Nutzungen in den alten Ortslagen Mindergenutzte oder ungenutzte Flächen sowie unbebaute Grundstücke, die das Ortsbild beeinträchtigen Gewachsene, historische Gebäudestruktur bedingt beengte [...] Sanierung von historischer... [mehr]
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„Ortskern Flacht“ Gebäude- und Grundstücksbogen (Bitte jeweilige Note eintragen) Vorbereitende Untersuchungen Weissach „Ortskern Flacht“ Gebäude- und Grundstücksbogen 8. Nutzen Sie bereits regenerative [...] Garage) Anzahl Einheiten... [mehr]
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ist, dass die Grundstücke der Nachbarn rechtlich getrennt sind. Es ist aber nicht erforderlich, dass die Grundstücke unmittelbar aneinander grenzen; das Nachbarrecht gilt auch für Grundstücke, die zum Beispiel [...] damit auch eines Grundst... [mehr]
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Besitzern der Grundstücke, die an öffentlichen Straßen (Straßen, Wege, Plätze) grenzen oder von ihr einen Zugang haben (Anlieger), Besitzer sind insbesondere Mieter und Pächter, die das Grundstück ganz oder [...] Streupflicht der... [mehr]
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Besitzern der Grundstücke, die an öffentlichen Straßen (Straßen, Wege, Plätze) grenzen oder von ihr einen Zugang haben (Anlieger), Besitzer sind insbesondere Mieter und Pächter, die das Grundstück ganz oder [...] Streupflicht der... [mehr]
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ng). Nicht enthalten sind somit folgende Betriebskosten: Laufende öffentliche Lasten des Grundstücks (Grundsteuer), Kosten der Wasserver- sorgung und Entwässerung, der zentralen Heizung und Warmw [mehr]
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ihre Grundstücke zu dulden. Die Grund- stückseigentümer haben insbesondere den Anschluss anderer Grundstücke an die Anschlussleitung zu ihren Grundstücken zu dulden. § 12 Grundstücksanschlüsse [...] 6 Jedes Grundstück... [mehr]
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Gefahr des Veranstalters in den ihm zugewiesenen Räumen. (5) Die Haftung der Gemeinde als Grundstückseigentümer für den sicheren Bauzustand von Gebäuden bleibt gemäß § 836 Bürgerliches Gesetzbuch unberührt [mehr]
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enthält, ist 1. bei bebauten Grundstücken die Zahl der tatsächlich vorhandenen, 2. bei unbebauten, aber bebaubaren Grundstücken die Zahl der auf den Grundstücken in der näheren Umgebung überwiegend [...] Mehrfach erschlossene Grund... [mehr]
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welche auch die Freistellungsansprüche gedeckt werden. (4) Die Haftung der Gemeinde als Grundstückseigentümerin für den sicheren Bauzustand von Gebäuden bleibt gemäß § 836 Bürgerliches Gesetzbuch unberührt [mehr]
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