaushalt ist durchweg negativ und wird sich nach unseren Prognosen auch in der mittelfristigen Finanzplanung bis 2025 nicht ins Positive wenden. Wir rechnen mit einem Defizit am Jahresende i.H.v. 1,68 Mio. €. So schaffen wir es auch im Jahr 2022 nicht im Ansatz, die laufenden Aufwendungen mit den laufenden Erträgen zu erwirtschaften. Das Fazit ist deshalb wie in den letzten Jahren zumindest für uns in der Verwaltung glasklar: Die Gemeinde lebt ausschließlich von ihrer Substanz! Das funktioniert allerdings nur noch wenige Jahre auf Grundlage der vorhandenen Gewerbesteuerpolster, bis die Liquidität bei unverändertem Kurs auf Null absinkt.

Nun haben Sie vielleicht die Zahlen der Vorjahre im Gedächtnis und auf den ersten Blick erscheint das Ergebnis mathematisch und zahlenmäßig auch deutlich besser als 2021 und 2020. Allerdings ist das ein Trugschluss, da allein die Tatsache, dass die Gemeinde aus dem Finanzausgleich in 2022 mehr Zuweisungen erhält und weniger Umlagen zu entrichten hat, zu diesem Ergebnis führt. Eigene Kraftanstrengungen sind Fehlanzeige.

Unveränderte Belastung erfährt der Haushalt durch das hohe und teure Infrastrukturvermögen der Gemeinde in beiden Ortsteilen sowie die seinerzeit baulich viel zu hoch gelegten Standards. Das rächt sich seit einigen Jahren bitterlich in steigenden Unterhaltungsaufwendungen, die in den nächsten Jahren unaufhaltsam und sprunghaft spürbar weiter steigen werden. Die Detailuntersuchungen der Dachflächen, die künftig eine Photovoltaikanlage tragen sollen, werden vermutlich die ersten Augen öffnen.

Mit der Umstellung auf die Doppik hat die Begrifflichkeit der „intergenerativen Gerechtigkeit“ Einzug in das kommunale Sprachrepertoire gefunden, das mir persönlich sehr am Herzen liegt. Das bedeutet nichts anderes, als dass die Gemeinde für ihre stetige Aufgabenerfüllung Erträge und Aufwendungen zwingend in Einklang bringen muss, um nachfolgende Generationen nicht über Gebühr mit vorangegangenen Entscheidungen zu belasten. Diese Vorgabe werden wir, so ist es kommunalpolitischer Mehrheitswille, wie im Jahr 2020 und im Jahr 2021 auch im laufenden Jahr nicht erfüllen können.

Eine nachhaltige Verbesserung der Haushaltssituation, die unsere Kämmerin gebetsmühlenartig einfordert, wird in den nächsten Jahren die Leitmaxime für die Kommune sein. Kommunalpolitische Wunschprojekte und neue Freiwilligkeitsleistungen werden am Ende an der Genehmigungsfähigkeit scheitern. Große Einnahmeverbesser-ungen sind ebenso wenig in Sicht wie bewusste Ausgabensenkungen. Im Gegenteil: unterjährig kommen erfahrungsgemäß weitere und teure kommunalpolitisch gewollte Sonderprojekte hinzu, ohne dass jedoch Deckungsvorschläge dazu beigesteuert werden. Das liegt jedoch in der Steuerungsfunktion und Verantwortung des obersten Organs der Gemeinde: Dem Gemeinderat, dessen Königsdisziplin im Haushalt liegt. Einzig unerwartet steigende Gewerbesteuereinnahmen könnten das strukturelle Defizit eine Zeit lang kaschieren.

Die Diskussionen zur Priorisierung originärer kommunaler Aufgaben und Maßnahmen muss in den nächsten Jahren geschärft und konstruktiver werden. Hier sehe ich unseren Gemeinderat in der Pflicht, diese Steuerungsfunktion und Verantwortung gegenüber der Gemeinde wahrzunehmen, die in den „fetten Jahren“ bekanntlich weitgehend abhanden-gekommen ist.

Im Rahmen der Haushaltsklausurtagung haben wir zur Konsolidierung u.a. vorge-schlagen, dem Haushalt flächendeckend über alle Budgets eine Sparrunde zu verordnen und die Ausgabeansätze, die von der Gemeinde gesteuert werden können, um 20 % zu kürzen – dies wurde von allen Fraktionen unterstützt, wofür ich dankbar bin. Dies werden wir im Alltag und im Gemeindeleben spüren und es bedeutet Einschnitte, die in den vergangenen Jahren gleichermaßen vorhanden waren und erfreulicherweise in weiten Teilen gänzlich unbemerkt blieben.

Im Bereich der Gebäudeunterhaltung und -bewirtschaftung müssen wir auch im Jahr 2022 und den folgenden Jahren mit steigenden Aufwendungen rechnen, um unsere Gebäude energetisch „fit“ und möglichst klimaneutral zu machen. Diese Aufgabe wurde bereits 2020 angegangen und wird in Zusammenarbeit mit unserem Klimaschutz-manager forciert vorangetrieben. In diesem Jahr steht bspw. der Austausch der alten Ölheizung in den KiTas Wehrkirchbereich und Regenbogen an. Trotz aller bevor-stehenden Modernisierungsmaßnahmen und Neubauten von kommunalen Photovoltaikanlagen werden die deutlich gestiegenen Energiekosten sich auch in Weissach und Flacht schmerzhaft bemerkbar machen.

Kein Geheimnis sind die weiterhin konservativ geplanten Gewerbesteuererträge. Unter Berücksichtigung der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung und Vorjahreswerte rechnen wir mit einem leicht verbesserten Ergebnis mit 1,5 Mio. €. In diesem Jahr wird Weissach, wie schon vor zwei Jahren prognostiziert, erstmals eine Schlüsselzuweisung vom Land nach mangelnder Steuerkraft durch die massiv eingebrochene Gewerbesteuer im Jahr 2020 erhalten. Dieses Niveau, das für viele umliegenden Kommunen seit Jahrzehnten Standard ist, stellt ein weiteres Indiz dafür dar, dass die goldenen Jahre in unserer Gemeinde endgültig vorbei sind. Die Zuweisung im laufenden Jahr beträgt knapp 2 Mio. € und in den Folgejahren jeweils rund 1,5 Mio. €.

Meine sehr geehrten Damen und Herren,

in Krisenzeiten antizyklisch zu agieren war unsere Prämisse, mit der wir in das Jahr 2021 gestartet sind. Was war richtig, aufgrund der Corona-Pandemie nicht vorschnell Projekte zu stoppen oder in den Stagnationsmodus zu verfallen. Gleichermaßen ist es wichtig und der Anspruch der Verwaltung, begonnene Projekte zum Abschluss zu bringen. In diesem Jahr beginnen wir deshalb keine neuen Projekte, sondern schließen sehr viel Begonnenes ab. Dazu zählt bspw.:

  • der 2. Bauabschnitt der Kläranlage mit Baukosten i.H.v. 7,2 Mio. €
  • die Erschließung des Gewerbegebiets „Neuenbühl III“ in Flacht mit rund 4,38 Mio. €. Voraussichtlich ab Sommer beginnt die Grundstücksvermarktung
  • die Sanierung der Friedhof- und Brunnenstraße sowie der Bergstraße wird voraussichtlich im Mai fertiggestellt, die Baukosten hierfür betragen in Summe gute 1,92 Mio. € inkl. des kommunalpolitisch gewünschten Brunnens in der Bergstraße, der mit Herstellungskosten über 100.000 € und künftigen Betriebskosten spürbar zu Buche schlagen wird
  • der barrierefreie Ausbau der Bushaltestelle in der Bachstraße für rund 215.000 € wird Anfang April abgeschlossen sein, nachdem der Landkreis die Bachstraße in diesem Abschnitt kurzfristig sanieren wird
  • die Sanierung der Strudelbachverdolung im Ortsteil Flacht steht in den Startlöchern und ist mit 1,16 Mio. € veranschlagt
  • die Treppenanlage zwischen Eichen- und Bahnhofstraße wird ebenfalls vor der Sommerpause fertiggestellt. Die Gemeinde investiert hier rund 550.000 €

Das nächste Großprojekt mit einem Budget von vermutlich mehr als 10 Mio. € wird die Umgestaltung der Ortsmitte Weissach sein. Voraussetzung dafür ist das Erarbeiten eines Konzeptes zur Kanalertüchtigung und zum Umgang mit den Wassermassen in den beiden Ortslagen. Hier stagnierten die Arbeiten seit dem Jahr 2011 und wurden in mühsamer und zeitintensiver Aufarbeitung in den letzten Jahren vom Ortsbauamt bewältigt. Die Fertigstellung des beim Büro Wald+Corbe beauftragen Starkregenrisikomanagements wurde bereits angekündigt, sodass vermutlich im Sommer ein Grundsatzbeschluss im Gemeinderat dazu gefasst werden kann. Schon 2011 betrugen die prognostizierten Investitionsaufwendungen rund 12 Mio. €, mehr als zehn Jahre später vermute ich, dass wir inzwischen von rund 20 Mio. € sprechen, sodass das Ausmaß dieses Projektes und die zugehöriger Zeitschiene schnell zu erahnen ist.

Meine sehr verehrten Damen und Herren, liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger,

in etwas mehr als drei Monaten sind Sie aufgerufen, den Bürgermeister oder die Bürgermeisterin der Gemeinde Weissach zu wählen. Beim nächsten Tagesordnungspunkt werden wir heute Abend darüber beraten. Es ist „guter Brauch“, dass der Amtsinhaber vorher Klarheit über die eigenen Pläne schafft. Das möchte ich heute tun.

Um es kurz zu machen: Der heute zu beschließende Haushalt wird mein letzter Haushalt für die Gemeinde Weissach sein. Ich werde im Sommer nicht erneut als Bürgermeister der Gemeinde Weissach kandidieren. Die Frage einer erneuten Kandidatur ist schon im Zuge meiner Bewerbung in Esslingen Thema gewesen. Und damals wie heute gilt: 2014 bin ich bei meiner Vorstellung hier in der Strudelbachhalle an diesem Rednerpult mit konkreten Zielen angetreten und der Zusage, mich an meinen Taten messen zu lassen.

Meine Wahlbroschüre habe ich heute Nachmittag nochmal durchgeblättert, musste über so manches Foto schmunzeln und darf feststellen, dass es in den letzten Jahren gut gelungen ist, die Handlungsfähigkeit der Gemeinde wieder herzustellen, trotz wachsender Aufgaben neue Impulse zu setzen und dabei die Haushaltskonsolidierung voranzutreiben. Nun ist heute nicht der Tag, um Bilanz zu ziehen. Aber man kann festhalten: Das ist uns gemeinsam gelungen!

2014 betrug das strukturelle Defizit der Gemeinde mehr als minus 9 Mio. €. Heute sind wir bei unter 2 Mio. € angekommen und haben viele teure Projekte abgewickelt und gleichzeitig nachhaltige Einsparungen für das Allgemeinwohl umgesetzt, auch wenn beim Ergebnishaushalt die schwarze Null noch nicht ganz erreicht ist.

2015 haben wir alle Geschäftsführer der damaligen KommBau Weissach GmbH abberufen, eine mehrere Jahre andauernde intensive und beherzte Diskussion über die Rekommunalisierung der heutigen Wohnbau Weissach GmbH geführt und seit letztem Jahr hauptamtlich beschäftigtes Personal und so viele Neubauten wie es seit der Gesellschaftsgründung nicht gegeben hat. Und keine Spielereien mehr, sondern einzig und allein Wohnraum auf der eigenen Gemarkung für den eigenen Bedarf.

