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Hecken und Sträucher schneiden

Der Herbst ist da – und damit auch die dunkle Jahreszeit:
Das heißt, es gibt wieder Arbeit für alle Grundstücksbesitzer und Hobbygärtner.

Sorgen Sie bitte dafür, dass die Straßenlampen nicht durch Zweige verdeckt und damit verdunkelt werden; halten Sie Verkehrschilder die in oder an Ihrem Grundstück stehen immer großzügig von jeder Bewachsung frei.

Die Schere sollten Sie vor allem dann in die Hand nehmen, wenn Pflanzen von Ihrem Grundstück aus in den Gehweg oder die Straße ragen.
Denn Fußgänger müssen ungehindert vorbeikommen und die Sicht auf den Straßenverkehr darf nicht versperrt werden.
Herausstehende Äste veranlassen Verkehrsteilnehmer in die Fahrbahn auszuweichen, was mit großen Gefahren für den Verkehr verbunden ist und schnell zu Unfällen führen kann.
Die Straßenverkehrsordnung schreibt einen sog. „Luftraum“ über der Fahrbahn von 4,50 m vor und über Gehwegen in einer Höhe von 2,50 m. In diesen Luftraum dürfen zur Sicherheit des Verkehrs keine Gegenstände hineinragen.

Wir bitten alle Grundstückseigentümer und Besitzer von Grundstücken, sich ihre Bepflanzungen vom Gehweg oder der Straße aus genau anzusehen und alle Maßnahmen entsprechend der Vorschriften zu treffen.

Eine regelmäßig geschnittene Hecke bringt nicht nur Sicherheit im
Straßenverkehr, sondern verschönert auch das Gesamtbild unserer Gemeinde.
geschrieben am 19.10.2006 um 16:03 Uhr.