Verwaltung
Böblinger Gesundheitsamt bietet Telefonhotline zum Thema
Ab Mitte Oktober ist der ideale Zeitpunkt für eine Schutzimpfung gegen die Influenza. „Vor allem Menschen ab dem 60. Lebensjahr, chronisch Kranke oder Personen, die häufigen Kontakt mit vielen Menschen haben, sollten sich in nächster Zeit impfen lassen“, so Dr. Willfried Ahr, Leiter des Gesundheitsamts im Landratsamt Böblingen. „Der Impfschutz wirkt bereits etwa 14 Tage nach der Impfung. So hat man, rechtzeitig bevor die jährliche Grippewelle beginnt, bereits den Impfschutz“.
Durchschnittlich 5.000 bis 8.000 Menschen sterben in Deutschland jährlich an den Folgen einer Influenza-Erkrankung, aber nur jeder vierte Bürger lässt sich gegen die saisonale Grippe impfen. Zu unterscheiden ist diese allerdings vom grippalen Infekt, der normalen Erkältung, die im alltäglichen Sprachgebrauch häufig auch als Grippe bezeichnet wird. „Eine Impfung gegen die Virusgrippe mit dem jeweils aktuellen Impfstoff bietet für jeden Einzelnen einen Schutz vor Ansteckung. Und wenn sich möglichst viele impfen lassen, kann sich das Virus nicht so schnell ausbreiten“, so der Chef des Böblinger Gesundheitsamts. Um das Bewusstsein für die Wichtigkeit der Impfung zu schärfen, führt das Sozialministerium in diesem Jahr eine Aktionswoche Influenza-Schutzimpfung durch. Vom 26. bis 30. September 2005 wird die Bevölkerung in Arztpraxen, Apotheken, den Geschäftsstellen der Krankenkassen und in den Gesundheitsämtern verstärkt informiert.
Das Böblinger Gesundheitsamt hat am Mittwoch, 28.September 2005, von 08.00 bis 16.00 Uhr, eine Telefonhotline geschaltet, unter der man sich zur Influenza und zur Impfung informieren kann. Die Telefonnummer lautet 07031 / 663-1505. Auch per e-mail können Fragen gestellt werden, unter gesundheitsamt@lrabb.de .
Die Grippeschutzimpfung ist in Baden-Württemberg öffentlich empfohlen. Sie muss jährlich neu erfolgen, weil sich die Viren ständig verändern und der jeweils aktuelle Virustyp geimpft werden muss. Eine Impfung kann beim Haus- oder Kinderarzt durchgeführt werden. Da es sich um eine Vorsorgemaßnahme handelt, fällt hierfür keine Praxisgebühr an. Die gesetzlichen Kassen übernehmen in der Regel die Kosten für die Schutzimpfung. Nach Anmeldung unter 07031 / 663-1740, kann man sich auch im Rahmen der Impfsprechstunde des Gesundheitsamtes impfen lassen.
geschrieben von der Pressestelle des Landratsamtes am 21.09.2005 um 08:43 Uhr.