Standesamt

Standesamt

Das Standesamt begleitet den Menschen das ganze Leben lang.

Beginnend mit der Geburt, über die Eheschließung bis zum Sterbefall wird beim Standesamt jeder Vorgang beurkundet.

Hier finden Sie die wichtigsten Informationen rund ums Standesamt:

Die Öffnungszeiten:
Gemeindeverwaltung Weissach
- Standesamt -
Rathausplatz 1
71287 Weissach

Montag: 08:00-12:30
Dienstag: geschlossen
Mittwoch: 08:00-12:30
Donnerstag: 07:30-12:30 und 13:30-18:00
Freitag: 08.00-12:30

Termine auch nach Vereinbarung

Hier arbeitet für Sie:

upload/20110921_erfle.jpg Franziska Erfle

Tel: +49 (0) 7044 - 93 63 - 22 0
Fax: +49 (0) 7044 - 9363 - 92 20
Zimmernummer: 1.06 im Erdgeschoss
erfle@weissach.de



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Die Geburt:

Sie bekommen ein Kind....

Als werdende Eltern finden Sie hier wichtige Informationen über

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Beurkundung einer Geburt

Bitte beachten Sie, dass sich nachfolgende Hinweise nur auf relativ einfache Fälle beziehen können. Oftmals ist die Beurkundung einer Geburt komplizierter, weshalb weitere Unterlagen erforderlich sind, z. B. wenn Ihr Kind zuhause geboren wurde, Sie als Eltern verschiedene Staatsbürgerschaften besitzen oder nicht verheiratet sind. Wenden Sie sich daher in jedem Fall frühzeitig an Ihr zuständiges Standesamt, damit Sie alle Unterlagen rechtzeitig zur Hand haben.

Sind Sie miteinander verheiratet und beide deutsche Staatsbürger, müssen Sie zur Beurkundung der Geburt Ihres Kindes folgende Unterlagen beim zuständigen Standesamt einreichen bzw. vorlegen:

  • Ihren Personalausweis
  • die Geburtsanzeige Ihres Kindes, welche Sie vom Krankenhaus erhalten bzw. holen müssen
  • Ihr Familienstammbuch, bzw. eine beglaubigte Abschrift Ihres Familienbuchs
  • eine Erklärung zur Namensführung des Kindes hinsichtlich Vor- und Familiennamen
  • ggf. Ihre Urkunden zum Nachweis eines akademischen Grades
  • ggf. Ihre Originalheiratsurkunde, wenn Sie vor dem 03.10.90 in der damaligen DDR geheiratet haben
  • ggf. Ihre ausländische Originalheiratsurkunde mit einer anerkannten deutschen Übersetzung
Sofern Sie als Elternteile nicht miteinander verheiratet und beide deutsche Staatsbürger sind, benötigen Sie:
  • Ihren Personalausweis
  • als Mutter Ihre eigene Geburts- oder Abstammungsurkunde
  • ggf. die Geburtsurkunde des Vaters, wenn dieser die Vaterschaft sofort anerkennt
  • eine Erklärung beider Elternteile zur Namensführung des Kindes hinsichtlich des Familiennamens
  • als Mutter - falls Sie geschieden sind - eine beglaubigte Abschrift aus dem Familienbuchs Ihrer letzten Ehe mit Scheidungsvermerk und ggf. Namensänderung

Sind Sie beide ausländische Staatsangehörige, müssen Sie folgende Unterlagen vorlegen:

  • Ihre Reisepässe
  • Ihr Familienstammbuch bzw. eine beglaubigte Abschrift Ihres Familienbuchs, wenn Sie in Deutschland geheiratet haben
  • ggf. das Original Ihrer ausländischen Heiratsurkunde mit einer anerkannten deutschen Übersetzung
  • eine Erklärung zur Namensführung des Kindes hinsichtlich Vor- und Familiennamen.

Fristen/Bearbeitungsdauer:
Liegen alle Unterlagen vollständig vor, erfolgt die Beurkundung sofort vor Ort.

