Das Standesamt begleitet den Menschen das ganze Leben lang.
Beginnend mit der Geburt, über die Eheschließung bis zum Sterbefall wird beim Standesamt jeder Vorgang beurkundet.
Hier finden Sie die wichtigsten Informationen rund ums Standesamt:
Die Öffnungszeiten:
Gemeindeverwaltung Weissach
- Standesamt -
Rathausplatz 1
71287 Weissach
Montag: 08:00-12:30
Dienstag: geschlossen
Mittwoch: 08:00-12:30
Donnerstag: 07:30-12:30 und 13:30-18:00
Freitag: 08.00-12:30
Termine auch nach Vereinbarung
Hier arbeitet für Sie:
Franziska Erfle
Tel: +49 (0) 7044 - 93 63 - 22 0
Fax: +49 (0) 7044 - 9363 - 92 20
Zimmernummer: 1.06 im Erdgeschoss
erfle@weissach.de
Die Geburt:
Sie bekommen ein Kind....
Als werdende Eltern finden Sie hier wichtige Informationen über
Bitte beachten Sie, dass sich nachfolgende Hinweise nur auf relativ einfache Fälle beziehen können. Oftmals ist die Beurkundung einer Geburt komplizierter, weshalb weitere Unterlagen erforderlich sind, z. B. wenn Ihr Kind zuhause geboren wurde, Sie als Eltern verschiedene Staatsbürgerschaften besitzen oder nicht verheiratet sind. Wenden Sie sich daher in jedem Fall frühzeitig an Ihr zuständiges Standesamt, damit Sie alle Unterlagen rechtzeitig zur Hand haben.
Sind Sie miteinander verheiratet und beide deutsche Staatsbürger, müssen Sie zur Beurkundung der Geburt Ihres Kindes folgende Unterlagen beim zuständigen Standesamt einreichen bzw. vorlegen:
Sind Sie beide ausländische Staatsangehörige, müssen Sie folgende Unterlagen vorlegen:
Fristen/Bearbeitungsdauer:
Liegen alle Unterlagen vollständig vor, erfolgt die Beurkundung sofort vor Ort.
Gebühren:
Derzeit werden für die erste Urkunde 12,00 € berechnet. Jede weitere Urkunden kostet 12,00 €.
Erklärung über die Vornamen eines Kindes
Sind Sie miteinander verheiratet oder haben Sie für Ihr Kind das gemeinsame Sorgerecht, bestimmen Sie auch gemeinsam den bzw. die Vornamen Ihres Kindes. Üben Sie als alleinstehende Mutter das alleinige Sorgerecht aus, legen Sie den oder die Vornamen Ihres Kindes auch allein fest.
Beachten Sie, dass für Mädchen nur eindeutig weibliche, für Jungen nur eindeutig männliche Vornamen zulässig sind. Vornamen, welche das Geschlecht des Kindes nicht eindeutig erkennen lassen, müssen durch einen weiteren, geschlechtsspezifischen Vornamen ergänzt werden.
Frist/Bearbeitungsdauer:
In der Regel sind die Vornamen bei der Geburtsanzeige dem Standesamt mitzuteilen, spätestens jedoch innerhalb eines Monats nach der Geburt.
Sie haben den Partner für's Leben gefunden und möchten den Bund der Ehe eingehen...
Hier finden Sie wichtige Informationen über:
Anmeldung der Eheschließung als deutsche Staatsbürger
Bei der Anmeldung der Eheschließung müssen Sie entsprechend Ihrer jeweiligen persönlichen Situation eine Reihe von Unterlagen vorlegen. Nachfolgende Aufstellung beschränkt sich dabei auf relativ einfache Fälle, für die Sie in der Regel folgende Unterlagen benötigen:
Die Urkunden dürfen zum Zeitpunkt der Eheschließung nicht älter als 6 Monate sein.
Hinweis:
Familienbuch und Familienstammbuch dürfen nicht verwechselt werden. Das Familienbuch ist ein beim Standesamt geführtes Personenstandsregister, das anlässlich einer Eheschließung angelegt wird. Das Familienstammbuch befindet sich im Besitz der Familie.