2014 gab es noch keine Beteiligungen der Gemeinde: Heute sind wir stolzer Anteilseigner an einem Windpark, mehreren Solarparks, dem Netz der EnBW im Wert von mehr als 4 Mio. € und zahlreichen weiteren Beteiligungen, um die Energiewende nicht nur voranzubringen, sondern ganz konkret vor Ort mitzugestalten.

2014 war die Digitalisierung ein eher fernes Thema am Horizont. Heute können Bürgerinnen und Bürger im Landesvergleich überdurchschnittlich viele Anliegen bei der Gemeinde online erledigen und sich über digitale Beteiligungsplattformen bei Fragen der Gemeindeentwicklung einbringen.

2014 gab es zahlreiche Aufgaben - von der Erweiterung der Gemeinschaftsschule, der Flüchtlings- und Obdachlosenunterbringung, der Sanierung des Teilorts Flacht, der Bauhofmodernisierung bis hin zur Neuaufstellung der KiTa-Landschaft. Und mindestens genauso viele gute weitere Ideen.

Das alles ist nicht mein Verdienst, sondern eine Gemeinschaftsleistung von Gemeinderat, einer schlagkräftigen und innovativen Verwaltung und allen voran der engagierten Bürgerschaft.

Ich bin überzeugt davon, dass sich Dinge gemeinsam verändern lassen. Und überzeugt davon, dass sich die Veränderung immer lohnt, auch wenn der Ausgang am Anfang meist noch offen ist. Veränderung ist auch das Stichwort für mich persönlich. Wenn man für ein öffentliches Amt kandidiert, skizziert man eine Vorstellung dessen, was man gemeinsam erreichen will. Man entwickelt Ideen und formuliert Ziele. Die Ziele, für die ich angetreten bin, sind umgesetzt – auch wenn eine Gemeinde natürlich nie fertig ist. Deshalb ist für mich im Herbst dieses Jahres der Zeitpunkt gekommen, mich neuen Herausforderungen zu stellen.

So ist das Jahr 2022 für die Gemeinde Weissach in mehrfacher Hinsicht ein großes Veränderungsjahr und wird noch so manche Überraschung bereithalten. Vor allem dem Gemeinderat obliegt es, aus diesem Veränderungsjahr etwas Gutes zu machen.

Ein großer und herzlicher Dank gilt abschließend meinen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern, die mit großem Engagement alles dafür zu tun, das „Schiff“ Gemeindeverwaltung auf Kurs zu halten. Und dass die See in Weissach traditionell sehr rau und oft auch stürmisch ist, ist für uns alle kein Geheimnis.

Mit dem vorliegenden Haushalt steht ein solides und für die Fahrstrecke zum nächsten Hafen geeignetes Schiff bereit.

Herzlichen Dank!

Haushaltsrede der Fraktion Bürgerliste

Andreas Pröllochs (Fraktionsvorsitzender)

Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger,

mit dem Haushalt legen wir das Fundament und den Rahmen für den Mitteleinsatz für das jeweilige Haushaltsjahr. Weissach kommt aus einer Zeit, die durch hohe Gewerbesteuereinnahmen geprägt war. Hieraus hat sich eine sehr gute Infrastruktur entwickelt. Mit dieser Entwicklung einhergehend waren allerdings auch die Kosten in vielen Bereichen deutlich angestiegen. Parallel haben sich die Einnahmen in den letzten Jahren stetig und spürbar verringert. Ein ausgeglichener Haushalt konnte zunehmend nur noch mit Hilfe von immer größeren Entnahmen aus den Rücklagen dargestellt werden. Der Gemeinderat und die Verwaltung haben sich in den letzten Jahren der Verantwortung und Aufgabe gestellt, dieser Entwicklung entgegenzuwirken.

Viele Maßnahmen wurden bereits ergriffen, um das strukturelle Defizit zu verringern, doch nicht alle getroffenen Maßnahmen stoßen auf Verständnis. Weitere Stellschrauben sind nur noch begrenzt vorhanden.

Die in den vergangenen Jahren im Bereich der Haushaltskonsolidierung getroffenen Maßnahmen durch Reduzierung der Freiwilligkeitsleistungen, einhergehend mit einer schrittweisen Erhöhung von verschiedenen Gebühren auf ein Niveau von Gemeinden mit vergleichbarer Größe und Struktur sowie die Anhebung der Hebesätze im Bereich der Gewerbe- und Grundsteuer, zeigen eine spürbare Wirkung. Das strukturelle Defizit konnte in etwa halbiert werden. In vielen Bereichen bedeutet dies eine verkraftbare Erhöhung für den Einzelnen, jedoch in Summe einen wichtigen und notwendigen Beitrag zur Entlastung des Haushalts. Bei der unumgänglichen Weiterentwicklung der Gebühren und Modellstruktur im Bereich der Kindertagesbetreuung und Schulkindbetreuung, die in 2021 stufenweise umgesetzt wurde, zeigte sich in den Reaktionen verschiedener Eltern, wie sensibel Erhöhungen im familiären Bereich wahrgenommen werden. Für viele Gemeindeleistungen, die im Rahmen der Pflichtaufgaben einer Kommune erfüllt werden müssen, wird es niemals möglich sein, diese auch nur annähernd wirtschaftlich darzustellen, was auch nicht Ziel einer Kommune sein kann und ist. Dies würde bedeuten, dass die tlw. immensen Kosten auf die Nutznießer verteilt und damit für Familien eine nicht tragbare Kostenlast zu Stande käme. Verantwortung und Aufgabe des Gemeinderats ist es, die Anpassungen so zu gestalten, dass diese zum einen für die Haushalte darstellbar bleiben und zum anderen, die in vielen Bereichen bestehende große Lücke zwischen Kosten und Einnahmen in vertretbaren Grenzen zu halten. Ein tlw. undankbares und schwieriges Unterfangen, da die Betroffenen in der Regel nur die Erhöhung sehen, jedoch die Kostensituation im Einzelfall sowie die Haushaltssituation insgesamt nicht kennen und damit den Handlungsdruck nur schwerlich nachvollziehen können.

Die Rahmenbedingungen haben sich weiter verändert.

Die einst üppigen Gewerbesteuereinnahmen der Gemeinde Weissach sind stark zurückgegangen. Gemeinden, deren Bedarfsmesszahl die Steuermesszahl übersteigt, erhalten nach §5 FAG Gesetz über den kommunalen Finanzausgleich (Finanzausgleichgesetz – FAG) eine Schlüsselzuweisung in Höhe von 70 % der Differenz zwischen Bedarfsmesszahl und Steuermesszahl. Weissach erhält in 2022 erstmals eine Schlüsselzuweisung in Höhe von rund 1,95 Mio. €. In 2020 waren die Gewerbesteuereinnahmen im Ergebnis erstmals negativ. Hohe Rückzahlungen von rund 7 Mio. € für das Jahr 2009 führten zu einem Gesamtergebnis von -3,43 Mio. €. Die Einnahmen für 2021 sind vorsichtig mit 1 Mio. € veranschlagt, wobei noch nicht gesichert ist, ob dieser Betrag am Ende tatsächlich als Einnahme verbucht werden kann. Zu groß sind die Unsicherheiten bzgl. einer neuerlichen unerwarteten Rückzahlung. Für 2022 wird mit Gewerbesteuern in Höhe von 1,5 Mio. € gerechnet.

Die Abschreibungen stellen den jährlichen buchmäßigen Wertverlust des gemeindeeigenen Anlagevermögens dar. Dieses umfasst Gebäude, Straßen aber ebenso bewegliche Güter, wie Fahrzeuge, Maschinen etc. Die Doppik erfordert eine Darstellung der Abschreibungen im Haushalt und die Erwirtschaftung einer entsprechenden Deckung, die jedoch nicht vollumfänglich erreicht werden kann. Im Haushalt für 2022 schlagen die Abschreibungen nach jetzigem Stand mit rund 3,45 Mio. € zu Buche. Weissach hat ein beträchtliches Anlagevermögen, das noch nicht vollständig erfasst ist, und so beruhen die Abschreibungen tlw. auf der Basis von Abschätzungen und werden sukzessive durch eine konkrete Wertermittlung konkretisiert. Tendenziell ist davon auszugehen, dass die Abschreibungen mit fortschreitender Wertermittlung eher steigen werden. Der Gesamtergebnishaushalt für 2022 weist ein Defizit von rund 1,8 Mio € aus. Auch in den fortfolgenden Jahren rechnet die Verwaltung mit Aufwendungen in Höhe von rund 25 Mio. € pro Jahr und mit einem jährlichen Defizit von plus-minus 2 Mio. €. Die Abschreibungen können also nicht vollumfänglich erwirtschaftet werden. Hieraus entsteht zwar kein unmittelbarer Mittelabfluss, jedoch sind rund 50 % der Abschreibungen und die damit verbundenen Wiederbeschaffungsmaßnahmen bzw. Reinvestitionen nicht durch Einnahmen gedeckt.

Werfen wir einen Blick auf unsere Rücklagen:

Der Stand unserer Rücklagen bzw. jetzt in der Doppik unserer „liquiden Mittel“ lag zum Jahresbeginn bei rund 55 Mio. € und wird bis Ende 2025 voraussichtlich bei 45 Mio € liegen. Für 2022 sind Entnahmen in Höhe von rund 565 TSD € geplant. Aufgrund der aktuellen Negativzinsphase und der damit verbundenen Verwahrentgelte waren die Rücklagen bisher bei verschiedenen Banken angelegt. Wir alle mussten in 2021 schmerzlich zur Kenntnis nehmen, dass sich die Rücklagen durch die Insolvenz der Greensill Bank um 16 Mio. € verringert haben. Geprägt durch dieses Ereignis und dem Ziel von Gemeinderat und Verwaltung, bis zur Erarbeitung einer neuen Anlagenrichtlinie eine größtmögliche Sicherheit zu gewährleisten, wurden seither keine weiteren Geldanlagen mehr getätigt und die jeweils fällig gewordenen Anlagen auf Konten von Banken mit einer Institutionssicherung geparkt. Dies bedeutet, dass die bisherigen Erträge aus Geldanlagen stetig abnehmen und gleichzeitig mehr und mehr Verwahrentgelte entstehen. Die Zinseinnahmen, die in 2020 noch bei rund 530 TSD € lagen, haben sich mehr als halbiert und sind in 2022 nur noch in Höhe von 236 TSD € veranschlagt. Der Gemeinderat hat sich im Zuge der Aufarbeitung der Greensillthematik mit der Überarbeitung der Anlagenrichtlinie beschäftigt und gemeinsam mit der Verwaltung Prämissen für eine durch größtmögliche Sicherheit geprägte Anlagestrategie definiert, die derzeit von der Verwaltung ausgearbeitet wird. Sofern die Marktlage es erlaubt, werden dann je nach Anlage keine bzw. geringere Verwahrentgelte entstehen, jedoch werden sich die Erträge bei ca. 60-80 TSD € pro Jahr und damit auf einem sehr viel niedrigeren Niveau als bisher bewegen.  

In 2022 werden bereits begonnene Projekte fortgesetzt und nur dringend anstehende Sanierungsprojekte in Angriff genommen.

