haben die Gemeinde von Er- satzansprüchen Dritter freizustellen, die wegen solcher Schäden geltend gemacht werden. Gehen der- artige Schäden auf mehrere Verfügungsberechtigte oder Nutzungsberechtigte zurück [...] innerhalb eines Jahres... [mehr]
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Verlinkt bei: eBürgerdienste
haben die Gemeinde von Er- satzansprüchen Dritter freizustellen, die wegen solcher Schäden geltend gemacht werden. Gehen der- artige Schäden auf mehrere Verfügungsberechtigte oder Nutzungsberechtigte zurück [...] innerhalb eines Jahres... [mehr]
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Verlinkt bei: Satzungen
Anschluss be- stimmter Verbrauchseinrichtungen kann von der vorherigen Zustimmung der Gemeinde abhängig gemacht werden. Die Zustimmung darf nur verweigert werden, wenn der Anschluss eine sichere und störungsfreie [...] hat die Gemeinde... [mehr]
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Verlinkt bei: Satzungen
oder sonstige Anlagenteile verän- dert oder aufgräbt oder außerhalb zugelassener Feuerstellen Feuer macht, 34. entgegen § 24 Abs. 1 Nr. 5 Pflanzen oder Pflanzenteile abreißt, abschneidet oder beschädigt [mehr]
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Verlinkt bei: Satzungen
nach § 1 des Lebenspartnerschaftsgesetzes besteht, oder 4. einer von ihm kraft Gesetzes oder Vollmacht vertretenen Person. (2) Dieses Mitwirkungsverbot gilt auch, wenn der Gemeinderat oder der zur [mehr]
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Verlinkt bei: Satzungen
innerhalb eines Jahres seit der Bekanntmachung dieser Satzung gegenüber der Gemeinde Weissach geltend gemacht worden ist. Der Sachverhalt, der die Verletzung begründen soll, ist zu bezeichnen. Dies gilt nicht [mehr]
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Verlinkt bei: Satzungen
Sommer 2020 veröffentlicht wurde. Zeitgleich haben wir uns in der Gemeinde Weissach auf den Weg gemacht, den nun vorliegenden ersten Energiebericht zu erarbeiten. Eine zentrale Herausforderung der [...] Die Mitgliedsstaaten der EU... [mehr]
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Verlinkt bei: Kommunaler Klimaschutz
haben die Gemeinde von Ersatzansprüchen Dritter freizustellen, die wegen solcher Schäden geltend gemacht werden. § 50 Ordnungswidrigkeiten Ordnungswidrig im Sinne von § 142 Abs. 1 GemO handelt [mehr]
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. Besondere Organe sind gesetzlich nicht vorgeschrieben, die Geschäftsführungsbefugnis und Vertretungsmacht nach außen steht grundsätzlich allen Gesellschaftern gemeinsam zu. Vertraglich abweichende [mehr]
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Verlinkt bei: Kämmerei