Während des Turn- und Sportunterrichts der Schulen ist die Schulleitung der jeweiligen Schule bzw. die von ihr beauftragte Lehrkraft für die Aufsicht über die Schüler und für die Einhaltung dieser Bestimm- [...] Benutzung der Sporthallen... [mehr]
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nicht. § 2 Benutzung (1) Die unter § 1 genannten Einrichtungen können örtlichen Vereinen, Schulen, Kindergärten, Kirchenge- meinden öffentlich-rechtlicher Religionsgemeinschaften, Firmen zur Förderung [mehr]
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Benutzung des Archivs verursach- ten Schäden. Dies gilt nicht, wenn er nachweist, dass ihn kein Verschulden trifft. (2) Die Gemeinde Weissach haftet nur für Schäden, die auf Vorsatz oder grobe Fahrlässig- [mehr]
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(2) Der Erbbauberechtigte ist anstelle des Grundstückseigentümers Gebührenschuldner. Mehrere Gebührenschuldner haften als Gesamtschuldner. § 9 Gebührenhöhe (1) Die Abfuhrgebühr beträgt für jeden [...] ugs zu messen und vom... [mehr]
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5 Abs. 1. § 20 Gebührenschuldner (1) Zur Zahlung des Benutzungsentgelts (Gebühr) nach § 16 ist verpflichtet: a) der Träger der Veranstaltung, b) wer die Gebührenschuld der Gemeinde gegenüber [...] Kraftfahrzeuge. Bei Unfällen... [mehr]
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mit der endgültigen Beitragsschuld zu verrechnen, auch wenn der Vorauszahlende nicht Schuldner des endgültigen Beitrags ist. Übersteigt die Vorauszahlung die endgültige Beitragsschuld, steht der Anspruch [...] Anspruch auf Rückgewähr des... [mehr]
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wird ein Entgelt nach Maßgabe der Anlage 1 zu dieser Satzung (Gebührenverzeichnis) erhoben. Gebührenschuldner ist der Mieter bzw. Veranstalter. Die Festsetzun- gen in den Vereinsförderungsrichtlinien über [mehr]
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(2) Der Erbbauberechtigte ist anstelle des Grundstückseigentümers Gebührenschuldner. Mehrere Gebühr- enschuldner haften als Gesamtschuldner. § 9 Gebührenhöhe Die Gebühr für die Reinigung und Beseitigung [...] Anlieferungsmenge... [mehr]
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und Enkelkinder). (3) Mehrere Gebührenschuldner haften als Gesamtschuldner. § 28 Entstehung und Fälligkeit der Gebühren (1) Die Gebührenschuld entsteht 1. bei Verwaltungsgebühren [...] § 27 Gebührenschuldner (1)... [mehr]
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schriftlich oder elektronisch abgefasst werden. (2) Anträge, deren Annahme das Vermögen, den Schuldenstand oder den Haushalt der Gemeinde nicht unerheblich beeinflussen (Finanzanträge), insbesondere [mehr]
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