Für 2022 sind dies unter anderem, mit rund 280 TSD € die Fortführung der „Neugestaltung der Weissacher Ortsmitte“, die Fortführung der Friedhofskonzeption mit rund 200 TSD €, die Maßnahmen im Rahmen des kommunalen Starkregenrisikomanagements, des Hochwasserschutz Strudelbachtal und aus dem Gewässerentwicklungsplan mit rund 160 TSD €.  Weitere Investitionen, wie die Sanierung der Friedhof-, Brunnen- und Seitenstraße mit rund 1 Mio €, die Anschaffung von Raumluftanlagen in Schulen und Kitas mit 157 TSD €, Außenspielgeräte und weitere Maßnahmen in den Kitas mit 70 TSD €, die Versetzung des Beachvolleyballfeldes mit 110 TSD € und im Bereich Energieversorgung Photovoltaikankagen in Höhe von 650 TSD €, sind eingeplant. Für Planungs- und Beratungsleistungen verschiedenster Themen sind Gelder in Höhe von rund 552 TSD € im Haushalt berücksichtigt.

Was haben wir uns vorgenommen?

Aufgrund der aktuellen finanziellen Situation und der laufenden bzw. anstehenden Projekte, hat die Bürgerliste zum Haushalt 2022 keine Anträge für weitere Investitionen gestellt. Vielmehr wollen wir die am dringlichsten anstehenden Projekte zum Abschluss bringen und das bereits angelaufene Schlüsselprojekt „Neugestaltung der Weissacher Ortsmitte“ in der erforderlichen Qualität fortführen. Wir halten weiter daran fest, die in Sachen Klimaschutz geplanten bzw. bereits begonnen Maßnahmen in die Umsetzung zu bringen bzw. abzuschließen und erachten dies als eine wichtige Investition in die Zukunft.

Neben der Realisierung der aktuellen Projekte muss es uns gelingen, weitere Ansätze zur Reduzierung der laufenden Kosten und Möglichkeiten zur Generierung von zusätzlichen Einnahmen zu finden, um so das strukturelle Defizit weiter abzubauen. Keine Anstrengungen zu unternehmen, bedeutet, dass unsere endlichen Rücklagen immer weiter und in immer höherer Geschwindigkeit abschmelzen werden. Das Ziel, einen ausgeglichenen Haushalt zu erreichen, müssen wir deshalb weiter im Blick behalten. Dies birgt einige Herausforderungen, denn wir werden nicht umhinkommen, auch im Bereich der Gebühren weitere Anpassungen vorzunehmen. Hier gilt es nachvollziehbare, ausgewogene und sozial gerechte Ansätze zu entwickeln.

Die konjunkturelle Lage, die Entwicklung der aktuellen Pandemie und die Auswirkungen des Krieges in der Ukraine sind Faktoren, die sich nicht vorhersagen lassen, jedoch unsere Situation nicht unerheblich beeinflussen können. Konzentrieren wir uns also auf die Dinge, die wir größtenteils selbst beeinflussen können - unsere Kosten. Um diese im Rahmen zu halten, haben sich die Verwaltung und alle Fraktionen wie bereits im letzten Jahr auch für 2022 darauf verständigt, durch eine begrenzte Budgetfreigabe in Höhe von 80% den Haushalt nicht in vollem Umfang auszuschöpfen. Dieser in vielen, jedoch nicht allen Bereichen des Haushalts umsetzbare Ansatz hat sich bewährt und wird auch in 2022 nicht zu schmerzlichen Einschnitten führen. Der Haushalt ist auch in 2022 so aufgestellt, dass alle wichtigen und notwendigen Maßnahmen berücksichtigt sind.

Wenn wir weiterhin die erforderlichen Weichen in die richtige Richtung stellen und ganz wichtig, wir bereit sind, unser Anspruchsdenken weiter zu wandeln, werden wir die anspruchsvolle Herausforderung, einen ausgeglichenen Haushalt zu erreichen, gemeinsam bewältigen. Die Bürgerliste wird sich weiterhin mit ganzer Kraft dafür einsetzen, wichtige Beiträge für gute Lösungen zu erarbeiten und diese in die politische Diskussion einzubringen. Dem Haushalt in der vorliegenden Form stimmen wir seitens der Bürgerliste zu.

Fraktion der Bürgerliste vertreten durch Karin Häcker, Dr. Daniela Stoffel-Jauß, Paul Ebser, Rolf Epple, Marco Grafmüller und Andreas Pröllochs

Haushaltsrede der Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen

Petra Herter (Fraktionsvorsitzende)

Haushaltsrede 2022

Sehr geehrter Herr Bürgermeister Töpfer,
sehr geehrte Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Verwaltung,
liebe Gemeinderatskolleginnen und Gemeinderatskollegen,
Liebe Bürgerinnen und Bürger,

Wie einem Zukunftsroman entsprungen, erscheint die Zeit, die wir in den letzten zwei Jahren durchlebt haben und gerade immer noch durchleben: Eine Pandemie hat die Welt lahmgelegt. Sie hat weltweit persönliches und menschliches Leid sowie enorme ökonomische und soziale Schäden verursacht. Wer hätte jemals gedacht, dass in einem hochentwickelten Industrieland, wie der Bundesrepublik – immerhin auf Platz vier weltweit- die Situation derart entgleist.

Und ja, die Corona Krise trifft alle Menschen - aber sie trifft nicht alle gleich, denn soziale und gesellschaftliche Ungleichheiten wurden deutlicher denn je. Aber Krisen sagt man, schweißen die Menschen zusammen. Dennoch erleben wir, dass der Zusammenhalt der Gesellschaft bröckelt und Solidarität weicht einem zunehmenden Egoismus und eher antisozialem Verhalten – beides jedoch wirkt krisenverstärkend.
An dieser Stelle möchten wir uns bei der Verwaltung und den Hilfsdiensten für das Krisenmanagement vor Ort und das damit verbundene Engagement im letzten Jahr von Herzen bedanken.
Wiederum galt es große Herausforderungen zu bewältigen. Wir danken all den Menschen die „den Laden am Laufen halten“ – im Gesundheitswesen, im öffentlichen Nahverkehr, im Supermarkt, bei Polizei und Feuerwehr.

Denn eines ist sicher: Vieles kann der Mensch entbehren, nur den Menschen nicht.

Seit gut vier Wochen hält uns nun die Neuerscheinung eines Horrorthrillers in Atem.
Dass Gewalt solche Ausmaße annimmt, hätten wir alle nicht zu glauben gewagt. Beim Anblick der Kriegsszenen und dem unendlichen Leid, das die Menschen dort erfahren müssen, überfällt uns blanker Schauer. Unser Mitgefühl gilt all den Menschen dort und unser größter Wunsch ist, dass alles ein baldiges Ende nimmt und wir in Frieden miteinander leben können. Beeindruckend und ermutigend ist aber die große Solidarität, die sich in den letzten Wochen überall gezeigt hat.
Ich meine, bei all dem, rückt der Haushalt unserer Kommune, um den es heute geht, doch ganz weit in den Hintergrund und mag fast bedeutungslos erscheinen. Denn, die politische Entwicklung übertrifft derzeit alles andere und im Focus steht das große Ganze in der Welt. Das Ende dieses Horrorthrillers - ist derzeit nicht vorhersehbar.
Doch für unsere Kommune ist der Haushalt das große Ganze. Wir stellen zum einen die finanziellen Weichen für 2022, aber geben damit auch die Richtung vor, in die wir gehen wollen. Wohin soll sich die Gemeinde entwickeln?

Haushalt 2022 – Die wirtschaftliche Situation der Gemeinde
Die ist nun schon der dritte doppische Haushalt, der heute vor uns liegt

Der Ergebnis- und Finanzhaushalt
Die Einnahmen aus Grund- und Gewerbesteuer werden sich wohl auf dem aktuellen Niveau einpendeln. Einen weiteren Erhöhungsspielraum bei der Grund- und Gewerbesteuer sehen wir, insbesondere mit Blick auf die aktuelle gesamtwirtschaftliche Lage mit der einhergehenden hohen Inflationsrate nicht.
Die geringere Einnahmensituation führt auch zu geringeren Umlagen an das Land und den Kreis. Natürlich gilt es, alle Aufwendungen auch unterjährig im Blick zu behalten. Der globale Minderaufwand in Höhe von 90% der Budgets ist ein adäquates Mittel dafür.
Der Finanzhaushalt zeigt die Liquidität der Gemeinde Weissach und schließt mit einem leicht positiven Planergebnis von rd. 500 T€ ab. Dies bedeutet, dass wir 2022 voraussichtlich nicht auf Rücklagen zurückgreifen müssen.

Unser Fazit zum Haushalt 2022
Auf den ersten Blick entsteht der Eindruck „na, das sieht ja gar nicht so schlecht aus.“
Erleichterung macht sich breit, oder trügt der Schein?

Bei den Abschreibungen handelt es sich auch in diesem Jahr mit 3,4 Mio € immer noch um einen reinen Schätzwert, da das Anlagevermögen bisher, überwiegend aufgrund der Personalsituation, immer noch nicht bewertet werden konnte und damit eine „große Unbekannte“ in sich birgt. Dies hat zur Folge, dass das Haushaltergebnis nicht korrekt ermittelbar ist und sich hieraus noch deutliche Veränderungen ergeben können.  Einen rechtskonformen Haushaltsabschluss kann es daher nicht geben. Damit ist auch eine Beurteilung des Gesamtergebnisses schwer möglich. Vor dem Hintergrund der vom Gesetzgeber zeitlichen Befristung für die Fertigstellung der Bewertung des gemeindeeigenen Vermögens bis im Jahr 2025 und dem damit verbundenen Aufwand für die Verwaltung, sehen wir es nach drei Jahren für dringlich, endlich die Bewertung des Anlagevermögens voranzubringen, um den gesetzlichen Anforderungen gerecht zu werden. Deshalb haben wir gemeinsam mit der UL einen Antrag gestellt, nunmehr ein Konzept mit Zeitplan zu erstellen und eine schrittweise Umsetzung vorzunehmen, ggf. auch mit Fremdvergabe.

Und, was wir nicht vergessen dürfen, ist der schmerzliche Verlust der 16 Millionen € aus der Greensill-Pleite, welcher, entgegen unserer Auffassung, bereits zum Ende 2021 wertberichtigt und das tatsächliche Ergebnis noch merklich verschlechtern wird. Wäre dies nicht schon geschehen, sähen die vorliegenden Planzahlen 2022 und das Ergebnis katastrophal aus.

Dieses Haushaltsjahr 2022 kann als ein Jahr der Konsolidierung bezeichnet werden.
Die deutlichen Verbesserungen, so warnt uns unsere Kämmerin, verdanken wir überwiegend den hohen Zuschüssen und geringeren Umlagen. Von daher ist es durchaus nachvoll-ziehbar, dass Frau Richter fast gebetsmühlenartig davor warnt, nicht in Euphorie auszu-brechen und nach wie vor auf ein strenges Kostenmanagement drängt.
Ein strukturelles Defizit, aufgrund unseres besonderen Infrastrukturvermögens, lässt sich aber nur schwer vermeiden. Ganz so schlecht geht es uns jedoch nicht: Wir haben keine Schulden, verfügen dennoch über stattliche Rücklagen und damit über ein gutes finanzielles Polster, was uns jedoch nicht zu einem überschwänglichen Ausgabeverhalten verleiten soll.
Deshalb haben wir beantragt, die kommunalen Liegenschaften unter dem Kosten-Nutzen Aspekt hinsichtlich Wirtschaftlichkeit zu beleuchten. Priorität muss dabei sein, Leerstände dringend einer Nutzung bzw. Vermietung/Verpachtung zuzuführen. Bei Gesamtbetrachtung muss auch über mögliche Veräußerungen von Liegenschaften und beweglichem Anlagevermögen bzw. Inventar in den Hallen, nachgedacht werden. Die Umsetzung bleibt abzuwarten.
Zu alldem kommen das nicht vorhersehbare Ende der Pandemie, die weltwirtschaftliche und konjunkturelle Entwicklung und aktuelle Unwägbarkeiten, die große Unsicherheiten in sich bergen. Ganz zufrieden sind wir mit dem vorliegenden Haushaltplanentwurf nicht.
Sichert dieser zwar gewisse Handlungs- und Gestaltungsspielräume, die aber sehr eingeschränkt sind. Wir meinen, dass wir noch ausreichend finanziellen Spielraum haben für Investitionen, insbesondere in Klimaschutz, die sich in jederlei Hinsicht „ertragreich“ für die Kommune auswirken.

