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Ordnungsamt
Schlittenfahren auf PrivatgrundstückenAuch wenn jetzt der erste Schnee schon vergangen ist, möchten wir Sie aufgrund eingegangener Beschwerden daran erinnern, dass selbst beim schönsten Schneetreiben das Schlittenfahren auf fremden eingezäunten Wiesen nicht gestattet ist.
Wir bitten alle Eltern ihre Kinder darauf aufmerksam zu machen, dass die Kids ihre Schlitten und Bobs nur zu den Wiesen führen dürfen, auf denen die Eigentümer das Schlittenfahren ausdrücklich gestatten.
Das Rodeln im Außenbereich auf der freien Fläche ist erlaubt.
Bei Unfällen und Sachschäden haften Eltern für ihre Kinder.
Wir bitten um Verständnis und Beachtung !
geschrieben von Kerstin Hanisch am 09.01.2004 um 11:09 Uhr.