Gebühren:
Derzeit werden für die erste Urkunde 12,00 € berechnet. Jede weitere Urkunden kostet 12,00 €.

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Erklärung über die Vornamen eines Kindes

Sind Sie miteinander verheiratet oder haben Sie für Ihr Kind das gemeinsame Sorgerecht, bestimmen Sie auch gemeinsam den bzw. die Vornamen Ihres Kindes. Üben Sie als alleinstehende Mutter das alleinige Sorgerecht aus, legen Sie den oder die Vornamen Ihres Kindes auch allein fest.

Beachten Sie, dass für Mädchen nur eindeutig weibliche, für Jungen nur eindeutig männliche Vornamen zulässig sind. Vornamen, welche das Geschlecht des Kindes nicht eindeutig erkennen lassen, müssen durch einen weiteren, geschlechtsspezifischen Vornamen ergänzt werden.

Frist/Bearbeitungsdauer:
In der Regel sind die Vornamen bei der Geburtsanzeige dem Standesamt mitzuteilen, spätestens jedoch innerhalb eines Monats nach der Geburt.


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Heiraten in Weissach:

Sie haben den Partner für's Leben gefunden und möchten den Bund der Ehe eingehen...
Hier finden Sie wichtige Informationen über:

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Anmeldung der Eheschließung als deutsche Staatsbürger

Bei der Anmeldung der Eheschließung müssen Sie entsprechend Ihrer jeweiligen persönlichen Situation eine Reihe von Unterlagen vorlegen. Nachfolgende Aufstellung beschränkt sich dabei auf relativ einfache Fälle, für die Sie in der Regel folgende Unterlagen benötigen:

  • Ihren gültigen Personalausweis oder Reisepass
  • eine Geburtsurkunde und eine beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister
  • Meldebescheinigung

Die Urkunden dürfen zum Zeitpunkt der Eheschließung nicht älter als 6 Monate sein.

Hinweis:
Familienbuch und Familienstammbuch dürfen nicht verwechselt werden. Das Familienbuch ist ein beim Standesamt geführtes Personenstandsregister, das anlässlich einer Eheschließung angelegt wird. Das Familienstammbuch befindet sich im Besitz der Familie.

Fristen/Bearbeitungsdauer:
Liegen alle notwendigen Unterlagen vor, erfolgt die Bearbeitung sofort.
Für die Anmeldung der Eheschließung sollten beide Verlobten anwesend sein und sich ca. 1 Stunde Zeit nehmen.
Für Terminabsprachen steht Ihnen Frau Erfle gerne zur Verfügung

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Anmeldung der Eheschließung als nichtdeutsche Staatsbürger

Bei der Anmeldung der Eheschließung müssen Sie entsprechend Ihrer jeweiligen persönlichen Situation eine Reihe von Unterlagen vorlegen. Nachfolgende Aufstellung beschränkt sich dabei auf relativ einfache Fälle, für die Sie in der Regel folgende Unterlagen benötigen:

  • Ihren Staatsangehörigkeitsausweis, Ihre Einbürgerungsurkunde oder Ihren Registrierschein
  • den Reisepass Ihres Heimatstaates, eine Staatsangehörigkeitsbescheinigung Ihrer zuständigen Heimatbehörde (mit Apostille oder Vorbeglaubigungen)
  • eine neuere Abstammungsurkunde, sofern Ihre Eltern vor dem 01.01.1958 in den alten Bundesländern bzw. vor dem 03.10.1990 in den neuen Bundesländern geheiratet haben oder Sie nichtehelich geboren oder adoptiert sind (erhältlich beim Standesamt, bei welchem Ihre Geburt beurkundet wurde)
  • eine beglaubigte Abschrift aus dem Familienbuch Ihrer Eltern, sofern die Eltern nach dem 01.01.1958 in den alten Bundesländern bzw. nach dem 03.10.1990 in den neuen Bundesländern geheiratet haben (anzufragen beim Standesamt des Wohnsitzes Ihrer Eltern)
  • Ihre Geburtsurkunde, sofern Sie im Ausland oder im Gebiet des früheren Deutschland (z. B. Schlesien jetzt Polen) geboren sind (mit Apostille oder Vorbeglaubigungen)
  • eine Aufenthaltsbescheinigung der zuständigen Meldebehörde "Zur Vorlage beim Standesamt" für jede von Ihnen gemeldete Wohnung
  • ggf. Urkunden über die Führung eines akademischen Grades
  • ggf. die Abstammungs- bzw. Geburtsurkunden aller gemeinsamen und nicht gemeinsamen Kinder; bei gemeinsamen Kindern zusätzlich die Vaterschafts- bzw. Mutterschaftsanerkennung
  • ggf. eine beglaubigte Abschrift des Familienbuches der letzten vorangegangenen Ehe mit Auflösungsvermerk, sofern die Ehe nach dem 01.01.1958 in den alten Bundesländern bzw. nach dem 03.10.1990 in den neuen Bundesländern geschlossen wurde
  • ggf. die Heiratsurkunde der letzten vorangegangenen Ehe mit Auflösungsvermerk, sofern die Ehe vor dem 01.01.1958 in den alten Bundesländern bzw. vor dem 03.10.1990 in den neuen Bundesländern oder im Ausland geschlossen wurde
  • ggf. den Beschluss des Familiengerichts über die Befreiung vom Erfordernis der Ehemündigkeit, sofern Sie noch minderjährig sind.

Inwieweit weitere Unterlagen erforderlich sind, sollten Sie im Einzelfall beim Standesamt erfragen. Dies gilt insbesondere, wenn Sie oder Ihr/e Verlobte/r eine ausländische Staatsangehörigkeit besitzen, nicht im Bundesgebiet geboren sind, Kinder mit in die Ehe bringen oder noch minderjährig sind.

Hinweis:
Familienbuch und Familienstammbuch dürfen nicht verwechselt werden. Das Familienbuch ist ein beim Standesamt geführtes Personenstandsregister, das anlässlich einer Eheschließung angelegt wird. Das Familienstammbuch befindet sich im Besitz der Familie.

Fristen/Bearbeitungsdauer:
Liegen alle notwendigen Unterlagen vor, erfolgt die Bearbeitung sofort.

Gebühren:
Für die Anmeldung zur Eheschließung werden 40,00 €, bei Auslandsberührung 80,00 € erhoben. Bei Trauungen außerhalb der Dienststunden z.B. am Samstagmorgen sind daneben 60,00 € zu entrichten. Hierin nicht enthalten ist die Beschaffung bzw. Beglaubigung von Unterlagen, die im Einzelfall erforderlich sind. Falls Sie sich ein Familienstammbuch ausgesucht haben, ist dies ebenfalls separat zu bezahlen.

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Unsere Trauzeiten:

Ihre Trauung kann zu unseren üblichen Dienstzeiten

  • in unserem Trauzimmer im Rathaus Weissach
  • in unserem Trauzimmer im Rathaus Flachtoder
  • im Herrenhaus vorgenommen werden.

Zudem bieten wir für Weissacher Bürger einmal im Monat auch Samstags-Trauungen an.


Folgende Samstags-Termine stehen Ihnen im Jahr 2012 zur Verfügung:

4. Februar 2012

3. März 2012

7. April 2012

5. Mai 2012

2. Juni 2012

7. Juli 2012

4. August 2012

1. September 2012

6. Oktober 2012

3. November 2012

1. Dezember 2012

Eheschließungen an eine Freitag oder Samstag sind nur bis 13.00 Uhr möglich.

Für Fragen steht Ihnen Frau Erfle gerne zur Verfügung:

Tel: +49 (0) 7044 - 93 63 - 22 0
Zimmernummer: 1.06 im Erdgeschoss
E-Mail: erfle@weissach.de


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Unsere Trauzimmer:

  • Das Trauzimmer im neuen Rathaus
    Das Trauzimmer im neuen Rathaus

    Für Trauungen im Rathaus Weissach entstehen keine zusätzlichen Kosten.