Die Verwaltung vertritt weiter vehement die Auffassung, dass die Kommune sich ausschließlich den Pflichtaufgaben widmen soll. Diese teilen wir nicht vollumfänglich. Wirtschaftliche Effizienz darf in bestimmten Lebensbereichen nicht der bestimmende Faktor sein, vor allem dann, wenn es um zukünftige Generationen, also um unsere Kinder und Enkel geht. So liegt uns in diesem Zusammenhang eine zukunftsorientierte, nachhaltige und generationengerechte Gemeindepolitik sehr am Herzen. Kommen doch einer Kommune noch viel vielfältigere Aufgaben zu als einem profitorientierten Wirtschaftsunternehmen. Denn auch freiwillige Aufgaben haben durchaus ihre Berechtigung in vielen Bereichen. Wir vermissen die Bereitschaft hier Ideen und Anregungen aufzunehmen. Visionen und Konzepte kommen uns zu kurz, denn Sie sind unser Schlüssel dafür, Weissach und Flacht fit für die Zukunft zu machen.

Die Herausforderungen 2022
Angefangenes endlich voranbringen und umsetzen
Die letzten beiden Jahre konnte vieles angestoßen, jedoch aufgrund mangelnder Personalkapazitäten nicht wie geplant umgesetzt werden. Dies gilt es aus unserer Sicht nun endlich anzupacken. Es warten wichtige Projekte auf Ihre Umsetzung: Der Hochwasser-schutz, das Starkregenrisikomangagement und der Gewässerentwicklungsplan. Alles drei sind wichtige Projekte, um die Bevölkerung vor den Folgen des Klimawandels zu schützen.

Die Ortsmitte Weissach
Die Planungen werden langsam konkreter und der Fahrplan zur Ortsmitte nimmt Fahrt auf. Weitere Untersuchungen müssen gemacht und Gutachten eingeholt werden. Die Prozesse sind langwierig, die Umsetzung zieht sich. Hier darf nicht vergessen werden, die Bürger*innen, die sich in dem Beteiligungsprozess eingebracht haben, weiter mitzunehmen und natürlich die ganze Bevölkerung. Eine gute und laufende Kommunikation mit allen Beteiligten halten wir für sehr wichtig.

Die Wohnraumentwicklung in der Gemeinde
Auch uns ist die Schaffung von Wohnraum wichtig. Aber wir wehren uns gegen weiteren Flächenverbrauch in den Randlagen auf der grünen Wiese. Dies hat auch die Mehrheit der Bürge*rinnen beim Bürgerentscheid am 16.09.vergangenen Jahres so mitentschieden. Zum Glück, denn Potentiale im Rahmen der Innenentwicklung gibt es, wie man sieht: Schaffen wir nun auf dem WöhrAreal ein Wohnquartier, auf dem rd. 150- 200 Menschen ein Zuhause finden. Eine gute Alternative finden wir, die auch infrastrukturell leistbar ist.
Unser Antrag vom Juli 2021 zielt darauf ab, das Thema Wohnraumpotentiale und Leerstände ebenso weiter zu verfolgen. Bereits 2015 hat die Firma Ökokonsult einen sehr interessanten Bericht zu Demographie und Immobilien für Weissach bis 2030 erstellt. Diesen zu aktualisieren und fortzuschreiben fand richtigerweise eine Mehrheit im Gremium.

Es ist wichtig, mit Blick auf die weitere Nutzung von Innenentwicklungspotentialen und der damit einhergehenden Verbesserung der Flächeneffizienz, einen aktuellen Überblick über die Leerstände und das potentiell entstehende Angebot, aufgrund der Altersstruktur der Wohnbevölkerung bis 2040 zu erhalten. Gleichzeitig ist es dringend notwendig, ein Angebot von seniorengerechtem Wohnraum, mit möglichem Pflegeangebot in zentralen Lagen zu schaffen. Dieses Angebot ist in unserer Gemeinde völlig unzureichend. Es ist daher eine Aufgabe und Herausforderung, hierfür zeitnah Quartiere zu schaffen. Für uns ein zwingend erforderlicher Schritt in die richtige Richtung einer modernen, kommunalen Wohnraumpolitik.

Die größte Herausforderung: Der Klimaschutz
Am Ende komme ich zu unserer größten Herausforderung, dem Klimaschutz.
„Eines Tages wird alles gut sein, das ist unsere Hoffnung. Heute ist alles in Ordnung, das ist eine Illusion“ (Voltaire)
Zu komplex ist die Gegenwart – zu herausfordernd die Zukunft.
Das Lehrbuch zum Klimawandel erfährt wieder einmal eine weitere überarbeitete Auflage:
Der Winter – ist bisher wieder ausgeblieben – Schneemengen, die zum Schlittenfahren einladen – Fehlanzeige. Das begonnene Frühjahr – ist bereits jetzt von massiver Trockenheit gekennzeichnet. Regen seit Wochen – Fehlanzeige. Aussichten: schlecht!
Das Satiremagazin „Der Postillon“ regte bereits 2018 deshalb italienische Restaurants an, anstelle der beliebten Pizza "Quattro Stazione“ die Pizza „ Tre Stazione“ auf die Speisekarte zu nehmen: Frühling, Sommer, Herbst.
Das Klimaschutzkonzept der Landesregierung macht hier klare Vorgaben - und die Kommunen sind der Schlüssel zum Erreichen der Klimaziele!
Unser Antrag einer Sanierungsstrategie der kommunalen Liegenschaften liefert ein Ansatz hierzu. Um einem massiven Sanierungsstau in den Folgejahren vorzubeugen, halten wir es für dringend erforderlich, eine Bestandsaufnahme über notwendige Reparaturen und Sanierungsmaßnahmen, durchzuführen. Eine fachgerechte und laufende Unterhaltung unserer Liegenschaften erspart uns langfristig hohe Aufwendungen. Beim Gebäudemanagement erwarten wir zukünftig in besonderem Maß ein ökonomisch nachhaltiges Wirtschaften. Alle Maßnahmen sind zwingend unter dem Aspekt eines energetisch sinnvollen CO2-neutrales Gebäudemanagement zu betrachten und mittelfristig strategisch zu planen. Wir sehen insbesondere energetische Sanierungsmaßnahmen als Werterhöhung des Anlagevermögens. Sie stellen für uns eine alternative, ertragbringende Anlageform dar. Hier hat die Verwaltung bereits reagiert. Entsprechende Gelder für Sanierungsfahrpläne sind im Haushalt eingeplant. Das begrüßen wir sehr!

An dieser Stelle ein ganz besonderer Dank an unseren Klimaschutzmanager Herr Karczag für sein großes Engagement und seine tolle Arbeit bisher.

Ebenso freut es uns, dass unser Antrag zur Erweiterung insektenfreundlicher Blühwiesen weiterverfolgt wird. Hierfür plant die Verwaltung 2022 weitere 2000 qm vorzusehen. Leider fanden unsere Anträge zur Umsetzung der Mitfahrbänke und die Auflage eines kleinen Förderprogrammes für Solarsteckeranlagen keine Mehrheit im Rat. Ebenso wurde unser überfraktioneller Antrag mit der Unabhängigen Liste für die Einrichtung eines Notstromaggregates im Feuerwehrmagazin mehrheitlich abgelehnt. Aber genau die Folgen des Klimawandels lassen befürchten, dass wir die Feuerwehr in Zukunft mehr denn je brauchen werden. Extreme Wetterereignisse werden deutlich häufiger auftreten und unsere Feuerwehren vor weitere Herausforderungen stellen. Sie wird mit mehr und schwierigeren Einsätzen gefordert sein. Daher müssen wir dafür sorgen, dass die Feuerwehr und Rettungsdienste personell und technisch stets sehr gut aufgestellt sind. Die vielen Ehrenamtlichen leisten einen unheimlich wichtigen Beitrag zum Schutz der Bevölkerung. Deshalb unser Appell: Wir sollten dieses Thema unbedingt nochmals zeitnah aufgreifen und nicht auf die lange Bank schieben!

Als Ergebnis steht für uns fest: Über all unserem Handeln steht ein übergeordnetes Ziel: Der Klimaschutz. Alle zukünftigen Entscheidungen müssen unter dem Aspekt des Klimaschutzes getroffen werden, denn wir alle sind auf eine intakte Umwelt angewiesen. Die Gemeinde ist gut beraten, diesen Weg weiter intensiv zu beschreiten: Klimaschutzziele müssen klar priorisiert und konsequent verfolgt werden, um Weissach und Flacht auch für die nachfolgenden Generationen lebenswert zu erhalten.

Die Personalsituation
Einige unserer Anträge wurde aufgrund von Personalvakanzen und damit verbundenen Personalengpässen abgelehnt. Das finden wir schade! Ziel muss sein, schnellstmöglich vakante Stellen zu besetzen und auf Kontinuität und Konstanz in der Verwaltung zu setzen, damit alle Dienstleistungen zur Zufriedenheit der Bürger*innen erbracht werden können. Dies war in der Vergangenheit nicht immer der Fall, was auch in der Bevölkerung für großen Unmut sorgte. Unsere volle Unterstützung hierzu, ggf. auch mit mehr Stellen, sagen wir zu.

Zum Schluss steht fest: Wir alle gehen erneut weiter in ein ungewisses Jahr 2022. Auch wenn wir uns alle die „alte Normalität“ zurückwünschen, müssen wir uns der aktuellen Situation mit viel Geduld, Mut und Kampfgeist stellen - Schwierige Zeiten bieten immer auch Chancen und Möglichkeiten zu Veränderungen und Umbrüchen. Unser Blick muss sich nach vorne richten, denn nicht nur das Heute ist herausfordernd, sondern das Morgen. Aber:

„Was wir heute tun, entscheidet darüber, wie die Welt morgen aussieht.“ (Marie von Ebner-Eschenbach)

Dem vorliegenden Haushalt 2022 kann unsere Fraktion zustimmen, wenn auch wir stärkere, zukunftsweisende Akzente vermissen.

Ein großer Dank an unsere Kämmerin Frau Richter und Herrn Weth für das ausführliche Zahlenwerk und allen Mitarbeiter*innen der Verwaltung, die am Haushaltsentwurf mitbeteiligt waren. Unser Ansporn ist es, unsere Gemeinde auch 2022 weiter zukunftsfähig mitzugestalten!

Petra Herter Fraktionsvorsitzende BÜNDNIS90/DIE GRÜNEN OV Weissach-Flacht

 

Haushaltsrede der Fraktion Freie Wähler

Detlef Bausch (Fraktionsvorsitzender)

Sehr geehrter Herr Bürgermeister Töpfer,
sehr geehrte Frau Richter,
liebe Kolleginnen und Kollegen der Fraktionen,
liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger,

der Haushalt 2022 wurde auf unserer 2-tägigen Klausurtagung am 11. und 12.03. in der Strudelbachhalle detailliert besprochen.

