Bürgerbüro
Neues bei den Reisepässen
Von Herbst an werden neu ausgegebene Reisepässe einen kleinen Chip enthalten, auf dem ein digitales Passbild gespeichert ist. Dieses digitale Foto kann künftig bei Passkontrollen an der Grenze oder am Flughafen mit Hilfe von Gesichtserkennungs-Software mit dem Antlitz des Passinhabers verglichen werden. So will man sicherstellen, dass der Reisende nicht einen fremden Pass vorlegt. Ab März 2007 soll auf dem Reisepass außerdem noch ein Fingerabdruck gespeichert werden.
Neue Passgebühren ab dem 01.11.2005
Die neuen Gebühren gemäß § 1 Passgebührenverordnung ab der Einführung des biometrischen Reisepasses zum 1. November 2005:
· für einen Reisepass mit 32/48 Seiten:
o Personen, die das 26. Lebensjahr vollendet haben: 59,00 /81,00 €
o Personen, die das 26. Lebensjahr noch nicht vollendet haben: 37,50/59,50 €
· für einen Reisepass im Expressverfahren mit 32/48 Seiten:
o Personen, die das 26. Lebensjahr vollendet haben: 86,00 /108,00 €
o Personen, die das 26. Lebensjahr noch nicht vollendet haben: 64,50/86,50 €
· für einen maschinenlesbaren vorläufigen Reisepass: 26,00 € (Gültigkeit 1 Jahr)
· Erstausstellung des Personalausweises ab dem 16. und vor Vollendung des 21. Lebensjahres: gebührenfrei
· ab dem 21. Lebensjahr und vor dem 16. Lebensjahr: 8,00 €
· vorläufiger Personalausweis: 8,00 €
· Kinderreisepass (KPR): 13,00 € (Verlängerung ( Änderung 6,00 €)
Weitere Auskünfte und Informationen erteilen die Mitarbeiterinnen der Bürgerbüros in Weissach und Flacht.
Was Sie beachten müssen
Pässe und Personalausweise werden zentral bei der Bundesdruckerei in Berlin produziert. Daher liegen diese Dokumente in der Regel erst drei bis fünf Wochen nach der Antragstellung vor. Sollte ihr Reisedokument nicht rechtzeitig vorliegen, können Sie bei unseren Bürgerbüros vorläufige Dokumente beantragen. In eiligen Fällen kann auch ein Expresspass bei der Bundesdruckerei beantragt werden.
Allgemeines zu Ausweisen und Pässen
Personalausweis
Gebühr: 8,00 € (Gebührenfrei für Personen vom 16. – 21. Lebensjahr, denen erstmals ein Ausweis ausgestellt wird).
Gültigkeit bei Personen unter 26 Jahren 5 Jahre, sonst 10 Jahre - Verlängerungen sind nicht möglich.
Für Ihren Antrag benötigen Sie
- Ihren alten Personalausweis, auch wenn er ungültig ist oder Ihren Kinderreisepass oder Ihren Reisepass (haben Sie ihre Ausweispapier verloren oder sind Sie Ihnen gestohlen worden, bringen Sie bitte Ihren Führerschein oder ein anderes Lichtbilddokument sowie eine aktuelle Geburts- bzw. Heiratsurkunde mit. Bei Verlust oder Diebstahl des Personalausweises ist umgehend eine Verlustanzeige beim Passamt abzugeben, auch deshalb, um einen eventuellen Missbrauch mit dem abhanden gekommenen Ausweisdokument zu verhindern).
- ein Lichtbild aus neuerer Zeit Größe: 45 x 35 mm, Hochformat ohne Rand. Ihr Gesicht muss auf diesem Foto in einer Größe von mindestens zwei Zentimetern erkennbar und gut ausgeleuchtet sein. Sie dürfen auch keine Kopfbedeckung tragen. Der Hintergrund des Lichtbildes muss heller sein als die Gesichtspartie.
Der Antrag muss eigenhändig beim Bürgerbüro unterschrieben werden, Sie können sich also nicht vertreten lassen.
Um einen Personalausweis zu beantragen, müssen Sie mindestens 16 Jahre alt sein bzw. zum Zeitpunkt der Aushändigung das 16. Lebensjahr vollendet haben. Nur in Ausnahmefällen ist ein Antrag früher möglich. Der Ausweis ist dann gebührenpflichtig (8,00 €). Dann muss jedoch das Einverständnis der Personensorgeberechtigten (Vater, Mutter oder Betreuer/in) vorliegen. Ist die Ehe geschieden, benötigen Sie einen Sorgerechtsbeschluss, besteht eine Betreuung, brauchen Sie den Betreuerausweis. Beide Urkunden stellt das Amtsgericht aus. Wenn Sie den neuen Personalausweis abholen, müssen sie den alten, auch vorläufigen, Personalausweis abgeben.
Vorläufiger Personalausweis
Gebühr: 8,00 €
Wenn Sie sofort einen Personalausweis benötigen und dies glaubhaft darlegen können, erhalten Sie einen vorläufigen Personalausweis. Gleichzeitig müssen Sie den „normalen“ Personalausweis beantragen, Sie benötigen also alle oben beschriebenen Unterlagen.
Der vorläufige Personalausweis ist höchstens drei Monate gültig.