Fristen/Bearbeitungsdauer:
Liegen alle notwendigen Unterlagen vor, erfolgt die Bearbeitung sofort.
Für die Anmeldung der Eheschließung sollten beide Verlobten anwesend sein und sich ca. 1 Stunde Zeit nehmen.
Für Terminabsprachen steht Ihnen Frau Erfle gerne zur Verfügung
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Anmeldung der Eheschließung als nichtdeutsche Staatsbürger
Bei der Anmeldung der Eheschließung müssen Sie entsprechend Ihrer jeweiligen persönlichen Situation eine Reihe von Unterlagen vorlegen. Nachfolgende Aufstellung beschränkt sich dabei auf relativ einfache Fälle, für die Sie in der Regel folgende Unterlagen benötigen:
Inwieweit weitere Unterlagen erforderlich sind, sollten Sie im Einzelfall beim Standesamt erfragen. Dies gilt insbesondere, wenn Sie oder Ihr/e Verlobte/r eine ausländische Staatsangehörigkeit besitzen, nicht im Bundesgebiet geboren sind, Kinder mit in die Ehe bringen oder noch minderjährig sind.
Hinweis:
Familienbuch und Familienstammbuch dürfen nicht verwechselt werden. Das Familienbuch ist ein beim Standesamt geführtes Personenstandsregister, das anlässlich einer Eheschließung angelegt wird. Das Familienstammbuch befindet sich im Besitz der Familie.
Fristen/Bearbeitungsdauer:
Liegen alle notwendigen Unterlagen vor, erfolgt die Bearbeitung sofort.
Gebühren:
Für die Anmeldung zur Eheschließung werden 40,00 €, bei Auslandsberührung 80,00 € erhoben. Bei Trauungen außerhalb der Dienststunden z.B. am Samstagmorgen sind daneben 60,00 € zu entrichten. Hierin nicht enthalten ist die Beschaffung bzw. Beglaubigung von Unterlagen, die im Einzelfall erforderlich sind. Falls Sie sich ein Familienstammbuch ausgesucht haben, ist dies ebenfalls separat zu bezahlen.
Ihre Trauung kann zu unseren üblichen Dienstzeiten
Zudem bieten wir für Weissacher Bürger einmal im Monat auch Samstags-Trauungen an.
Folgende Samstags-Termine stehen Ihnen im Jahr 2012 zur Verfügung:
4. Februar 2012
3. März 2012
7. April 2012
5. Mai 2012
2. Juni 2012
7. Juli 2012
4. August 2012
1. September 2012
6. Oktober 2012
3. November 2012
1. Dezember 2012
Eheschließungen an eine Freitag oder Samstag sind nur bis 13.00 Uhr möglich.
Für Fragen steht Ihnen Frau Erfle gerne zur Verfügung:
Tel: +49 (0) 7044 - 93 63 - 22 0
Zimmernummer: 1.06 im Erdgeschoss
E-Mail: erfle@weissach.de



Standesbeamtin Bürgermeisterin Ursula Kreutel
Standesbeamter Dietmar Behrens
Standesbeamtin Stephanie Medynski
Standesbeamter Friedrich Eisenhardt
Standesbeamtin Franziska Erfle
Anzeige eines Sterbefalls
Möchten Sie kein Bestattungsinstitut beauftragen und den Sterbefall selbst beim Standesamt anzeigen, benötigen Sie folgende Unterlagen:
Hinweis:
Die Urkunden sind jeweils im Original vorzulegen.
Fristen/Bearbeitungsdauer:
Die Beurkundung erfolgt sofort, sofern alle Unterlagen vollständig vorliegen.
Gebühren:
Die Gebühr für die erste Sterbeurkunde beträgt 12,00 €, für jede weitere gleichzeitig beantragte Urkunde 12,00 €.
Deutsche, die im Ausland heiraten möchten, müssen in bestimmten Staaten ein "Ehefähigkeitszeugnis" vorlegen. Informationen zu den Eheschließungsvoraussetzungen erteilt die Auslandsvertretung des jeweiligen Staates.