Liebe Frau Richter – Ein herzliches Dankeschön an Sie und Ihr Team für die sehr gute Aufbereitung und Vorstellung unseres diesjährigen Gemeindehaushaltes.

Die Zahlen wurden ja bereits von Hr. Töpfer ausführlich dargelegt.

In Summe beträgt das geplante haushalterische Defizit im ordentlichen Ergebnis im Jahr 2022 knapp 1,7 Mio. €. Dies mag im Vergleich zu den Vorjahren erfreulich klingen, jedoch sind weitere Defizite, bedingt durch die Corona Pandemie und den Krieg in der Ukraine, für 2022 schwer zu beziffern und somit im Haushalt auch nicht berücksichtigt.

Das Investitionsvolumen 2022 beträgt rund 6,8 Mio. €.

Die wichtigsten Posten auf der Ausgabenseite betreffen Sanierungs- bzw. Baumaßnahmen wie z.B.

  • die Fortführung des begonnenen nächsten Bauabschnitts unserer Kläranlage,
  • die „Neue Ortsmitte Weissach“, welche wir dieses Jahr planerisch angehen wollen,
  • das Gewerbegebiet „Neuenbühl III in Flacht“,
  • die Friedhofsumgestaltung in Weissach,
  • das Einrichten von RegioRad-Standorten in beiden Ortsteilen sowie die
  • Sanierung der Treppenanlage Eichen-/Bahnhofstraße in Weissach

Spiegeln sich in diesem Haushalt auch Maßnahmen für den Umwelt- und Naturschutz wider?

  • Für die Installation von Photovoltaikanlagen auf kommunalen Gebäuden sind im Haushalt 680.000 € eingeplant. Damit stellt die Gemeinde die Weichen für eine nachhaltige und unabhängige Energieerzeugung und nimmt ihre Vorbildfunktion wahr.
  • Errichtung von 2 Stellplätzen mit 5.000 € sowie 10.000 € für Mietkosten von 3 Pedelecs und 2 Fahrräder für das RegioRad sind für dieses Jahr veranschlagt. In den nächsten vier Jahren jährlich 20.000 € für Mietkosten, davon 50 % Förderzuschuss vom Verband Region Stuttgart.
  • Die Gemeinde beteiligt sich an Projekten wie „insektenfreundliche Gemeinde“ sowie beim „European Energy Award - EEA“. Hierfür verbleiben Kosten von rund 12.500 € bei der Gemeinde.
  • Des Weiteren sollen im Jahr 2022 und in den nächsten 3 Jahren jeweils 2000qm weitere Blühflächen auf der Gemarkung ausgewiesen werden.

Wie sieht es mit der Schaffung von Wohnraum aus, zumal das Bürgerbegehren das Neubaugebiet „Am Graben“ gestoppt hat?

Wir sind der Auffassung, dass weiterhin jegliche Anstrengung dahingehend unternommen werden muss, Innenentwicklung vor Aussenentwicklung zu erreichen.

Unter diesem Aspekt sind beispielhaft zwei Vorhaben zu benennen:

  • Mit der Ausgestaltung „Neue Ortsmitte Weissach“ hat die Kommune alle Möglichkeiten innerörtlichen Wohnraum in bester Lage zu realisieren
  • Aber auch private Investitionen, wie am „Wöhr-Areal“ in Planung, sind hervorragende Beispiele, wie eine umweltverträgliche Schaffung von Wohnraum erfolgen könnte.

Für die Geldanlagen und liquiden Mittel mit aktuellem Stand in Höhe von rund 55,7 Mio. € gibt es Unwägbarkeiten, da viele Gewerbesteuerbescheide nur vorläufig sind und ggf. zu viel erhaltene Steuern zurückerstattet werden müssen.
Ausserdem sind hierbei bereits die 16 Mio. € die wir derzeit durch die Greensill-Affäre befristet niedergeschlagen und „ausgebucht“ haben, bereits berücksichtigt.
Wir freuen uns, dass es nach interner und externer Aufarbeitung hierzu in absehbarer Zeit auch eine öffentliche Stellungnahme der Verwaltung und des Gemeinderates geben wird.

Stand heute verringert sich unsere Liquidität bis 2025 um mehr als 11Mio. €.

Das heißt: Nach wie vor leben wir von der Substanz.
Als Freie Wähler unterstützen wir den von der Verwaltung vorgeschlagenen Weg der Haushaltskonsolidierung, welche sich in den Augen des schnellen Lesers des Haushaltes auch in den gesunkenen Personalkosten darzustellen scheint.
Man darf dabei aber nicht vergessen, dass die gesunkenen Personalkosten im Haushalt hauptsächlich durch nicht besetzte, aber im Stellenplan mit Kosten bezifferte Stellen bedingt sind.
Die Kosteneinsparung im positiven Sinne, der Fehlbestand im negativen Sinne beim Personal schlägt sich aber in einer immensen Überlastung der gesamten Verwaltung nieder. Hinzu kommen noch krankheitsbedingte, mitunter auch längere Ausfälle.
Unser besonderer Dank gilt deshalb der gesamten verbliebenen Rumpfmannschaft der Verwaltung für den immer unermüdlichen Einsatz für unsere Kommune.
Wir sehen hier aber gleichzeitig dringenden Handlungsbedarf für die Zukunft, wohlwissend, dass sich eine schnelle Lösung nicht abzeichnet, da sich die Personalsituation unserer Gemeinde landauf, landab in exakt der gleichen Konstellation bei den anderen Kommunen wiederfindet.
Verschlechternd kommen für Weissach die vom Gesetz her vorgegebenen wettbewerbsverzerrenden Gehaltsschranken (orientierend an der Gemeindegröße) hinzu. Das heißt, wir können nicht so viel bezahlen, wie größere Kommunen.
Vor dem Hintergrund der Personalsituation auf dem Rathaus haben wir aus unserer Fraktion dieses Jahr nicht nur keine kostentreibenden, sondern auch keine „nice-to-have“ Anträge gestellt, welche die Verwaltung weiter belasten würden.

Dennoch sehen wir die Notwendigkeit, neben den schon oben beschriebenen umfangreichen Baumaßnahmen, bereits angeschobene Projekte sowie die für den Schutz der Bevölkerung wichtigen Themen wie den Hochwasserschutz im Fahrnet und das kommunale Starkregenrisikomanagement in den kommenden Jahren schnellstmöglich umzusetzen, sobald die entsprechenden personellen Kapazitäten wiederhergestellt sind.

Noch sind wir als Gemeinde für die Zukunft gut aufgestellt. In den letzten Jahren wurde bereits erfolgreich an einigen Stellschrauben gedreht, um unser haushalterisches Defizit zur verringern.
Dennoch sind weitere Einschnitte erforderlich.
So werden wir uns erneut mit weiteren Anpassungen bei den Gebühren und den Freiwilligkeitsleistungen beschäftigen müssen, bevor wir erneut die Möglichkeit der Anhebung von Hebesätzen für die Gewerbesteuer und der Grundsteuer in Betracht ziehen.Ebenfalls haben wir beschlossen, dass im Haushalt 2022 die jeweiligen Ressorts zunächst nur über 80% des geplanten Budgets verfügen können.
Die nach wie vor sehr hohen Geldanlagen bergen die Gefahr zu sehr im Jetzt und Heute zu leben.
Manch Eine(r) hat bei dem derzeit noch hohen Geldvermögen nach wie vor wenig Verständnis für die Einsparungen, welche die Verwaltung und der Gemeinderat gemeinsam beschlossen haben.
Wir als Gemeinde haben aber auch den Auftrag, der nächsten Generation ein gut bestelltes Feld zu hinterlassen. Insbesondere müssen wir in einem doppischen Haushalt die in unserer Gemeinde sehr hohen Abschreibungen erwirtschaften.

Auf diesen „ausgeglichenen“ Haushalt arbeiten wir hin.

Wir werden in diesem Jahr noch einige weitere Unwägbarkeiten zu stemmen haben.

  • So steht in diesem Jahr eine Bürgermeisterwahl an, deren Ausgang nicht vorhergesagt werden kann. Die Kontinuität und Ausrichtung der Gemeinde kann sich schlagartig ändern.
  • Nationale wie internationale Krisen werden auch bei uns ihre Spuren hinterlassen.

Deshalb heißt es in diesem Jahr besonders:

  • Zusammenstehen
  • nicht alles, was wünschenswert ist auch einfordern
  • Prioriäten setzen in der täglichen Arbeit und
  • versuchen, die Verwaltung ihre Arbeit machen zu lassen, denn wir haben  das Vertrauen in die handelnden Personen.

Wir als Freie Wähler sehen die Gemeinde Weissach mit dem vorliegenden Haushalt gut gerüstet für die Zukunft und stimmen ihm deshalb zu.

Haushaltsrede der Fraktion Unabhängige Liste

Susanne Herrmann (Fraktionsvorsitzende)

Die Aufgabe von Kommunalpolitik ist es, die Lebensqualität der Bürgerinnen und Bürger in Ihrer Gemeinde zu gewährleisten. An dieser Vorgabe muss sich eine Bewertung des Haushaltes unserer Gemeinde orientieren.

Sehr geehrter Herr Bürgermeister Töpfer,
sehr geehrte Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Verwaltung,
werte Kolleginnen und Kollegen des Gemeinderates,
liebe Weissacher und Flachter Mitbürgerinnen und Mitbürger,

wir sind in 2022 angekommen. Ein neues Haushaltsjahr liegt vor uns.

Auch unsere Kommunalpolitik und unsere Planungen werden überschattet vom Krieg. Krieg in Europa, das war und ist unvorstellbar. Ein Krieg, der nicht in unsere Zeit passt, uns bedrückt, bedroht und Sorge macht. Die Bilder und Nachrichten beherrschen unsere Gedanken, unser Leben und trotzdem fordert der kommunale Alltag unsere Kraft und Aufmerksamkeit und unser verantwortliches Handeln hier vor Ort. Erneut zeigt uns das Weltgeschehen auf, wie wichtig ein respektvoller Umgang der Menschen miteinander ist. Ein Miteinander geprägt von zwischenmenschlichen Werten und gegenseitiger Achtung. Unser Haushalt für das Jahr 2022 darf deshalb nicht nur vom Sparen dominiert werden, sondern soll und muss es möglich machen, Gelder zu investieren in soziale Projekte und Aufgaben, um ein gutes, gesundes Sorgen für die Zukunft unserer Kinder und unserer älteren Bürger*innen, der Familien und Jugendlichen, den Schwachen und Schutzbedürftigen in unserem Ort zu gewährleisten. Ich hoffe und wünsche mir, dass es uns gelingen möge Prioritäten zu setzen, dass es uns gelingt das Wichtige vom Unwichtigen zu unterscheiden.

Es ist und wird sicherlich nicht einfach die anstehenden notwendigen Ausgaben und Investitionen mit der immer noch nicht idealen Einnahmesituation der Gemeinde in Einklang zu bringen.
Deshalb steht vorneweg unser Dank an alle Beteiligten, die auch dieses Jahr an dem vorliegenden Haushaltsplan mitgearbeitet haben. Vielen Dank an Herrn Bürgermeister Töpfer und unserer Kämmerin Frau Richter. Und nicht zu vergessen, ebenso vielen Dank an alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Gemeinde Weissach für ihr tägliches Engagement und ihre Leistung.