  • Das Trauzimmer im HerrenhausDas Weissacher Herrenhaus im Wehrkirchbereich

    Kosten für Trauungen im Herrenhaus

    Für Weissacher Bürger:
    Zu unseren Öffnungszeiten: 150,00 €
    Außerhalb der Öffnungszeiten: 200,00 €

    Für Auswärtige:
    Zu unseren Öffnungszeiten: 175,00 €
    Außerhalb der Öffnungszeiten: 230,00 €


  • Das Trauzimmer im Rathaus Flacht Das Trauzimmer im Rathaus Flacht

    Für Trauungen im Rathaus Flacht entstehen keine zusätzlichen Kosten.

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Unsere Standesbeamtinnen und Standesbeamten :

Standesbeamtin Bürgermeisterin Ursula KreutelStandesbeamtin Bürgermeisterin Ursula Kreutel

Dietmar BehrensStandesbeamter Dietmar Behrens

Standesbeamtin Ina KrasseltStandesbeamtin Ina Krasselt

Standesbeamtin Stephanie MedynskiStandesbeamtin Stephanie Medynski

Standesbeamter Friedrich Eisenhardt Standesbeamter Friedrich Eisenhardt

Standesbeamtin Franziska ErfleStandesbeamtin Franziska Erfle

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Sterbefall...

...in der Familie
Beim Tod eines nahen Angehörigen möchte man sicherlich zu allerletzt an irgendwelche Papiere denken. Dennoch müssen auch diese traurigen Vorgänge beurkundet werden.
Die nachfolgenden Informationen sollen Ihnen dabei eine Hilfestellungbieten.

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Anzeige eines Sterbefalls
Möchten Sie kein Bestattungsinstitut beauftragen und den Sterbefall selbst beim Standesamt anzeigen, benötigen Sie folgende Unterlagen:

  • Leichenschauschein, Ärztliche Todesbescheinigung
  • Ihren Personalausweis
  • bei ledig Verstorbenen: die Geburtsurkunde bzw. eine Abschrift des Familienbuches der Eltern, sofern diese nach dem 01.01.1958 geheiratet haben
  • bei verheirateten Verstorbenen: die Heiratsurkunde bzw. eine Abschrift des Familienbuches, sofern die Eheschließung nach dem 01.01.1958 stattfand, ggf. die Sterbeurkunde des verstorbenen Ehegatten
  • bei geschiedenen Verstorbenen: die Heiratsurkunde bzw. eine Abschrift des Familienbuches sowie das Scheidungsurteil.

Hinweis:
Die Urkunden sind jeweils im Original vorzulegen.

Fristen/Bearbeitungsdauer:
Die Beurkundung erfolgt sofort, sofern alle Unterlagen vollständig vorliegen.

Gebühren:
Die Gebühr für die erste Sterbeurkunde beträgt 12,00 €, für jede weitere gleichzeitig beantragte Urkunde 12,00 €.

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Ehefähigkeitszeugnis

Deutsche, die im Ausland heiraten möchten, müssen in bestimmten Staaten ein "Ehefähigkeitszeugnis" vorlegen. Informationen zu den Eheschließungsvoraussetzungen erteilt die Auslandsvertretung des jeweiligen Staates.

Das Ehefähigkeitszeugnis sagt aus, dass eine Person nach deutschem Recht die Ehe schließen kann. Zuständig für die Ausstellung des Ehefähigkeitszeugnisses ist das Standesamt des derzeitigen Wohnorts oder des letzten gewöhnlichen Aufenthalts im Inland.

Voraussetzungen:
Für Deutsche, die im Ausland heiraten möchten sind grundsätzlich die selben Dokumente wie zur Anmeldung der Eheschließung erforderlich.

