Verwaltung
Eröffnung der regionalen Job-Center
Zum 1. Januar 2005 werden die Arbeitslosenhilfe und die Sozialhilfe zur Grundsicherung für Arbeitsuchende zusammengelegt. Gleichzeitig fallen die Leistungen nach dem Bundessozialhilfegesetz und die Arbeitslosenhilfe weg.
Zukünftig werden in den vier Großen Kreisstädten Böblingen, Herrenberg, Leonberg und Sindelfingen Job-Center eingerichtet, an die sich alle erwerbsfähigen und hilfebedürftigen Personen wenden können.
Bis die baulichen Maßnahmen voraussichtlich zum 1. März 2005 abgeschlossen sind, werden alle Bürgerinnen und Bürger, die bereits Arbeitslosenhilfe oder Sozialhilfe erhalten, gebeten, sich weiterhin an ihre bisherigen Ansprechpartner zu wenden.
Für Personen, die im Januar 2005 erstmals einen Antrag auf Leistungen nach dem SGB II stellen, gilt folgende Regelung:
- Sofern Arbeitslosengeld (Alg I) bezogen wird, ist weiterhin die zuständige Arbeitsagentur Ansprechpartner.
-In allen anderen Fällen werden die Betroffenen gebeten, sich an die Sozialämter der Großen Kreisstädte Böblingen, Herrenberg, Leonberg, Sindelfingen oder das Kreissozialamt, wenn der Wohnort außerhalb der Großen Kreisstädte liegt, zu wenden
geschrieben von der Pressestelle des Landratsamtes am 21.12.2004 um 13:36 Uhr.