Standesamt: Gemeinde Weissach

Seitenbereiche

Sie verwendeten einen veralteten Browser. Bitte führen Sie für ein besseres Surf-Erlebnis ein Upgrade aus.
JavaScript scheint momentan in Ihren Browsereinstellungen deaktiviert zu sein.
Bitte nehmen Sie eine Änderung dieser Einstellung vor und laden Sie die Webseite neu, um deren volle Funktionalität zu ermöglichen.
Kontrast erhöhen
Standesamt

Hauptbereich

Unser Service im Standesamt

Heiraten in Weissach

Hier geht es zu allen Trauterminen und Trauorten

Wir freuen uns, dass Sie sich dazu entschlossen haben, Ihren Lebensweg gemeinsam zu gehen und sich standesamtlich trauen lassen möchten.

Es gibt kaum ein persönlicheres und emotionaleres Fest als die eigene Hochzeit. Dieser Tag soll für Sie ein unvergessliches Erlebnis bleiben.

Damit alles reibungslos verläuft, sind im Vorfeld einige Fragen zu klären, die Formalitäten beim Standesamt und natürlich auch die entscheidende Frage: An welchem Trauort möchten Sie sich das Ja-Wort geben?

Die Gemeinde Weissach bietet Ihnen mehrere Örtlichkeiten zur Gestaltung dieses ganz besonderen Tages, sei es im Rathaus Weissach, im Alten Rathaus Flacht, in der Vorbergblickhütte, im historischen Herrenhaus oder auf der Friedenshöhe unter freiem Himmel.

Für weitere Fragen dürfen Sie sich gerne bei uns im Standesamt melden. Sie erreichen uns unter Tel. (07044) 9363-0 oder per E-Mail.

Formulare:

Einverständniserklärung zur Veröffentlichung der Eheschließung

Anmeldung der Eheschließung als deutsche und ledige Staatsbürger

Beim Standesamt können Sie die Eheschließung anmelden, wenn mindestens einer der Partner einen Haupt- oder Nebenwohnsitz in Weissach hat.  Bei der Anmeldung der Eheschließung müssen Sie entsprechend Ihrer jeweiligen persönlichen Situation eine Reihe von Unterlagen vorlegen. Nachfolgende Aufstellung beschränkt sich dabei auf relativ einfache Fälle, für die Sie in der Regel folgende Unterlagen benötigen:

  • Ihren gültigen Personalausweis oder Reisepass
  • eine beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister
  • Erweiterte Meldebescheinigung Ihrer Wohnsitzgemeinde (falls Sie nicht in Weissach wohnen)

Die Urkunden dürfen zum Zeitpunkt der Eheschließung nicht älter als 6 Monate sein und müssen im Original vorliegen. Die Anmeldung der Eheschließung ist für 6 Monate gültig.

Hinweis: Das Standesamt kann weitere Unterlagen verlangen, wenn dies zum Nachweis von Angaben erforderlich ist.

Urkundenbestellung

Sie benötigen eine Personenstandsurkunde aus dem Standesamt Weissach?

 

Hier können Sie Ihre Urkunden bequem online bestellen: Zur Urkundenbestellung

 

Fügen Sie als Anlage bitte eine Ausweiskopie hinzu.

Ausstellung eines Ehefähigkeitszeugnis | Eheschließung im Ausland

Deutsche, die im Ausland heiraten möchten, müssen in bestimmten Staaten ein "Ehefähigkeitszeugnis" vorlegen. Informationen zu den Eheschließungsvoraussetzungen erteilt die Auslandsvertretung des jeweiligen Staates.

Das Ehefähigkeitszeugnis sagt aus, dass eine Person nach deutschem Recht die Ehe schließen kann. Zuständig für die Ausstellung des Ehefähigkeitszeugnisses ist das Standesamt des derzeitigen Wohnorts oder des letzten gewöhnlichen Aufenthalts im Inland.

Unterlagen:

  • gültiger Personalausweis oder Reisepass
  • Aufenthaltsbescheinigung der Meldebehörde, die nicht älter als vier Wochen ist.
  • Geburtsurkunde oder bei Beurkundung der Geburt im Inland einen beglaubigten Ausdruck aus dem Geburtenregister oder eine beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenbuch, nicht älter als sechs Monate

Die zuständige Stelle kann weitere Unterlagen wie z.B. die Einbürgerungsurkunde verlangen.

