Bürgerschaftliches Engagement stärken - jetzt bewerben bis 15. März 2005
Landesweiter Wettbewerb zur Auszeichnung kommunaler Bürgeraktionen 2005
Auch 2005 wird das Land Baden-Württemberg wieder ehrenamtliches und bürgerschaftliches Engagement honorieren – mit dem Wettbewerb zur Auszeichnung kommunaler Bürgeraktionen. Mit der Auszeichnung sollen vorbildliche Leistungen von Bürgerinnen und Bürgern auf kommunaler Ebene im Dienst der Gemeinschaft öffentlich anerkannt werden. Die Auszeichnung soll zugleich zu eigenverantwortlichem, gemeinnützigem Handeln und zu kritischem Engagement für das Gemeinwohl ermutigen und den ehrenamtlichen sowie den bürgerschaftlichen Einsatz als notwendige Ergänzung und Alternative zum Handeln der öffentlichen Verwaltung auf dem Gebiet der Daseinsvorsorge betonen. Bis zum 15. März 2005, daran erinnert jetzt das Landratsamt Böblingen, können sich einzelne Personen oder Gruppen, die auf dem Gebiet des Landkreises Böblingen aktiv sind, bei ihrer Gemeinde oder beim Landratsamt Böblingen bewerben.
Am Wettbewerb können sich Bürgeraktionen beteiligen, die derzeitig tätig sind oder deren Projektabschluss nicht länger als zwei Jahre zurückliegt. Ausgezeichnet werden solche Initiativen, die in ihren Beweggründen, ihrer Tätigkeit und ihrer Wirkung beispielhaft sind und die in ihrer Gemeinde oder im Landkreis gemeinnützige Ziele im kommunalen, sozialen oder kulturellen Bereich verfolgen.
Als auszeichnungswürdige Zielsetzungen kommen beispielsweise Aktivitäten zur Förderung umweltbewussten Verhaltens, zur Erhaltung von Kulturdenkmalen, zur Entwicklung und Förderung des ländlichen Raums in Betracht. Ebenso soziales Engagement, ob in der Kinder- und Jugendbetreuung, Alten- und Nachbarschaftshilfe, bei der Eingliederung von Aussiedlern oder aber in der Betreuung und Integration Behinderter in die Gesellschaft. Beispielhafte Jugendinitiativen, die Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen, Kinder und Jugendliche, Kriminalitätsverhütung und –bekämpfung sind weitere Stichworte, ebenso die Förderung der örtlichen Kultur sowie von Sport, Spiel und Freizeitgestaltung.
Einzelpersonen oder Personengruppen (auch Vereine, Netzwerke und Verbände), die am Wettbewerb teilnehmen möchten, können sich bei ihrer Gemeinde oder beim Landratsamt Böblingen, Geschäftsstelle des Kreistags, Parkstraße 16, 71034 Böblingen bewerben. Auch ein Vorschlag Dritter ist möglich. Allerdings sollte die Bewerbung möglichst bald eingereicht werden, da die Gemeinde beziehungsweise das Landratsamt die Unterlagen bis spätestens 15. März 2005 an das Regierungspräsidium Stuttgart weiterleiten muss.
Die Bewerbungsunterlagen müssen einen Bericht über Beginn, Dauer bzw. zeitlichen Aufwand, Ziele, Arbeit und Leistungen der Bürgeraktion enthalten. Auch sollten die Finanzierung und Folgelasten der Vorhaben dargestellt werden sowie ein gesetzlicher Vertreter oder eine Vertrauensperson benannt werden.
Dieser Bericht sollte möglichst mit Anschauungsmaterial, wie Bilder oder Broschüren, versehen sein. Denn bewertet werden unter anderem Art und Dauer der Aktion, Ideenreichtum und Originalität, zeitlicher und finanzieller Aufwand, die Erreichung der angestrebten Ziele, die Förderung der Gemeinschaft, die Hilfe für Mitbürgerinnen und Mitbürger sowie die Vorbildwirkung für ähnliche Aktionen.
Die genauen Teilnahmebedingungen sind bei den Gemeinden oder beim Landratsamt Böblingen erhältlich. Auch im Internetangebot des Landkreises Böblingen können die Wettbewerbsgrundsätze abgerufen werden (
www.landkreis-boeblingen.de/ Rubrik Aktuell). Auskünfte gibt die Geschäftsstelle des Kreistags im Landratsamt, Telefon (07031) 663-1509, Fax (07031) 663-1489 oder E-Mail: kreistag@lrabb.de
Die von der Gemeinde oder vom Landratsamt geprüften Unterlagen werden dann an das Regierungspräsidium Stuttgart weitergeleitet, das wiederum dem Innenministerium die besten Bürgeraktionen zur Auszeichnung vorschlägt. Beim Innenministerium ermittelt ein Gremium aus diesen Vorschlägen bis zu 45 auszeichnungswürdige Bürgeraktionen. Die Preisträgerinnen und Preisträger werden im Rahmen einer Abschlussveranstaltung vom Ministerpräsidenten des Landes Baden-Württemberg mit einer Urkunde und einer Zinnplakette ausgezeichnet.
geschrieben von der Pressestelle des Landratsamtes am 08.02.2005 um 07:57 Uhr.