
immer wieder gehen bei der Gemeindeverwaltung Beschwerden über sogenannte „Tretmienen“ auf Fußwegen, Privatgärten, Kinderspielplätzen und Sportanlagen ein. Sogar unsere Friedhöfe werden hin- und wieder als Hundeklo missbraucht.
Selbstverständlich braucht der Hund ausreichend und viel Auslauf und selbstverständlich erledigt der Hund gemäß seines Triebs seine „Geschäfte“ oft beim „Gassi-Gehen“.
Verärgert sind die Spaziergänger oder Anwohner auch selten über die Hunde, sondern meist über die Rücksichtslosigkeit der Hundehalter.
Es sollte es selbstverständlich sein, dass jeder Hundehalter geeignete Tüten oder sonstiges mit sich führt und die „Geschäfte“ seines Hunde aufsammelt und ordnungsgemäß entsorgt.
Lassen Sie die Hundehäufen nicht liegen, bis der nächste Passant hineintritt.
Seien Sie als Hundehalter Vorbild und sprechen Sie andere Hundehalter an, die sich ihrer Verantwortung nicht bewusst sind.
So ist es in der gemeindlichen Polizeiverordnung eindeutig in § 11 geregelt:
Der Halter oder Führer eines Hundes hat dafür zu sorgen, dass dieser seine Notdurft nicht auf Gehwegen, in Grün- und Erholungsanlagen oder in fremden Vorgärten verrichtet. Dennoch dort abgelegter Hundekot ist unverzüglich zu beseitigen.
Ein Verstoß gegen diese Vorschrift stellt eine Ordnungswidrigkeit dar und kann mit Bußgeld geahndet werden.
Wir bitten um Beachtung !
Ihr Ordnungsamt