Ordnungsamt
In der Gemeinde Weissach gilt für alle innerörtlichen Straßen, die nicht Hauptverkehrsstraßen sind, Tempo 30. Einzige Ausnahme sind die verkehrsberuhigten Bereiche in der Heidestraße in Flacht und der Raiffeisenstraße in Weissach
Die Straßen in den Wohngebieten dienen vorrangig dem fahrenden und ruhenden Verkehr und der Andienung der Grundstücke.
Für Fußgänger bleibt der Gehweg vorbehalten, doch schon beim Queren der Straße muss der Fußgänger sich durch umsichtiges Verhalten am fließenden Verkehr orientieren.
Selbstverständlich ist der Autofahrer verpflichtet, sich rücksichtsvoll gegenüber den schwächsten Verkehrsteilnehmern, den Fußgängern insbesondere den Kindern, zu verhalten.
Aber .................
Unsere Straßen sind keine Spielplätze
Selbst bei erlaubten Tempo 30 kann der Bremsweg des Verkehrsteilnehmers zu lang sein, wenn plötzlich spielende Kinder auf der Straße erscheinen. Im Einzelfall kann der Autofahrer nicht mehr oder nur zu spät reagieren, insbesondere wenn ihm Kinder auf Bobi-Cars, Rollschuhen oder Inline-Skater entgegenkommen, womöglich noch bergab.
Wir bitten alle Eltern ihre Kinder nicht im öffentlichen Straßenraum spielen zu lassen.
Sie setzten Ihre Kinder einem unnötig hohen Risiko aus.
Als Alternative betreibt die Gemeinde Weissach 13 öffentliche Spielplätze, auf denen die Kinder mit viel Spaß und ohne Risiko ganz Kind sein können und nach Lust und Laune spielen können.
Also:
Für die Sicherheit unserer Kinder – die Straße ist kein Platz zum Spielen –
Ihr Ordnungsamt