Bürgerbüro
-Gutscheinkarte 2006-
Die Gutscheinkarten 2006 zum Landesfamilienpass werden zur Zeit an die derzeitigen Inhaber dieses Landesfamilienpasses, die auch weiterhin zum berechtigten Personenkreis gehören, verschickt.
Der berechtigte Personenkreis kann mit der Gutscheinkarte 2006 und unter Vorlage des Landesfamilienpasses insgesamt 24 Mal im Jahre 2006 die Staatlichen Schlösser und Gärten und die Staatlichen Museen in Baden-Württemberg kostenfrei bzw. zu einem ermäßigten Eintritt besuchen. Bei jedem Besuch ist der entsprechende Gutschein einzulösen.
Die speziell bezeichneten Gutscheine Kunsthalle Baden-Baden, Museum für Naturkunde Karlsruhe, Museum für Naturkunde Stuttgart, Badisches Landesmuseum Karlsruhe, Staatsgalerie Stuttgart, Lindenmuseum Stuttgart, Kunsthalle Karlsruhe, Württembergisches Landesmuseum Stuttgart, Archäologisches Landesmuseum Konstanz, Deutschordensmuseum Bad Mergentheim, Landesmuseum für Technik und Arbeit Mannheim, Schloss Heidelberg und Zentrum für Kunst und Medientechnologie Karlsruhe berechtigen zum e i n m a l i g e n kostenfreien Eintritt.
Die Gutscheine „Wilhelma“ und „Blühendes Barock“ berechtigen zu einem ermäßigten Eintritt. Der Gutschein „Wilhelma“ berechtigt in der Zeit vom 01.03. – 31.10.2006 (Hauptsaison) zum Erwerb einer Familienkarte im jeweils gültigen Abendtarif anstelle des Normaltarifs. In der Zeit davor und danach gilt der ermäßigte Wintertarif (hier gibt es also keine zusätzliche Ermäßigung mit dem Landesfamilienpass). Mit dem Gutschein „Blühendes Barock“ erhalten Passberechtigte eine Familien-Eintrittskarte zum Sonderpreis von 9 Euro.
Die Saison des Blühenden Barocks beginnt am 17.03.2006 und endet am 05.11.2006.
Die anderen Schlösser, Gärten und Museen können mit den neun Gutscheinen „Sonstiges Objekt“ – auch m e h r f a c h im Jahr – kostenfrei besucht werden. Keine Gültigkeit haben die Gutscheine bei Objekten, die in der Broschüre „Staatliche Schlösser und Gärten – Informationen und Preise“ mit gekennzeichnet sind. Bei
Sonderveranstaltungen in den Landeseinrichtungen kann es ebenfalls möglich sein,
dass der Landesfamilienpass nicht anerkannt wird.
Ohne besonderen Gutschein, nur gegen Vorlage des Landesfamilienpasses können das Museum „Oberrheinische Narrenschau“ in 79341 Kenzingen und das „Schloss Waldburg“ in 88289 Waldburg kostenfrei besucht werden. Darüber hinaus bietet die Esslinger Stadtmarketing & Tourismus GmbH den Passinhabern die historische Stadtführung durch Esslingen (jeden Samstag 14 Uhr und jeden Sonntag 11 Uhr, Treffpunkt vor der Stadtinformation, Marktplatz 2, 73728 Esslingen am Neckar) kostenfrei an. Das Ravensburger Spieleland gewährt Landesfamilienpassinhabern einen ermäßigten Eintritt.
Folgende Personen können einen Landesfamilienpass erhalten:
1. Familien mit mindestens d r e i kindergeldberechtigten Kindern, die mit ihren Eltern in häuslicher Gemeinschaft leben,
2. Familien mit nur einem Elternteil, die mit mindestens e i n e m kindergeldberechtigten Kind in häuslicher Gemeinschaft leben und
3. Familien mit einem kindergeldberechtigten schwerbehinderten Kind mit mindestens 50 % Erwerbsminderung.
Für berücksichtigungsfähige Kinder wird nur e i n Landesfamilienpass ausgestellt.
Sind beide Elternteile kindergeldberechtigt und leben die Kinder nicht in einem gemeinsamen Haushalt, steht die Vergünstigung dem Elternteil zu, der die Kinder in seinem Haushalt aufgenommen hat. Der andere Elternteil kann jedoch in diesem Fall (weiterhin, z.B. nach Scheidung) als Berechtigter im Landesfamilienpass eingetragen bleiben.
Der Landesfamilienpass ist e i n k o m m e n s u n a b h ä n g i g . Anträge sind beim Bürgerbüro Weissach und beim Bürgerbüro Flacht erhältlich.
geschrieben von
Sigrid Weng am 11.01.2006 um 07:59 Uhr.