Ausfall eigener Hallenkapazitäten) zulässig. (3) Über Ausnahmen von Abs. 2 entscheidet der Bürgermeister. § 2 Aufsicht & Verwaltung (1) Die Sporthallen werden vom Hauptamt der Gemeindeverwaltung [...] zum selben Zeitpunkt... [mehr]
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störenden Auswirkungen auf die Nachbarschaft zu erwarten sind. Über Ausnahmen entscheidet der Bürgermeister. (4) Ein Rechtsanspruch auf die Benutzung des Herrenhauses, insbesondere auf die Benutzung [...] das Herrenhaus betreffen,... [mehr]
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störenden Auswirkungen auf die Nachbarschaft zu erwarten sind. Über Ausnahmen entscheidet der Bürgermeister. (4) Ein Rechtsanspruch auf die Benutzung des Herrenhauses, insbesondere auf die Benutzung [...] das Herrenhaus betreffen,... [mehr]
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Organisationen von außerhalb der Gemeinde ist nicht vorgesehen. Über Ausnahmen entscheidet der Bürgermeister. § 2 Aufsicht & Verwaltung Die Festhalle wird vom Hauptamt der Gemeindeverwaltung verwaltet [...] Gebührenordnung vom... [mehr]
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Organisationen von außerhalb der Gemeinde ist nicht vorgesehen. Über Ausnahmen entscheidet der Bürgermeister. § 2 Aufsicht & Verwaltung Die Festhalle wird vom Hauptamt der Gemeindeverwaltung verwaltet [...] Gebührenordnung vom... [mehr]
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Organisationen von außerhalb der Gemeinde ist nicht vorgesehen. Über Ausnahmen entscheidet der Bürgermeister. § 2 Aufsicht & Verwaltung Die Festhalle wird vom Hauptamt der Gemeindeverwaltung verwaltet [...] Gebührenordnung vom... [mehr]
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