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Ordnungsamt
Tempo 30 in der BachstraßeIhr Ordnungsamt informiert:



Seit einiger Zeit ist nun auch in der Bachstraße, wie die Flachter Straße auch, eine Tempo-30-Reduzierung.

Da der offizielle Schulweg entlang der Bachstraße verläuft und viele Fußgänger die Straße in die Ortsmitte nutzen, dient die Tempo-30-Beschränkung der Sicherheit unserer
schwächeren Verkehrsteilnehmer, insbesondere der Senioren und der Kinder.

Diese können das Herannahen von Fahrzeugen und deren Geschwindigkeit oft nicht richtig einschätzen und sind so im täglichen Straßenverkehr besonders gefährdet.

Bitte bedenken Sie:

Bei Einhaltung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h ergibt sich ein Anhalteweg von rund 13 Metern. Der Anhalteweg verlängert sich bei einer Geschwindigkeit von 40 km/h bereits um 7 Meter auf etwa 20 Meter.
Dieser verlängerte Anhalteweg kann im Einzelfall schlimme Folgen haben.

Deshalb bitten wir Sie:

Nehmen Sie – auch in Ihrem eigenen Interesse – in den Straßen unserer Gemeinde den Fuß vom Gas und fahren Sie mit angepasster Geschwindigkeit.

Angepasste Geschwindigkeit bedeutet dabei nur selten, mit der zulässigen Höchstgeschwindigkeit unterwegs zu sein. Schon 10 km/h oder 20 km/h weniger bringen hier vielfach größere Chancen, dass nichts passiert.
 



geschrieben von Kerstin Hanisch am 23.01.2004 um 09:04 Uhr.