Bewegte Monate, Wochen und Tage liegen im angefangenen Jahr bereits hinter uns. Die unberechenbare weitere Entwicklung der Corona Pandemie, aber auch die Zukunftsherausforderungen im Bildungs- und Betreuungsbereich, die fortschreitende Digitalisierung, der Klimaschutz, das Thema Wohnen und Bauen, die kommunale Haushaltssituation und vieles mehr werden uns weiterhin herausfordern. Wir schätzen das gute und konstruktive Miteinander im Gemeinderat mit dem Ziel, das Beste für Weissach und Flacht zu erreichen. An dieser Stelle auch ein herzlicher Dank an alle Gemeinderatskolleginnen und Gemeinderatskollegen.

Der Haushalt 2022 ist eingebracht. Auch der diesjährige Haushalt bleibt seiner langjährigen Tradition treu – sprich – die Eckdaten bleiben ähnlich, die Genehmigungsfähigkeit wird durch die Entnahme von Rücklagen und Sondereffekten erreicht. Der Schuldenstand ist bei null. Buisness as usual – ein weiter so?

Wir als UL Fraktion sehen dies äußerst kritisch. Warum? Die Weissacher Kommunalpolitik krankt vor allem an einem; einer immensen und aufgeblähten Ankündigungspolitik, der aber anschließend der Wille zur Umsetzung fehlt. Es ist zwar manches, teilweise seit Jahren, schon beraten und beschlossen, die Gelder im Haushalt eingestellt, doch die Umsetzung steht immer noch aus. Beispielhaft hierfür sei nur genannt die Umsetzung von Maßnahmen aus dem Gewässerentwicklungsplan, das kommunale Starkregenrisikomanagement, das Grünpflegekonzept, die Fortführung der Erhebung von Wohnraumpotential. Hier ist eine konsequente Umsetzung in Zukunft unabdingbar.

Es ist und bleibt wichtig eine enkeltaugliche Zukunft zu planen und zu gestalten. Eine enkeltaugliche Zukunft, die den Fokus in die Zukunft hat - eine Zukunft, die für alle greifbar ist und alle Generationen betrifft. Dafür stehen unserer Anträge zur Erstellung von qualifizierten Bebauungsplänen für nicht überplante Gebiete in beiden Ortsteilen, die Behandlung des Antrages zur Erhebung der Wohnraumpotentiale und die zügige Sanierung des alten Rathauses in Weissach.

Positiv sehen wir, die im Haushalt eingestellten Gelder zur Installation von Photovoltaikanlagen. Das Klimaleitbild für die Gemeinde Weissach wurde verabschiedet. Wir erwarten dann jedoch nicht nur ein Papier, welches wieder in der Schublade verschwindet, sondern dass auch weiter aktiv mit der Umsetzung von Maßnahmen begonnen wird. Daher müssen ausreichend Mittel im Haushalt 2022 zur Verfügung gestellt werden. Es geht hier nicht nur um einen grünen Spleen. Das Bundesverfassungsgericht hat im Frühjahr 2021 dem Gesetzgeber in Auftrag gegeben, im Sinne der Generationengerechtigkeit, mehr für den Klimaschutz zu tun. Auf der Homepage der Gemeinde Weissach finden wir folgenden Eintrag: „Nachhaltig Handeln heißt, nicht auf Kosten von Menschen in anderen Regionen der Erde zu leben oder die Erfüllung der Bedürfnisse zukünftiger Generationen zu gefährden. Wirtschaftliche, soziale und ökologische Aspekte sind dabei gleichermaßen zu berücksichtigen. Dabei bildet die Belastbarkeit der Erde und der Natur die absolute Grenze: Ein Rückgang an natürlichen Ressourcen, also der Abbau von Rohstoffen oder der Verlust natürlicher Lebensräume, kann nicht durch steigendes Kapital in einem der anderen Bereichen ausgeglichen werden.“ In diesem Sinne hoffen und fordern wir, dass die Weissacher Klimaschutzpolitik weiter fortgeführt wird, denn die Klimawende ist keine individuelle Aufgabe. Die Klimakrise ist ein kollektives Problem. Wir können nur zusammen eine Wende schaffen.

Es freut uns deshalb umso mehr, dass unserem Antrag zur Radwegeplanung zugestimmt wurde. Nach dem Motto: „Unsere größte Schwäche liegt im Aufgeben. Der sichere Weg zum Erfolg ist es immer, es noch einmal zu versuchen“ (Thomas Alva Edison). Der zweite Versuch der Antragstellung für die Radwegeplanung hatte Erfolg und ist ein weiterer Schritt in Richtung Mobilitätswende.

Dies zeigt, wir dürfen nicht nachlassen und müde werden. Die Umsetzung unserer Ziele beim Klimaschutz muss konkret und zeitnah erfolgen. Wir haben keine Zeit zu verlieren. Wir müssen uns der Frage stellen: In welcher Welt will ich – oder meine Kinder, bzw. die nachfolgende Generation – leben? Oder um es mit den Worten von Barak Obama zu untermauern: Wir sind die letzte Generation, die etwas gegen den Klimawandel tun kann.

Eine weitere Sorge ist die Entwicklung der Finanzen in unserer Gemeinde.

Wir hoffen auf Steuer und Gebühren Einnahmen und auf eine kommende positive Konjunkturentwicklung, um eine zukunftsfähige Haushaltsplanung aufstellen zu können. Unser Dank gilt an dieser Stelle allen Steuer-, Gewerbesteuer- und Gebührenzahlern, die uns diesen Haushalt erst ermöglichen. Einer Erhöhung der Erträge im Ergebnishaushalt durch Anhebung von Steuern und Gebühren im Jahr 2022 können wir und werden wir nicht zustimmen.

Auch nicht außer Acht lassen können wir, dass das vergangene Jahr stark geprägt war durch die Greensill Bank Pleite und die für unsere Gemeinde damit verbundene Geldanlagekrise. Wir finden dieses Geschehen verdient wirklich die Bezeichnung Krise. In Fachkreisen wird als Krise ein Ereignis bezeichnet, das durch innere oder äußere Einflüsse akute Gefahr für ein Lebewesen, die Umwelt oder auch die Finanzwelt bedeutet. Einer Krise geht über einen längeren Zeitraum ein Geschehen voraus, in dem etwas nicht so funktioniert hat, wie es sollte. Eine Krise kann man nicht abkürzen, eine Krise muss durchlebt werden. Das erfordert die Bereitschaft und den Mut die Spannung auszuhalten. Das ist nicht leicht. Wir in der Gemeinde Weissach haben die Krise jedoch abgekürzt! 16 Millionen Euro wurden noch in der Oktober Gemeinderatssitzung im vergangenen Jahr niedergeschlagen und tauchen somit im Zahlenwerk vom Haushalt 2022 nirgends mehr auf. So sind 16 Millionen Euro von März 2021 bis März 2022 einfach verschwunden. Nach wie vor stehen wir zu unserer Stellungnahme vom März 2021. Die aktuellen Beratungen für eine neue Geldanlagestrategie und die Neufassung der Geldanlagerichtlinien geben Grund zur Hoffnung einer Veränderungsbereitschaft für das zukünftigen Handeln.

Neben den Geldanlagesorgen und den notwendigen Ausgaben für große Investitionen und Bauprojekte, wie der neuen Ortsmitte Weissach, der Erweiterung der Kläranlage, dem Straßenbau, der Erschließung der Gewerbeflächen im Neuenbühl III, um nur einige beispielhaft zu nennen, müssen jedoch auch gleichzeitig und gleichberechtigt die Ausgaben für die sozialen und gemeinnützigen Belange zum Wohle unserer Bürgerinnen und Bürger stehen. Dies darf und kann sich nicht nur auf ideelle Werte beschränken und eingrenzen lassen, sondern muss und wird auch monetäre Auswirkungen zur Folge haben.

Der gemeinsame Antrag der Fraktionen Unabhängigen Liste und Grüne zur Einrichtung eines Notstromaggregates für die Freiwillige Feuerwehr Weissach wurde leider abgelehnt, mit der Begründung der Feuerwehrbedarfsplan solle erst abgewartet werden. Eine Entscheidung, die für mich und uns von der Unabhängigen Liste Weissach und Flacht nicht nachvollziehbar und eigentlich unvorstellbar ist. Über die Notwendigkeit der Mitteleinstellung zur Beschaffung eines Notstromaggregates diskutieren und argumentieren zu müssen, macht uns wütend und traurig zugleich. Im Anbetracht der Entwicklung der Geschehnisse des Klimawandels und der Weltpolitik müsste doch die zeitnahe und zügige Anschaffung eines Notstromaggregates selbstverständlich sein. Hier handelt es sich doch um kein „nice to have“ der Freiwilligen Feuerwehr Weissach, sondern um eine notwendige Anschaffung zum Wohle aller Weissacher und Flachter Einwohner*innen. Im Sinne der Verantwortung gegenüber der Bürgerschaft, wäre hier, unserer Meinung nach, eine sofortige Anschaffung des Notstromaggregates dringend nötig.

Zu den Aufgaben unserer Gemeinde gehört ebenso die Unterstützung des gesellschaftlichen Zusammenhaltes in einem funktionierenden Sozialraum. Dieser Zusammenhalt findet nicht nur in den sozialen Medien statt, sondern größtenteils im realen Leben, beim Einkaufen, beim Feiern, bei den Begegnungen und Gesprächen mit unseren Mitmenschen. Eine hohe Aufenthaltsqualität an Straßen, auf Plätzen sowie in der Natur bietet die Basis für ein entspanntes Miteinander im öffentlichen Raum - Orte fürs Alltagsleben. Wir hoffen, dass die von uns beantragte Beschattung am Spielplatz beim Kindergarten/ Brunnenstraße in Flacht ein kleiner Beitrag hierzu ist. Denn die Corona Pandemie hat in einer Deutlichkeit gezeigt, wie wichtig persönliche Kontakte, Gespräche und Begegnungen sind.

Deshalb gebührt auch an dieser Stelle unser herzliches Dankeschön allen Menschen in Weissach und Flacht, die auf vielfältige Weise das Gemeinwohl mit ihrem Engagement bereichern. „Was macht eine lebenswerte, attraktive Gemeinde aus? Viele Dinge fallen einem da ein. Der eigentliche Reichtum einer Gemeinde sind jedoch die Menschen!“ - Zitat aus dem Zeitungsartikel „Stille Helden“. Und im Grußwort von Herrn Bürgermeister Töpfer vom 22.12.2021 heißt es: „Bürgerschaftliches Engagement ist das Rückgrat einer jeden Gesellschaft.“

So sehen wir die Gelder im Haushalt für die Jubiläumsfeierlichkeiten „50 Jahre Weissach und Flacht“ als einen Baustein im gemeindlichen Miteinander. Wir freuen uns heute schon auf das Fest und auf ein herzliches und gutes Beieinandersein am 17. Juli 2022 rund um und in der Strudelbachhalle.

Ein weiterer großer Posten im Haushalt ist für die Umsetzungsmaßnahmen im Rahmen der Digitalisierung vorgesehen. Wir von der UL begrüßen diese Entwicklung und hoffen, dass so Arbeitserleichterung und Vereinfachung von Verwaltungsabläufen zukünftig möglich werden können.

Dem Stellenplan im Rahmen des Haushaltsplanes haben wir zugestimmt, obwohl uns die Personalsituation innerhalb der Verwaltung Sorge macht. Im Spannungsfeld zwischen Organisationsrecht des Bürgermeisters und dem Budgetrecht des Gemeinderates müssen wir trotz allem bestrebt sein, miteinander Lösungen zu beraten und gangbare Wege für die Zukunft zu finden.

