Ordnungsamt
Vorbeugender Gesundheitsschutz: Landratsamt gibt Tipps im Umgang mit den Raupen
Er liebt die Wärme und freistehende, besonnte Eichen: der Eichenprozessionsspinner, eine Schmetterlingsart, dessen Raupe bis in den späten Herbst hinein durch ihre mikroskopisch kleinen Brennhaare eine potenzielle Gesundheitsgefahr für den Menschen darstellen kann. Denn die Raupenhaare des Eichenprozessionsspinners können bei Personen, die damit direkt oder indirekt in Berührung geraten, zu juckenden, entzündlichen Hautreaktionen führen, vor allem an den dünnen Hautpartien im Gesicht, am Hals und an der Innenseite der Ellenbogen. Auch Reizungen der Augen und Atemwege, Entzündungen der oberen Luftwege bis hin zu Asthma-Anfällen können ausgelöst werden.
Als Vorsichtsmaßnahme empfiehlt das Landratsamt Böblingen daher, eine erhöhte Aufmerksamkeit walten zu lassen, vom Eichenprozessionsspinner befallene Eichenbestände zu meiden und Raupen und ihre Nester auf keinen Fall zu berühren. Denn bei Beunruhigung der Raupen brechen die kleinen Härchen, die zum Schutz gegen Fraßfeinde entwickelt wurden, ab und werden vor allem bei trocken-warmem Wetter durch Luftströmungen über weite Strecken transportiert. Das in ihrem Hohlraum befindliche Protein löst beim Menschen eine Überempfindlichkeitsreaktion des Immunsystems aus, die individuell unterschiedlich ausfallen kann.
Normalerweise ist der Eichenprozessionsspinner, dessen Raupen in Eichen leben und dort in großen Prozessionen von den Stämmen zu den Blättern hochwandern, in Deutschland nur selten zu beobachten, da sein Hauptverbreitungsgebiet in südlichen und trocken-wärmeren Gebieten liegt. Das sehr trockene und warme Wetter der letzten Jahre sowie milde Winter haben diese Schmetterlingsart, deren Raupen auch als Forstschädling gelten, begünstigt. Landesweit befindet sich die Population dieses Schmetterlings in einer starken Vermehrungsphase, auch im Landkreis Böblingen ist dies an einigen Stellen zu beobachten. Zur Eiablage bevorzugt der Eichenprozessionsspinner freistehende, besonnte Eichen. Diese kommen in der Regel an Waldrändern, in Grünanlagen, Schwimmbädern, an Sportgeländen vor, also gerade dort, wo sich Menschen oft aufhalten. Kreisforstamtsleiter Reinhold Kratzer berichtet von Vorkommen vor allem im nördlichen Forstbezirk, also Leonberg, Magstadt, Weil der Stadt. Aber auch in Böblingen, Sindelfingen, Holzgerlingen, Steinenbronn, Waldenbuch und Weil im Schönbuch wurden schon Nester gesichtet und Gegenmaßnahmen veranlasst.
So hat beispielsweise die Stadt Leonberg an den Waldzugängen, die von Fußgängern besonders frequentiert sind, in Höfingen, Gebersheim, Warmbronn und Eltingen, entsprechende Hinweisschilder aufstellen und im Stadtgebiet die Eichenbestände kontrollieren und die Nester entfernen lassen. Um gesundheitliche Gefahren zu vermeiden, wurde das Waldfest des Musikvereins Höfingen vom Waldeck auf einen Alternativstandort verlegt.
Regelmäßig kontrolliert und reagiert wird auch in anderen Kreiskommunen. Holzgerlingen ließ einen Teilbereich der Liegewiese im Freibad sperren und die Raupennester abflammen, denn das, so Kreisbrandmeister Helmut Feil, sei die wirksamste Bekämpfungsmethode. Er weist darauf hin, dass diese Arbeiten mit der Gasflamme in der Regel - wegen der damit verbundenen Brandgefahr - von der Feuerwehr durchgeführt werden sollten, und das mit der entsprechenden Schutzkleidung. Dort, wo sich wegen der Brandgefahr ein Abflammen nicht empfiehlt, ist auch ein Absammeln oder Absaugen mit einem starken Sauggerät und anschließende Entsorgung - am besten durch Verbrennen - der Raupennester möglich. Nach der Beseitigung der Nester wird die Umgebung mit Sprühstrahl großflächig abgewaschen.
Um den Städten und Gemeinden als Ortspolizeibehörden, die für Schutzmaßnahmen zuständig sind, die Bekämpfung der Raupenplage zu erleichtern, wird im Bereich der Feuerwehren die Vorgehensweise für den Landkreis einheitlich geregelt und auch den Kommunen entsprechende Handlungsempfehlungen gegeben. Wer ein Raupennest entdeckt, sollte dies auf dem örtlichen Rathaus melden, damit reagiert werden kann. Waldspaziergänger können dies auch dem Forstamt melden.
Das Gesundheitsamt rät vorsichtshalber:
- Eichenbestände, die vom Eichenprozessionsspinner befallen sind, meiden!
- Raupen und ihre Nester nicht berühren!
In diesem Zusammenhang weist das Gesundheitsamt darauf hin, dass in den Gespinstnestern, in denen sich die Raupen tagsüber aufhalten, häuten und verpuppen, große Mengen dieser winzigen Härchen vorhanden sind. Sie können noch Jahre nach ihrer Bildung, also bei längst verlassenen Nestern, Reizungen auslösen.
- Empfindliche Hautbereiche, zum Beispiel Nacken, Hals, Unterarme, schützen, wenn Sie sich in der Nähe von Eichenbeständen aufhalten.
- Ist ein Kontakt mit Raupenhaaren erfolgt, bitte die Kleider sofort wechseln und waschen, sich selbst duschen und Haare waschen!
- Den Juckreiz, der in der Regel nach maximal sieben Tagen wieder abklingt, lindert ein kühlendes Gel.
- Bei Auftreten von Krankheitserscheinungen sollte ein Arzt aufgesucht werden, bitte auf den Kontakt mit Raupenhaaren hinweisen.
- Auf Holzpflegemaßnahmen an Eichen sollte verzichtet werden, solange Raupennester erkennbar sind.
- Wegen der gesundheitlichen Risiken und der erforderlichen speziellen Arbeitstechnik: keine Bekämpfung der Raupen auf eigene Faust, dies bitte den Fachleuten überlassen.
Informationen zum Eichenprozessionsspinner findet man im Internet, auf der Homepage der Forstlichen Versuchs- und Forschungsanstalt in Freiburg, unter www.fva-bw.de
geschrieben von der Pressestelle des Landratsamtes am 29.06.2005 um 15:16 Uhr.