Wer im Rahmen eines Vereinsfestes oder einer ähnlichen Veranstaltung Lebensmittel verkauft oder herstellt, muss besondere Sorgfalt walten lassen. Denn gerade hier kann schnell ein größerer Personenkreis von Hygienefehlern beim Umgang mit Lebensmitteln betroffen sein. Jeder, der Lebensmittel herstellt, behandelt oder in den Verkehr bringt, haftet zivil- und strafrechtlich dafür, dass dies einwandfrei erfolgt.
Was beim Umgang mit Lebensmitteln genau beachtet werden muss, darüber informiert ein neues Merkblatt des Regierungspräsidiums Stuttgart. Hier finden sich die wesentlichen Grundregeln rund um den Infektions- und Lebensmittelhygieneschutz.
Das Merkblatt kann telefonisch unter 07031 / 663-1739 oder per e-mail bezogen werden, Anfragen bitte an gesundheitsamt@lrabb.de.
Es ist jedoch auch auf der Homepage des Landkreises eingestellt und kann
hier direkt heruntergeladen werden.
geschrieben von der Pressestelle des Landratsamtes am 11.10.2005 um 12:48 Uhr.