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Energieausweis:
Der Energieausweis ist Pflicht!
Was Hausbesitzer wissen müssen - Welche Ausweisvariante ist die richtige?
Am 01.10.2007 ist die überarbeitete Energieeinsparverordnung (EnNV 2007) in Kraft getreten. Dadurch wurde die gesetzliche Grundlage zur Einführung von Energieausweisen für Bestandesgebäude geschaffen. Das neue Gütesiegel schafft Klarheit über den Energieverbrauch von Gebäuden und macht Schwachstellen sichtbar. Davon profitieren nicht nur Bewohner sondern auch die Umwelt.
Eigentümer die ihr Haus oder ihre Wohnung verkaufen, verpachten oder neu vermieten, müssen dem Käufer oder Mieter künftig auf dessen Anforderung hin einen Energieausweis vorlegen können.

Welcher Ausweis für welches Gebäude?
Grundsätzlich gibt es zwei Varianten: Den bedarfsorientierten – oder verbrauchsorientierten Energieausweis. Beim bedarfsorientierten Energieausweis (Bedarfsausweis) werden die Gebäudehülle, die verwendeten Baumaterialien und die Heizungsanlage betrachtet. Dadurch werden Energiebedarf und Wärmeverlust des Gebäudes berechnet. Das Ergebnis ist ein objektives Bild der energetischen Qualität des Gebäudes.
Beim verbrauchsorientierten Energieausweis (Verbrauchsausweis) wird auf Basis der Heizkostenabrechnung der letzten drei Jahre der Energieverbrauchskennwert pro Quadratmeter ermittelt. Da der gemessene Verbrauch jedoch sehr stark vom Nutzungsverhalten des Mieters abhängig ist, lassen sich energetische Schwachstellen des Gebäudes nur sehr schwer bzw. gar nicht feststellen.
Der Gesetzgeber schreibt durch die EnEV 2007 für bestimmte Gebäude die Variante des Energieausweises vor:
- Wohngebäude mit bis zu 4 Wohnungen (Bauantrag vor 01.11.1977, nicht modernisiert): Bedarfsausweis ab 01.10.2008 Pflicht
- Alle anderen Wohn- und Nichtwohngebäude sowie die oben genannten, die entsprechend der Vorgaben aus der Wärmeschutzverordnung modernisiert wurden: Wahlfreiheit zwischen Bedarfs- oder Verbrauchsausweis