Kinderreisepass (KRP)
Gebühr: Neuantrag 13,00 €, Änderung/Verlängerung 6,00 €
Sie benötigen
Ø die Geburts- bzw. Abstammungsurkunde (stellt das Standesamt des Geburtsortes aus)
Ø ein aktuelles biometrietaugliches Lichtbild im Passformat 45 x 35 mm (Fotostudios wissen darüber Bescheid)
Ø Reisepass / Personalausweis eines Elternteils
Den Antrag müssen die Personensorgeberechtigten (Mutter und Vater oder Betreuer/in) stellen. Falls nur ein Elternteil vorspricht, ist eine gleich lautende schriftliche Erklärung den des weiteren Personensorgeberechtigten vorzulegen.
Ist die Ehe geschieden, wird der Sorgerechtsbeschluss und bei Bestehen einer Betreuung der Betreuerausweis benötigt. Beides stellt das Amtsgericht aus.
Steht die elterliche Sorge allein der Mutter zu, so hat sie eine schriftliche Auskunft des Jugendamts vorzulegen, dass keine Sorgeerklärung nach § 1626 a Bürgerliches Gesetzbuch abgegeben wurde. Dies gilt nicht wenn das Sorgerecht durch eine richterliche Entscheidung bestimmt wurde oder der Vater des Kindes gestorben ist. Eine Verlängerung ist mit Einverständnis der Sorgeberechtigten bis zur Vollendung des 16. Lebensjahres möglich. Bis 31. Dezember 2005 können auch Kinderausweise noch verlängert werden.
Reisepass
Gebühr Neuantrag: 59,00,- €/für Personen unter 26 Jahren: 37,50,- €
Gültigkeit: bei Personen unter 26 Jahren 5 Jahre, sonst 10 Jahre - Verlängerungen sind nicht möglich.
Sie benötigen
- Ihren alten Reisepass, auch wenn er ungültig ist oder Ihren Kinderausweis oder Ihren Personalausweis.
(Haben Sie Ihre Ausweisdokumente verloren oder sind sie Ihnen gestohlen worden, bringen Sie bitte Ihren Führerschein oder ein anderes Lichtbilddokument sowie eine aktuelle Geburts- bzw. Heiratsurkunde mit. Bei Verlust oder Diebstahl des Reisepasses ist eine umgehende Verlustanzeige beim Passamt erforderlich, u.a. auch deshalb, um einen eventuellen Missbrauch mit dem abhanden gekommenen Ausweisdokument zu verhindern)
- Ein aktuelles biometrietaugliches Lichtbild im Passformat 45 x 35 mm (Fotostudios wissen darüber Bescheid)
Der Antrag muss eigenhändig beim Bürgerbüro unterschrieben werden, Sie können sich also nicht vertreten lassen. Personen unter 18 Jahren benötigen die Einverständniserklärung beider Elternteile.
Grundsätzlich werden Reisepässe mit einem Umfang von 32 Seiten ausgestellt. Gegen eine zusätzliche Gebühr können Sie einen Reisepass mit 48 Seiten erhalten (für Vielreisende mit zusätzlichen Seiten für Visaeinträge).
Reisepässe werden zentral von der Bundesdruckerei in Berlin hergestellt.
vorläufiger maschinenlesbarer Reisepass
Gebühr:26,- €
Der vorläufige Reisepass wird ausgestellt, wenn Sie glaubhaft machen, dass Sie den Pass kurzfristig benötigen und die Ausstellung eines Reisepasses nicht rechtzeitig möglich ist. Der vorläufige Reisepass ist höchstens ein Jahr gültig. Sie benötigen alle unter ‘Reisepass‘ aufgeführten Unterlagen und ein Lichtbild.
Vorläufige Reisepässe werden von der Passbehörde hergestellt (sie enthalten auch nach der Einführung biometrischer Reisepässe keine Biometrie).
Expresspass
Gebühr: 86,00- € (32-Seiten) / 108,00 € (48-Seiten)
Unter 26. Jahren 64,50 (32-Seiten) / 86,50 € (48- Seiten)
Sie benötigen alle unter ‘Reisepass‘ aufgeführten Unterlagen
Gegen eine weitere zusätzliche Gebühr stellt die Gemeinde Weissach Reisepässe auch im Expressverfahren aus, sodass der neue Pass bereits nach ungefähr vier bis fünf Werktagen vorliegt.
Auslandsreisen
Welches Dokument Sie für Ihre Reise benötigen, ob Sie beispielsweise ein Visum benötigen, können Sie bei der konsularischen Vertretung des jeweiligen Reiselandes erfragen. Die Telefonnummern des Konsulate bzw. Botschaften finden Sie im Internet unter www.auswaertigesamt.de.
Beim Planen Ihrer Auslandsreise sollten Sie darauf achten, dass ihre Reisedokument bei Reiseantritt noch ausreichend lange gültig ist. Da der Pass und der Personalausweis zentral bei der Bundesdruckerei in Berlin produziert werden, liegen diese Dokumente in der Regel erst drei bis fünf Wochen nach der Antragstellung vor.
Sollte Ihr Reisedokument nicht rechtzeitig vorliegen, können Sie beim Bürgerbüro vorläufige Dokumente gegen die entsprechende Gebühr beantragen.
Die Bürgerbüros in Weissach und Flacht
geschrieben von
Frau Weng am 17.10.2005 um 12:29 Uhr.