Erklärung übernommen hat, c) wer für die Gebührenschuld eines Anderen kraft Gesetzes haftet. (2) Mehrere Gebührenschuldner nach Abs. 1 haften als Gesamtschuldner. § 18 Inkrafttreten (1) Diese [...] erhoben. § 17 Gebü... [mehr]
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Erklärung übernommen hat, c) wer für die Gebührenschuld eines Anderen kraft Gesetzes haftet. (2) Mehrere Gebührenschuldner nach Abs. 1 haften als Gesamtschuldner. § 18 Inkrafttreten (1) Diese [...] erhoben. § 17 Gebü... [mehr]
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Veranstaltung. Bei Unfällen und Schäden tritt eine Haftung der Gemeinde Weissach nur ein, wenn ein Verschulden der Gemeinde oder ihrer Beschäftigten nachgewiesen ist. Die Gemeinde Weissach haftet nicht für [mehr]
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nicht. § 2 Benutzung (1) Die unter § 1 genannten Einrichtungen können örtlichen Vereinen, Schulen, Kindergärten, Kirchenge- meinden öffentlich-rechtlicher Religionsgemeinschaften, Firmen zur Förderung [mehr]
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