Das Ehefähigkeitszeugnis sagt aus, dass eine Person nach deutschem Recht die Ehe schließen kann. Zuständig für die Ausstellung des Ehefähigkeitszeugnisses ist das Standesamt des derzeitigen Wohnorts oder des letzten gewöhnlichen Aufenthalts im Inland.
Voraussetzungen:
Für Deutsche, die im Ausland heiraten möchten sind grundsätzlich die selben Dokumente wie zur Anmeldung der Eheschließung erforderlich.
Unser Urkunde-Service:
Personenstandsurkunden sind:
Die Urkunden können
Voraussetzungen:
Gültiger Personalausweis/Reisepass oder Führerschein (bei persönlicher Abholung).
Die Ausstellung von Personenstandsurkunden unterliegt strengen datenschutzrechtlichen Bestimmungen. Eine Urkunde darf nur den Personen, auf die sich der Eintrag bezieht, ausgehändigt werden.
Für alle anderen Personen gilt:
Vorlage einer Vollmacht einer berechtigten Person auf die sich der Eintrag bezieht oder einen Nachweis des rechtlichen Interesses (z.B. Schreiben des Nachlaßgerichts; vollstreckbarer Titel; Zwangsvollstreckungsbescheid).
Für Fragen steht Ihnen Frau Erfle gerne zur Verfügung.
Tel: +49 (0) 7044 - 93 63 - 22 0
Zimmernummer: 1.06 im Erdgeschoss
erfle@weissach.de
Fristen/Bearbeitungsdauer:
Die benötigte Urkunde wird sofort ausgestellt.
Gebühren:
Die Ausstellung einer Urkunde kostet 12,00 €. Die Ausstellung eines Auszuges aus dem Familienbuch kostet 12,00 €.
Von der Wiege bis zur Bahre, Formulare, Formulare...
Sie erhalten in unserem Standesamt außerdem:
Die Erklärung des Kirchenaustritts kann nur persönlich zur Niederschrift vor dem Standesbeamten des Wohnorts, jedem Notar oder Amtsgericht erklärt werden.
Für Kinder unter 14 Jahren erklären die Sorgeberechtigten den Austritt (Kinder ab 12 Jahren müssen anwesend sein und einwilligen.)
Der Kirchenaustritt wird steuerrechtlich ab dem Folgemonat der Austrittserkärung wirksam.
Voraussetzungen:
Gebühren:
Für die Kirchenaustrittserklärung wird eine Gebühr in Höhe von 25,00 € verlangt.
Das Standesamt der Gemeinde Weissach führt in Büchern gebunden und nach Jahrgängen sortiert sämtliche Standesfälle , die sich in Weissach und in Flacht seit dem Jahr 1876 ereignet haben.
Geführt werden die Geburtenbücher, Heirats- und Sterbebücher beider, früher selbstständiger, Ortsteile. Ebenso auch das seinerzeit nach württembergischen Recht angelegte Familienregister.
Suchen Sie Informationen über Ihre Ahnen aus der Zeit vor 1876, wenden Sie sich an die Kirchen. Diese führen Familienregister, die noch weiter in die Vergangenheit der Weissacher und Flachter Familien blicken.
Für den Ortsteil Weissach ist ein Ortssippenbuch erhältlich:
Das Ortssippenbuch enthält nicht nur die Namen und Daten der über 3.600 Familien mit über 16.400 Personen, die in den vergangenen vier Jahrhunderten die Einwohnerschaft von Weissach gebildet hatten; es zeigt auch alle verwandtschaftlichen Verbindungen innerhalb des Ortes auf. Durch diese Verkettungen der Familien untereinander entstand früher der jeder dörflichen Gemeinde eigene Menschenschlag.
Dieses Ortssippenbuch ist im Bürgerbüro Weissach für 20,00 € käuflich zu erwerben. Für Fragen steht Ihnen unser Bürgerbüro-Team Weissach gerne zur Verfügung
01.02.2012 - Weissach aktuell im PDF Format lesen oder downloaden. [mehr]