Gestatten Sie mir noch eine Anmerkung zum Schluss.

Wir Gemeinderäte*innen der Unabhängigen Liste Weissach und Flacht sind angetreten mit klaren Aussagen und klarem Bekenntnis. Wir haben erfahren, wer Kante zeigt eckt an. Denn von den meisten Themen die in unserer Kommunalpolitik zur Sprache kommen, beraten und beschlossen werden, sind Sie als Einwohner*innen unserer Gemeinde unmittelbar betroffen und so sehen wir diese praktizierte Bürgernähe als täglichen Prüfstein für unser Engagement im Gemeinderat. Unser Leitgedanke ist: Wir leben in dieser (einen) Welt, deshalb muss es uns ein natürliches Anliegen sein, dafür einzutreten und Mitverantwortung zu übernehmen, sowohl für die Schöpfung als auch für die Menschen und deren Miteinander. Das gilt für das lokale Umfeld ebenso wie für die globalen Zusammenhänge. Also heißt es immer wieder, sich zu Wort zu melden, sich einzumischen in die Diskussion und in die Gremien. Unsere Bitte an Sie, an Euch, liebe Flachter und Weissacher Mitbürgerinnen und Mitbürger: Machen Sie mit uns mit und mischen Sie sich mit uns ein!

Trotz Bedenken in Detailfragen stimmt die UL Fraktion dem Haushalt zu.

Ich möchte schließen mit einem Zitat von Dietrich Bonhoeffer:
„Optimismus ist in seinem Wesen keine Ansicht über die gegenwärtige Situation, sondern er ist eine Lebenskraft, eine Kraft der Hoffnung, wo andere resignieren, eine Kraft den Kopf hochzuhalten, wenn alles fehlzuschlagen scheint, eine Kraft Rückschläge zu ertragen, eine Kraft, die die Zukunft niemals dem Gegner lässt, sondern sie für sich in Anspruchnimmt.“

In diesem Sinne wünsche ich uns allen, Zuversicht, Hoffnung und Vertrauen für ein gutes, gelingendes Leben.

Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit
Susanne Herrmann (Fraktionsvorsitzende der Fraktion Unabhängige Liste Weissach und Flacht)

Fraktion der Unabhängige Liste Weissach und Flacht: Susanne Herrmann (Fraktionsvorsitzende), Daniel Weeber (stellv. Fraktionsvorsitzender), Horst Klink, Adelheid Streckfuß

Vergnügungssteuersatzung

Der Gemeinderat der Gemeinde Weissach hat am 01.03.2021 mit Wirkung auf den 01.04.2021 eine Vergnügungssteuersatzung erlassen.

Besteuert werden danach insbesondere Spiel-, Geschicklichkeits- und Unterhaltungsgeräte, die im Gemeindegebiet an öffentlich zugänglichen Orten zur Benutzung gegen Entgelt bereitgehalten werden. Nicht besteuert werden unter anderem Billardtische, Tischkicker und Dartscheiben.

Die Kämmerei weist auf § 9 der Vergnügungssteuersatzung hin, wonach die Aufstellung von steuerpflichtigen Geräten der Gemeindeverwaltung innerhalb von zwei Wochen angezeigt werden muss. Anzeigepflichtig sind sowohl der Steuerschuldner als auch der Besitzer der für die Aufstellung benutzten Räumlichkeiten.

Sie können Ihre Geräte im Sachgebiet Finanzverwaltung bei Frau Heider oder bei Frau Armbruster schnell und unkompliziert anmelden. Hierzu können Sie unser An- und Abmeldeformular nutzen.

 

 

Beteiligungsbericht 2019

Der erste Beteiligungsbericht der Gemeinde Weissach wurde veröffentlicht und vom Gemeinderat in der Sitzung vom 26.04.2021 zustimmend zur Kenntnis genommen. Darin sind alle Unternehmen, Zweckverbände oder sonstige Einrichtungen, an denen die Gemeinde Weissach beteiligt ist, aufgeführt. Im Bericht werden unter anderem der Unternehmensgegenstand, die Beteiligungsverhältnisse und die aktuellen Geschäftszahlen einer jeden Beteiligung erläutert.  Den Weissacher Bürgerinnen und Bürgern dient er als Nachschlagewerk, um sich schnell und einfach ein Bild über die Beteiligungen ihrer Gemeinde und deren Entwicklung machen zu können. Damit leistet der Beteiligungsbericht einen Beitrag zu größerer Transparenz und Öffentlichkeit.

Er hat seine gesetzliche Grundlage im § 105 Gemeindeordnung Baden-Württemberg und wird künftig jährlich veröffentlicht.

Den Beteiligungsbericht 2019 der Gemeinde Weissach können Sie hier herunterladen.

 

 

Das Team der Kämmerei

Die Mitarbeiterinnen & Mitarbeiter der Kämmerei

Kämmerei

Sachgebiet Allgemeine Finanzverwaltung

Sachgebiet Liegenschaften

Sachgebiet Forst

Information zur Grundsteuer 2021 und zur Reform der Grundsteuer

Grafik Grundsteuer in Baden-Württemberg ab 2025

Mitte Januar haben Sie die Grundsteuerbescheide für das Jahr 2021 erhalten. Diese wurden noch auf den bisherigen gesetzlichen Grundlagen erlassen.

Das im November 2020 verabschiedete Landesgrundsteuergesetz gilt erst ab dem 1. Januar 2025 als Grundlage für die neu zu berechnende Grundsteuer. Die Reform der Grundsteuer wird sich somit erstmals in den Grundsteuerbescheiden ab dem Jahr 2025 auswirken.

Warum überhaupt eine Reform der Grundsteuer?

Die Grundsteuer basiert auf den Einheitswerten. Diese wurden letztmals flächendeckend in einer Hauptfeststellung zum 01.01.1964 nach den Wertverhältnissen in diesem Zeitpunkt ermittelt. Während sich die Wertverhältnisse seither sehr unterschiedlich entwickelt haben, blieben die Einheitswerte unverändert. Mit Urteil vom 10. April 2018 erklärte das Bundesverfassungsgericht deshalb die Verwendung der Einheitswerte von 1964 als Basis für die Grundsteuer für verfassungswidrig und verpflichtete den Bundesgesetzgeber, bis Ende 2019 die Grundsteuer neu zu regeln. In einer Übergangszeit bis 2024 darf das bisherige Recht noch angewendet werden. Ab 2025 muss die Grundsteuer auf Grundlage neu ermittelter Werte erhoben werden.

Die gesetzliche Neuregelung

Im Herbst 2019 hat der Bundesgesetzgeber die Reform beschlossen. Er hat dabei den Ländern die Möglichkeit eröffnet, vom bundesgesetzlichen Grundsteuerrecht abzuweichen und landesspezifische Regelungen zu erlassen. Davon hat der Landtag von Baden-Württemberg Gebrauch gemacht und am 4. November 2020 ein Landesgrundsteuergesetz beschlossen. Nähere Informationen zum Landesgrundsteuergesetz finden Sie auch auf der Internetseite des Ministeriums für Finanzen Baden-Württemberg unter fm.baden-wuerttemberg.de/de/haushalt-finanzen/grundsteuer/.

Die Eckpunkte der Neuregelung in Baden-Württemberg

  • Wie bisher unterliegen der Grundsteuer die Betriebe der Land- und Forstwirtschaft (Grundsteuer A) und die Grundstücke des Grundvermögens (Grundsteuer B).

  • Auch verfahrensrechtlich bleibt es beim bisher bekannten dreistufigen Verfahren: Die örtlich zuständigen Finanzämter (Lagefinanzämter) bewerten den steuerpflichtigen Grundbesitz und stellen die Grundsteuerwerte (bisher: Einheitswerte) durch Grundsteuerwertbescheide fest. In einem weiteren Schritt berechnen sie die Grundsteuermessbeträge und setzen diese durch Grundsteuermessbescheide fest. Die Gemeinde setzt den örtlichen Hebesatz jeweils für die Grundsteuer A und die Grundsteuer B fest, erlässt die Grundsteuerbescheide und erhebt die Grundsteuer.

  • Die Bewertung der Betriebe der Land- und Forstwirtschaft (Grundsteuer A) erfolgt in Anlehnung an die Bundesregelung in einem Ertragswertverfahren: Die land- und forstwirtschaftlichen Flächen werden dabei mit vom Gesetzgeber vorgegebenen typisierten Reinertragswerten bewertet. Der Grundsteuerwert des Betriebs wird mit der Steuermesszahl 0,55 Promille vervielfacht und ergibt den Grundsteuermessbetrag. Grund und Boden sowie Gebäude und Gebäudeteile, die Wohn­zwecken oder anderen nicht land- und forstwirtschaftlichen Zwecken dienen, werden Steuer­gegenstand der Grundsteuer B.

  • Die Bewertung der bebauten und unbebauten Grundstücke des Grundvermögens (Grundsteuer B) orientiert sich ausschließlich an den Bodenwerten. Der Landesgesetzgeber hat bewusst darauf verzichtet, auch die Gebäude in die Bewertung einzubeziehen. Der Bodenwert, so seine Überlegung, spiegele den Verkehrswert eines (fiktiv) unbebauten Grundstücks lageabhängig wider und verkörpere das abstrakte Nutzenpotenzial eines Grundstücks. Grundlage sind die von den Gutachterausschüssen zu ermittelnden Bodenrichtwerte. Maßgebend ist der Bodenrichtwert des Richtwertgrundstücks in der Bodenrichtwertzone, in der sich das zu bewertende Grundstück befindet. Soweit von den Gutachterausschüssen kein Bodenrichtwert ermittelt wurde, ist der Wert des Grundstücks aus den Werten vergleichbarer Flächen abzuleiten. Der Grundsteuerwert ergibt sich aus der Multiplikation der Grundstücksfläche mit dem Bodenrichtwert.

Die Fokussierung auf die Bodenwerte mit Verzicht auf die Berücksichtigung der Grundstücks­bebauung macht die Bewertung für Zwecke der Grundsteuer bürokratiearm. Eine aufwändige Erhebung und Pflege von Gebäudeflächen (Wohn-/Nutzflächen, Bruttogrundflächen) und weiterer Gebäudedaten entfällt bei der Finanzverwaltung und bei den Steuerpflichtigen.

Der Grundsteuerwert wird mit einer Steuermesszahl (1,3 Promille) multipliziert. Daraus ergibt sich der Grundsteuermessbetrag, der Bemessungsgrundlage der Grundsteuer ist. Für überwie­gend zu Wohnzwecken genutzte bebaute Grundstücke wird die Steuermesszahl um einen Abschlag in Höhe von 30 Prozent gemindert, beträgt also 0,91 Promille.

  • Der Grundsteuermessbetrag wird, wie bisher, mit dem jeweiligen Hebesatz der Gemeinde multipliziert, woraus sich die tatsächlich zu leistende Grundsteuer ergibt, die von der Gemeinde mit Steuerbescheid oder durch öffentliche Bekanntmachung festgesetzt wird.

Wie geht es nun konkret weiter?

Zunächst steht die Hauptfeststellung der Grundsteuerwerte zum Stichtag 1. Januar 2022 an. In Baden-Württemberg sind 5,6 Millionen Grundstücke und Betriebe der Land- und Forstwirtschaft von den Finanzämtern auf diesen Zeitpunkt neu zu bewerten. Grundlage für die Bewertung der bebauten und unbebauten Grundstücke des Grundvermögens sind die von den Gutachterausschüssen der Gemeinden zum 1. Januar 2022 zu ermittelnden und zu veröffentlichenden Bodenrichtwerte. Anknüpfend an diese Grundsteuerwerte setzen die Finanzämter die ab 1. Januar 2025 geltenden neuen Grundsteuermessbeträge fest, die der Grundsteuer ab 2025 zugrunde gelegt werden.

