
Das
Bürgerbüro empfiehlt regelmäßig und insbesondere vor Beginn einer geplanten Reise auf die Gültigkeit der benötigten Ausweispapiere zu achten. Die Ausstellung von Personalausweisen und Reisepässen bei der Bundesdruckerei in Berlin nimmt derzeit ca. 3 bzw. 4 Wochen in Anspruch. Mit einem weiteren Ansteigen der Bearbeitungszeit zu Beginn der Reisesaison muss erfahrungsgemäß gerechnet werden. Um nicht den termingerechten Ablauf Ihrer Urlaubs- und Geschäftsreisen zu gefährden, sollten Sie sich frühzeitig um die Ausstellung neuer Dokumente kümmern. Anträge zur Ausstellung von Reisepässen, Personalausweisen und Kinderausweisen nimmt das
Bürgerbüro in Weissach als auch in Flacht entgegen. Da der Antragsteller/die Antragstellerin selbst unterschreiben muss (diese Unterschrift erscheint später im Ausweis), muss er/sie persönlich im Rathaus vorbeikommen.
Für den Antrag sind erforderlich:
die bisherigen Ausweispapiere (soweit vorhanden) und oder sonstige Identitätsnachweise (beispielsweise Geburtsurkunden oder Familienbuch),
- ein aktuelles Lichtbild mit hellem Hintergrund,
- die jeweilige Gebühr in Höhe von 6,00€ (Kinderausweis),8,00 € (Personalausweis),13,00 € (Pass für Antragsteller bis zur Vollendung des 26.
Lebensjahres),26,00€ (für alle übrigen Passantragsteller).
Weitere Auskünfte und Informationen erteilen die Mitarbeiterinnen der
Bürgerbüros in Weissach und Flacht.
Was Sie beachten müssen
Pässe und Personalausweise werden zentral bei der Bundesdruckerei in Berlin produziert. Daher liegen diese Dokumente in der Regel erst drei bis vier Wochen nach der Antragstellung vor. Sollte ihr Reisedokument nicht rechtzeitig vorliegen, können Sie bei unseren Bürgerbüros vorläufige Dokumente beantragen.
Personalausweis
Gebühr: 8,00 € (Gebührenfrei für Personen unter 21 Jahren,
denen erstmals ein Ausweis ausgestellt wird).
Gültigkeit bei Personen unter 26 Jahren 5 Jahre, sonst 10 Jahre - Verlängerungen sind nicht möglich.
Für Ihren Antrag benötigen Sie
- Ihren alten Personalausweis, auch wenn er ungültig ist oder Ihren Kinderausweis oder Ihren Reisepass (haben Sie ihre Ausweispapier verloren oder sind Sie Ihnen gestohlen worden, bringen Sie bitte Ihren Führerschein oder ein anderes Lichtbilddokument sowie eine aktuelle Geburts- oder Heiratsurkunde mit. Bei Verlust oder Diebstahl des Personalausweises ist eine umgehende Verlustanzeige beim Passamt ratsam, um einen eventuellen Missbrauch mit dem abhanden gekommenen Ausweisdokument zu verhindern).
- ein Lichtbild aus neuerer Zeit Größe: 45 x 35 mm, Hochformat ohne Rand. Ihr Gesicht muss auf diesem Foto in einer Größe von mindestens zwei Zentimetern erkennbar und gut ausgeleuchtet sein. Sie dürfen auch keine Kopfbedeckung tragen. Der Hintergrund des Lichtbildes muss heller sein als die Gesichtspartie.
Der Antrag muss eigenhändig beim Bürgerbüro unterschrieben werden, Sie können sich also nicht vertreten lassen.
Um einen Personalausweis zu beantragen, müssen Sie mindestens 16 Jahre alt sein bzw. zum Zeitpunkt der Aushändigung das 16. Lebensjahr vollendet haben. Nur in Ausnahmefällen ist ein Antrag früher möglich. Dann muss jedoch das Einverständnis der Personensorgeberechtigten (Vater, Mutter oder Betreuer/in) vorliegen. Ist die Ehe geschieden, benötigen Sie einen Sorgerechtsbeschluss, besteht eine Betreuung, brauchen Sie den Betreuerausweis. Beide Urkunden stellt das Amtsgericht aus. Wenn Sie den neuen Personalausweis abholen, müssen sie den alten, auch vorläufigen, Personalausweis abgeben.
Vorläufiger Personalausweis
Gebühr: 5,11 €
Wenn Sie sofort einen Personalausweis benötigen und dies glaubhaft darlegen können, erhalten Sie einen vorläufigen Personalausweis. Gleichzeitig müssen Sie den „normalen“ Personalausweis beantragen, Sie benötigen also alle oben beschriebenen Unterlagen.