 

 

Ausstellung einer Geburtsurkunde | Geburt in Weissach

Anzeigepflicht

Folgende Personen sind zur Anzeige einer Geburt verpflichtet:

  • Mutter
  • Vater, wenn er sorgeberechtigt ist
  • Hebamme, die bei der Geburt anwesen war
  • Arzt oder Ärztin, der oder die bei der Geburt anwesend war
  • alle Personen, die bei der Geburt dabei waren oder davon wissen

Notwendige Unterlagen

  • ärztliche Bescheinigung oder Bescheinigung der Hebamme über die Geburt
  • Personalausweis oder Reisepass der Eltern (oder ein anerkannter Passersatz)
  • wenn die Eltern verheiratet sind: zusätzlich
    • beglaubigter Ausdruck aus dem Eheregister oder
    • Geburtsurkunden und die Eheurkunde der Eltern

  • wenn die Mutter ledig ist: zusätzlich
    • Geburtsurkunde der Mutter

  • wenn die Mutter geschieden oder verwitwet ist: zusätzlich
    • beglaubigter Ausdruck aus dem Eheregister oder
    • Geburtsurkunde und Eheurkunde der Mutter und Scheidungsurteil beziehungsweise Sterbeurkunde

  • wenn die Eltern nicht miteinander verheiratet sind und die Vaterschaft bereits anerkannt ist oder vor Beurkundung der Geburt anerkannt werden soll: zusätzlich
    • beglaubigte Abschrift der Anerkennungserklärung des Vaters
    • beglaubigte Abschrift der Zustimmungserklärung der Mutter
    • bei einem ledigen Vater: Geburtsurkunde
    • bei einem Vater, der verheiratet ist oder war: Geburtsurkunde und Eheurkunde (und gegebenenfalls Scheidungsurteil) oder Eheregisterauszug

  • bei ausländischen Eltern: zusätzlich
    • Nachweis über den Aufenthaltstitel, um den Erwerb der deutschen Staatsangehörigkeit für das Kind nachzuweisen

Hinweis: Das Standesamt kann weitere Unterlagen verlangen, wenn dies zum Nachweis von Angaben erforderlich ist.

Fristen/Bearbeitungsdauer:

Die Geburt eines Kindes muss innerhalb einer Woche beim Standesamt des Geburtsortes angezeigt werden. Liegen alle Unterlagen vollständig vor, erfolgt die Beurkundung sofort vor Ort.

Gebühren:

Die Beurkundung einer Geburt ist gebührenfrei. Derzeit werden für eine Geburtsurkunde 12,00 € berechnet.

Anzeige eines Sterbefalls

Tritt der Sterbefall in einer öffentlichen oder privaten Einrichtung (z.B. Krankenhaus, Alten- und Pflegeheim, Gefängnis) ein, ist der Träger der Einrichtung zur Anzeige beim Standesamt verpflichtet.

In allen anderen Fällen sind folgende Personen in nachstehender Reihenfolge zur Anzeige des Sterbefalls verpflichtet:

  • jede Person, die mit der verstorbenen Person in häuslicher Gemeinschaft gelebt hat
  • die Person, in deren Wohnung der Sterbefall eingetreten ist
  • andere Personen, die beim Tod dabei waren oder aus eigenem Wissen davon Kenntnis haben

Erforderliche Unterlagen

  • Ärztliche Todesbescheinigung
  • Ihren Personalausweis
  • Personalausweis oder Meldebescheinigung der verstorbenen Person
  • bei ledig Verstorbenen: die Geburtsurkunde
  • bei verheirateten Verstorbenen: die Eheurkunde bzw. eine Abschrift des Familienbuches, , ggf. die Sterbeurkunde des verstorbenen Ehegatten
  • bei geschiedenen Verstorbenen: die Eheurkunde bzw. eine Abschrift des Familienbuches sowie das Scheidungsurteil.

Hinweis:
Die Urkunden sind jeweils im Original vorzulegen.

Fristen/Bearbeitungsdauer:
Der Sterbefall ist spätestens am dritten auf den Tod folgenden Werktag beim Standesamt anzuzeigen. (Hierbei gilt der Samstag nicht als Werktag). Die Beurkundung erfolgt sofort, sofern alle Unterlagen vollständig vorliegen.

Gebühren:
Die Beurkundung eines Sterbefalls ist gebührenfrei. Die Gebühr für eine Sterbeurkunde beträgt 12,00 €.

Kirchenaustritt

Die Erklärung des Kirchenaustritts kann nur persönlich zur Niederschrift vor dem Standesbeamten des Wohnorts, jedem Notar oder Amtsgericht erklärt werden. Für Kinder unter 14 Jahren erklären die Sorgeberechtigten den Austritt (Kinder ab 12 Jahren müssen anwesend sein und einwilligen.)

Der Kirchenaustritt wird steuerrechtlich ab dem Folgemonat der Austrittserkärung wirksam.

Voraussetzungen:

  • gültiger Personalausweis oder Reisepaß
  • evtl. Taufdaten
  • wenn möglich, Geburts- und Eheurkunde

Gebühren:
Für die Kirchenaustrittserklärung wird eine Gebühr in Höhe von 25,00 € verlangt.

Öffnungszeiten & Kontakt

Öffnungszeiten:

Montag 08:00 Uhr – 16:00 Uhr
Dienstag geschlossen
Mittwoch 08:00 Uhr – 14:00 Uhr
Donnerstag 08:00 Uhr – 12:30 Uhr | 15:00 Uhr – 18:30 Uhr
Freitag 08:00 Uhr – 12:30 Uhr
Samstag 09:00 Uhr – 12:30 Uhr (jeden 1. Samstag im Monat)

Termine auch nach Vereinbarung

Kontakt:
Rathaus Weissach | EG
Rathausplatz 1, 71287 Weissach
Ansprechpartner:

E-Mail: standesamt@weissach.de