Interesse des Vereins es erfordert. Für die Beschlussfassung der Mitgliederversammlung gibt das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) Regeln vor, die aber durch die Vereinssatzung abgeändert werden können. Eine [mehr]
unkompliziert von zu Hause aus ein: Auf dem Portal finden Sie nicht nur Informationen rund um die Bürgerbeteiligung in Baden-Württemberg, sondern Sie können auch Gesetzentwürfe der Landesregierung kommentieren [mehr]
er: in der Regel vor Ort zuständig: das Landratsamt im Landkreis beziehungsweise das Bürgermeisteramt im Stadtkreis (Untere Katastrophenschutzbehörden) für den Katastrophenschutz in der Umgebung [mehr]
gelten für EU-/EWR-Bürger und Staatsangehörige der Schweiz dieselben Voraussetzungen wie für deutsche Staatsangehörige. Achtung: Unter bestimmten Voraussetzungen dürfen EU-/EWR-Bürger und Staats [...] Baden-Württemberg, wenn sie in... [mehr]
Gesellschaften zu bilden, ist durch die Verfassung geschützt (Artikel 9 Absatz 1 Grundgesetz). Das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB), das die wichtigsten gesetzlichen Regelungen zum privaten Vereinsrecht enthält [mehr]
bestimmte Informationspflichten des Unternehmers. Diese Informationspflichten sind unter anderem im Bürgerlichen Gesetzbuch näher geregelt. Widerrufs- und Rückgaberecht Der Grund für das Widerrufsrecht [mehr]
Der Gemeinderat ist ein Verwaltungsorgan und vertritt die Bürger und Bürgerinnen der Gemeinde. Als Hauptorgan der Gemeinde legt er die Grundsätze der Gemeindeverwaltung fest, entscheidet über [...] über Angelegenheiten der... [mehr]
lichtungsstelle : Universalschlichtungsstelle des Bundes Zentrum für Schlichtung e.V. Straßburger Straße 8 77694 Kehl am Rhein Telefon 07851 / 795 79 40 Fax 07851 / 795 79 41 E-Mail: [mehr]
der Stichtag für die Bundestagswahl ist der 42. Tag vor der Wahl. Alle wahlberechtigten Bürger und Bürgerinnen, die an diesem Tag bei der Meldebehörde gemeldet sind, werden von Amts wegen, also automatisch [...] ssetzungen. Daher sind auch... [mehr]
die Gesundheitssorge) sowie die Vermögenssorge des Kindes. Pflegeeltern sind jedoch nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch berechtigt, in Angelegenheiten des täglichen Lebens zu entscheiden und die Inhaber [mehr]