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Wahlen
Wahl des Bürgermeisters am 05. Dezember 2004
Weissach

Gemeinde 71287 Weissach Landkreis Böblingen

Die Stelle des/der hauptamtlichen Bürgermeisters/Bürgermeister in der Gemeinde Weissach mit Ortsteil Flacht (rund 7.700 Einwohner) ist wegen Ablaufs der Amtszeit des derzeitigen Stelleninhabers zum 15. Februar 2005 neu zu besetzen.

Die Gemeinde Weissach, im Regionalplan als „Ort mit Eigenentwicklung“ ausgewiesen, ist mit einer guten Infrastruktur ausgestattet; sie liegt ca. 25 km nordwestlich der Landeshauptstadt Stuttgart und 10 km von Leonberg entfernt, im landschaftlich schönen Heckengäu.

Am Ort sind Grund- u. Hauptschule, die weiterführenden Schulen sind in Leonberg, Rutesheim bzw. Renningen. Größter Arbeitgeber ist die Fa. Porsche, deren Entwicklungszentrum sich in Weissach befindet.

Die Wahl findet am Sonntag, dem 05. Dezember 2004, eine evtl. notwendig werdende Neuwahl am Sonntag, dem 19. Dezember 2004 statt.

Wählbar sind Deutsche im Sinne von Artikel 116 des Grundgesetzes und Staatsangehörige eines anderen Mitgliedsstaates der Europäischen Union (Unionsbürger), die vor der Zulassung der Bewerbungen in der Bundesrepublik Deutschland wohnen.
Die Bewerber/innen müssen am Wahltag das 25., dürfen aber noch nicht das 65. Lebensjahr vollendet haben und müssen die Gewähr dafür bieten, dass sie jederzeit für die freiheitliche demokratische Grundordnung im Sinne des Grundgesetzes eintreten.
Nicht wählbar sind die in § 46 Abs. 2 Nr. 1 und 2 und § 28 Abs. 2 in Verbindung mit § 14 Abs. 2 der Gemeindeordnung genannten Personen.

Bewerbungen können frühestens am Tag nach dieser Stellenausschreibung und spätestens bis zum 08. November 2004, 18.00 Uhr, schriftlich in verschlossenem Umschlag mit dem Vermerk "Bürger-meisterwahl" beim Bürgermeisteramt 71287 Weissach, Rathausplatz 1, z.Hd. des 1. stv. Bürgermeisters, eingereicht werden.

Der Bewerbung sind folgende Unterlagen beizufügen oder spätestens bis zum Ende der Einreichungsfrist (siehe oben) nachzureichen:
- eine für die Wahl von der Wohngemeinde der Hauptwohnung der Bewerberin/des Bewerbers ausgestellte Wählbarkeitsbescheinigung auf amtlichem Vordruck;
- eine eidesstattliche Versicherung der Bewerberin/des Bewerbers, dass kein Ausschluss der Wählbarkeit nach § 46 Abs. 2 Gemeindeordnung vorliegt;
- Unionsbürger/-bürgerinnen müssen außerdem zu ihrer Bewerbung eine weitere eidesstattliche Versicherung abgeben, dass sie die Staatsangehörigkeit ihres Herkunftsmitgliedsstaates besitzen und in diesem Mitgliedsstaat ihre Wählbarkeit nicht verloren haben. In Zweifelsfällen kann auch eine Bescheinigung der zuständigen Verwaltungsbehörde des Herkunftsmitgliedsstaates über die Wählbarkeit verlangt werden. Ferner kann von Unionsbürgern/-bürgerinnen verlangt werden, dass sie einen gültigen Identitätsausweis oder Reisepass vorlegen und ihre letzte Adresse in ihrem Herkunftsmitgliedsstaat angeben.

Im Falle einer Neuwahl beginnt die Frist für die Einreichung neuer Bewerbungen am Montag, dem 06. Dezember 2004 und endet am Mittwoch, dem 08. Dezember 2004, 18.00 Uhr. Im übrigen gelten die Vorschriften für die erste Wahl.

Ort und Zeit einer evtl. öffentlichen Vorstellung werden den Bewerberinnen und Bewerbern rechtzeitig bekannt gegeben.
Der derzeitige Stelleninhaber bewirbt sich wieder.

Weissach, den 20.09.2004

Volker Kühnemann
1. Stv. Bürgermeister
geschrieben am 20.09.2004 um 07:00 Uhr.