Der vorläufige Personalausweis ist höchstens drei Monate gültig.
Kinderausweis
Gebühr: Neuantrag 6,00€, Änderung/Verlängerung gebührenfrei
Sie benötigen die Geburts- bzw. Abstammungsurkunde (stellt das Standesamt des Geburtsortes aus)
ein Lichtbild (bis zum 10. Lebensjahr in der Regel nicht nötig) Den Antrag müssen die Personensorgeberechtigten (Mutter und Vater oder Betreuer/in) stellen. Falls nur ein Elternteil vorspricht, ist eine gleich lautende schriftliche Erklärung den des weiteren Personensorgeberechtigten vorzulegen.
Ist die Ehe geschieden, wird der Sorgerechtsbeschluss und bei Bestehen einer Betreuung der Betreuerausweis benötigt. Beides stellt das Amtsgericht aus.
Steht die elterliche Sorge allein der Mutter zu, so hat sie eine schriftliche Auskunft des Jugendamts vorzulegen, dass keine Sorgeerklärung nach § 1626 a Bürgerliches Gesetzbuch abgegeben wurde. Dies gilt nicht wenn das Sorgerecht durch eine richterliche Entscheidung bestimmt wurde oder der Vater des Kindes gestorben ist. Der Kinderausweis gilt bis zum 10. Lebensjahr und wird unter Einfügung eines Lichtbildes bis zur Vollendung des 16. Lebensjahres verlängert.
Reisepass
Gebühr Neuantrag: 26,- €/für Personen unter 26 Jahren: 13,- €
Gültigkeit: bei Personen unter 26 Jahren 5 Jahre, sonst 10 Jahre - Verlängerungen sind nicht möglich.
Sie benötigen
- Ihren alten Reisepass, auch wenn er ungültig ist oder Ihren Kinderausweis oder Ihren Personalausweis.
(Haben Sie Ihre Ausweisdokumente verloren oder sind sie Ihnen gestohlen worden, bringen Sie bitte Ihren Führerschein oder ein anderes Lichtbilddokument sowie eine aktuelle Geburts- oder Heiratsurkunde mit. Bei Verlust oder Diebstahl des Reisepasses ist eine umgehende Verlustanzeige beim Passamt ratsam, um einen eventuellen Missbrauch mit dem abhanden gekommenen Ausweisdokument zu verhindern).
- Ein Lichtbild aus neuerer Zeit Größe: 45 x 35 mm, Hochformat ohne Rand. Ihr Gesicht muss auf diesem Foto in einer Größe von mindestens zwei Zentimetern erkennbar und gut ausgeleuchtet sein. Sie dürfen auch keine Kopfbedeckung tragen. Der Hintergrund des Lichtbildes muss heller sein als die Gesichtspartie.
Der Antrag muss eigenhändig beim Bürgerbüro unterschrieben werden, Sie können sich also nicht vertreten lassen.
vorläufiger Reisepass
Gebühr: 13,- €
Der vorläufige Reisepass wird ausgestellt, wenn Sie glaubhaft machen, dass Sie den Pass kurzfristig benötigen und die Ausstellung eines Reisepasses nicht rechtzeitig möglich ist. Der vorläufige Reisepass ist höchstens ein Jahr gültig. Sie benötigen alle unter ‘Reisepass‘ aufgeführten Unterlagen und insgesamt drei Lichtbilder. Haben Sie Ihren Pass verloren oder wurde er gestohlen, teilen Sie dies bitte umgehend dem Passamt mit. Den Vordruck dafür haben die Sachbearbeiterinnen für Sie vorrätig.
Auslandsreisen
Welches Dokument Sie für Ihre Reise brauchen, ob Sie beispielsweise ein Visum benötigen, können Sie bei den Reiseveranstaltern, den Automobilclubs und bei der konsularischen Vertretung des jeweiligen Reiselandes erfragen. Die Telefonnummern der Konsulate bzw. Botschaften finden Sie unter
www.auswaertiges-amt.de.
Beim Planen Ihrer Auslandsreise sollten Sie darauf achten, dass ihre Reisedokument bei Reiseantritt noch ausreichend lange gültig ist. Da der Pass und der Personalausweis zentral bei der Bundesdruckerei in Berlin produziert werden, liegen diese Dokumente in der Regel erst drei bis vier Wochen nach der Antragstellung vor.
Sollte Ihr Reisedokument nicht rechtzeitig vorliegen, können Sie beim Bürgerbüro vorläufige Dokumente beantragen.