In Zeitabständen von sieben Jahren sollen die Grundsteuerwerte dann aktualisiert werden, ebenso die daran anknüpfenden Grundsteuermessbeträge. Dafür will die Finanzverwaltung ein vollautomatisiertes, modernes Bewertungsverfahren einsetzen. Das ist jedoch für den Auftakt noch nicht vollumfänglich möglich. Für die erste Wertermittlung zum 01.01.2022 müssen die Steuerpflichtigen deshalb die relevanten Daten, insbesondere die Grundstücksgröße und den Bodenrichtwert, mittels elektronischer Steuererklärung dem Finanzamt übermitteln. Bei der nächsten zum 01.01.2029 vorgesehenen flächendeckenden Aktualisierung der Grundsteuerwerte (Haupt­feststellung) - auf der Grundlage der auf diesen Zeitpunkt von den Gutachterausschüssen zu ermittelnden Bodenrichtwerte - soll dieser Aufwand dann weitgehend entfallen können.

Um eine zügige Umsetzung sicherzustellen, werden die Steuerpflichtigen im Laufe des Jahres 2022 von der Finanzverwaltung voraussichtlich durch eine Allgemeinverfügung aufgefordert, eine Erklärung für ihren Grundbesitz einzureichen. Hierfür wird das Aktenzeichen des Finanzamts für das jeweilige Grundstück benötigt. Dieses ist auf dem aktuellen Grundsteuerbescheid der Gemeinde mit angegeben. Die Finanzämter berechnen aus den Angaben den Grundsteuerwert, legen den Steuermessbetrag fest und teilen beides den Steuerpflichtigen per Bescheid mit. Auch die Kommunen erhalten die von ihnen benötigen Daten.

Auf Basis der Vorarbeit der Finanzämter kann jede einzelne Stadt und Gemeinde bis Anfang 2025 den kommunalen Hebesatz berechnen und beschließen. Anschließend erstellt und versendet die Kommune die Grundsteuerbescheide für das Jahr 2025 an die Steuerpflichtigen. Die neue Grundsteuer in Baden-Württemberg ist dann umgesetzt.

Was bedeutet die Grundsteuerreform in Euro und Cent für die einzelnen Grundstücke?

Derzeit sind noch keine belastbaren Aussagen dazu möglich, wie hoch die Grundsteuer ab dem Jahr 2025 für die einzelnen Grundstücke ausfallen und welche Belastungsveränderungen es geben wird! Entscheidend dafür ist neben den bodenwertgeprägten neuen Grundsteuermessbeträgen der künftige im Jahr 2025 anzuwendende Hebesatz. Diesen kann die Gemeinde erst ermitteln, wenn sie aus den Messbescheiden des Finanzamts die Summe der neuen Messbeträge kennt. Diese Datenbasis wird der Gemeinde voraussichtlich erst im Laufe des Jahres 2024 vollständig vorliegen. Vorher lässt sich nicht absehen, ob und inwieweit der Hebesatz gegenüber dem bisherigen Hebesatz erhöht oder ermäßigt werden muss, um das für 2025 angestrebte Grundsteueraufkommen zu erreichen. Anders ausgedrückt: Je nach der Veränderung der neuen Messbeträge gegenüber den bisherigen Messbeträgen kann bereits mit einem deutlich niedrigeren Hebesatz das angestrebte Aufkommen erzielt werden. Andererseits kann auch ein deutlich höherer Hebesatz nötig sein, um das Aufkommen in bisheriger Höhe zu erreichen. Daher können auch Beispielsberechnungen mit dem bisherigen Hebesatz nicht zu belastbaren Aussagen im Hinblick auf die Höhe der künftigen Grundsteuer führen.

Auch bei insgesamt angestrebter Aufkommensneutralität wird es allerdings zwischen Grundstücken, Grundstücksarten und Lagen zu Belastungsverschiebungen kommen. D.h. es wird Grundstücke geben, für die ab dem Jahr 2025 mehr Grundsteuer als bisher zu bezahlen ist und Grundstücke, für die weniger als bisher zu bezahlen ist. Dies ist nach der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts, in der die bisherige Bewertung und damit auch die Verteilung der Grundsteuerlast auf die Grundstücke als verfassungswidrig erachtet und dem Gesetzgeber eine Neuregelung aufgegeben wurde, die zwangsläufige Folge der Reform.

Hier finden Sie folgende Formulare:

Verständlich erklärt

Der Haushaltsplan

Die Gemeinde Weissach ist aufgrund gesetzlicher Regelungen verpflichtet, sämtliche geplanten Einnahmen und Ausgaben in einem Planwerk, dem Haushaltsplan, darzustellen. Der Haushaltsplan dient im Laufe des Jahres als Grundlage für die Haushaltswirtschaft. Er legt fest, welche Aufgaben mit welchen Kosten im Planjahr – man spricht hier von Haushaltsjahr – erfüllt werden sollen und woher das hierfür benötigte Geld kommt.

Die Gemeinderäte bestimmen letztendlich, was in den Haushaltsplan aufgenommen wird. Das bedeutet: Über die Verwendung öffentlicher Gelder wird stets öffentlich entschieden.

Geld kann durch Steuern (bspw. Gewerbesteuer, Grundsteuern), Gebühren (bspw. Friedhofsgebühren) oder den Verkauf von Grundstücken zufließen. Außerdem muss im Stellenplan festgelegt werden, wie viele Personalstellen für die dauerhafte Erfüllung der Aufgaben der Gemeindeverwaltung notwendig sind. Dem Haushaltsplan kommt somit die Bedeutung eines jährlichen kommunalen Aufgabenprogramms zu.

Der Haushaltsplan besteht im Wesentlichen aus zwei Teilen, dem Ergebnishaushalt und dem Finanzhaushalt.

Die Gewerbesteuer

Die Gewerbesteuer ist die Wirtschaftsteuer der Gemeinde. Mit ihr wird die lokal tätige Wirtschaft an den Kosten der für einen attraktiven Wirtschaftsstandort notwendigen Infrastruktur beteiligt. Rechtsgrundlage für die Gewerbesteuer sind die Gewerbesteuergesetze in der jeweils gültigen Fassung. Die Gewerbesteuer ist eine Gemeindesteuer, sie wird von der Gemeinde festgesetzt.

Die Ermittlung der Besteuerungsgrundlagen erfolgt jedoch durch das Finanzamt . Objekt der Gewerbesteuer ist der inländische stehende Gewerbebetrieb, nicht dagegen die freie Berufstätigkeit, die Land- und Forstwirtschaft und die Vermögensverwaltung. Die Gewerbesteuer ist eine Real- oder Objektsteuer. Steuergegenstand ist die objektive Ertragskraft des Gewerbebetriebes, der Gewerbeertrag.

Die Grundsteuer

Die Grundsteuer ist objektbezogen gestaltet und bezieht sich auf Beschaffenheit und Wert eines Grundstücks. Sie ist eine Realsteuer, bei der die persönlichen Verhältnisse des Eigentümers fast ausnahmslos außer Betracht bleiben. Bei bebauten Grundstücken gehört die Grundsteuer zu den Betriebskosten, im Bereich des sozialen Wohnungsbaus geht sie in die Kostenmiete ein.Steuerpflichtig ist der im Inland liegende Grundbesitz (Betriebe der Land- und Forstwirtschaft sowie Grundstücke).

Für die Berechnung der Grundsteuer aus dem Einheitswert/Ersatzwirtschaftswert sind zwei Rechengänge erforderlich. Ausgehend vom Einheitswert/Ersatzwirtschaftswert, setzt das Finanzamt den Steuermessbetrag fest, der auch der Gemeinde mitgeteilt wird. Die Steuermesszahlen, die zur Berechnung des Steuermessbetrages auf den Einheitswert/ Ersatzwirtschaftswert anzuwenden sind.Die Gemeinde wendet auf den Steuermessbetrag den vom Gemeinderat beschlossenen Hebesatz an und setzt die Grundsteuer durch Grundsteuerbescheid fest.

Rechtsgrundlage für die Erhebung der Grundsteuer ist das Grundsteuergesetz in der Fassung des Gesetzes zur Reform des Grundsteuerrechts vom 7. August 1973 (BGBl I S.965) unter Berücksichtigung späterer Änderungen.

Quelle: www.bundesfinanzministerium.de

Die Hundesteuer

Besteuert wird die Hundehaltung und steuerpflichtig ist der Hundehalter. Rechtsgrundlage sind die landesgesetzlichen Hundesteuergesetze bzw. Kommunalabgabengesetze, die die Gemeinden zur Steuererhebung verpflichten oder zum Erlass entsprechender Steuersatzungen berechtigen. Hier finden Sie die  Hundesteuersatzung der Gemeinde Weissach.

Die Hundesteuer wird von der Gemeinde erhoben. Wenn Sie neu in die Gemeinde ziehen oder sich einen Hund zulegen, müssen Sie diesen bei unserem Steueramt anmelden. Endet die Hundehaltung in der Gemeinde Weissach, muss dies ebenfalls dem Steueramt gemeldet werden.  

Hier finden Sie ein Formular für die An- oder Abmeldung Ihres Hundes.

Für weitere Informationen und Fragen steht Ihnen Frau Heider gerne zur Verfügung.

Doppik

Die doppelte Buchführung, die man aus dem kaufmännischen Bereich kennt, hält inzwischen auch Einzug in die kommunale Finanzplanung. Mit betriebswirtschaftlichen Instrumenten wird die Haushaltsplanung für Verwaltung und Kommunalpolitik besser planbar und für Bürgerinnen und Bürger transparenter. Kommunen in Baden-Württemberg hatten bis 2020 Zeit, ihr Haushalts- und Rechnungswesen auf das System der Doppik umzustellen.

Ergebnishaushalt

Im Ergebnishaushalt finden sich die Erträge und Aufwendungen der Gemeinde. Hier wird der Ressourcenverbrauch dargestellt und damit die Frage beantwortet, ob die Gemeinde mit ihrer laufenden Aufgabenerfüllung über ihre Verhältnisse lebt oder nicht. Der Ergebnishaushalt ist mit der Gewinn- und Verlustrechnung in Unternehmen vergleichbar.

Finanzhaushalt

Im Finanzhaushalt finden sich die Einzahlungen und Auszahlungen der Gemeinde. Hier werden die Finanzströme dargestellt. Dabei wird zwischen der laufenden Verwaltungstätigkeit, den Investitionen und der Finanzierung unterschieden. Der Finanzhaushalt ist mit der Cashflow-Rechnung in Unternehmen vergleichbar und beantwortet die Frage, ob der Kassenbestand zugenommen oder abgenommen hat.

Haushaltsausgleich

Die Erträge und Aufwendungen im Ergebnishaushalt müssen sich die Waage halten, dann ist der Haushalt ausgeglichen. Wenn dies nicht gelingt, muss die Gemeinde Finanzmittel aus der Rücklage entnehmen oder andere Wege finden, den Haushalt in die Balance zwischen Aufwendungen und Erträgen zu bringen.

Stellenplan

Im Stellenplan sind alle erforderlichen Personalstellen aufgeführt. Der Stellenplan ist die Grundlage für die Bewirtschaftung des Personalbudgets, für Einstellungen und Arbeitsverträge der Gemeindeverwaltung.