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Unser Urkunde-Service:

Personenstandsurkunden sind:

  • Geburtsurkunde
  • Abstammungsurkunde
  • Heiratsurkunde
  • Sterbeurkunden
  • Auszug aus dem Familienbuch

Die Urkunden können

  • persönlich bei unserem Standesamt beantragt und abgeholt werden und müssen in bar bezahlt werden
    oder
  • telefonisch, per E-mail oder  Fax angefordert werden, hier wird eine Rechnung mit der Urkunde zugeschickt

Voraussetzungen:
Gültiger Personalausweis/Reisepass oder Führerschein (bei persönlicher Abholung).
Die Ausstellung von Personenstandsurkunden unterliegt strengen datenschutzrechtlichen Bestimmungen. Eine Urkunde darf nur den Personen, auf die sich der Eintrag bezieht, ausgehändigt werden.

Für alle anderen Personen gilt:
Vorlage einer Vollmacht einer berechtigten Person auf die sich der Eintrag bezieht oder einen Nachweis des rechtlichen Interesses (z.B. Schreiben des Nachlaßgerichts; vollstreckbarer Titel; Zwangsvollstreckungsbescheid).

Für Fragen steht Ihnen Frau Erfle gerne zur Verfügung.

Tel: +49 (0) 7044 - 93 63 - 22 0
Zimmernummer: 1.06 im Erdgeschoss
erfle@weissach.de

Fristen/Bearbeitungsdauer:
Die benötigte Urkunde wird sofort ausgestellt.

Gebühren:
Die Ausstellung einer Urkunde kostet 12,00 €. Die Ausstellung eines Auszuges aus dem Familienbuch kostet 12,00 €.

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Von der Wiege bis zur Bahre, Formulare, Formulare...
Sie erhalten in unserem Standesamt außerdem:

  • Informationen zur Ahnenforschung
  • Anlegung von Familienbüchern auf Antrag (z. B. bei einer Eheschließung im Ausland)
  • Ausstellung eines Ehefähigkeitszeugnis
  • Erklärungen zur Namensführung (wie z. B. Wiederannahme eines Geburtsnamens oder Erklärung zum Ehenamen)
  • Kirchenaustritt

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Kirchenaustritt

Die Erklärung des Kirchenaustritts kann nur persönlich zur Niederschrift vor dem Standesbeamten des Wohnorts, jedem Notar oder Amtsgericht erklärt werden.
Für Kinder unter 14 Jahren erklären die Sorgeberechtigten den Austritt (Kinder ab 12 Jahren müssen anwesend sein und einwilligen.)

Der Kirchenaustritt wird steuerrechtlich ab dem Folgemonat der Austrittserkärung wirksam.

Voraussetzungen:

  • gültiger Personalausweis oder Reisepaß
  • evtl. Taufdaten

Gebühren:
Für die Kirchenaustrittserklärung wird eine Gebühr in Höhe von 25,00 € verlangt.

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Ahnenforschung

Das Standesamt der Gemeinde Weissach führt in Büchern gebunden und nach Jahrgängen sortiert sämtliche Standesfälle , die sich in Weissach und in Flacht seit dem Jahr 1876 ereignet haben.

Geführt werden die Geburtenbücher, Heirats- und Sterbebücher beider, früher selbstständiger, Ortsteile. Ebenso auch das seinerzeit nach württembergischen Recht angelegte Familienregister.

Suchen Sie Informationen über Ihre Ahnen aus der Zeit vor 1876, wenden Sie sich an die Kirchen. Diese führen Familienregister, die noch weiter in die Vergangenheit der Weissacher und Flachter Familien blicken.

Für den Ortsteil Weissach ist ein Ortssippenbuch erhältlich:

Das Ortssippenbuch enthält nicht nur die Namen und Daten der über 3.600 Familien mit über 16.400 Personen, die in den vergangenen vier Jahrhunderten die Einwohnerschaft von Weissach gebildet hatten; es zeigt auch alle verwandtschaftlichen Verbindungen innerhalb des Ortes auf. Durch diese Verkettungen der Familien untereinander entstand früher der jeder dörflichen Gemeinde eigene Menschenschlag.

Dieses Ortssippenbuch ist im Bürgerbüro Weissach für 20,00 € käuflich zu erwerben. Für Fragen steht Ihnen unser Bürgerbüro-Team Weissach gerne zur Verfügung

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